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Alles zu Änderungen bei Flügen nach Reisebeginn

Geplant Angeheftet Gesperrt Verschoben Meinungen zu reiserechtlichen Fragen
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  • AgapanthusA Offline
    AgapanthusA Offline
    Agapanthus
    schrieb am zuletzt editiert von
    #161

    So, so, dass Hotel und Essen war nun plötzlich top:

    keyman wrote:
    Hi Leute,

    komme eben aus Kuba aus den Flitterwochen zurück und habe ein paar fragen.

    Zuerst zu den Rahmenbedingungen:

    gebuchte Reise vom 31.08.-11.09. für 2400 € all inclusive.

    gebuchter Flug: 31.08. um 15 Uhr tatsächlicher Abflug am 01.09 um 19 Uhr
    Unterbringungen im Steigenberger Hotel, Essen war eine Zumutung ( höchstens Mensa essen)

    Wieso war es dann vor 7 Tagen eine "Zumutung"?, resp. höchstens Mensa-Essen???????

    Du änderst Deine Meinung aber schnell!!!!

    Vielleicht sind in ein paar Tagen die Verspätungen auch nicht mehr so schlimm!

    Wie auch die Reise heute (im geschlossen Kuba-Reise Thread hier) plötzlich 200 Euro teurer war!

    Zweifle langsam, ob die ganze Reise stattgefunden hat!

    Heinz

    ///////////////*/
    Anstatt Urlaub mache ich Ferien

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    • tripplexXxT Offline
      tripplexXxT Offline
      tripplexXx
      schrieb am zuletzt editiert von
      #162

      @Agapanthus

      ich glaube, keyman meint bei dem "Mensa"-Esssen jenes, welches es im Steigenberger gab, als man eine Nacht zwecks verspätetem Flug dort verbringen musste 😉

      1 Antwort Letzte Antwort
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      • ADEgiA Offline
        ADEgiA Offline
        ADEgi
        schrieb am zuletzt editiert von
        #163

        wilma10 wrote:
        Hallo Ihr Lieben,
        ich brauche mal eure Hilfe.
        Mein Mann und ich haben eine 5- tägige Reise nach Istanbul gebucht. Wir haben bei Ögertours gebucht weil wir dort die besten Flugzeiten hatten, heisst 8:30 Uhr Hinflug; 19:40 Uhr Rückflug. Wir haben dafür sogar 100,- Euro p. P. mehr bezahlt wg der besseren Flugzeiten.( Es gab noch andere Angebote, mit aber für uns schlechteren Abflugzeiten). Zuerst kamen auch die Tickets mit den Zeiten siehe Oben. Gestern jedoch kamen neue Tickets mit geänderten Abflugzeiten: Hin 9:40 Uhr, Rück 10:35 Uhr. Also genau das was wir nicht wollten! Jetzt meine Frage, müssen wir das so einfach hinnehmen?

        LG

        Katja

        Hallo Ich habe es mal hier eingefügt.

        Die Flugzeitenänderung müsst Ihr hinnehmen, da Ihr eine normale Pauschalreise gebucht habt und sich die Flugzeitenangben sich dort jederzeit ändern können. (Daher vorläufige Flugzeiten) Also auch eine Änderung auf eine Hinflugzeit von 23.00 Uhr wäre ebenfalls noch rechtlich im Rahmen des erlaubten.

        Weniger gleube ich aber, daß Ihr soviel mehr bei Öger bezahlt habt, als bei anderen Veranstaltern. Meine Erfahrung ist eher umgekehrt. Vor allem sollte man nicht vergessen, daß bei Öger ja im Normalfall auch ein Transfer dabei ist.

        Wenn Euch also Flugzeiten wichtig sind, dann müsst Ihr in Zukunft einen Linienflug (auch Billigflug) extra und das Hotel extra buchen. Dann habt Ihr Anspruch auf die Zeiten, jedoch auch keinen Sicherungsschein und eventuell Probleme, falls die ausgewählte Flugtgesellschaft die Segel streicht.

        Gruß

        Berthold

        1 Antwort Letzte Antwort
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        • Sandra2403S Offline
          Sandra2403S Offline
          Sandra2403
          schrieb am zuletzt editiert von
          #164

          Beitrag hier eingefügt :

          Deichjunge wrote:
          Hallo Leute,
          an anderer Stelle in diesem Forum hatte ich schonmal angedeutet, dass ich Ende August - wie so viele andere auch - von den Flugverspätungen der Condor im August/September Fernverkehr in Frankfurt betroffen war. Wie geht man vor, was erwartet einen?

