Alles zu Änderungen bei Flügen nach Reisebeginn
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Hallo Berthold,
natürlich ist es nicht möglich, alles einzukalkulieren (fehlende Paxe etc.). Auch hat DUS ein Nachtflugverbot, was theoretisch zu berücksichtigen ist. Tatsache ist aber auch, dass es aber gerade hier notorische "Zuspätkommer" gibt. Ich habe letztens der der Zeitung gelesen, dass es hier in DUS fast immer die gleichen Flüge sind.
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Hallo zusammen,
ich habe da mal ne "rechtliche" Frage zum Thema Flugverschiebungen nach vorne (also früherer Abflug).
Wir fliegen in zwei Wochen von Köln in die Türkei, haben jetzt die Tickets gekriegt, auf denen die Flugzeiten geblieben sind.
Bis jetzt hatten wir auch immer nur das Problem dass sich unsere Zeiten nach hinten verschoben haben, wir also am Flughafen noch ein paar Stündchen warten mussten.
Jetzt habe ich hier aber gelesen, dass es auch vorkommt, dass Flüge früher abfliegen. Und darauf bezieht sich auch meine Frage:Jetzt nachdem die Tickets da sind, bin ich da dafür verantwortlich mich dahingehend bis zum Tag vor dem Abflug immer wieder zu informieren oder müsste mich im Falle des Falles der Reiseveranstalter informieren?
Danke für eure EInschätzungen -
Hallo,
ganz klar nein! Du bist dazu nicht verpflichtet.
So lange Du hier bist, bist Du ja für die Fluggesellschaft erreichbar. Dieser werden ja Telefonnummer bzw. Mailadresse übermittelt. Folglich bekommst Du entsprechend Nachricht von der Airline, oder dem Veranstalter. Falls nur über Internet gebucht, dann bitte nochmal einen Tag vor Abreise in die Mails schauen.
Falls Du in individuell gebucht hast, also ohne Veranstalter, mußt / solltest Du den Rückflug allerdings Rückbestätigen. Dein Flugplatz ist zwar nicht weg, aber sollte der Flug vorverlegt werden, dann würdest Du das natürlich nicht erfahren. Daher jeweils die Aufforderung zur Rückbestätigung.
Pauschal erledigt das Dein Veranstalater.
Gruß
Berthold
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Grundsätzlich sind die airlines bzw. bei Pauschalreisen die Flugänderungen "schnellstmöglich" dem Reisenden zukommen zu lassen.
Aber was heißt schon schnellstmöglich. Per Mail innerhalb ein paar Sekunden oder per Post mit bis zu 3 Tagen Laufzeit ist schon ein gewaltiger Unterschied.
Ich kann nur jedem empfehlen, der sicher gehen möchte, daß er auch von D weg kommt, selber die Flugzeiten zu beobachten. Die kann man in der Regel über die Flughafenseiten oder Airlineseite innerhalb von nicht mal einer Minute erledigen. Da spielt es keine Rolle ob Pauschaltourist oder nicht.
Bei Nur-Flug sollte man sich dann auch rechtzeitig den Rückflug bestätigen lassen. Bei den Pauschalreisen erledigt das der Reiseleiter.
Ich habe es mir bei allen Flugvarianten - egal ob Pauschal oder Flug only - so angewöhnt, sobald die Tickets da sind jeden Tag einmal den Flug auf Veränderungen zu prüfen.
denkt
holzwurm -
aber wenn die airlines gefordert sind, geben sie sich schon mühe. meine tochter war auf fuerteventura, flüge privat bei zwei verschiedenen airlines gebucht, die flugzeitänderung für den rückflug kam per post zu uns nach hause. fluggast aber auf fuerteventura, habe der hotline mitgeteilt, das ich nicht ihr kunde sei und sie sich darum selber kümmern sollen(hab meine tochter natürlich trotzdem informiert) die haben dann eine maschinerie in gang gesetzt! flüge im übrigen im rb gebucht, die dann auch wußten, was zu tun ist. jetzt erwarte ich aber von euch rb`lern einen drink!

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Hallo, wir haben heute post bekommen das unser Hinflug von 20.30 uhr auf 23.45 uhr verschoben ist! Das heißt das wir erst um 4.10 uhr in Antalya ankommen!
Müßen wir das so hinnehmen???
Damit ist der zweite Tag ja auch total kaputt, da unsere Kinder ja auch ziemlich müde und quengelig sein werden!Dank im vorraus
Sandra -
@ Sandra
Wie schon öfters geschrieben:
Bei Pauschalreisen ist dies zu akzeptieren, da die Reisen mit unverbindlichen Flugzeiten verkauft werden.
