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Alles zu Änderungen bei Flügen nach Reisebeginn

Geplant Angeheftet Gesperrt Verschoben Meinungen zu reiserechtlichen Fragen
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  • agricolaA Offline
    agricolaA Offline
    agricola
    schrieb am zuletzt editiert von
    #221

    Guten Abend Freunde,

    man sollte sich bei allem Ärger eines vor Augen halten.
    Ein Rechtsstreit bringt in der Regel mehr Ärger als Entschädigung.

    In der Regel steht der Urlauber so einen Streit nicht durch.
    Bei einem Reisepreis von 2000 Euro gibt es bei 20 % Entschädigung
    ca. 4OO Euro.
    Ist ein Anwalt tätig, dann ist dieser Betrag ganz schnell verbraucht.
    Bei einem Vergleich zahlt jeder seine Kosten selber.
    Da ist es schon besser, einen faulen Vergleich zu schließen.
    Ein solcher Vergleich sieht dann so aus, daß man mit einem
    Gutschein zufrieden ist, den man beim nächsten Urlaub verwendet.
    In einem solchen Fall sind die Reisegesellschaften im allgemeinen
    großzügiger als sonst.

    Einen schönen Abend noch
    kurt

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    • soedergrenS Offline
      soedergrenS Offline
      soedergren
      schrieb am zuletzt editiert von
      #222

      privacy wrote:
      (...)wohingegen es hier doch, unabhängig vom finanziellen Ergebnis, praktisch eine 180 - Grad Wende in der Rechtsauffassung gab. Und das im November 2008, also das zeitnaheste Urteil in dieser Angelegenheit.

      Privacy, da du ja jedes Anführungszeichen (über-) bewertest, möchte ich auch mal genauer auf ein Wort von dir eingehen: es gibt eben keine 180-Grad-Wende in der Rechtsprechung.

      Es gibt ein einzelnes amtsgerichtliches Urteil, nicht mehr und nicht weniger. Ein einzelnes Urteil ist keine Wende in der Rechtsprechung. Zumal ein Urteil immer nur für diesen einen speziellen Fall gilt und ich persönlich darüber hinaus das Urteil in vielen Punkten auch noch für angreifbar halte, aber das würde jetzt hier komplett den Rahmen sprengen.

      Ich würde deshalb zum gegenwärtigen Zeitpunkt niemandem aufgrund eines einzelnen der herrschenden Meinung komplett widersprechenden Urteils Hoffnung auf irgendwelche Ansprüche machen. Zumal, wie ich selbst schon geschrieben habe und wie es auch agricola noch einmal ausführlicher geschrieben hat, das Kostenrisiko und der zu erwartende Ärger nicht ganz unerheblich sind.

      Es mag sein, dass sich dies in (vielleicht sogar absehbarer) Zukunft ändert. Aber noch kann nicht von einer allgemeinen Änderung gesprochen werden und wie die Rechtsprechung das in ein, zwei oder gar 10 Jahren sieht, gehört in den Bereich der Spekulation.

      Der Satz "es gibt keinerlei Ansprüche" ist deshalb im Rahmen eines Forums, das ja keine Rechtsberatung sein kann und darf, vollkommen richtig. Denn das ist es, was in 99,99% der Fälle das Ergebnis ist - und 100% Sicherheit gibt es vor Gericht ohnehin nie.

      So, und dann, auch kurz zu deinem OT: ich finde, jeder hat das Recht für sich zu entscheiden, ob er einen Experten als solchen anerkennt oder nicht und ihn für kompetent hält oder nicht. Zumal dein Experte alles andere als unumstritten ist - auch hier im Forum hatten wir ja schon die Diskussion; womit sich mir denn die Gegenfrage stellt, wer sich das Recht nimmt, jemanden allgemein als "anerkannt als solchen ausgewiesenen Experten" zu bezeichnen und damit jede Kritik an diesem anerkannten Experten von Anfang an unterbindet? Wenn es dir in der Tat nur um eventuell mißverständliche Anführungszeichen geht, dann tut mir das leid, sie sollten lediglich ausdrücken, dass ich persönlich nicht viel von diesem Experten halte - ich lege dazu aber nicht jedes Satzzeichen auf die Goldwaage. Und das Recht, zu entscheiden, ob der Experte für mich persönlich kompetent erscheint oder nicht, habe ich.

      Meiner Meinung nach wird ganz allgemein der Begriff Experte ohnehin inflationär benutzt. Leicht überspitzt gesagt ist heutzutage jeder, der mal einen Tag am Strand von Mallorca gelegen hat, gleich ein Experte für Spanien.

