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Alles zu Änderungen bei Flügen nach Reisebeginn

Geplant Angeheftet Gesperrt Verschoben Meinungen zu reiserechtlichen Fragen
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  • nadine1208N Offline
    nadine1208N Offline
    nadine1208
    schrieb am zuletzt editiert von
    #21

    hallo:-)

    wir sollten am Freitag um ca 22.50 Uhr mit Royal Brunei von Bangkok nach Frankfurt fliegen, auf Grund eines Defektes (genaueres wurde uns nicht gesagt), würde sich aber der Flug verschieben.
    Also sind wir in ein Hotel gebracht worden mit der Aussage...dass wir Bescheid bekommen, wenn es weiter geht.
    Am nächsten Tag erfuhren wir dann auf Nachfrage, dass unser Flug nun um 15.20 Uhr gehen sollte.
    Auf Grund weiterer Komplikationen (beim Tanken wurde versehentlich der Tank überfüllt, so dass wohl alles auf den Flügel tropfte) flogen wir dann erst um 16.20 Uhr los.

    Die Übernachtung sowie Abendessen, Frühstück und Mittagessen übernahm Royal Brunei.
    Können wir trotzdem Ersatzansprüche gelten machen (da Royal Brunei ja seinen Sitz nicht in der Eu hat)

    Vielen lieben Dank

    Nadine

    Fordere viel von dir selbst und erwarte wenig von anderen. So wird dir Ärger erspart bleiben. (Konfuzius)

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    • Klaus43K Offline
      Klaus43K Offline
      Klaus43
      schrieb am zuletzt editiert von
      #22

      "Sandra2403" wrote:
      Da Flugzeitenänderungen und Flugverspätungen sowie Anreise/Abreisetage immer wieder ein Thema hier im Forum sind und einzelne Threads dazu aufgemacht werden, eröffne ich hier mal einen "Sammelthread" und tacker ihn oben fest !

      In diesem Beitrag poste ich einige Links zu Threads mit Beispielen zu den genannten Themen ! Sollte es noch weitere Fragen oder Infos geben, können diese ab jetzt gerne hier gestellt/gepostet werden, bitte keine Extra-Threads mehr aufmachen ! Danke !

      Thema Flugzeitenänderungen :

      >>> Thread 1 <<<

      >>> Thread 2 <<<

      >>> Thread 3 <<<

      >>> Thread 4 <<<

      Thema Anreisetag/Abreisetag :

      >>> Thread 1 <<<

      >>> Thread 2 <<<

      Thema Flugverspätung :

      >>> Thread 1 <<<

      >>> Thread 2 <<<

      >>> Thread 3 <<<

      Thema Flugstornierung :

      >>> Thread 1 <<<

      >>> Thread 2 <<<

      >>> Thread 3 <<<

      >>> Thread 4 <<<

      LG Sandra

      Hier sind Gerichtsurteile, auch Flüge betreffend:

      http://www.focus.de/reisen/urlaubstipps/reiserecht

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      • avimenA Offline
        avimenA Offline
        avimen
        schrieb am zuletzt editiert von
        #23

        Wir sollten am 29.06.07 um 16.15Uhr von Monastir nach Leipzig fliegen. Waren auch pünktlich im flieger und nach ca einer knappen Std. mussten wir wieder aussteigen( Technicher Defekt)

        Sind dann erst um 22.30 Uhr abgeflogen . Haben von der Airline ein Zettel bekommen wo aber nur 4,30 Std drauf stehen.

        Es sind aber über 6Std.

        Was kann ich tun,bekomm ich irgeneine Entschädigung ????

        Gruß aus Meißen/Sachsen

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        • kirsten1965K Offline
          kirsten1965K Offline
          kirsten1965
          schrieb am zuletzt editiert von
          #24

          An alle :

          Erst mal hallo !

          Ich schreibe das erste Mal selbst etwas hier, deshalb hoffe ich, ich bin hier richtig.

          Wir sind total begeistert über Holidaycheck, denn wir haben die letzten Urlaube immer mit Hilfe von Bewertungen gebucht und alles hat geklappt. Jetzt brauchen wir allerdings mal ein paar Infos zu den o.a. Dingen.

