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Alles zu Änderungen bei Flügen nach Reisebeginn

Geplant Angeheftet Gesperrt Verschoben Meinungen zu reiserechtlichen Fragen
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  • hema2812H Offline
    hema2812H Offline
    hema2812
    schrieb am zuletzt editiert von
    #101

    z-discount wrote:
    auch mal eine Frage:

    " Kulanz " kann ich nicht akzeptieren, da laut EU Recht mir eine Erstattung zusteht. Ich habe aber nun weder ein Ersatzticket noch mein Geld zurueck erhalten.

    In der spanischen Version des EU Reiserechts steht ausdrücklich, das bei einer Verspátung von mehr als 4 Stunden auf der Mittelstrecke eine 100% Erstatung erfolgen kann, das man aber auch bei einer Umbuchung auf einen anderen Flug immer noch ein Anrecht auf 50% des bezahlten Preises hat.

    irgend wie alles sehr suspekt, weiss jemand Rat ?

    Ich beschäftige mich in letzter Zeit etwas intensiver mit dem Thema, dass trotz der klaren Eu Verordnung Nr. 261- 2004 für viel Verwirrung sorgt.
    Das liegt meiner Ansicht daran, dass das zuständige Luftfahrtsbundesamt die Umsetzung dieser Vo nicht ausreichend überprüft, die Luftfahrtsunternehmen und Reiseveranstalter die Vo nicht oder nur halbherzig umsetzen, einige aus der Reisebranche diese Vo sogar als "nicht rechtens" erklären.
    Nun zu deinem Fall: Bei einer Verspätung, auch über 5 Stunden und länger, steht dir keine Ausgleichszahlung nach Artikel 7 der VO zu. Das gilt übrigens für alle Fluggäste.
    -Nur bei Nichtbeförderung und Annulierung - haben alleFluggäste Anspruch auf Ausgleichszahlungen zwischen 250 - 600 Euro.-

    Kommt es , wie in deinem Fall, zu erheblichen Verspätungen, ist das Flugunternehmen nach Artikel 14 verpflichtet, die Fluggäste über ihre Rechte aufzuklären. Das geschieht wohl häufig nicht. In deinem Fall standen dir sogenannte Betreuungsleistungen zu:
    Mahlzeiten und Erfrischungen in angemessener Form zur Wartezeit
    zwei unentgeltliche Telefongespräche o.Ä.

    Herbert

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    • z-discountZ Offline
      z-discountZ Offline
      z-discount
      schrieb am zuletzt editiert von
      #102

      danke fuer die Info,

      da es sich fuer mich um einen Geschätsflug handelte, wurde mir durch die Verspätung die Möglichkeit genommen in Frankfurt einen Leihwagen anzumieten und in mein Hotel zu gelangen. Alle Gesprächstermine sind hierdurch ebenfalls geplatzt. Ich bin nach wie vor der Meinung, das ich für diesen nicht angetreten Flug Anspruch auf eine Kompensation habe.

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      • hema2812H Offline
        hema2812H Offline
        hema2812
        schrieb am zuletzt editiert von
        #103

        In deinem Fall gibt es keine weitergehende Ansprüche, da Charter-bzw. Pauschalreisen für Touristen gedacht sind und eben nicht für Geschäftsleute.
        Aber mach dich doch, wenn du damit unzufrieden bist, selber schlau oder such juristischen Rat!

        1 Antwort Letzte Antwort
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        • privacyP Offline
          privacyP Offline
          privacy
          schrieb am zuletzt editiert von
          #104

          @hema2812
          Dir steht die Meinung hinsichtlich Charter-/Pauschal/Tourist und Geschäftsleuten zu. Dies deckt sich aber in keiner Weise mit Ansprüchen
          aus der EU-Verordnung 261/2004. Derartige Unterscheidungen
          werden dort nicht gemacht. Wenn ich z-discount richtig verstanden
          habe, geht es nicht um eine Pauschalreise, sondern um einen
          einzeln gebuchten Flug direkt bei der Airline.