          Uns wurde am Flughafen 3 Stunden vor Abflug mitgeteilt, unser Flug Frankfurt - Las Vegas sei wegen technischer Probleme um 21 Stunden verschoben. Angeboten wurde uns ein Faltblatt zur EU-Verordnung 261/2004, die Unterbringungsmöglichkeit am Flughafenhotel, Essen, Telefon, EMail. Da ich keine Lust auf eine Frankfurter Hotelnacht hatte, sind wir wieder ins Auto nach Hause gefahren, um am nächsten Morgen wieder anzureisen. Damit war auch unsere erste Hotelnacht im Urlaub flöten, die wir trotzdem bezahlen mussten. Es handelte sich nicht um eine Pauschalreise - Hotel und Flug haben wir getrennt gebucht.

          Hier steht nun im Raum, ob es sich um eine Verspätung oder Annullierung des Fluges handelt. Da man bei einer Annullierung mehr Rechte hat und höhere Ausgleichszahlungen verlangen kann, versuchen sich Fluggesellschaften dahingehend fantasievoll abzusichern. Am Europäischen Gerichtshof stehen zwei Klagen im Raum, in denen es darum geht, ob z. B. alleine aus der Dauer der Flugverschiebung auf eine Annullierung geschlossen werden kann. Aber der EuGH lässt sich Zeit. Vermutlich werden sich - solange die Sache beim EuGH nicht geklärt ist - Fluggesellschaften also freudig auf eine Klage einlassen, wenn man dahingehend argumentieren möchte.

          Also haben wir es anders gemacht und aufgrund der Verspätung von Condor verlangt:

          • Hotelkosten für die ausgefallene Nacht am Zielort
          • Fahrtkosten vom Flughafen nach Hause und am nächsten Morgen wieder zum Flughafen
          • Fahrtkosten vom Flughafen zur Parkgarage und am nächsten Morgen vice versa
          • Telefon-, Portoauslagen

          Nach immerhin schon 3 1/2 Wochen hat Condor einen Scheck geschickt. Bezahlt haben sie alles, bis auf die Hotelkosten für die ausgefallene erste Nacht am Zielort. Aber warum?

          Begründung: Wir hätten keinen Anspruch auf Schadensersatz, weil die Verspätung durch einen unerwarteten technischen Defekt zwischen zwei Wartungsintervallen verursacht worden sei und Condor damit kein Verschulden träfe.

          Dieses Herausreden auf den "unerwarteten technischen Defekt" ist wohl übliche Praxis. Traurigerweise bedient sich an diesem Argument auch Condor. Es gibt tausend Gründe dagegen, dass diese Ausrede Condor vom Verschulden befreien würde, aber uns bliebe nur, dagegen zu klagen, wobei ich dann das Prozess(Beweis)kostenrisiko tragen müsste - nämlich darzulegen, dass die Sache z. B. nicht außergewöhnlich war, dass Condor das hätte verhindern können. Condor weiß natürlich genau, dass ich im Angesicht einer 2/3 Zahlung genau das nicht tun werde - trotzdem ich übrigens eine Rechtsschutzversicherung habe.

          Ich kann das schon deshalb nicht tun, weil ich z. B. den Grund für die Verspätung gar nicht kenne (es kursieren 2 Versionen) und Condor einen Teufel tun wird, den herauszuposaunen. Dann müsste ich auch noch beurteilen, ob dieser Grund zu einem Verschulden führt oder nicht und ob sich deshalb eine Klage lohnt. Da kann man nur abraten.

          Die ganze EU-Verordnung 261/2004 ist nichts als ... Papier und als Passagiere sind wir nachwievor auf das Gutdünken der Airlines angewiesen. Man wird von Seiten der Flieger genau soviel geben, dass man meint, das Image würde nicht allzuviel Schaden nehmen und zählt darauf, dass der Kunde sich dann seinem Schicksal fügt - fügen muss.

