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Reiserücktrittversicherung??

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  • Sabrina 79S Offline
    Sabrina 79S Offline
    Sabrina 79
    schrieb am zuletzt editiert von
    #1

    Hallo,

    ich habe im Februar eine Reise gebucht, und diese auch schon angezahlt.
    Kann ich jetzt noch eine Reiserücktrittversicherung abschließen?

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    • AmouageA Offline
      AmouageA Offline
      Amouage
      schrieb am zuletzt editiert von
      #2

      hallo,
      soviel ich weiss, kann man das nur noch bis 2 Wochen danach machen. Bin mir aber nicht ganz sicher. Einfach im Reisebüro erkundigen.
      Grüsse.

      September/ Oktober 2021 Reunion

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      • curiosusC Offline
        curiosusC Offline
        curiosus
        Gesperrt
        schrieb am zuletzt editiert von
        #3

        "Sabrina 79" wrote:
        Hallo,

        ich habe im Februar eine Reise gebucht, und diese auch schon angezahlt.
        Kann ich jetzt noch eine Reiserücktrittversicherung abschließen?

        Hallo Sabrina,

        im Prinzip ja, es kommt darauf an
        a) wann Deine Reise stattfinden soll
        und
        b) welche Versicherung Du auswählen wirst.

        Es gibt Unternehmen, bei denen Du nur bis zu einem bestimmten Zeitpunkt vor dem Reisetermin bzw. nach dem Buchungstag noch eine Versicherung abschließen kannst.

        Einfachste Lösung: frage mal kurz bei Deinem Reisebüro/Internetanbieter an, welche diese anbieten würden, dann kannst Du bequem vergleichen.

        Herzliche Grüße
        Tadeus

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        • TravellauT Offline
          TravellauT Offline
          Travellau
          schrieb am zuletzt editiert von
          #4

          Hallo, die Antwort meines Vorredners tp-sykw stimmt nicht. Du musst eine Reiserücktrittskostenversicherung innerhalb von ein bis zwei Wochen nach Erhalt der Buchungsbestätigung abschliessen, andere Möglichkeiten gibt es nciht.
          Wenn du also im Feb. gebucht hast, gibts keine Möglichkeit mehr, nachträglich die Versicherung abzuschliessen.
          Gruss
          Travellau

          Mein Schiff 5, März 2018, Orient; Singapur und Koh Samui Juli/August 2018

          1 Antwort Letzte Antwort
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          • Erika1E Offline
            Erika1E Offline
            Erika1
            schrieb am zuletzt editiert von
            #5

            Hallo Sabrina,
            ich kenne ausschließlich Bedingungswerke, wonach man die RRV nur bis spätestens 14 Tage nach Erhalt der Buchungsbestätigung abschließen kann.

            1 Antwort Letzte Antwort
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            • curiosusC Offline
              curiosusC Offline
              curiosus
              Gesperrt
              schrieb am zuletzt editiert von
              #6

              "Travellau" wrote:
              Hallo, die Antwort meines Vorredners tp-sykw stimmt nicht. Du musst eine Reiserücktrittskostenversicherung innerhalb von ein bis zwei Wochen nach Erhalt der Buchungsbestätigung abschliessen, andere Möglichkeiten gibt es nciht.
              Wenn du also im Feb. gebucht hast, gibts keine Möglichkeit mehr, nachträglich die Versicherung abzuschliessen.
              Gruss
              Travellau

              "Erika1" wrote:
              Hallo Sabrina,
              ich kenne ausschließlich Bedingungswerke, wonach man die RRV nur bis spätestens 14 Tage nach Erhalt der Buchungsbestätigung abschließen kann.

              Hallo Sabrina,

              sowohl Herbert, als auch Erika irren!

