Kreuzfahrt mit Bustransfer - Transferbus vergaß uns
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Hallo zusammen,
ich hoffe, dass ich hier Auskunft bekomme. Mein Problem:Ich habe in einem Reisebüro eineKreuzfahrt (für zwei Personen) inklusive Bustransfer bis zum Schiff in Triestgebucht. Der vom Kreuzfahrtunternehmen organisierte Transferbus kam jedoch nicht.
Anruf bei der Notfallnummer des Busunternehmers: Wir stünden nicht auf der Transferliste, der Bus sei schon inItalien.
Nach einem Anruf beim Kreuzfahrtunternehmenwurde uns empfohlen, selbst mit dem Auto anzureisen. Das machten wir dann auch.
Eine Anfahrtstrecke 382 Kilometer, gesamt also 784 Kilometer. Dazu kamen noch Mautkosten für den Tauerntunnel inÖsterreich, Autobahngebühren in Italien sowie die hohe Parkgebühr in Triest.Die Buskosten wurden mir relativschnell vom Reisebüro rückerstattet. Vom Kreuzfahrtunternehmen wurde mir „fürdie Unannehmlichkeiten“ ein Gutschein von € 100,- angeboten.
Meine Frage: Wer ist haftbar? Das Reiseunternehmen, wo ich alles gebucht habe – oder das Kreuzfahrtunternehmen?
Was kann ich erwarten?Übrigens, wir erreichten gerade noch das Kreuzfahrtschiff…
Danke schon im Voraus für die Antwort(en)
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Soweit hier dargestellt ist der Ansprechpartner für Beschwerden der Veranstalter, und zwar verschuldensunabhängig. Das ist der oft verkannte Vorteil einer Pauschalreise.
Aus meiner Sicht sind zumindest die Kosten der beiden Autoreisen zu erstatten, also Kilometergeld in angemessener Höhe sowie alle Verauslagungen für Maut, Parkgebühr etc.
Zusätzlich halte ich eine Kompensation für angebracht, immerhin wolltet ihr ja entspannt im Bus bereits den Urlaub beginnen anstatt selbst mit dem PKW hinzubrettern. Hierfür würde ich 20% des Reisepreises verlangen.
Mein Rat: Forderung beziffern, Belege beifügen und mit einem kurzen Schreiben betreffend den Sachverhalt sofort an den Veranstalter übersenden.
Wer letztendlich eure Buchung für den Bus vergeigt hat kann euch - sh. erster Satz meines Beitrags - vollkommen wurscht sein.
Viel Erfolg!
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frau von schmeling hat eich ja schon eine fundierte antwort gegeben.
damit ich es verstehe, eine kurze frage, vllt ein bissel OT:
ihr standet also an der busabholstelle und da war kein bus.
dann habt ihr die notfallnummer angerufen, die euch sagten, der bus sei schon in italien.
soweit so gut.
wie kann es sein, dass ihr beim bemerken, dass kein bus da ist, dieser schon in italien ist ?
wie lange habt ihr denn gewartet mit dem anruf ? -
Überflüssiges Zitat entfernt!
@cjmddorf
Danke zuerst mal.05:45 Uhr - Geplante Abfahrt
05:52 Uhr - Anruf bei der Costa Notfallnummer (kleine Verspätung kann ja immer mal sein)
06:09 Uhr - Anruf vom Busunternehmen, dass wir nicht auf der Liste stehen.Der Bus hätte, um uns aufzunehmen, einen relativ großen Umweg machen müssen oder einen Zubringer schicken müssen. Haben wir bei Kreuzfahrten schon öfter so gehabt. So aber fuhr er, von Wien kommend, eine ganz andere Route, war deshalb vermutlich tatsächlich bereits in IT oder in Grenznähe. Und wir standen am vereinbarten Treffpunkt in Salzburg....
Was ich nun nicht weiß: Wer ist der Veranstalter? Das Reisebüro oder Costa? Gebucht habe ich ja im Reisebüro, der Bus wurde von Costa (nicht?) organisiert.
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In Ausnahmefällen kann auch mal das Reisebüro Veranstalter sein im rechtlichen Sinne, das erfährst du am besten direkt dort ...
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Solche Einschätzungen aus der Hüfte sagen absolut gar nichts über die Branche aus.
