Verbindlichkeit von Reisebuchungen
-
Guten Abend,
ich muss meinem Unmut über die Buchungsmethoden von Holidaycheck Luft machen.
Ich habe soeben eine Buchung für eine 3 wöchige Reise vom 07.5. - 28.05. nach Gran Canraia durchgeführt und das in dem festen Glauben, dass meine Buchung im beiderseitigen Einvernehmen verbindlich ist.
Aber weit gefehlt. Von Holidycheck wurde mir direkt im Anschluss an die Buchung per Mail mitgeteilt, dass meine "verbindliche" Anfrage nun an den Veranstalter FTI weitergeleitet wurde, von dort erwarte man in den nächstn 3-5 Werk-Tagen eine Antwort. Erst anschließend darf ich eine Antwort erwarten, ob eine Reisezusage erteillt werden kann.
IFür mich ein völlig unbefriedigender Umstand, habe ich doch in Erwartung einer direkten verbindlichen Reiseplanung die Buchung erst getätigt. Ich wurde getäuscht, habe derweil keinerlei Verbindlichkeit über meine Reisedaten und trage das Risiko einer Absage allein. Muss jedoch gegenüber dem Reiseveranstalter bereits haften.
Ein Telefongespräch mit Holidycheck ergab nämlich , dass ich meine "verbindliche" Buchung vor Stellungnahme des Reiseveranstlters FTI nur gegen Gebühren in Höhe von ca. 600,- Euro stornieren kann.
Dieses Buchungsgebahren ist völlig unakzeptabel, trägt doch das Risiko für das Zustandekommen der Reise allein der Reisende
Es wird definitiv meine letzte Reisebuchung über Holidycheck gewesen sein.
Dr. Günther Hessling
-
Willkommen im Reiseforum
Wie viele Threads dürfen es denn noch sein?
Mehrfachpostings sind nicht vorgesehen, die anderen gleichlautenden Threads habe ich der Übersicht wegen wieder gelöscht. Sogar im Gewinnspiel hast Du gepostet, so geht es nicht. -
-
Hallo curiosus,
ich habe lediglich die 4 anderen, identischen Threads gelöscht. Einer dürfte doch reichen

-
Curi, nicht wirklich die gibt es dort auch, sogar zusätzlich zu "invalid Authenticity token" :?
Mich würde die Antwort auch interessieren, vielleicht kannst Du sie ja vorm Abschicken kopieren? Habe ich mir bei allem über drei Zeilen eh hier angewöhnt :?
-
@doc
Es ist wie weiland in Silver City: Man muss schnell ziehen!
@Hessling
Übrigens sollte insbesondere ein Träger eines akademischen Grades in der Lage sein, Sachverhalte korrekt zu erfassen, darzustellen und Gebaren nicht um unnötige Konsonanten zu erweitern ...

Zu eben diesen Sachverhalten gehört der Aufbau von Verbindlichkeiten im Rahmen einer Buchung über einen Vermittler (hier HC).
Die Anfrage ist verbindlich, i.e. der Buchende gibt hier eine entsprechende Willenserklärung an den Vermittler ab und kann diese nicht beliebig zurückziehen. Der Vermittler leitet nämlich dieses Begehren an den tatsächlichen Leistungsträger weiter und muss seinerseits abwarten, ob es rahmentlich von diesem anerkannt wird. In den weit überwiegenden Fällen wird das eintreten, da jedoch der Vermittler die Leistung nicht selbst erbringt ist er auf die Annahme des eigentlichen Vertragsgebers angewiesen.
Das gilt analog für jeden Vermittler, sogar wenn er namentlich mit dem Veranstalter fast identisch ist.
Ein jeder Vertrag kommt durch Angebot und Annahme zustande, Herr Dr. Günther Hessling - ganz gleich ob du Heftplaster mit Simpsonsmotiven oder eine Reise bestellst.
Zugegeben ist die Rückgabe im ersten Fall einfacher und zumeist mit weniger Gebühren behaftet, dies ergibt sich allerdings aus dem Vertragsumfang und ist nicht etwa eine Besonderheit der Bestellung über den Vermittler HolidayCheck ...