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ausstehende Zahlung von express airways

Geplant Angeheftet Gesperrt Verschoben Meinungen zu reiserechtlichen Fragen
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  • CallinicciC Offline
    CallinicciC Offline
    Callinicci
    schrieb am zuletzt editiert von
    #1

    Hallo,

    wir haben aufgrund eines gecancelten Fluges von express airways ein
    Schreiben mit der Zusage über die geforderte Ausgleichsleistung erhalten.
    Das war im Oktober 2015.
    Seitdem ist das Geld immer noch nicht bei uns eingegangen.
    Von der Fluggesellschaft bekommen wir auf Nachfragen per Email und telefonisch
    keine Antwort.
    Was kann man hier tun, um die Zahlung einzufordern?

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    • vonschmelingV Offline
      vonschmelingV Offline
      vonschmeling
      Moderator
      schrieb am zuletzt editiert von
      #2

      Wie wär´s mit mahnen?
      Und zwar ordentlich, mit Fristsetzung und ggf. der Androhung einer gerichtlichen Beitreibung.
      Wie genau verhält man sich bei euren fernmündlichen Nachfragen?

      Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
      "Im Herzen barfuß!"

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      • CallinicciC Offline
        CallinicciC Offline
        Callinicci
        schrieb am zuletzt editiert von
        #3

        Ich habe mehrmals gemahnt. Auch mit Androhungen gerichtlicher Konsequenzen.
        Es kommt einfach nicht zurück. Ich werde wohl jetzt einen Anwalt beauftragen.
        Habe nur Angst das, wenn der auch nichts erreicht, ich auf den Zahlungen sitzen bleibe!

        1 Antwort Letzte Antwort
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        • vonschmelingV Offline
          vonschmelingV Offline
          vonschmeling
          Moderator
          schrieb am zuletzt editiert von
          #4

          Du kannst ohne Anwalt einen Mahnbescheid erwirken und zustellen lassen.
          Gerichtsstand ist in Streitsachen betreffend die VO(EG)261/04 der Wohnort des Klägers bzw. das dort zuständige AG.
          Ohne Vorschussverlangen kannst du eines der einschlägigen Inkassounternehmen mit der Wahrnehmung deiner Interessen bevollmächtigen. Hier werden im Erfolgsfall ca. 30% Provision einbehalten.

          Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
          "Im Herzen barfuß!"

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          • juanitoJ Offline
            juanitoJ Offline
            juanito
            schrieb am zuletzt editiert von
            #5

            Und dann läßt du das Fluchzeuch vom GV pfänden 😆

            http://www.welt.de/wirtschaft/article154000749/Gerichtsvollzieher-will-Condor-Flugzeug-pfaenden.html

            Dann kommen sie zu potte

            En marcha con compañero Fidel en la sierra maestra 1959

            1 Antwort Letzte Antwort
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            • vonschmelingV Offline
              vonschmelingV Offline
              vonschmeling
              Moderator
              schrieb am zuletzt editiert von
              #6

              Damit diese überaus kreative Beitreibung leichter zu finden ist hier der Link ... 😉
              Großartig!
              Ich habe zwar auch schon Erlebnisse mit GVn mit Erfindungsreichtum gemacht (säumigem Obsthändler kurzerhand die kopletten Orangen gepfändet in einer Markthalle - also coram publico. Schwupps war die Kasse auf und die Schuld beglichen). Diese Maßnahme wird jedoch als "Salzburger Modell" in die Annalen erfolgversprechender Beitreibungen eingehen - dessen bin ich mir sicher!

              Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
              "Im Herzen barfuß!"

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              • KourionK Offline
                KourionK Offline
                Kourion
                schrieb am zuletzt editiert von
                #7

                Ist das schön !  😄

                Es kommt nicht darauf an, mit dem Kopf durch die Wand zu gehen, sondern mit den Augen die Tür zu finden. (Werner von Siemens)

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                • vonschmelingV Offline
                  vonschmelingV Offline
                  vonschmeling
                  Moderator
                  schrieb am zuletzt editiert von
                  #8

                  Ja!! Endlich mal ein GV, der seine Aufgabe für den Gläubiger Ernst nimmt.
                  Üblicherweise hört man eher "3x niemanden angetroffen" oder "Samstag arbeite ich nicht".

                  Wobei man der Vorsicht halber sagen muss, dass ein vollstreckbarer Titel immer noch vom Schuldner bestritten werden kann. Die Methode ist für den Hausgebrauch also nicht zu empfehlen.
                  Dem Condor Image, nur mit dem Holzhammer rechtmäßige Forderungen gem. VO(EG)261/04 zu erfüllen verleiht der betreffende GV mit seiner Vorgehensweise Brief und Siegel und wird damit zu meinem ganz persönlichen Held der Woche!!
                  (Ich hab vorsorglich auf das Datum der Pressemeldung geachtet ... 😛 )

                  Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
                  "Im Herzen barfuß!"

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