          Condor macht da keine Ausnahme. Drauf geschien auf die Fliegenschei*e - ähm ... preise** 😱

          Bleibt nur noch die Beschwerde beim Luftfahrtbundesamt - dazu gehört allerdings eine große Portion Altruismus, denn sein Geld bekommt man deswegen nicht zurück und wie man liest, kann sich das Procedere dort ähnlich lange hinziehen, wie ein Prozess vor Gericht. Die Airline kann man indirekt ärgern, weil die einen netten Fragebogen ausfüllen müssen - allerdings ist das ja auch nur ein eingeschränkter Spaß und bei 100 Beschwerden für einen Flug haben die die Arbeit nur einmal, wir Paxe aber 100 mal.

          Eventuell hilft auch die Schlichtungsstelle Mobilität, die versucht außergerichtlich zu vermitteln.

          Beides bedeutet viel Arbeit und jeder muss selber wissen, ob es sich lohnt, sich weiter damit und mit so einer Airline herumzuschlagen. Wenn man mal einen Sonntagmorgen Langeweile hat ...

          1 Antwort Letzte Antwort
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          • curiosusC Offline
            curiosusC Offline
            curiosus
            Gesperrt
            schrieb am zuletzt editiert von
            #165

            Aus einem anderen Thread hier eingefügt:

            aralos wrote:
            Hallo zusammen,

            unten hab ich mal den Wortlaut meiner Reklamation an ein Reisebüro reinkopiert. Kann mir jemand von Euch in etwa sagen, wie hoch ein Schadensersatz ausfallen kann?

            Vielen Dank im Voraus!!

            Am 22.05.08 gegen 18 Uhr kam im Hotel ein Fax von Bentour an, dass wir nicht wie geplant den Flug SHY597 (23.05.08, 3.15 Uhr) nach Stuttgart nehmen würden, sondern stattdessen SHY 547 (12.45 Uhr) nach München. Dort sollten wir uns beim "EG Reisen Schalter" zwecks weiterer Information zur Weiterreise melden.
            Der ursprünglich geplante Flug SHY597, so haben wir zwischenzeitlich erfahren, war nicht ausgefallen, sondern von Bentour schlicht überbucht!
            Wir haben also unsere Koffer wieder ausgepackt und uns auf eine weitere Übernachtung eingerichtet.
            Nach dem Transfer am nächsten morgen zum Flughafen stellt sich heraus, dass der Flug SHY 547 nicht nach München, sondern nach Salzburg geht.
            Auf Nachfrage bei Sky Airlines hieß es, Bentour wollte den Flug von Salzburg nach München umleiten, habe dazu aber keine Genehmigung erhalten.
            In Salzburg sollten wir uns also wiederum in einen Bus setzen und nach München gefahren werden, um beim "EG Reisen Schalter" zu erfahren, wie es von dort weitergehen sollte.
            Zu diesem Zeitpunkt war unsere Geduld nun endgültig überstrapaziert und um vor allen unseren beiden Kindern, 6 und 4 Jahre, die Tortur zu mildern, haben wir einen Bekannten gebeten, nach Salzburg zu kommen und uns per Auto nach Hause zu bringen. Leider habe ich keinen Kontakt zu anderen Betroffenen, die wohl bis gegen Mitternacht per Bus durch die Lande gefahren worden sind.
            Neben dem Ärger und der verspäteten Rückkehr hatten wir nun also auch noch die Fahrtkosten an den Bekannten zu erstatten.

            1 Antwort Letzte Antwort
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            • aralosA Offline
              aralosA Offline
              aralos
              schrieb am zuletzt editiert von
              #166

              noch eine Ergänzung:
              Der Flug hat 1440 EUR gekostet (2 Erwachsene, 2 Kids 6 und 4 Jahre); aber das sollte keine Rolle spielen, oder?

              Von Bentour habe ich gerüchteweise gehört, dass die Zahlungsschwierigkeiten hätten. Da ich über ein Reisebüro gebucht habe, sollte das aber nicht mein Problem sein!?

              1 Antwort Letzte Antwort
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              • bernhard707B Offline
                bernhard707B Offline
                bernhard707
                schrieb am zuletzt editiert von
                #167

                Irrtum, relevant ist alleine Dein RV, also Bentours.