          Wir haben mit unserem Kegelclub vor ca. 18 Monaten einen AIDA Kurztip gebucht. Mallorca-Valencia-Ibiza-Mallorca. Die Flugzeiten waren angegeben mit Freitag morgens auf nach Malle und Montag abend 18.00 zurück.Super, 4 Tage mit Option auf Katamaranfahrt am Montag. Soweit , sogut. Irgendwann kam die erste Flugzeitänderung: Freitag 14.20 Abflug. Na ja, ist ja o.k. Gehen halt ein paar Stündchen verloren, kann man ja verschmerzen.

          Jezt der Hammer : Nochmalige Flugzeitänderung: Freitag Abflug 18 ?(hab den Zettel grad nicht, kann auch 17 und nochwas sein) und , man lese und staune: Montag Rückflug 9.20 !!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!

          Ja, hallo, prozentual sind das ja fast 50 % unserer Reise.

          Bei 14 Tagen ist das jawohl kein Problem, aber kann man denn auch bei Kurzreisen da gar nichts unternehmen ? Wir fühlen uns jetzt richtig VERARSCHT (`tschuldigung) !!!!!!!

          Die Katamaranfahrt fällt natürlich auch flach, wenn wir Glück haben, können wir grad mal auf der Aida noch kurz ins Brötchen beissen !

          Ich bitte schnellstmöglichst um Tips, wie wir vorgehen sollen, denn die Reise startet am 14.09. 2007.

          Vielleicht gibt es ja noch andere Betroffene die sich genauso ärgern ?

          Vielen Dank schon mal, Kirsten

          1 Antwort Letzte Antwort
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          • privacyP Offline
            privacyP Offline
            privacy
            schrieb am zuletzt editiert von
            #25

            So ist das mit den pauschal gebuchten Reisen.

            Der Reiseveranstalter hat vermutlich kurzzeitig günstig Plätze auf den
            jetzt gebuchten Airlines bekommen und dann wird munter umgebucht.
            Es gibt leider keine Möglichkeiten, dagegen etwas zu machen.

            Außer den Reiseveranstalter nochmals zu bitten, die Flugzeiten
            zu ändern. Aber für einen ganzen Kegelclub ist die Organisation
            da schwieriger als für eine Kleinfamilie und die Aussicht tendiert
            eher gegen Null.

            Und da die AIDA planmäßig um 6:00 Uhr in Palma ankommt,
            wird es mit dem Transfer zum Flughafen hoffentlich funktionieren ...

            Wenn alle Experten sich einig sind, ist Vorsicht geboten.
            Bertrand Russell (1872-1970)

            1 Antwort Letzte Antwort
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            • holzwurmH Offline
              holzwurmH Offline
              holzwurm
              schrieb am zuletzt editiert von
              #26

              Ganz einfach:

              Keine Chance!!!!

              wenn ich den Beitrag durchlese:

              vor 18 Monaten die Reise gebucht, Reisetermin 14.09.07

              Demnach wurde im März 2006 gebucht.

              Das bedeutet von der Buchung ab gab es den:
              Winterflugplan 2005/06
              Sommerfluplan 2006
              Winterflugplan 2006/07
              Sommerflugplan 2007

              Daß bei einem so großen Zeitfenster zwischen Buchung und Anreise noch so viel Wasser den Bach runter läuft ist ja wohl klar.

              Ebenso heißt es auch bei der AIDA als Veranstalter, Flugzeiten und Fluggerät sind unverbindlich. Ebenso sind der erste und letzte Urlaubstag immer Reisetage. Von dem her sollte man sich an diesen beiden Tagen nichts anderes mehr vornehmen, was einen rechtzeitigen Abflug verhindern könnte.

              Damit müsst ihr leben.

              LG
              holzwurm

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              • MarliesBellM Offline
                MarliesBellM Offline
                MarliesBell
                schrieb am zuletzt editiert von
                #27

                Hallo @ all,
                auch uns hat es auf dem letzten Rückflug am 18.09. mit einer Verspätung erwischt. Abflug Antalya sollte 18.25 Uhr Ortszeit sein, als wir ankamen wurde schon 20,55 Uhr OZ angezeigt, letztendlich begann das boarden dann ca. 21.15 Uhr und damit wir alle noch nach Hamburg kommen, verlief das boarden relativ zügig, sodass wir ca. 23.50 Uhr OZ in Hamburg landen konnten. Diese Verspätung beträgt mehr als 3 Stunden und ich habe irgendwie im Hinterkopf, dass hier Entschädigungen zu leisten wären?
                Besonders hart hat mich als iabetikerin getroffen, dass ich mir Verpflegung im Flughafen Antalya besorgen musste und wir nicht durch Verwandte in HH abgeholt werden konnten (die Uhrzeit ist keinem netten Verwandten zuzumuten, wenn er/sie am nächsten Tag zur Arbeit muss), sodass wir ein Taxi für unseren Weg nach Hause, immerhin 40 km außerhalb Hamburgs, nehmen mussten.
                Kurze Info wäre nett,danke