Maßgeblich ist der Abs. 1.3. der AGB, der Costa Crociere als Reiseveranstalter angibt. Eine Pauschalreise kommt in dem Moment zustande, in dem 2 zusammenhängende Leistungen zu einem Reiseangebot verknüpft werden, i.d.F. Busreise + Kreuzfahrt.
Entsprechend gelten für die Leistung dann auch die gesetzlichen Bestimmungen (in D die §§ 651 BGB, es gibt analoge Bestimmungen auch in A).
Wird eine Leistung nicht vertragsgemäß erbracht so ist der Betroffene so zu stellen, als hätte die Reise mängelunbehaftet stattgefunden. Für den Veranstalter bedeutet das nach meiner Ansicht, er hat die Kosten der eigenmächtigen Anreise in voller Höhe zu übernehmen und muss hinnehmen, dass der Reisepreis um einen angemessenen Prozentsatz gemindert wird.
Dabei interessiert überhaupt nicht, ob dieser Veranstalter Neigung verspürt seine Kunden zu entschädigen, er ist schlichterdings dazu verpflichtet. Kommt er dieser Pflicht nicht nach kann der Kunde selbstverständlich rechtliche Schritte einleiten. Soweit hier vorgetragen würde ich die Aussichten auf eine erfolgreiche Einrede als ausgesprochen wahrscheinlich betrachten.
Fristen sind zu beachten, daher nicht lang mit dem Reisebüro schnacken sondern handeln. -
Herzlichen Dank für die Mühe, die Du Dir machst.
Ich habe nächste Woche einen Termin bei der Rechtsabteilung der Konsumentenschutzes und werde dann berichten. -
Ganz ehrlich? Ich sehe keinen Grund, weshalb du nicht umgehend einreden solltest. Den Termin trotzdem wahrzunehmen bleibt dir unbenommen, jedoch würde ich an deiner Stelle sofort die Auslagen und die Minderung beziffern und per Einschreiben an Costa (vermutlich haben die auch eine Vertretung in A?) übersenden.
100€ in Form eines Gutscheins sind aus meiner Sicht inakzeptabel.Es ist sicherlich dennoch eine gute Idee, den Versuch mit der Verbrauchervertretung zu machen, nur wenn ich schon wieder lese "das Reisebüro macht mir keine Hoffnung" geht mir der Hut hoch. Das ist reines Abwiegeln, du hast eine Reise gebucht und Anspruch darauf, dass diese mängelunbehaftet in ihrer gesamten Leistung erbracht wird. Betrachtet man hingegen wegen welcher Kinkerlitzchen hier Schmähkritiken geschrieben und vermeintliche Rechte eingefordert werden, kannst du mit hoch erhobenem Haupt eine sofortige sachliche Beschwerde führen.
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Zitat gelöscht,
Username reicht aus, bitte auf "Beitrag erfassen" drücken, danke.vonschmeling:
Das habe ich auch getan. Schon während der Reise bei Costa an Bord, aber auch bei Costa Österreich direkt via Email. Danach, unmittelbar nach der Reise beim Reisebüro. Mit Kostenaufstellung, Belegen (natürlich Kopien) und genauer Schilderung. Beim Reisebüro deshalb, weil ich der Meinung war, dass mein direkter Ansprechpartner für alles haftbar sei. Ist ja im Konsumentenschutzgesetz (Wareneinkauf betreffend) so geregelt. Was ich damals nicht wusste ist, dass bei Reisen offenbar der Veranstalter haftet.
Das Reisebüro war auch sehr bemüht. Die Kosten der Busfahrt wurde auch prompt rücküberwiesen - alles Andere aber "dauert bei Costa einige Zeit"....Nachsdem sich aber nichts tat, wurde ich wieder aktiv - und fragte auch hier bei Holidaycheck an.
Auch die Verbrauchervertretung machte mir am bei der telefonischen Terminvereinbarung, nachdem ich meine Sache kurz schilderte, große Hoffnung. Am Donnerstag weiß ich dann sicher mehr. Ich möchte mich ja nicht bereichern - ich will nur meine Unkosten (auch die Fahrtkosten bzw. Kilometergeld) erstattet haben. Und mittlerweile gehts mir auch ums Prinzip, ich möchte mich ganz einfach nicht veräppeln lassen.Nochmals vielen Dank für Deinen Einsatz!