                Life is too short to limit your vision ... indeed

                1 Antwort Letzte Antwort
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                • aralosA Offline
                  aralosA Offline
                  aralos
                  schrieb am zuletzt editiert von
                  #168

                  oha 😕

                  bleibt noch die frage, wie hoch ich schadensersatz verlangen kann

                  1 Antwort Letzte Antwort
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                  • ADEgiA Offline
                    ADEgiA Offline
                    ADEgi
                    schrieb am zuletzt editiert von
                    #169

                    Hallo,

                    also als erstes würde ich mich einmal erkundigen, wie denn überhaupt die Lage bei Bentours ist und ob dort überhaupt etwas zu holen ist. Denn nach meinen Informationen ist die Insolvenz angemeldet. In Deinem Schreiben sprichst Du vom 23.05.08 bzw. dem Folgetag als Reiseende.

                    Hier wäre dann erst einmal zu klären, ob Du überhaupt schon eine Reklamation an Bentour gesendet hast. Falls die Reklamation an Dein Reisebüro, von diesem nicht weitergeleitet wurde, wozu sie übrigens nicht verpflichtet sind, kannst Du die Sache nämlich komplett vergessen. Denn eventuelle Ansprüche mußt Du innerhalb von vier Wochen nach Reiseende schriftlich beim Veranstalter einrechen.

                    Ist dies nicht erfolgt, dann kannst Du Dir jede weitere Mühe vermutlich sparen. Diese Punkt ist also der erste, der überhaupt geklärt werden muß.

                    Wie sieht es denn diesbezüglich aus? Hast Du eine Bestätigung von Bentour, daß die Reklamation eingegengen ist? Ebenso fehlt bei Deiner Reklamation eine konkrete Forderung, so daß dort ein weiterer Punkt sein könnte, wo Du rechtlich keine Ansprüche mehr haben könntest. Das kann ich allerdings nicht definitiv sagen. Das Schreiben ist zwar eine Beschwerde, aber keine Forderung. Könnte einen sehr großen Unterschied machen!

                    Gruß

                    Berthold

                    1 Antwort Letzte Antwort
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                    • holzwurmH Offline
                      holzwurmH Offline
                      holzwurm
                      schrieb am zuletzt editiert von
                      #170

                      ADEgi wrote:
                      Hallo,
                      Wie sieht es denn diesbezüglich aus? Hast Du eine Bestätigung von Bentour, daß die Reklamation eingegengen ist? Ebenso fehlt bei Deiner Reklamation eine konkrete Forderung, so daß dort ein weiterer Punkt sein könnte, wo Du rechtlich keine Ansprüche mehr haben könntest. Das kann ich allerdings nicht definitiv sagen. Das Schreiben ist zwar eine Beschwerde, aber keine Forderung. Könnte einen sehr großen Unterschied machen!

                      Ich würde es differenzierter sehen.

                      Der Gesetzestext sagt im Falle einer Reklamations nichts aus, daß auch gleich eine Forderung gestellt werden muß.

                      Rein theoritisch reicht es aus die Mängel fristgerecht zu reklamieren und im Schreiben darauf hinzuweisen, daß die Forderungsaufstellung mit getrennter Post bis zum Termin XX.XX.XXXX nachgereicht wird.

                      Mit der 4-Wochen-Frist wird ja nur verlangt daß die Mängel fristgerecht geltend gemacht werden.

                      denkt
                      holzwurm

                      1 Antwort Letzte Antwort
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                      • aralosA Offline
                        aralosA Offline
                        aralos
                        schrieb am zuletzt editiert von
                        #171

                        Hallo Berthold,

                        Von Bentour habe ich am 28.05.2008 ein Schreiben bekommen mit der Zusicherung, dass der Vorfall (Vorgangsnummer habe ich) geprüft werde und in 6-8 Wochen eine Bearbeitung zu erwarten sei.

                        Ich habe in meiner Beschwerde einen angemessenen Schadensersatz verlangt, aber keine konkrete Summe genannt.

                        Die fehlt mir auch immer noch, um jetzt noch einen Versuch zu starten.
                        Wenn auch die Aussichten gering sein mögen 😕

                        Gruß Aralos

                        1 Antwort Letzte Antwort
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                        • Sandra2403S Offline
                          Sandra2403S Offline
                          Sandra2403
                          schrieb am zuletzt editiert von
                          #172

                          Beitrag hier eingefügt :

                          "Hera0_1" wrote:
                          Hallo,
                          habe gerade diese Seite über Flugverspätungen gefunden. Aus dem ganzen Wirrwarr werde ich nicht ganz schlau.