Du kannst Dir höchstens die späte Ankunft im Hotel bei einer Pauschalreise von der Reiseleitung bestätigen lassen und dann beim Reiseveranstalter versuchen etwas zurück zu bekommen. Wobei dies nicht gerade viel sein dürfte und sollte es mehr sein als einem rechtlich zustehen würde, dann nur aus Kulanz und daher ohne Ansprüche.
meint
holzwurm -
hallo kessio, gerade vor 1 stunde wurde dieses problem im tv besprochen mit einem rechtsanwalt für reiserecht. ich dachte bis dato immer, man hat keine chance, sich zu wehren. doch ich wurde eines besseren belehrt.
bei 12 h ( 1 tag ) hat man tatsächlich anspruch auf entschädigung ( verlorengegangener tag ). gruss sentina
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Hallo,
ich bin neu hier (hab das Forum gerade erst entdeckt) und habe auch gleich eine Frage:
Ich habe im Reisebüro einen Flug nach Vancouver mit Air Berlin ab Düsseldorf, Hinflug 12.09.08 - Rückflug 6.10.08 gebucht.
Vor ein paar Wochen hat mir Air Berlin mitgeteilt, dass der Rückflug vom 6.10. auf den 8.10.08 verschoben wird.
Der Inhaber vom Reisebüro hat dann gleich angerufen und nachgefragt, vor allem was mit den zusätzlichen Kosten ist (Unterkunft, Mietwagen etc.).
Die Antwort war lapidar, da könnte man nichts machen, außer mir einen 3 Tage früheren Rückflug (3.10.08) anbieten, was für mich natürlich überhaupt nicht in Frage kam.Also meine Frage besteht darin, ob ich keinerlei Recht auf (zumindest) Kostenbeteiligung habe.
Vielen Dank für Antworten
Gruss
Peter -
Hallo,
nach meiner Meinung hast Du keine Recht auf eine Kostenbeteiligung. Du hast aber ein Recht auf eine kostenlose Stornierung und auch ein Recht auf einen Ersatzflug, mit einer anderen Gesellschaft, der an diesem Tag ab Vancouver geht.
Die Kostenbeteiligung könnte also nur auf Kulanz erfolgen. Wenn Du aber damit einverstanden wärst, dann würde ich wie folgt vorgehen.
Info an Air Berlin, daß Du einer Verschiebung nur zustimmst, wenn Deine zusätzlichen Kosten in voller Höhe übernommen werden. Ansonsten würdest Du aufgrund des vorhandenen Beförderungsvertrages auf einen anderen Rückflug am gebuchten Tag bestehen. Daß der mit Umsteigen sein wird ist zwar klar, ich tippe aber einmal sehr, daß die AB dann der Kostenübernahme zustimmt, da dies die vermutlich preiswertere Variante ist.
Gruß
Berthold
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Hallo Berthold,
zunächst mal vielen Dank für die schnelle Antwort.
Schade, dass ich dieses Forum erst jetzt entdeckt habe, weil (wie ich geschrieben habe) das Schreiben vor ca. 4 Wochen kam und ich leider nicht wusste, dass ich das Recht auf einen Rückflug mit einer anderen Fluggesellschaft habe.
Deshalb habe ich nämlich die Rundreise inzwischen angepasst, so dass es natürlich blöd wäre, wenn ich Air Berlin jetzt schreiben würde und die mir einen Rückflug am ursprünglichen Tag (z. B. Air Canada) anbieten würden.
Also kann ich nur ein Schreiben aufsetzen wegen der Zusatzkosten und auf eine Kulanz seitens Air Berlin hoffen.
Gruss
Peter -
Hallo Peter,
ich würde es so machen, wie Du es hier auch geschrieben hast. Die Info an Air Berlin, daß Du ja das Recht gehabt hättest mit einer anderen Gesellschaft zu fliegen, dies aber erst jetzt in einem großen Internetforum erfahren hast. Daher hattest Du Deine Rundreise entsprechend umgestellt und bittest um Erstattung der entsprechenden Kosten.
Sollte dann etwas kommen, bitte auch der Fairness halber hier posten.
Gruß
Berthold
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habe mal eine frage sind gerade aus der türkei zurückgekommen hatten bei der anreise erhebliche probleme unser flug sollte am 25.06. um 20.40 uhr in düsseldorf starten nach check in wurden wir um 21.00 uhr informiert das der flug ab köln ohne angabe einer uhrzeit losgehen sollte wurden nach langem warten mit dem bus nach köln gebracht los ging es dann um 2.20 uhr am 26.06. so das wir erst um 9.00 morgens im hotel waren was nun?