          Einer der noch ungeklärten Punkte ist, ab welchem Zeitraum eine
          Verspätung einer Annullierung gleichgesetzt werden kann. Zu
          diesem Zweck hat der Bundesgerichtshof in einem Fall, in den
          Condor eingebunden ist und bei dem es um eine Verspätung
          von mehr als 12 Stunden geht, den Europäischen Gerichtshof
          um Klärung gefragt. Das Ergebnis steht noch aus.

          Gruß privacy

          Wenn alle Experten sich einig sind, ist Vorsicht geboten.
          Bertrand Russell (1872-1970)

          1 Antwort Letzte Antwort
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          • hema2812H Offline
            hema2812H Offline
            hema2812
            schrieb am zuletzt editiert von
            #105

            Ich habe mich genau auf diesen Fall konzentriert, d.h. 7,5 Stunden Verspätung.
            Dazu habe ich genau die VO und die Kommentierung des anerkannten Wissenschaftlers für Reiserecht , Prof. Führich, gelesen.
            Viele ergangene Gerichtsurteile zeigen, dass noch nicht einmal 25 Stunden Verspätung für eine "Annulierung" reichen.
            Und ein Flug von Gran Canaria nach Frankfurt? Flug für Geschäftsleute?
            Aber vielleicht lieferst du einmal handfeste Beweise für eine andere Bewertung? Würde mich echt freuen.

            Gruß
            Herbert

            1 Antwort Letzte Antwort
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            • privacyP Offline
              privacyP Offline
              privacy
              schrieb am zuletzt editiert von
              #106

              Es handelt sich hier um einen Linienflug. Egal, ob es sich z.B. um airberlin,
              Condor oder TUIFly handelt (auf dem auch Urlaubsgäste eingebucht werden)
              Oder auch Iberia bzw. Lufthansa.

              Ob ich den Flug privat oder geschäftlich nutze, interessiert nun wirklich nicht bei der Beurteilung hinsichtlich der Ansprüche analog zur EU-Verordnung.

              Wie ich bereits schrieb, ist die Frage noch nicht abschliessend durch den
              Europäischen Gerichtshof beurteilt worden. Da müssen wir uns noch gedulden, um zu einem abschließenden Ergebnis zu kommen.

              Grundsätzlich ist, soweit es sich um eine Flugstornierung handeln sollte, die
              Airline für die Weiterbeförderung verantwortlich und muß darüberhinaus
              eine Ausgleichszahlung leisten.

              Insofern empfehle ich z-discount, sich mit der spanischen Regulierungs-
              stelle ( in Deutschland kann das LBA hierzu bestimmt Adresse nennen )
              in Verbindung zu setzen. Alleine zwecks Prüfung evtl. Ansprüche.

              Gruß privacy

              Wenn alle Experten sich einig sind, ist Vorsicht geboten.
              Bertrand Russell (1872-1970)

              1 Antwort Letzte Antwort
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              • hema2812H Offline
                hema2812H Offline
                hema2812
                schrieb am zuletzt editiert von
                #107

                Lassen wir es dabei: In diesem Fall handelt es sich um eine Verspätung und nicht um eine Stornierung.
                Das sagen die VO und die Ausführungsbestimmungen dazu.
                Ich habe fertig.

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                • pittpatt01P Offline
                  pittpatt01P Offline
                  pittpatt01
                  schrieb am zuletzt editiert von
                  #108

                  Artikel 6 Verspätung
                  Absatz 1
                  Buchstabe
                  iii) wenn die Verspätung mindestens fünf Stunden beträgt, die
                  Unterstützungsleistungen gemäß Artikel 8 Absatz 1 Buchstabe
                  a) angeboten.