              Du kannst über die meisten Anbieter zwar tatsächlich nur innerhalb von 14 Tagen nach Buchungsbestätigung eine RRV abschließen.
              Aber: z.B. TravelSecure bietet dieses innerhalb von 42 Tagen nach Reisebestätigung und die ADAC-Versicherung ohne zeitliche Beschränkung an. Es dürfen hierbei nur zum Zeitpunkt des Versicherungsabschlusses keine Gründe für einen Reiserücktritt/-abbruch bereits vorgelegen haben (näheres in den AGB).
              Du kannst noch immer eine RRV abschließen, beim ADAC kannst Du zwischen Familieneinzel- und Familienjahresvertrag in jeweils zwei unterschiedlichen Preisstufen wählen.

              Herzliche Grüße
              Tadeus

              1 Antwort Letzte Antwort
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              • Erika1E Offline
                Erika1E Offline
                Erika1
                schrieb am zuletzt editiert von
                #7

                Das ist sehr interessant, Tadeus! Denn wie sagen die Versicherungsleute: eine brennende Scheune kann man nicht mehr versichern... 😄

                Im Ernst: gerade bei Krankheiten wird es im Versicherungsfall sehr schwer sein, den Nachweis zu erbringen, daß keine Vorerkrankungen vorgelegen haben, die den Versicherungsnehmer dann zum Rücktritt gezwungen haben.

                Die Bedingungen von ADAC und TravelSecure werde ich mir durchlesen - danke für den Hinweis!

                1 Antwort Letzte Antwort
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                • curiosusC Offline
                  curiosusC Offline
                  curiosus
                  Gesperrt
                  schrieb am zuletzt editiert von
                  #8

                  "Erika1" wrote:
                  Das ist sehr interessant, Tadeus! Denn wie sagen die Versicherungsleute: eine brennende Scheune kann man nicht mehr versichern... 😄

                  Hallo Erika,

                  😄 <- das habe ich auch gedacht.
                  Und Du hast sicherlich mit Deinem Einwand recht, daß es bei Krankheit im Versicherungsfall schwierig sein wird dieses zu belegen. Gleiches gilt aber prinzipiell für "Reiseversicherungen". Das habe ich aus eigener "leidvoller" Erfahrung gelernt. So wurde z.B. unser Reisegepäck bei einem Flug derart beschädigt, daß es danach unbrauchbar war (Henkel abgerissen) :(.
                  Die Versicherung (sehr bekannt als führendes Unternehmen bei RRV) weigerte sich standhaft den Schaden zu begleichen. Erst durch die Drohung mit einem Anwalt und einem Gerichtsprozeß wurde eingelenkt und ein Teilbetrag gezahlt :?.
                  Die gleiche Versicherung weigerte sich auch den Fahrzeugschaden, der bei einer Fahrt mit dem Autoreisezug nach Italien entstand, zu regulieren. Von daher bin ich, was Reiseversicherungen anbelangt, ausgesprochen skeptisch.
                  💡 Meine Angaben sollten auch nicht als wärmste Empfehlung zu verstehen sein, sondern vielmehr als Hinweiß an Sandra sich entsprechend bei den o.g. Versicherungsunternehmen zu informieren und dann zu entscheiden.

                  Herzliche Grüße
                  Tadeus

                  1 Antwort Letzte Antwort
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                  • TravellauT Offline
                    TravellauT Offline
                    Travellau
                    schrieb am zuletzt editiert von
                    #9

                    Hallo Tadeus, deine Ausführungen sind nicht ganz korrekt. Lt. den Bedingungen von Travelsecure muss bis spätestens 42 Tage nach Buchung die RRV abgschlossen werden, mindestens aber 2 Wochen vor Reiseantritt. In dem hier angesprochenen Fall wurde die Reise im Feb. gebucht. Die 42 Tage sind überschritten, unabhängig davon ob die Reise in 14 Tagen oder erst in ein paar Monaten beginnt. Der Vorteil bei Travelsecure sind allerdings die 42 Tage Zeit bis zum Abschluss der RRV.
                    Gruss Travellau

