Reiseabbruch - Rückflug
-
Hallo,
ich habe folgendes Problem:
Aufgrund des plötzlichen Todes meines Bruders, musste ich meine Reise 4 Tage vorher beenden als geplant.
Die Reiseabbruchsversicherung ist nur für die entstandenen Rückreisekosten aufgekommen und verweigert bis Heute die Erstattung der nicht in Anspruch genommenen Reiseleistungen sprich; Ruckflug von Dubai nach Frankfurt.
Obwohl in der Versicherungspolice ich zietere: "Zudem kommen wir für die nicht in Anspruch genommenen Reiseleistungen, maximal bis zu Höhe der Versicherungssumme auf" steht, verweigert die ERV die Rückzahlung für den nicht genutzten Flug.
Dabei beruft sich die ERV auf die Versicherungsbedingungen:
2.2. Sie müssen Ihre Reise vorzeitig abrechen? Dann erstatten wir Ihnen den anteiligen Reisepreis für Ihre nicht genutztden Reiseleistungen vor Ort.Habe ich eurer Meinung nach eine Erfolgsaussicht für die Rückzahlung des nicht angetretenen Fluges? Meines Wissens gilt bei einer Pauschalreise der Rückflug ebenfalls als Leistung oder nicht?
Viele Grüße
-
Zitat gelöscht, der Username reicht aus und bitte auf "Beitrag erfassen" drücken
cjmddorf:
Die 4 Tage habe ich erstattet bekommen.
Warum sollte ich den Rückflug nicht erstattet bekommen? Ich hab letztendlich dafür bezahlt und konnte die Leistung nicht nutzen! -> nicht in Anspruch genommene Reiseleistung!
-
Du hast ja eine Pauschalreise gebucht, das heißt, dass der Flug in den Gesamtpreis deiner Reise eingerechnet wurde, jedoch nicht zahlenmäßig in deiner Rechnung vom Verantalter auftaucht. Kann es sein, dass du von der Versicherung 4 Tagessätze (also 4 Teile) vom Gesamtpreis deiner gebuchten Reise erhalten hast? Ich kann mir eher nicht vorstellen, dass die Versicherung wissen wollte, was das Hotel pro Tag und der Flug separat gekostet hat und dass du tatsächlich die reinen Hotelkosten erstattet bekommen hast. Im Übrigen tut es jedem User und Fragenden gut, wenn er gleich mit allen Fakten zur Thematik um die Ecke kommt, um auch einen sachlichen Rat zu erhalten.
-
schau mal Axel,
die versicherung hat dir den gesonderten rückflug per versicherungsbedingungen bezahlt. prima.
nun möchtest du von denen noch den nicht in anspruch genommenen rückflug bezahlt bekommen, also würden die für 2 flüge zahlen, und so letztlich kapital aus der misere schlagen ?
so läuft das nicht, die sind doch nicht doof und das ist auch richtig so. -
Selbst wenn Flug und Hotel getrennt gebucht und ausgewiesen wurden besteht keinerlei Anspruch auf die Erstattung des nicht angetretenen Rückflugs.
@AxelSchuster
Der Sinn dieser Art Versicherung ist die Gleichstellung des Versicherten und ist nicht etwa zu seiner Bereicherung gedacht. Würdest du zusätzlich zu den Kosten des tatsächlich wahrgenommen Rückflugs auch noch den nicht wahrgenommenen erstattet bekommen, würdest du dich fraglos bereichern.
Anspruch besteht auf die Erstattung aller nicht genutzten Reiseleistungen, hier allenfalls die entsprechend versäumten Hoteltage. Den Rückflug hingegen hast du genutzt, nur eben nicht den ursprünglich gebuchten.
Kann donnich so schwer sein!
-
Da bin ich jetzt wirklich baff erstaunt, auf welche Gedanken Kunden kommen können. DAS ist doch wirklich nicht schwer zu verstehen. Wenn mein Haus abbrennt, bekomme ich doch nicht einmal den Verlust des alten Hauses plus den Bau des neuen bezahlt.
Kopfschüttel...
LG
Andrea -
Da bin ich überhaupt nicht in einer Meinung mit euch!
Wie wäre den die Rechtslage wenn ich meinen eigentlichen Rückflug auf Business Class gebucht hätte? In dem Fall würde hier auch ein gewaltiger Leistungsausfall auftreten oder nicht?
Desweiteren kann ich mich hier auf das Urtail des LG Düsseldorf berufen:
Das Landgericht Düsseldorf hält die Klage für begründet. Der Kläger habe gem. § 1 Satz 1 VVG in Verbindung mit Artikel 1 Abs. 1, 2 EGVVGgegenüber der Beklagten einen Anspruch auf die geforderten Zahlungen aus der zwischen beiden Parteien abgeschlossenen Reiseabbruchversicherung. Ein Versicherungsnehmer, der eine Reiseabbruchversicherung abschließt, gehe davon aus, dass so nicht nur die zusätzlichen Kosten einer vorzeitigen Beendigung der Reise ausgeglichen werden, sondern dass er auch eine Entschädigung für infolge des Abbruchs nicht in Anspruch genommene Reiseleistungen erhalte. Folglich könne eine Leistungspflicht des Versicherers deshalb nicht ausgeschlossen werden, auch wenn der Versicherungsnehmer die Schiffsreise bereits angetreten hat.