                  Artikel 8 Anspruch auf Erstattung oder anderweitige Beförderung
                  (1) Wird auf diesen Artikel Bezug genommen, so können
                  Fluggäste wählen zwischen
                  a) — der binnen sieben Tagen zu leistenden vollständigen
                  Erstattung der Flugscheinkosten nach den in Artikel 7
                  Absatz 3 genannten Modalitäten zu dem Preis, zu dem
                  der Flugschein erworben wurde, für nicht zurückgelegte
                  Reiseabschnitte sowie für bereits zurückgelegte Reiseabschnitte,
                  wenn der Flug im Hinblick auf den ursprünglichen
                  Reiseplan des Fluggastes zwecklos geworden ist,
                  gegebenenfalls in Verbindung mit

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                  • pittpatt01P Offline
                    pittpatt01P Offline
                    pittpatt01
                    schrieb am zuletzt editiert von
                    #109

                    Da wird Dir geholfen:

                    Hierzu gibt es auf den Internetseiten des Luftfahrtbundesamtes www.lba.de unter dem Stichwort Fluggastrechte umfangreiche Informationen und Formulare. Außerdem hat das Luftfahrtbundesamt ein Bürgertelefon unter der Rufnummer 0531-23 55-100 eingerichtet.

                    und hier auch
                    Schlichtungsstelle Mobilität
                    c/o Verkehrsclub Deutschland e.V.
                    Postfach 61 02 49
                    10923 Berlin.
                    Die Schlichtungsstelle ist per Fax unter der Nummer 0 30-46 09 70-10 und per E-Mail unter www.schlichtungsstelle-mobilitaet.org zu erreichen.

                    1 Antwort Letzte Antwort
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                    • pittpatt01P Offline
                      pittpatt01P Offline
                      pittpatt01
                      schrieb am zuletzt editiert von
                      #110

                      Presse und Information:
                      PRESSEMITTEILUNG Nr. 01/06
                      10. Januar 2006
                      Urteil des Gerichtshofes in der Rechtssache C-344/04
                      International Air Transport Association, European Low Fares Airline Association /
                      Department for Transport

                      DIE VERORDNUNG ÜBER AUSGLEICHS- UND
                      UNTERSTÜTZUNGSLEISTUNGEN FÜR FLUGGÄSTE IST GÜLTIG
                      Die in der Verordnung vorgesehenen Maßnahmen zur Verwirklichung des Zieles, den Schutz der Fluggäste im Falle einer Annullierung oder erheblicher Verspätung von Flügen zu verstärken, sind mit dem Übereinkommen von Montreal1 vereinbar und verstoßen nicht gegen den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit.

                      1 Antwort Letzte Antwort
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                      • blume001B Offline
                        blume001B Offline
                        blume001
                        schrieb am zuletzt editiert von
                        #111

                        Also irgendwie werde ich nicht schlau!

                        Man schreibt wenn Flugverspätung ist kann keiner was dagegen machen.

                        Laut meinem Reisebüro kann man Klage einlegen wenn der Flug sich um 4

                        Stunden verspätet.

                        Der eine schreibt wenn der Flug nicht am selben Tag statt findet wie bei

                        der Buchung habe ich ein Recht zu Klagen

                        der andere wiederum "kann man nix dagegen machen"

                        Na Hallo wo bin ich hier und wer hat Recht!!!!???

                        Ich bin nicht auf der Welt um so zu sein wie andere mich gern hätten.

                        1 Antwort Letzte Antwort
                        Antworten Zitieren
                        • ADEgiA Offline
                          ADEgiA Offline
                          ADEgi
                          schrieb am zuletzt editiert von
                          #112

                          Hallo,

                          gnz einfach alle! Jeder Ausfall und jede Verspätung müssen anders gewichtet werden. Das kommt immer auf den Einzelfall an. Also auch immer dann, wann der Gast von der Änderung erfährt. auch welcher Grund für die Änderung vorliegt. Pauschalaussagen gibt es hierzu nicht.