                1 Antwort Letzte Antwort
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                • ***Sternchen***stern* Offline
                  ***Sternchen***stern* Offline
                  ***Sternchen***stern
                  schrieb am zuletzt editiert von
                  #28

                  Hallo,
                  habe heute mehr oder minder zur Zufall erfahren, daß meine gebuchte Pauschalreise von München nach Sharm el Sheik am 16.12. nciht von
                  München sondern von Frankfurt los geht. Habe wegen meines Tauchgepäckes die Fluglinie die von München fliegen sollte anrufen, dann
                  der Bescheid, der Flug wurde vom Veranstalter (war ein Vollcharter) storniert. Auf sofortiges Nachfragen bei ETI und unserem Reisebüro ist
                  das korrekt, man hat uns an dem selben Tag statt um 6.05 ab München
                  nun von Frankfurt mit Air Berlin um 13.30 Uhr gebucht. Die Kosten für einen 2. Klasse Bahnfahrt will man uns erstatten.

                  Wie ist hier rechtlich die Lager, ab München fliegt an den Tag keine andere Fluggesellschaft nach SSH. Müssen wir das einfach so ohne gewisse Entschädigung (außer die Option halt komplett zu stornieren) akzeptieren??
                  Danke für Eure Meinung / Rat
                  LB Brigitte

                  Liebe Grüße
                  Sternchen

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                  • holzwurmH Offline
                    holzwurmH Offline
                    holzwurm
                    schrieb am zuletzt editiert von
                    #29

                    Was den Airlinewechsel betrifft ja. Denn jeder Rv hat in seinen AGB drin stehen, daß die Angaben von Airline und Flugzeit unter Vorbehalt sind und sich jederzeit ändern können.

                    Auf den Flughafenwechsel würde ich gefühlsmäßig sagen nein. Dies ist eigentlich eine einseitige Änderung des Reisevertrags. Da Euch jedoch der RV entgegen kommt und die Anreisekosten zum anderen Flughafen übernimmt wird sehr wahrscheinlich die Option mit dem kostenlosen Storno entfallen.

                    LG
                    holzwurm

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                    • anika1412A Offline
                      anika1412A Offline
                      anika1412
                      schrieb am zuletzt editiert von
                      #30

                      Umbuchung auf einen anderen Termin ab München? an einem Tag früher oder später?

                      1 Antwort Letzte Antwort
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                      • fredocaldoF Offline
                        fredocaldoF Offline
                        fredocaldo
                        schrieb am zuletzt editiert von
                        #31

                        Hallo Sandra

                        Aida-Karibikreise über Weihnachten:

                        hierzu folgende Fragen:
                        Aida hatte alle Passagiere beim Rückflug von der der Weihnachtstour ab Aruba auf 4 Flieger verteilt. Alle vier Flieger sollten Aruba am späten Nachmittag/Abend abfliegen, so wie für die Karibik üblich.

                        Nun wurde 10 Tage vor Reisebeginn eine der Maschinen komplett storniert, und dafür ein neuer Flieger gechartert mit einem neuen Zwischenlandungs-Ankuftsort (Frankfurt) und einer neuer Abflugzeit, nämlich 11 Stunden früher um 05:40 ab Aruba.

                        Wir hatten keine Möglichkeit mehr (so wie weitere 300 Passagiere auch) diese Reise zu stornieren ober umzubuchen. In der Reisebestätigung steht der ursprüngliche Flieger (10 stunden später mit anderem Ankunftort (München)) drin.

                        Hier wurde dem Aida-Passagier nicht nur ein Urlaubstag auf der Insel Aruba "gestohlen" , sondern dieser war auch mit grossen Anstrengungen verbunden. Abholung am Schiff um 02:00 Uhr mit allen Unannehmlichkeiten des Eincheckens in der Nacht und der darauf folgenden Langstrecke (wir mit zwei Kindern).
                        Dieser Flieger hatte dann zu allem Überfluss am Abflugort auch noch ca. 3 Stunden Verspätung, so dass wir in Frankfurt eine Nacht am Flughafen bleiben mussten. (Gesamtverspätung 14 Stunden)

                        Wie sieht es hier mit der Rechtsprechung aus, gerade auch in Bezug auf die unfreiwillige Übernachtung in Frankfurt und der Ungleichbehandlung von Passagieren der Morgenmaschiene gegenüber den anderen Aida-Reisenden (Abflugzeiten wurden erst kurz vor der Reise mitgeteilt, und man hatte keine Möglichkeit die Reise zu stornieren oder umzubuchen?
                        Aida verkauft laut Katalog 11 Übernachtungen. Ist die letzte Nacht mit Abholung um 02:00 Uhr eigentlich überhaupt noch eine "richtige" Nacht?