      Gruß,

      soedergren

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      • privacyP Offline
        privacyP Offline
        privacy
        schrieb am zuletzt editiert von
        #223

        soedergren wrote:
        Die Urteile, die du da gefunden hast, betreffen garantiert andere Fälle

        Sag doch einfach, du warst nicht vollständig informiert. Wer kann das auch schon von sich behaupten. Und es handelt sich um eine interessante Information zur Abrundung des Sachverhaltes.

        Zum Thema Expertenmeinungen verweise ich auf meine Signatur 😉

        Gruß privacy

        Wenn alle Experten sich einig sind, ist Vorsicht geboten.
        Bertrand Russell (1872-1970)

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        • soedergrenS Offline
          soedergrenS Offline
          soedergren
          schrieb am zuletzt editiert von
          #224

          Yep, man kann ja auch nicht jedes Urteil kennen 😉 Ist zumindest zur Zeit trotzdem ein Einzelfall. Mal sehen, was die Zukunft bringt...

          Gruß,

          soedergren

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          • privacyP Offline
            privacyP Offline
            privacy
            schrieb am zuletzt editiert von
            #225

            Das Amtsgericht Düsseldorf hat den Einzelfall praktisch schon verdoppelt 😉

            Gruß privacy

            Wenn alle Experten sich einig sind, ist Vorsicht geboten.
            Bertrand Russell (1872-1970)

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            • soedergrenS Offline
              soedergrenS Offline
              soedergren
              schrieb am zuletzt editiert von
              #226

              Mal abgesehen davon, dass auch zwei Fälle bei der Vielzahl von Prozessen immer noch Einzelfälle sind, ging's im Urteil des AG Düsseldorf aber weniger um die Flugzeitenverschiebung an sich, sondern um die entgangene Nachtruhe. 😉

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              • privacyP Offline
                privacyP Offline
                privacy
                schrieb am zuletzt editiert von
                #227

                Ohne Flugzeitenverschiebung keine entgangene Nachtruhe.
                Dieser kausaler Zusammenhang läßt sich wohl kaum trennen.

                Gruß privacy

                Wenn alle Experten sich einig sind, ist Vorsicht geboten.
                Bertrand Russell (1872-1970)

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                • soedergrenS Offline
                  soedergrenS Offline
                  soedergren
                  schrieb am zuletzt editiert von
                  #228

                  Jein. Dem AG Düsseldorf ging es nicht um "x" Stunden Flugzeitvorverlegung, sondern auf welche Zeit der Flug vorverlegt wurde. Eine Vorverschiebung um z.B. 12 Stunden von 20h auf 08h wäre demnach okay, eine Verlegung um ebenfalls 12 Stunden von 14h auf 02h nicht. Anders beim Urteil des AG Hannover.

                  Wie auch immer, dies sind zwei Richter, die von der "normalen" Linie (von hunderten, wenn nicht gar tausenden von Urteilen) abgewichen sind, ob diese Urteile Bestand haben und Schule machen, bleibt abzuwarten.

                  1 Antwort Letzte Antwort
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                  • gabriela_maierG Offline
                    gabriela_maierG Offline
                    gabriela_maier
                    Gesperrt
                    schrieb am zuletzt editiert von
                    #229

                    Abwarten, soedergren.

                    Ich würde mich auch davor hüten, die Klassifizierung "normal" und -unterstellt ins Gegenteil- "unnormal" zu verwenden. Ich hoffe ( und glaube fest daran ), das es im Reiserecht ganz langsam in die aus meiner Sicht richtige Richtung geht. Und mit mir eine sehr sehr sehr grosse Schar von Verbrauchern. Das es mal endlich Klarheit gibt, dass das, was mir im Reisebüro heute noch unter Vorbehalt verkauft wird ( werden muss !! ) auch tatsächlich geliefert wird.

                    Gruss Gabriela

                    1 Antwort Letzte Antwort
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                    • soedergrenS Offline
                      soedergrenS Offline
                      soedergren
                      schrieb am zuletzt editiert von
                      #230

                      Hi Gabriela,

                      deshalb "normal" extra für dich   in Anführungszeichen und bezogen auf die derzeit normalerweise vorherrschende Meinung. Ist doch ganz richtig. Und "abwarten" was die Zukunft bringt hab ich ja auch schon geschrieben.

                      Gruß,

                      soedergren

                      1 Antwort Letzte Antwort
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                      • Mausebaer120M Offline
                        Mausebaer120M Offline
                        Mausebaer120
                        schrieb am zuletzt editiert von
                        #231

                        Beitrag hier eingefügt !