                          Gruß

                          Berthold

                          1 Antwort Letzte Antwort
                          Antworten Zitieren
                          • gastwirtG Offline
                            gastwirtG Offline
                            gastwirt
                            Gesperrt
                            schrieb am zuletzt editiert von
                            #113

                            wieviel gramm hat ein kilogramm? das komm immer aufs gewicht an! 😆

                            1 Antwort Letzte Antwort
                            Antworten Zitieren
                            • pittpatt01P Offline
                              pittpatt01P Offline
                              pittpatt01
                              schrieb am zuletzt editiert von
                              #114

                              Das in Deutschland Urteile auf Basis von Recht und Gesetzen gesprochen werden und nicht auf der Basis von Präzedenzurteilen ist so glaube ich bekannt. So sind vorhandene Urteile keine Garantie dafür, dass in einem gleichen oder ähnlichen Fall auch auf die gleiche Art und Weise entschieden wird.

                              Das gilt besonders gilt für Urteile von Amtsgerichten in erster Instanz. Sicherlich lesen Richter auch die Urteile der Kollegen, aber eine Pflicht zur Übernahme der Entscheidung oder der Begründung gibt es nicht, Richter sind auch bei bereits vorliegenden Urteilen (grundsätzlich) frei, auch anders zu entscheiden. Ein Urteil kann daher nicht eine Richtschnur bilden - auch gibt es keine Gewißheit, das das Urteil wieder so lautet.

                              1 Antwort Letzte Antwort
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                              • pschaP Offline
                                pschaP Offline
                                pscha
                                schrieb am zuletzt editiert von
                                #115

                                ADEgi wrote:
                                Hallo Peter,

                                ich würde es so machen, wie Du es hier auch geschrieben hast. Die Info an Air Berlin, daß Du ja das Recht gehabt hättest mit einer anderen Gesellschaft zu fliegen, dies aber erst jetzt in einem großen Internetforum erfahren hast. Daher hattest Du Deine Rundreise entsprechend umgestellt und bittest um Erstattung der entsprechenden Kosten.

                                Sollte dann etwas kommen, bitte auch der Fairness halber hier posten.

                                Gruß

                                Berthold

                                Hallo,
                                ich habe heute Post von Air Berlin bekommen, hier ein Auszug aus dem Schreiben:
                                Sollten Ihnen aus der Flugänderung Mehrkosten entstehen, möchten wir Sie höflich bitten, uns zur Prüfung einer Kostenübernahme die entsprechenden Belege zur Verfügung zu stellen.

                                Das heißt also, wenn ich von Kanada zurück bin, reiche ich die Unterkunftsrechnungen, Mietwagen und Verpflegungskosten ein und hoffe dann auf eine Erstattung oder zumindest Kostenbeteiligung?

                                Gruß
                                Peter

                                1 Antwort Letzte Antwort
                                Antworten Zitieren
                                • Mausebaer120M Offline
                                  Mausebaer120M Offline
                                  Mausebaer120
                                  schrieb am zuletzt editiert von
                                  #116

                                  Beitrag hier eingefügt !

                                  Miss-Sun wrote:
                                  Hallo! Habe heut zufällig im Internet gestöbert u. festgestellt, dass unsere Flugzeiten geändert wurden. Anstatt 7.30 Uhr fliegen wir jetzt 16.50 Uhr am 06.09.2008 von Dresden nach Bulgarien. Der Rückflug ist gleich geblieben. Nur fehlen uns jetzt von den gebuchten 2 Wochen nicht nur 1 Tag sondern gleich 2 Tage. Der Reiseveranstalter bietet die Reise jetzt (nachdem die Zeiten geändert wurden) natürlich günstiger an. Habe ich irgendwelche Ansprüche um viell. den Reisepreis nachträglich zu mindern oder muss ich es einfach hinnehmen? Danke schon mal für die Hilfe!