                        Grüsse
                        Fredocaldo

                        1 Antwort Letzte Antwort
                        Antworten Zitieren
                        • zockerrudiZ Offline
                          zockerrudiZ Offline
                          zockerrudi
                          Gesperrt
                          schrieb am zuletzt editiert von
                          #32

                          Der sehr verständliche Ärger vieler user über diese am eigenen Leibe verspürten Machenschaften der RV und ihrer Erfüllungsgehilfen stört diese nicht wirklich, so lange keine gesetzgeberischen Aktivitäten wirksam Abhilfe schafft.
                          Seit dem Jahre 2005 gibt es aber zumindest für online-Bucher eine Schlichtungsstelle, die vom Verband Internet Reisevertrieb gerade auch für solche Fälle eingerichtet wurde. Der Schlichter ist ein anerkannter Fachmann für Reiserecht.
                          Hat jemand Erfahrung mit einem Schiedsspruch dieser Schlichtungsstelle gemacht, und wenn ja, um was für ein Problem hatte es sich gehandelt ?
                          Würde mich sehr interessieren.

                          Gruss Rüdiger

                          1 Antwort Letzte Antwort
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                          • vonschmelingV Offline
                            vonschmelingV Offline
                            vonschmeling
                            Moderator
                            schrieb am zuletzt editiert von
                            #33

                            Wie auch immer ... die Auschlussklauseln lesen hilft in dem Falle und keine Schiedsstelle dieses Planeten wird dir Recht geben, wenn im Reisevertrag die Abflugzeiten ausdrücklich freibleibend sind ...

                            Für den konkreten Fall kann ich leider (oder zum Glück!?) keine persönliche Erfahrung beitragen!

                            Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
                            "Im Herzen barfuß!"

                            1 Antwort Letzte Antwort
                            Antworten Zitieren
                            • zockerrudiZ Offline
                              zockerrudiZ Offline
                              zockerrudi
                              Gesperrt
                              schrieb am zuletzt editiert von
                              #34

                              genau, und deswegen müssen die Ausschlussklauseln weg ( wie auch einige weitere Klauseln ), weil sie den elementaren Bedürfnissen und Interessen der Reisenden widersprechen.
                              Es ist schon erstaunlich, dass es zu meinem Beitrag rund 200 Besucher gegeben hat, aber keine einzige konkrete Antwort. Eine Institution, die es seit 2005 gibt und nach den mir vorliegenden Quellen in 50% aller an sie herangetragene Fälle erfolgreich vermittelt haben soll kennt anscheinend niemand !! Wirklich erstaunlich, wenn man bedenkt, wer hier alles sein Wissen in allen Lebensfragen zum Besten gibt.
                              Ombudsmann:
                              diese Frage wurde schon einmal aufgeworfen. Ich habe in einem Beitrag dazu geschrieben, dass ich davon zumindest zur Zeit nicht viel halte, da -wie vonSchmeling richtig schreibt- sich auch dieser an die bestehenden Verträge halten muss.
                              Das bedeutet: der Gesetzgeber muss die AGB`n grundsätzlich auf den Prüfstand stellen, bevor ein Ombudsmann in verbliebenen Grauzonen oder Auslegung in bestimmten Einzelfällen sinnvoll eingreifen kann.
                              Bis dahin erspart er nur Kosten für Anwälte und Gerichte ( was sicher auch nicht verkehrt ist ).

                              Gruss Rüdiger

                              1 Antwort Letzte Antwort
                              Antworten Zitieren
                              • ADEgiA Offline
                                ADEgiA Offline
                                ADEgi
                                schrieb am zuletzt editiert von
                                #35

                                Hallo Rüdiger,

                                gehen wir einmal davon aus, daß Du Erfolg mit Deinem ansinnen hast und die Pauschalreiseveranstalter Ihre Flugzeiten festschreiben müssen. Was wird hier in diesem konkreten Fall passieren. Gehen wir nach einem entsprechenden Urteil einfach einmal von der Logik aus, die ich einem Veranstalter unterstelle.