                          Konkreter Fall:

                          Wir sind am Sonntag, 26.10 08 aus Gran Canaria zurückgekommen. Geplant war Abflug Condor 17.25 Uhr und Ankunft gegen 23.00 Uhr in Frankfurt. Um 15.00 Uhr beim Einchecken stand ein Zettel auf dem Thresen: Verspätung, Boardingtime erst 21.40 Uhr und Abflug 22.00 Uhr.
                          So saßen wir mit Verzehrgutscheinen im Abflugbereich und warteten. Reiseleitung war keine im Bus, auch nicht in der Abfertigungshalle, auch nicht in diesem Bereich. Schließlich kam gegen 22.00 Uhr endlich eine Maschine aus Köln, die uns um 23.00 Uhr nach Frankfurt brachte. Dort kamen wir gegen 05.00 Uhr am Folgetag, 27.10., an.

                          Gibt es da eine Chance, etwas zu bekommen? Wir waren alle sehr verärgert. Dass Sicherheit vor geht, ist klar. Die ursprüngliche Maschine hatte ein Problem mit einem Benzintank und ist daher nichit gestartet. Der Ersatz kam erst so spät, weil "Maschinen ja in der Luft sein müssen und nicht auf dem Boden stehen", so der Kapitän.

                          Vielen Dank und herzliche Grüße
                          Susanne

                          1 Antwort Letzte Antwort
                          Antworten Zitieren
                          • Sue1975S Offline
                            Sue1975S Offline
                            Sue1975
                            schrieb am zuletzt editiert von
                            #173

                            die hättest Du gehabt und Du kannst es auch immer noch versuchen. Der Anspruch muss über den Reiseveranstalter angemeldet werden... ALLERDINGS hat man hier wohl nur eine Frist von vier Wochen... Schaden schildern mit Bildern, wenns geht. Und abwarten - kann aber dauern. Ich versuche gerade einen Schadenersatzanspruch für eine 37stündige Verspätung durchzusetzen gg

                            LG Sue

                            1 Antwort Letzte Antwort
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                            • SabinaIsabelS Offline
                              SabinaIsabelS Offline
                              SabinaIsabel
                              schrieb am zuletzt editiert von
                              #174

                              Hallo an alle,
                              wer ist am 01-10-2008 ebenfalls mit der KLM-Fluggesellschaft von Deutschland evtl.Duesseldorf /Stuttgart ueber Amsterdam nach Detroit /bis Las Vegas oder anderen Zielrichtungen geflogen. Wie bekannt wurden die anreisenden Gaeste die aus Deutschland ankamen "angeblich" wegen Wetterbedingungen zuspaet nach Amsterdam gebracht und auf einem anderem Flug umgebucht. Wir klagen gegen die KLM und suchen Gaeste die eventell das gleiche Problem hatten, so dass wir uns gegenseitig unterstuetzen koennten. Wuerden uns freuen ueber jede Nachricht. Am sonsten wuenschen wir allen ein FROHES UND GESUNDES WEIHNACHTSFEST SOWIE EINEN GUTEN RUTSCH INS NEUE JAHR 2009.
                              Sabina Isable

                              1 Antwort Letzte Antwort
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                              • Mausebaer120M Offline
                                Mausebaer120M Offline
                                Mausebaer120
                                schrieb am zuletzt editiert von
                                #175

                                Beitrag hier eingefügt !

                                Veilchen03 wrote:
                                Hallo,
                                bereits im September 2008 habe ich mit Thai Airways Flüge für den 21.01.09 21:50 Uhr ab München nach Bangkok gebucht. Als ich dann am 12.01. im bei Thai Airways im Internet nach meinen Flügen schaute, fand ich diese nicht. Daraufhin rief ich am nächsten Tag bei Thai Airways an. Diese teilten mir mit, dass sie mittwochs nicht mehr ab München fliegen. Ganz erstaunt war der Mitarbeiter, dass man uns nicht informiert habe und meinte, es ginge aller drunter und drüber. Ich könnte aber gerne am nächsten Tag fliegen. Das lehnte ich ab und stornierte die Flüge ganz.
                                Es kann doch wohl nicht sein, dass man Flüge streicht und die die Fluggäste nicht informiert. Nun hoffe ich, dass ich mein Geld zurück bekomme. Der Mitarbeiter sagte mir zu - hoffentlich ist es auch so.