-
Da das Forum den Titel "Meinungenzu reiserechtlichen Fragen" trägt, werden hier auch nur solche dargelegt. Eine Rechtsberatung wirst Du hier nicht bekommen. ..."unsere Trefferquote" ist allerdings "recht hoch"

Und so steht es Dir selbstverständlich frei hier selbst tätig zu werden...wohl an...viel Spaß!
Edit:
Berichte doch dann mal vom Ausgang
-
axel,
entweder willst du es nicht verstehen, dann möchte dir hier hoffentlich auch keiner mehr weiterhelfen, weil es keinen zweck hat.
oder du willst uns veräppeln, dann sollten wir deinen blödsinn nicht weiter füttern.
oder, du kannst es nicht verstehen.
dann bleibt dir nur noch der weg zum rechtsanwalt, de dir dann für viel geld und noch mehr geduld, versucht zu erklären, dass deine forderung hanebüchen ist und jeder grundlage entbehrt.
könnte ich, würde ich diesen thread abschliessen, denn wie sagt man so schön, dont feed the trolls. -
@AxelSchuster
Die nicht genutzte Reiseleistung sind 4 Tage Hotelaufenthalt, den Flug hast du genutzt.
Nichts anderes besagt das auch Urteil. Im Übrigen ist es hilfreich, eine Entscheidung zu verstehen wenn man sich schon auf sie berufen will ...
Fakt: Kein Anspruch auf Erstattung außer Hotelaufenthalt. -
AxelSchuster54:
Habe ich eurer Meinung nach eine Erfolgsaussicht für die Rückzahlung des nicht angetretenen Fluges?Nein.
Meines Wissens gilt bei einer Pauschalreise der Rückflug ebenfalls als Leistung oder nicht?
Selbstverständlich tut er das. Wie bist du denn sonst zurückgereist???

(Falls das noch immer nicht verständlich ist bin ich mit meinen ohnehin gering ausgeprägten didaktischen Fähigkeiten definitiv am Limit ...)
-
@axel
ich glaube, du unterliegst einem Denkfehler.
Die reiseabbruchversicherung kommt für nicht in Anspruch genommene Leistungen auf.
Leistungen einer Pauschalreise können u.a. Sein: Hinflug, Transfer zum Hotel, Hotelaufenthalt für x Tage, Transfer vom Hotel, Rückflug.
Die leistung "Rückflug" hast du sehr wohl in Anspruch genommen. Nicht am ursprünglich gebuchten Tag, aber dennoch. Den Mehrpreis vom ursprünglich gebuchten Rückflug zum dann tatsächlich gebuchten Flug hat die Versicherung übernommen.Sie hat dir auch die tatsächlich nicht in Anspruch genommenenen Tage im Hotel erstattet.
Mehr leistungen sieht die Versicherungen nicht vor. Sie hat genau das erbracht, was vertraglich vereinbart war.
Es ist diesbezüglich alles gut.
Mein Beileid für deinen Bruder -
Hallo, nun muss ich leider auch mal an euch wenden. Zuerst einmal die traurigen Fakten:
Mein Mann und ich sind am 18.01.16 nach Phuket geflogen.
Am 24.01.16 ist mein Mann leider verstorben.
Wir hatten eine ReiseabbruchVersicherung bei ELVIA bzw.Allianz, sowie eine Auslandskrankenversicherung beim ADAC. Der ADAC hat die Ruekfuerung Flug usw. und die Unterstuetzung durch HORIZONT übernommen. Mein Mann kommt übermorgen zurück.Ich selbst bin am 28. 01.16 zurück. Aufgrund mangelndem Einsatz bzw. Angebot der Reiseleitung vor Ort, hat meine Tochter von Deutschland einen Flug mit Condor organisiert, den ich auch selbst bezahlt habe.
Die ursprünglichen Fluege wären Linienfluege mit Ethiad gewesen.Was kann, soll, muss ich nun der ELVIA in Rechnung stellen und welche Unterlagen benötige. Kann ich das alleine schaffen oder.waere ein Anwalt besser?
Schon jetzt lieben Dank für eure Meinungen
Roswitha -
Mein aufrichtiges Beileid, liebe Roswitha. Ich wünsche Dir viel Kraft und Unterstützung für die kommende Zeit.
Ich bitte die User darum, hier schnell hilfreiche Tipps und Ratschläge zu geben.
-
Roswitha,
auch von mir alles gute und bleib stark. es wird sich alles richten.
bevor sich die spezialisten hier melden mein vorschlag.
falls du es noch nicht getan hast, rufe bitte sofort bei Elvia an und schildere denen deine sachlage. stelle die gleichen fragen wie hier geschehen und du wirst sehen, dass man dir gerne helfen wird.
bitte um hilfe und beistand, das wirkt wunder.
beim adac hattest du keine abbruchversicherung?
viel glück.