                                  Von allen Geschenken, die uns das Schicksal gewährt, gibt es kein größeres Gut als die Freundschaft - keinen größeren Reichtum, keine größere Freude.
                                  ( Epikur von Samos )

                                  1 Antwort Letzte Antwort
                                  Antworten Zitieren
                                  • ADEgiA Offline
                                    ADEgiA Offline
                                    ADEgi
                                    schrieb am zuletzt editiert von
                                    #117

                                    Hallo,

                                    auch zum tausendsten Mal. Ansprüche hast Du keine, weil der Flug am gleichen Tag geht. Die ursprünglich erhaltenen Flugzeiten sind unverbindliche Flugzeiten. Habt Ihr denn schon Eure Reiseunterlagen? Es könnte ja eventuell auch eine Zusatzmaschine eingesetzt werden. Sind die Flugnummern identisch?

                                    Bitte einmal prüfen und ggf. die aktuellen Zeiten, die sich dann ja auch nochmals verändern können bei Eurer Buchungsstelle erfagen.

                                    Gruß

                                    Berthold

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                                      curiosus
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                                      schrieb am zuletzt editiert von
                                      #118

                                      Aus einem anderen Thread hier eingefügt:

                                      Belinda wrote:
                                      Hallo,

                                      ich hoffe hier einige Personen zu finden, die bereits mal erfolgreich Geld wegen einer Flugstreichung oder eines verschobenen Flugs zurückbekommen haben.

                                      Meine Tochter (11) sollte heute mit dem Condor-Flug von Frankfurt nach Grenada fliegen. Sie ist als UM gebucht (unbegleitetes Kind), was heisst sie zahlt den normalen Erwachsenentarif. Weder ich als Elternteil noch andere Kontaktpersonen die ich am Formular angegeben habe, wurden verständigt. 6 Stunden nach geplantem Abflug kam es mir komisch vor, dass im Internet immer noch keine Informationen hinsichtlich Verspätung, Streichung etc. zu finden war. Niemand, weder ich noch einer der anderen Angehörigen in Österreich wurden kontaktiert von Condor!
                                      6 Stunden nach geplantem Abflug rief ich also beim Flughafen hier in Grenada an, um nachzufragen. Die teilten mir dann mit, dass der Flug gestrichen wurde und die neue Ankunftszeit morgen früh ist. Ich dachte ich fall vom Stuhl! Nicht nur dass uns niemand benachrichtigt hatte, ich wusste nicht was der Grund war und konnte meine Tochter nicht erreichen.
                                      Nach ungefähr 12 Anrufen und insgesamt einer Stunde in der Warteschleife der Condor-Hotline, Drohung mit Verklagen etc. (vorher hat nichts gefruchtet, 2 der Damen meinten sogar, sie seien gar nicht zuständig, sie könnten ja nicht jeden einzelnen Angehörigen der Passagiere anrufen (!!!!!! wir sprechen von einem UM!!!!), wir sollen doch beim Swissport in Frankfurt direkt anrufen, die wissen mehr - Hallo?????)
                                      Ich meine, gehts noch???? Da zahle ich 1.300 Euro und gebe mein Kind in die Hände von Condor, und dann bekomm ich gesagt sie seien nicht zuständig? Letztendlich konnten wir über Umwege herausfinden, dass die Passagiere im STeigenberger am Flughafen untergebracht wurden. 3 Stunden (!!!) später erst konnten wir mit meiner Tochter sprechen, vorher war nicht zu eruieren, in welchem Zimmer diese untergebracht ist!!!!!
                                      Die (nette) Begleitung von Condor, die mit meiner Tochter und noch zwei anderen Kindern ein Zimmer bezogen hatte, hat diese lt. ihrer Aussage erst in Frankfurt übernommen und "wusste nicht, dass vorher noch niemand die Angehörigen verständigt hat". Meine Tochter hatte anscheinend versucht anzurufen, aber hat wohl bei den Vorwahlen was durcheinandergebracht. Tja, Condor hätte uns informieren müssen, und zwar spätestens 2 STunden nach geplantem Abflug, wenn mich jemand fragt.
                                      Ich konnte also sage und schreibe 8 Stunden nach geplantem Abflug mit meiner Tochter sprechen, der es natürlich gut geht, entsprechend der Umstände. Für sie ist gesorgt, aber daran hatte ich auch nie gezweifelt, nur erwarte ich mir halt schon, dass jemand die Angehörigen informiert, wenn der Flug nicht stattfindet oder wenn sich was verspätet. Und zwar innerhalb ANGEMESSENER Zeit!