                                Kennt jemand die rechtlichen Grundlagen in diesem Fall? Vielen Dank im voraus.

                                Viele Grüße

                                Veilchen03

                                Von allen Geschenken, die uns das Schicksal gewährt, gibt es kein größeres Gut als die Freundschaft - keinen größeren Reichtum, keine größere Freude.
                                ( Epikur von Samos )

                                1 Antwort Letzte Antwort
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                                • privacyP Offline
                                  privacyP Offline
                                  privacy
                                  schrieb am zuletzt editiert von
                                  #176

                                  Hallo Veilchen03

                                  "Es geht alles drunter und drüber", zitierst Du den Mitarbeiter von ThaiAir.
                                  Möchte Dir da keine Angst machen, aber dieser Artikel hier geht
                                  in die gleiche Richtung:

                                  Thai-Airways braucht (angeblich) Geld

                                  Einerseits kann ich mir nicht vorstellen, daß man die Airline als Aushängeschild
                                  da tatenlos in den Ruin treiben läßt, andererseits hat die Weltwirtschaftskrise
                                  ja schon so manche internationale Großbank ins Trudeln gebracht.

                                  Also, mach da mal kräftig Druck, dass das Geld umgehend zurücküberwiesen wird. Ruf die deutsche Niederlassung von Thai-Air an und zeig dich ruhig verärgert, wegen der Stornierung des Flugtages. Natürlich freundlich, aber schon bestimmt. Du bräuchtest das Geld jetzt für einen anderen Urlaub usw.. Zusätzlich
                                  auch noch schriftlich, wegen des Nachweises am Besten per Telefax oder Brief.
                                  Und erwähne besser nicht die vorstehende Info zur Finanzlage der Thai.

                                  Ansonsten hast Du mit Deiner Stornierung ja schon den Vertrag annulliert.
                                  Normalerweise hätte alternativ von Dir auch eine Ersatzbeförderung durch
                                  die Airline, z.B. durch Umbuchung auf eine andere Fluglinie, vorgenommen
                                  werden können, um den Vertrag zu erfüllen. Aber das ist damit ja hinfälllig.

                                  Hast Du zusätzliche Kosten gehabt wie Mietwagen, Hotel etc. ?

                                  Viele Grüße privacy

                                  Wenn alle Experten sich einig sind, ist Vorsicht geboten.
                                  Bertrand Russell (1872-1970)

                                  1 Antwort Letzte Antwort
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                                  • Veilchen03V Offline
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                                    Veilchen03
                                    schrieb am zuletzt editiert von
                                    #177

                                    Danke für Deine Antwort privacy,

                                    zusätzliche Kosten sind mir zum Glück nicht entstanden. Ja, ich habe den Mitarbeiter zitiert, er meinte, es gehe dort alles drunter und drüber. Sicherlich hätte ich auch umbuchen können, aber er hat mir ja nur den nächsten Tag vorgeschlagen.
                                    Es war aber auch nur wirklich rein zufällig, dass ich nach den Flügen gesucht habe. Von Thai finde ich natürlich schon ein starkes Stück, dass man nicht informiert wird. Darüber war auch der Mitarbeiter entsetzt.
                                    Jetzt warte ich mal ein bischen ab und wenn sich nichts tut, werde ich bei Thai Airways nochmal nachfragen. Der Mitarbeiter hat mir auf jeden Fall den Eingang der Stornierung schriftlich bestätigt und mir geschrieben, dass sie an die Buchhaltung zwecks Erstattung weitergeleitet wurde. Hoffentlich ist die Buchhaltung auch so einsichtig und stellt sich nicht quer.

                                    Liebe Grüße

                                    Veilchen03

                                    1 Antwort Letzte Antwort
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                                    • ch-degeC Offline
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                                      ch-dege
                                      schrieb am zuletzt editiert von
                                      #178

                                      @admin: SORRY!!!!!!!!

                                      Da ich gerade wohl im falschen Thread war, hier nochmal:

                                      Titel: Flug wurde annuliert, Hotelübernachtung, Flug 1 Tag später, Schadenersatz?

                                      Hallo!

                                      Diesmal frage ich für meine Eltern!

