Rückbestätigung Flüge
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"salvamor41" wrote:
Eben! Es geht nämlich nicht nicht darum, ob der Flug stattfindet bzw. verlegt wurde, sondern um die Überbuchungspolitik der Fluglinien. Die wollen wissen, wieviele Passagiere wirklich erscheinen werden bzw. wieviele No-Shows zu erwarten sind.Warum sollte man sonst dort anrufen müssen?
Sorry Salvamor..... im Bereich der Charterflieger, bei denen man bei einem Einzelplatzverkauf auch rückbestätigen muss, ist das was Du schreibst schlichtweg Blödsinn...!

Die "Rückbestätigung" ist eine Bandansage mit den genauen Abflugzeiten, mehr nicht.....! Und welcher Passagier (event Single, event. Familienvater) denn da nun angerufen hat wissen die Airlines nicht, ergo ist es auch nicht möglich zu wissen wieviele Passagiere erscheinen werden.
Nicht hinter jedem Busch lauert ein **********.......! Auch nicht im Bereich der Fliegerei....
Gruß Dirk
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@Dirk
Stimmt,ich bin wirklich schon oft geflogen und eine "Rückbestätigung" ist Unsinn. Es läuft wirklich nur eine bandansage und die ist zur Information ob sich der Flug verschoben hat.Wenn Du Dich vor dem Abflug übers Internet kundig machst brauchst du nicht anzurufen.
Gruss
Resi -
"Dirk-B." wrote:
Sorry Salvamor..... im Bereich der Charterflieger, bei denen man bei einem Einzelplatzverkauf auch rückbestätigen muss, ist das was Du schreibst schlichtweg Blödsinn...!

Die "Rückbestätigung" ist eine Bandansage mit den genauen Abflugzeiten, mehr nicht.....! Und welcher Passagier (event Single, event. Familienvater) denn da nun angerufen hat wissen die Airlines nicht, ergo ist es auch nicht möglich zu wissen wieviele Passagiere erscheinen werden.
Nicht hinter jedem Busch lauert ein **********.......! Auch nicht im Bereich der Fliegerei....
@ Dirk-B.
Es kann ja sein, daß das bei den Charterfliegern so abläuft, wie Du es geschildert hast. Aber bei der Ausgangsfrage ging es um Royal Brunei und Bangkok Airways, und das sind nun mal Linienflieger. Wer lesen kann, ist klar im Vorteil.
Nicht jeder User des HC-Forums verreist pauschal.
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Ich kann da salvamor41 nur zustimmen. Bei Linienfliegern ist es sehr empfehlenswert anzurufen, denn bei einigen ist es auch so geregelt, dass wenn man nicht anruft, dass dann der Platz an jemanden auf der Warteliste zugute kommt und man selbst blöd da sitzt und nicht von der Stelle kommt.

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Hallo,
habe folgenden Text eben zun dem Thema im Netz gefunden...paßt hier sicherlich gut rein...
Rückflug vorgezogen – Fluglinie haftet
Verpassen Passagiere ihren Rückflug, weil dieser „erheblich“ vorverlegt wurde, dann gilt zunächst: Bei Pauschalreisen muss der Reiseveranstalter seine Gäste darüber informieren, sonst haftet er für entstehende Schäden. Und auch bei Nur-Flug-Buchungen sind Passagiere ganz gut abgesichert, wie folgender Fall belegt.
Ein Rückflug wurde um siebeneinhalb Stunden vorgezogen, von 14.30 Uhr am Nachmittag auf 8 Uhr morgens. Eine Frau verpasste deshalb ihre Maschine, kaufte sich ein Ersatzticket und verlangte den Preis dafür – 412,50 Euro – von der Fluggesellschaft zurück.
Zu Recht, wie die Richter urteilten. Zwischen der Reisenden und der Fluggesellschaft sei ein „Luftbeförderungsvertrag“ zustande gekommen. Diesen habe die Gesellschaft wegen der „erheblichen“ Flugzeitenänderung aber nicht erfüllen können. Der Fluggast müsse diese Verschiebung nicht hinnehmen.
Kurzinfo:
Bei Pauschalreisen muss der Reiseveranstalter seine Gäste darüber informieren wenn ein Flug "erheblich" vorverlegt wird sonst haftet er für entstehende Schäden.Die Gesellschaft versuchte in diesem Verfahren, der Passagierin eine Mitschuld anzulasten. Denn die Frau habe es versäumt, ihren Flug rückbestätigen zu lassen. Hier halten sich die Juristen aber an die herrschende Meinung und belehren die Fluggesellschaft: Sinn und Zweck einer Rückbestätigung sei es nur, die Auslastung der Flugzeuge besser planen zu können.
Die Richter weiter: „Die Rückbestätigung hat nicht die Funktion, vertraglich zugesagte Flüge aus wirtschaftlichen Gründen zeitlich anders zu gestalten“ – mit anderen Worten: Flugzeiten einfach hin- und her zu schieben, weil es der Fluggesellschaft gerade in den Kram passt.
Im Übrigen gilt: Sich Flüge rückbestätigen zu lassen, ist eine freiwillige Angelegenheit. Kein Passagier ist dazu verpflichtet – weder bei Linien- noch bei Urlaubs- oder Charter-Flügen (AG Düsseldorf, Az.: 28 C 14629/04).
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"salvamor41" wrote:
@ Dirk-B.Es kann ja sein, daß das bei den Charterfliegern so abläuft, wie Du es geschildert hast. Aber bei der Ausgangsfrage ging es um Royal Brunei und Bangkok Airways, und das sind nun mal Linienflieger. Wer lesen kann, ist klar im Vorteil.
Nicht jeder User des HC-Forums verreist pauschal.
Richtig erkannt, ich schrieb von den Charterfliegern! Aber schriebst nicht Du von der "Überbuchungspolitik der Fluglinien" ? Da war nichts zu lesen von Royal Brunei oder Bangkok Airways und somit pauschalisierst Du, was hier völlig fehl am Platz ist. Möglicherweise habe ich Dich aber auch einfach missverstanden.
Vielleicht ist doch der im Vorteil, der sich klar und deutlich ausdrückt......
Ach nochwas..... Nicht jeder der Charter fliegt ist gleich ein Pauschaltourist.

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Also ich konnte die Rückbestätigung vom Hotel aus machen lassen(für den Flug Samui- BKK mit Bankok Airways).Die haben mir dann so ein Zettel gegeben ,wo alles draufstand:Den Namen der Dame mit der telefoniert wurde,Abflugzeit,Kürzel des Fluges usw...
Eine Bandansage war also nicht. -
"jo-joma" wrote:
Also, wir machen eigentlich auch immer eine "Reconfirmation", ganz egal, wo wir unterwegs sind. Ob nun Amerika oder Asien.Ist einfach ein sichereres Gefühl, zu reisen.
Manches Mal wars auch schon wirklich bitter notwendig gewesen.
Diese meiste Zeit allerdings- das muß ich zugeben- wars überflüssig.
Ich denke generell, schaden kanns nicht!
jo-joma
Hallo,
ich stehe immer noch zu meiner Aussage (s.o.) v. 18.5.Ich muss allerdings ergänzen, dass die Rückbestätigungen nur überflüssig waren, wenn wir eine Pauschalreise hatten (zBsp. 2 Wochen Mallorca mit Tui oder so).
Da wir aber auch manchmal "nicht pauschal reisen", habe ich -wenn ich eine Reconfirmation machte- auch nie nur eine Bandansage gehört sondern immer eine Person der Fluggesellschaft.Insofern stimmt das schon, was hier über Linienflieger und die Rückbestätigungen gesagt wurde.