                                1. Das Anreisepaket wird aus dem Katalog gestrichen. Es wäre einfach nicht möglcih über ein Jahr im Voraus die Flugzeiten zu garantieren.

                                2. AIDA gründet einen neuen Veranstalter, der sich AIDA Flug nennt. Im Katalog findet sich ein entsprechender Hinweis auf diesen. Dieser ist als Tochtergesellschaft völlig unabhängig und bietet nicht nur, aber auch spezielle Angebote mit Flügen zum Schiff an.

                                3. Dieser Veranstalter ist keinerlei Pauschalreiseregeln mehr unterworfen. Es gibt folglich keinen Sicherungsschein und auch keine Garantie, daß das Schiff wirklich rechtzeitig erreicht wird. Schließlich werden ausschließlich Flüge ohne weitere Verpflichtungen verkauft.

                                4. Die Kunden müssen Ihre Kreuzfahrt vor Ihrer Anreise buchen, so diese lange im Voraus stattfinden soll.

                                5. AIDA Flug wird spezielle Rabatte für AIDA Kreuzfahrtkunden anbieten. Diese sind so drastisch, daß die von AIDA Flug organisierten Flüge für andere Kunden nicht rentabel sind. Somit also die Kontingente erhalten bleiben.

                                6. Im Falle einer Verspätung bleiben die Kunden auch schon mal am Zielflughafen sitzen. Eine Weiterbeförderung zum Schiff ist ja nicht mehr garantiert und eigentlich hat der Flug mit der Kreuzfahrt schon gar nichts mehr zu tun. Es greifen die Regeln für Linienflüge und somit bekommt der Passagier vielleicht eine Entschädigung, die aber in aller Regel nicht genügen wird um das Nachreisen zu ermöglichen.

                                7. Ersatz von AIDA Kreuzfahrten wird es in solch einem Fall auch keinen geben, da der Kunde ja für seine rechtzeitige Anreise selbst verantwortlich ist.

                                8. Selbst Gerichte werden entscheiden, daß bei einer Ankunftszeit von nur 5 bis 6 Stunden im Voraus und bei einer durch Schneefall im Winter versäumter Reise kein Ersatz nötig ist. Mit Schnee im Winter wäre schon bei Buchung zu rechnen gewesen und somit hätte der Kunde um einen Anspruch zu haben einfach einen Tag früher fliegen müssen.

                                9. Die Kreuzfahrten werden zum Teil erst wesentlich später gebucht. Die Reedereien bekommen später eine Anzahlung. An sich ja ganz praktisch für den Kunden. Jedoch muß dieser die Flüge dann sofort komplett bezahlen. Ergo verliert er dadurch weiter Geld.

                                10. Um zum Abschluß zu kommen:

                                Das alles kann ich auch heute schon haben, indem ich nicht das Anreisepaket buche, sondern einfach einen Linienflug. Dieses Vorgehen aber allen vorzuschreiben finde ich einfach kurzsichtig. Um wieder einmal dein vielzitiertes Argument zu gebrauchen. Der Markt wird es schon richten. Sie Frage wäre bei meinem Szenario nur wie soll er das tun?

                                Betonen möchte ich nur, daß dies nur eine Möglichkeit wäre, wie sich der Veranstalter aus den rechtlichen Vorgaben herauswinden kann. Wie so etwas geht und auf welche Ideen man kommen kann, beweist uns doch die Ryanair.

                                Gesetzliche Regelungen ja, aber nur da wo Sie auch sinnvoll sind!

                                Gruß

                                Berthold

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                                  schrieb am zuletzt editiert von
                                  #36

                                  Anscheinend kennt niemand diese Schiedsstelle für online-Bucher. Ich empfehle daher, sich auf

                                  www.reiseschiedsstelle.de

                                  selbst ein Bild zu machen. Nach dortigen Angaben wurden in den 2 Jahren des Bestehens 226 Streitfälle bearbeitet, und über 50% für beide Seiten zufriedenstellend ohne Gerichtsverfahren aus der Welt geschaffen. Die Reklamationen decken das gesamte Spektrum aller bekannten Kundenklagen ab, und nicht nur technische Fehler bei der Buchung ( Taste zu lang gedrückt o.ä. )

                                  Es wundert mich noch mehr, dass auch die "godfathers" dieses Forums als online Reisebüro auf Tauchstation gegangen sind. Oder soll ich glauben, sie haben davon nichts gewusst ?
                                  Unabhängig davon:
                                  eine Schiedsstelle ist sicher gut, sie kann aber nur Wunden lindern und nicht die Ursachen beseitigen. Hier ist und bleibt der Gesetzgeber gefordert. Doch die Lobby der RV leistet in Bezug auf Verhinderung von Änderungen zu ihren Lasten wohl gute Arbeit. So können wir uns nur über kleine Erfolge in Form von Einzelurteilen freuen, und weiter hoffen, dass sich die Geduld mal auszahlt.