                                      Der Flug wurde nun also gecancelt und für morgen früh 5.20 angesetzt, zuerst. Eine Stunde später wars dann plötzlich 7.25. Was mich etwas dran zweifeln lässt, ob die Maschine wirklich abhebt........
                                      Was war der Grund: meine Tochter erzählte mir über ihre Schrecksekunden: die Maschine war schon auf der Startbahn, kurz vorm Take-Off, da machte es plötzlich einen harten Rucker und die Maschine bremste. Die Passagiere mussten dann 4 Stunden (!!!! ich hoffe meine Tochter hat hier nicht übertrieben, aber diese Zeitangabe würde damit zusammenpassen, wieso es so lange keine Info zum Flug gab) im Flugzeug sitzen, bis sie dann aussteigen mussten als der Pilot verkündete, dass etwas defekt ist und man es nicht so schnell reparieren könne.

                                      TEchnischer Defekt also.
                                      Ich kann nur hoffen dass die Maschine morgen starten kann und alles glattgeht...........

                                      Frage ist nun, was kann man als Entschädigung fordern, auch wenn die Maschine morgen abhebt. Was ich herausgefunden habe, ist, dass bei einer längeren Verspätung (wir sprechen hier von 18 Stunden) sehr wohl etwas fällig ist. Kann jemand berichten, der schonmal erfolgreich was zurückbekommen hat? Denn Condor wird von mir hören, soviel ist klar, allein schon wegen dem Verhalten uns gegenüber, sich einfach nicht darum zu kümmern, ob wir uns sorgen oder nicht. Uns einfach nicht zu informieren, das ist einfach unfassbar. Ich hatte einen wirklich harten Tag, und ich machte mir extreme Sorgen, meine Tochter fliegt das erste Mal alleine. Normalerweise fliegen wir mit Virgin Atlantic, diesmal wählten wir aber Condor, da über London mit Virgin immer auf einer STrecke eine Übernachtung nötig ist, und das unzumutbar für meine Tochter gewesen wäre. Tja, nächstes Mal wirds wohl nicht mehr Condor, sorry. Ich hab persönlich mit Condor fast nur schlechte Erfahrungen gemacht, nicht nur hinsichtlich Service, auch die Preise sind schlichtweg eine Katastrophe.
                                      Mit diesem Vorfall ist Condor bei mir ein für alle Mal unten durch, so etwas ist einfach nicht tragbar, schon gar nicht bei dem Preis.

                                      Ich wäre für jeden Tipp dankbar, wie ich von Condor eine Entschädigung bekomme, auch, wie ich das angehe. Condor kommt sicher nicht ungeschoren davon, nicht diesmal.

                                      Ronny87 wrote:
                                      Ich möchte jetzt nicht auf deine Fragestellung eingehen, aber was mich interessiert ist die Tatsache, wie du dein "UM" das nächste mal nach Grenada schicken willst, wenn nicht mit Condor. Umsteigen dürfte ja für das "UM" noch schwieriger werden und eine direkte Alternative gäbe es wohl nur ab Amsterdam.

                                      LG 😉

                                      1 Antwort Letzte Antwort
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                                        Belinda
                                        schrieb am zuletzt editiert von
                                        #119

                                        Ronny87 wrote:
                                        Ich möchte jetzt nicht auf deine Fragestellung eingehen, aber was mich interessiert ist die Tatsache, wie du dein "UM" das nächste mal nach Grenada schicken willst, wenn nicht mit Condor. Umsteigen dürfte ja für das "UM" noch schwieriger werden und eine direkte Alternative gäbe es wohl nur ab Amsterdam.