                    Mein Schiff 5, März 2018, Orient; Singapur und Koh Samui Juli/August 2018

                    1 Antwort Letzte Antwort
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                    • curiosusC Offline
                      curiosusC Offline
                      curiosus
                      Gesperrt
                      schrieb am zuletzt editiert von
                      #10

                      "Travellau" wrote:
                      Hallo Tadeus, deine Ausführungen sind nicht ganz korrekt. Lt. den Bedingungen von Travelsecure muss bis spätestens 42 Tage nach Buchung die RRV abgschlossen werden, mindestens aber 2 Wochen vor Reiseantritt. In dem hier angesprochenen Fall wurde die Reise im Feb. gebucht. Die 42 Tage sind überschritten, unabhängig davon ob die Reise in 14 Tagen oder erst in ein paar Monaten beginnt. Der Vorteil bei Travelsecure sind allerdings die 42 Tage Zeit bis zum Abschluss der RRV.
                      Gruss Travellau

                      Hallo Travellau,

                      natürlich stimmt mein Beitrag!
                      Du hattest geschrieben, daß eine Reiserücktrittskostenversicherung innerhalb von ein bis zwei Wochen nach Erhalt der Buchungsbestätigung abgeschlossen werden muß.
                      Das ist definitiv falsch.
                      Genau darauf bezog sich mein Zitat, denn daß seit Februar mehr als 42 Tage vergangen sind und demzufolge kein Abschluß bei TravelSecure mehr möglich ist, ist offensichtlich.
                      Zudem besteht aber noch immer die Möglichkeit über den ADAC eine RRV abzuschließen, da hier keine Frist vorgegeben wird.

                      Gruß
                      Tadeus

                      1 Antwort Letzte Antwort
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                      • TravellauT Offline
                        TravellauT Offline
                        Travellau
                        schrieb am zuletzt editiert von
                        #11

                        Hallo, auch bei der ADAC RRV ist Vorsicht geboten. Die Einzelperson ist geschützt bei einem REisewert von 1500 Euro pro Reise, bei einer Familienjahrespolice nur bis zu 3000 Euro pro Reise. Also die Summe ist da nicht allzu hoch. Insbesondere bei einer FAmilienversicherung ist der Reisewert schon bei einer normalen Pauschalreise z. B. in den Sommerferien in die Türkei überschritten von Fernreisen will ich gar nciht reden. Grundsätzlich ist die Idee vom ADAC überlegenswert, man muss nur ganz genau auf dieses Kleingedruckte achten.

                        Tadeus, ich wollt nur darauf hinweisen, dass man nicht einfach Versicherungen empfiehlt, ohne auf Besonderheiten aufmerksam zu machen , insbesondere dann nicht, wenn die Schreiberin anmerkt, wann sie gebucht hat und man auch nciht die Wert der Reise erkennt.
                        Gruss Travellau

                        Mein Schiff 5, März 2018, Orient; Singapur und Koh Samui Juli/August 2018

                        1 Antwort Letzte Antwort
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                        • curiosusC Offline
                          curiosusC Offline
                          curiosus
                          Gesperrt
                          schrieb am zuletzt editiert von
                          #12

                          Hallo Travellau,

                          wir verstehen uns ;),
                          deswegen hatte ich ja auch bereits geschrieben:

                          "Meine Angaben sollten auch nicht als wärmste Empfehlung zu verstehen sein, sondern vielmehr als Hinweiß an Sandra sich entsprechend bei den o.g. Versicherungsunternehmen zu informieren und dann zu entscheiden."

                          Das ADAC eine Begrenzung, wie viele andere Versicherungen auch, hat ist dort auch nachzulesen.

                          Wünsche noch einen schönen Abend.

                          Gruß
                          Tadeus

                          1 Antwort Letzte Antwort
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                          • Erika1E Offline
                            Erika1E Offline
                            Erika1
                            schrieb am zuletzt editiert von
                            #13

                            Auch wenn es scheinbar keine hilfreiche Antwort für einen Fragesteller ist: man kann eigentlich immer nur gebetsmühlenartig herunterleiern, daß er sich die Bedingungen der einzelnen Versicherer genau durchlesen möge.