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Hallo
Wir haben einen Flug von Zürich nach Santorini mit der Air Berlin gebucht. Geplant war, 23.07.08 Abflug Zürich um 07.00 Uhr direkt nach Santorini. Nun wurden wir informiert, dass der Abflug um 13.50 ist (das sich die Flugzeiten ändern können, wissen wir) und wir einen Zwischenstop in Mykonos einlegen. Somit sind wir über 4 Stunden unterwegs anstatt nur 2. Ist das so üblich?? Ich dachte wenn ich einen direktflug buche, dann gibts auch keine Zwischenstops. Irre ich mich da?
Gruss
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auch mal eine Frage:
Mein Flug von Gran Canaria nach Frankfurt verspätete sich um 7.5 Stunden. Durch diese Verspätung konnte ich den Flug nicht in Anspruch nehmen und teilte dies dem Bodenpersonal mit. Man fand sich dazu bereit mir einen Ersatzflug 2 Tage später anzubieten, den ich jedoch aus beruflichen Gründen dann nicht antreten konnte.
Als ich versuchte für den gezahlten Preis ( kein Sonderpreis ) ein anderes Ticket zu bekommen, wurde dies kategorisch abgelehnt. Man habe mir aus " Kulanz" eine Umbuchung gestattet, aber mehr auch nicht !
" Kulanz " kann ich nicht akzeptieren, da laut EU Recht mir eine Erstattung zusteht. Ich habe aber nun weder ein Ersatzticket noch mein Geld zurueck erhalten.
In der spanischen Version des EU Reiserechts steht ausdrücklich, das bei einer Verspátung von mehr als 4 Stunden auf der Mittelstrecke eine 100% Erstatung erfolgen kann, das man aber auch bei einer Umbuchung auf einen anderen Flug immer noch ein Anrecht auf 50% des bezahlten Preises hat.
Die Fluggesellschaft schaltet aucf stur und die Kreditkartengesellschaft meint, man muesse sich mit der Fluggesellschaft streiten ! Es handelt sich hierbei um eine deutsche Chartergesellschaft
irgend wie alles sehr suspekt, weiss jemand Rat ?
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simi23 wrote:
Somit sind wir über 4 Stunden unterwegs anstatt nur 2. Ist das so üblich?? Ich dachte wenn ich einen direktflug buche, dann gibts auch keine Zwischenstops. Irre ich mich da?Ja, da irrst Du Dich. Ein "Direktflug" darf Zwischenstops enthalten. Wenn Du keine Zwischenstops willst, musst Du einen "Non-Stop-Flug" buchen. Kleiner, aber feiner Unterschied.
Gruß
Chris -
Hier mal die Antworten:
@siggi 264
Ihr müsstet bei einer solchen Verspätung bzw. Abflugänderung schon einmal verpflegt worden sein. Ansonsten habt Ihr sicher die Möglichkeit die Umstände über den Veranstalter zu reklamieren. Hier solltet Ihr einen Tagespreis (ohne Flug) ansetzen. (ggf. + fehlende Verpflegung) Das sollte mindestens dabei herausschauen.
Hier kann ich mich Chris nur anschließen. Bei Dir ist alles in Ordnung, ohne einen Rechtsanspruch.
Die erste Frage ist, ob Ihr einen Charterflug hattet. Wenn, dann können sich dei Flugzeiten hier ändern. Wenn Du nur aufgrund eine Zeitenänderung den Flug nicht nutzen kannst, so ist das Dein Problem. Wenn die Airline umbucht und zwar aus Kulanz, dann ist dies löblich. Sollte auch der nächste Flug nicht angetreten werden können, dann hast Du natürlich auch keine Ansprüche mehr, da Du den zweiten Flug ja nicht bezahlt hast.
Bei Linienflügen sieht das anders aus. Hier hast Du ja einen Anspruch auf eine Ersatzbeförderung. Wenn Du hier mit einer gebotenen Alternative einverstanden bist, dann ist das eine Umbuchung, der Du zugestimmt hast. Kannst Du diesen Flug dann ebenfalls nicht antreten, dann fallen die üblichen Stornokosten an. Die Differenz muß Dir aber erstattet werden. Ausnahme wäre, daß der versäumte Flug ein Rückflug war und der Honflug schon erledigt wurde. Dann erhält man meistens nichts zurück.
Spanisches Recht gilt übrigens maximal dann, wenn Du in Spanien den ursprünglichen Flug gebucht hast bzw. diesen auf einer spanischen Homepage gebucht hast.
Gruß
Berthold