                                      Die sollten am 10.01. um 20.30h mit der Air Berlin (gebuchte Pauschalreise mit ETI) ab Düsseldorf nach Hurghada fliegen!
                                      Um 22h wurde den Passagieren mitgeteilt, dass die Maschine ein Defekt hat und nicht starten kann. Daraufhin wurden alle ins nahegelgene Hotel einquatiert!
                                      Am nächsten Morgen um 6 Uhr ging es dann nach Hurghada!

                                      Nun meine Frage, seitens der Air Berlin ist ja alles perfekt gelaufen und durch die Hotelübernachtung kann man da auch nichts mehr geltend machen, oder?

                                      Aber kann ich bei ETI auf Schadenersatz hoffen aufgrund der Annulierung? Denn immerhin ging ein ganzer Urlaubstag dadurch verloren!

                                      Hoffe auf Antworten, hatte zwar auch schon die Suchfunktion benutz nur die für mich interessanten Antworten waren schon sehr sehr alt, und ich denke dass sich auch auf diesem Gebiet immer wieder was verändert!

                                      DANKE an Euch

                                      Liebe Grüße
                                      Christina

                                      LG
                                      Christina

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                                      • ADEgiA Offline
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                                        ADEgi
                                        schrieb am zuletzt editiert von
                                        #179

                                        Hallo,

                                        das dürfte sehr interessant sein, denn der Flug Deiner Eltern war ja ein Nachtflug. Die geplante Ankunft dürfte so gegen 2.00 Uhr nachts gewesen sein. Die jetzige Ankuftszeit dürfte etwa um 11.00 Uhr bis 12.00 Uhr gewesen sein.

                                        Somit flog die Maschine zwar an einem anderen Tag ab, kam aber immer noch am ursprünglich geplanten Tag an. Und das noch nicht einmal so extrem spät. Es fehlte also eine knappe halbe Nacht vor Ort.

                                        Zudem dürfte der Rückflug ja dann wieder Samstag/Sonntag Nacht erfolgt sein, so daß noch immer fast volle 7 oder 14 Tage vor Ort gewährleistet waren. Einmal ganz davon abgesehen, daß man sich über die rein menschliche Komponente durchaus steiten kann und auch darüber, ob eine halbe Nacht im Flieger und die andere halbe im Hotel wirklich einen Vorteil gebracht hätte, so ist das vom reinen rechtlichen Standpunkt aus extrem interessant.

                                        Eine Antwort habe ich allerdings keine. Dafür ist diese Thematik wirklich zu komplex. Persönlich würde ich mich freuen, daß alles trotzdem so reibungslos gelaufen ist und eine Reklamation sein lassen. Muß aber jeder selber wissen.

                                        Gruß

                                        Berthold

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                                        • ch-degeC Offline
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                                          ch-dege
                                          schrieb am zuletzt editiert von
                                          #180

                                          Hallo Berthold!

                                          Eigentlich wären sie ja auch zeitig im Hotel gewesen, wenn man nicht die extreme Wartezeit in Hurghada am Flughafen gehabt hätte! (Am Tag ist dort mehr Betrieb als in der Nacht 😄 )

                                          Leider war ein Koffer von einer anderen Reiseteilnehmerin nicht auffindbar! Somit waren sie erst um halb drei im Hotel. Das ist für mich schon ein ganzer Tag. Denn sonst hätte man schon früh morgens um 8 am Pool liegen können.

                                          Sicherlich sind wir auch glücklich, dass die Airberlin den Fehler an der Maschine gemerkt hat und alle so zügig ins Hotel gekommen sind. Aber dann wiederum ist es nicht soo prickelnd in unterwäsche zu schlafen, (5 Stunden, denn dann musste man ja schon wieder zum Fruhstück und Zoll). Das hätte ich lieber im Hotel gehabt!! Mal ganz davon ab, dass sie eine Nilkombi hatten und ja dann auch am nächsten Tag schon wieder aus dem Hotel raus und aufs Schiff gingen.
                                          Deshalb hatten wir uns ja auch schon für den Samstag als Reisetag entschieden, damit dazwischen noch Spiel und Erholung ist!!!

                                          Wie müsste ich denn Vorgehen, wenn ich mich an ETI wenden will!

                                          LG
                                          Christina

                                          LG
                                          Christina

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