                            In einem anderen Thread schrieb ein User, daß die wichtigsten Versicherungen die Auslandsreisekrankenversicherung und die RRV sind. Das sehe ich auch so. Erstere habe ich grundsätzlich, RRV nicht immer.

                            Bezüglich RRV von ADAC und TravelSecure könnte ich mir sehr gut vorstellen, daß sie sich das erhöhte Risiko mit happigen Prämien bezahlen lassen, bzw. durch eine sehr begrenzte Entschädigungsgrenze das Risiko für sich überschaubar halten.

                            ... bin leider noch nicht zum Lesen der Bedingungen gekommen.

                            Tadeus, die meisten Versicherungsnehmer, die Policen wie Reisegepäck und Reise-Kasko abgeschlossen haben, haben Enttäuschungen hinnehmen müssen - und auch die mit RRV. Die "ehrlichste" und am problemlosesten zu handhabende Versicherung ist immer noch die Auslandsreise-KV.

                            Reise-Unfall und Reise-Haftpflicht halte ich für völlig überflüssig, denn wer zu Hause solche Policen besitzt: sie gelten auf Urlaubsreisen weltweit rund um die Uhr.

                            Was die Mietwagen-Haftpflicht betrifft: da sollte man sich erstmal bei seinem eigenen Kfz-Versicherer erkundigen, inwieweit die sog. Mallorca-Police in seinem Versicherungsschutz enthalten ist.

                            ... ich glaube, ich bin vom Thema abgewichen... 😱

                            1 Antwort Letzte Antwort
                            Antworten Zitieren
                            • steffiottoS Offline
                              steffiottoS Offline
                              steffiotto
                              schrieb am zuletzt editiert von
                              #14

                              hallo,

                              frage doch bitte in deinem reisebüro nach!
                              es besteht auch noch nach 2 wochen nach buchung die möglichkeit noch nachträglich eine rrv abzuschliessen. doch das reisebüro muss sich hierbei bei der versciherung eine genehmigung holen. ist halt ne etwas kompliziertere sache, geht aber, soweit keine stornogründe im augenblick vorliegen...
                              hoffe, ich konnte ein wenig helfen... 😄

                              viel zu spät begreifen viele
                              die versäumten lebensziele!
                              freude, schönheit der natur,
                              gesundheit, reisen und kultur;
                              darum, mensch, sei zeitig weise,
                              höchste zeit ist's -
                              REISE, REISE !!!

                              1 Antwort Letzte Antwort
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                              • sge-WernerS Offline
                                sge-WernerS Offline
                                sge-Werner
                                schrieb am zuletzt editiert von
                                #15

                                Irgendwie kommt mir das Thema bekannt vor????

                                <br />
                                <br />
                                Man muß das was man denkt auch sagen. Man muß das was man sagt auch tun. Man muß das was man tut auch sein. <br />
                                Dr. Alfred Herrhausen

                                1 Antwort Letzte Antwort
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                                  schatzerle
                                  schrieb am zuletzt editiert von
                                  #16

                                  europäische reiseversicherung

                                  Reisestorno Deckung

                                  * Stornokostenersatz bei Nichtantritt der Reise
                                    (plus Ersatz der Buchungsgebühren)
                                  
                                  bis zum gewählten Reisepreis  
                                  
                                  * Ersatz des Selbstbehaltes einer im Reisepreis inkludierten Stornoversicherung
                                  
                                  bis zum gewählten Reisepreis  
                                  

                                  Diese Leistungen gelten bei Versicherungsabschluss am Tag der Reisebuchung vom Versicherungsabschluss bis zum Reiseantritt - wenn Sie die Versicherung später abschließen erst für Ereignisse (ausgenommen Unfälle, Todesfälle und Elementarereignisse), die ab dem 10. Tag nach Versicherungsabschluss eintreten

                                  ergo --> hier geht es

                                  1 Antwort Letzte Antwort
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