                                  Gruss Rüdiger

                                  1 Antwort Letzte Antwort
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                                    schrieb am zuletzt editiert von
                                    #37

                                    Hallo!
                                    Irgendwie habe ich nicht so viel Glück mit meinen Urlauben. Erst habe ich eine Kreuzfahrt im Internet gebucht, die dann aber wieder storniert, da sich die Reisebedingungen geändert haben. Jetzt dachten mein Mann und ich wir gehen wieder ins Reisebüro, da kann nichts passieren. Denkste!!! Wir haben einen Flug nach Florida mit Mietwagen und Hotel gebucht. Jetzt hat die im Reisebüro aber unseren Namen falsch von der Kreditkarte abgelesen. Bei der Unterschrift ist es mir dann aufgefallen und sie meinte das ändern wir halt gleich noch. Hotel und Mietwagen war kein Problem, nur beim Flug! Beim Reiseveranstalter war sie in der Warteschleife, so schrieb sie eine Mail oder Fax. Wir dachten das geht schon klar. Denkste! Nicht nur das der Name nicht mehr änder geht (Eticket), so haben die uns einfach nen anderen Rückflug gegeben. Der den wir uns ausgesucht haben wäre gestrichen ( innerhalb von einem Tag!!!), warum bieten sie den dann an? Jetzt sind schon 2 Wochen verstrichen und weder der Name ist geändert, noch wurden wir auf den versprochenen anderen Rückflug umgebucht. Im Reisebüro hat man uns die Adresse von Checkmytrip gegeben, da können wir alles verfolgen. Im Reisebüro sagen sie mir die XXX hätte zugesichert, das alles geändert worden ist, nur schriftlich ist noch nix da. Das schöne ist nur, der Betrag vom Flug ist schon vollständig von der Kreditkarte abgezogen. Für einen Flug den ich nicht nutzen kann, da der Name verkehrt ist. Wie soll ich mich verhalten? Kann ich den Betrag wieder zurückbuchen?
                                    Danke für Eure Hilfe
                                    Sabine

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                                      holzwurm
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                                      #38

                                      Für die falsche Schreibweise eines Namens müsste meiner Ansicht nach das Reisebüro haften. Hatten ja die Kreditkarte als Vorlage.

                                      LG
                                      holzwurm

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                                        ADEgi
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                                        #39

                                        Hallo Sabine,

                                        hier liegt der Fehler eindeutig beim Reisebüro. Wenn ihr den anderen Flug nutzen wollt, so ist das in Ordnung. Aber schon hier hättet Ihr ein Rücktrittsrecht gehabt. Alles in allem dürfen Euch aber keinerlei weitere Kosten belastet werden. Ihr habt einen Vertrag geschlossen und die fehlerhaften Angaben stammten nicht von Euch bzw. Ihr habt diese sobald als möglich korrigiert.

                                        Das Thema mit dem gestrichenen Flug kann zwar sein, kommt mir in diesem Zusammenhang aber etwas komisch vor. Am besten Ihr nehmt mal mit der Airline direkt Kontakt auf und fragt dort nach. Die können auch sagen, welche Namen jetzt tatsächlich vorliegen und ob der ursprünglich gebuchte Flug wirklich nicht stattfindet.

                                        Auch als Etix sollte eine Namensänderung zumindest ausdruckbar sein.

                                        Gruß

                                        Berthold

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                                          privacy
                                          schrieb am zuletzt editiert von
                                          #40

                                          Wenn bis zu 3 Buchstaben im Namen falsch sind, wird das in
                                          der Regel toleriert. Aber auch dies solltet ihr ggf. direkt mit der
                                          Airline klären. Denn dieses Reisebüro scheint das ja nicht
                                          im Griff zu haben (Betonung liegt auf "dieses" !) 😉

                                          Wenn alle Experten sich einig sind, ist Vorsicht geboten.
                                          Bertrand Russell (1872-1970)

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