                                        LG 😉

                                        Hallo Ronny,

                                        nachdem der Flug nun nach insgesamt 23 Stunden Verspätung doch noch abgehoben hat, und nach weiteren endlosen Diskussionen mit der zum Grossteil eher hilflosen Condor-Hotline, bin ich nun endgültig überzeugt.
                                        Für mich persönlich, nie mehr Condor, schon gar nicht bei dem Preis/Leistungsverhältnis.
                                        Deine Frage: mit dieser hab ich mir die letzte Nacht um die Ohren geschlagen, und wie du schon richtig sagst, gibt es keine direkte Lösung. Da ich aber gottseidank Freunde in London habe, werde ich nächstes Mal meine Tochter mit Virgin Atlantic auf die Reise schicken. Mit Übernachtung in London. Dies kommt mich durch meine vielen Bonusmeilen insgesamt immer noch viel günstiger als der teure Condor-Flug, UND falls in London Verspätungen wären, hätte ich dort jemanden vor Ort, der sich um sie kümmert. In Frankfurt hab ich leider niemanden 😞 Ganz abgesehen vom besseren Service, auch vor dem Flug, durch Online-Sitzplatz und -Essenswahl, eigenes Entertainementsystem und natürlich vor allem auch der günstigere Preis für mich. Wenn man oft fliegt, wird das mit den 1.300 Euro pro Nase nämlich schon zur Qual................................

                                        Ich hab mir jetzt diese EU-Gesetze mal durchgeschaut, anscheinend hab ich sehr wohl Recht auf Entschädigung, bei dieser langen Verspätung.
                                        Kann denn keiner aus Erfahrung aus einem ähnlichen Fall berichten?
                                        Ich bin normalerweise nicht der "Jammerer" oder "Geldzurückholer", das hab ich noch nie gemacht, aber in dem Fall stehts mir einfach bis obenhin.

                                        Mouth open, story jump out.
                                        (Grenadian Proverb)

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                                          mosaik
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                                          #120

                                          Die derzeitige "Regelung" von Flugverspätungen ist nicht zufriedenstellend und soweit ich weiß, liegt die Frage: Was ist eine Verspätung? dem EuGh zur Klärung vor.

                                          Es gibt im Grunde auch keinen rechtlichen Hinweis, dass Verschiebungen am selben Tag immer als Verspätung zu werten wären, hingegen Abflug am nächsten Tag nicht.

                                          Die Gerichte werten eine "Verspätung" jedenfalls dann als "Annullierung", wenn...
                                          ... die Passagiere ihr Gepäck zurückbekommen und dieses "später" neu einchecken müssen
                                          ... die Passagiere neue Boarding-Karten bekommen
                                          ... der "verspätete" Flug mit neuer Flugnummer geführt wird
                                          ... beim "verspäteten" Flug andere Passagiere als beim ursprünglichen Flug mit von der Partie sind

                                          Alle anderen Theorien von Stundenanzahl sind rein "Erfindungen" der Fluggesellschaften.

                                          Praktisch zeigt sich, dass Verspätungen bis maximal 8 - 10 Stunden bei gleicher Boarding Card, Flugnummer und Zusammensetzung der Passagiere von Gerichte gerade noch als Verspätungen gewertet werden. Meist auch nur, wenn am selben Tag abgeflogen wird.

                                          Grundsätzlich ist zu unterscheiden, dass Linienflugpassagiere maximal vier, Pauschalreisepassagiere maximal fünf Stunden als Unannehmlichkeit hinzunehmen haben ohne Anspruch auf irgendwelche Geldansprüche zu haben. Unterstützungsleistungen jedoch prinzipiell ja je nach Tageszeit.

                                          Meint
                                          Peter

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