                        CostaRica wrote:
                        Hallo zusammen,

                        ich habemir zwar alle Regelwerke durchgelesen aber da gibt es doch recht vieleAusnahmen aber vielleicht könnt ihr mir weiterhelfen.
                        Wir habenbei unserem Flug nach Costa Rica 10 Stunden Verspätung gehabt und habendeshalb unseren ersten Rundreisetag verpasst, der runter gerechnet füruns beide 200 Euro gekostet hat. Man hat uns bei dem Zwischenstop einHotelzimmer und Essen organisiert und bezahlt. Trotzdem haben wir jafür einen Tag bezahlt, den wir nicht in Anspruch nehmen konnten. Ichhabe der Fluggesellschaft einen Brief gesendet, allerdings erstattendie uns nur für 2 Per. 75 Euro zurück!!Und das nur als einenFluggutschein, das finde ich echt unverschämt. Erstes haben wir ja vielmehr bezahlt und wir wurden nicht gefragt ob wir einen Gutscheinmöchten. Den wollen wir nämlich nicht

                        Vielen Dank für Eure Antworten!

                        Von allen Geschenken, die uns das Schicksal gewährt, gibt es kein größeres Gut als die Freundschaft - keinen größeren Reichtum, keine größere Freude.
                        ( Epikur von Samos )

                        1 Antwort Letzte Antwort
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                        • uta15U Offline
                          uta15U Offline
                          uta15
                          schrieb am zuletzt editiert von
                          #232

                          Moin 😄 Ihr Lieben,
                           folgender Sachverhalt:
                          Sollten am 9.7. um 19.00 mit Air Berlin Ankunft 22.45 nach Berlin Tegel fliegen. Am Flughafen Hurghada erfuhren wir um 16.00, dass der Flug erst um 22.00 starten sollte. Tatsächlich ging der Flug erst um 22.40 los. Ankunft aber in Schönefeld und nicht Tegel um 2.05. Nachdem endlich alle Passagiere Ihr Gepäck hatten ging es dann mit Bussen nach Tegel, dort nach Koffererhalt um 4.10 weitere 20 Minuten auf Taxe warten müssen, da um diese Zeit der Flughafen  zu war und Taxen erst angefordert werden mussten. Um 4.40 konnte ich dann endlich mit meinem bei Bekannten abgestellten PKW die Rückfahrt nach Hamburg antreten. Welche Ansprüche habe ich gegenüber dem RV für die fast 6 Stunden Verspätung ?? ❓   Telefonkosten für 2 Telefonate mit meinen Bekannten, da Abholung von Schönefeld unzumutbar war, Taxenkosten ? ❓   Reise war Pauschalreise mit großem deutschen RV.
                          Würde mich über Hilfe freuen.
                          Liebe Grüße und Hummel Hummel,
                          Michael 😉

                          1 Antwort Letzte Antwort
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                          • Patrycja.WyciskP Offline
                            Patrycja.WyciskP Offline
                            Patrycja.Wycisk
                            schrieb am zuletzt editiert von
                            #233

                            Rücktritt des Fluges bei einer Paschalreise!

                            Was passiert, wenn ein Reiseteilnehmer den Rückflug einer gebuchten Pauschalreise nicht antritt?
                            Entstehen dadurch Stornokosten?
                            Kann ich mir zwar nicht vorstellen, da die Fluggesellschaft/Reiseveranstalter dadurch keinen Aufwand bzw. Verlust hat.

                            Vielen Dank im Voraus 😄

                            Liebe Grüße
                            Patrycja

                            1 Antwort Letzte Antwort
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                            • bernhard707B Offline
                              bernhard707B Offline
                              bernhard707
                              schrieb am zuletzt editiert von
                              #234

                              "...Welche Ansprüche habe ich gegenüber dem RV für die fast 6 Stunden Verspätung ?..."

                              Vermutlich keine Ansprüche. Irgendwo findest Du es auch hier im Thread, eine Flugverschiebung bei Abflug bis 4 Stunden musst Du ohne Entschädigung akzeptieren, nach Tegel wurdet Ihr mit dem Bus gebracht.

                              Die Taxikosten werden nicht erstattet, vielleicht die beiden Telefonate, versuche es mal mit einem Brief an den Veranstalter.

                              Life is too short to limit your vision ... indeed

                              1 Antwort Letzte Antwort
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                              • LuganskL Offline
                                LuganskL Offline
                                Lugansk
                                schrieb am zuletzt editiert von
                                #235

                                Hallo!

                                Die Taxen Kosten könntest Du eventuell auch erstattet bekommen. Es ist nur die Frage ob das Dir den Aufwand und Ärger wert ist.

                                1 Antwort Letzte Antwort
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                                • uta15U Offline
                                  uta15U Offline
                                  uta15
                                  schrieb am zuletzt editiert von
                                  #236

                                  Vielen Dank für Eure Antworten, 😘
                                  habe gestern mit der Kundenbetreuung des RV Kontakt aufgenommen.
                                  Bei schriftlicher Eingabe sollen die Telefonkosten und für die über 4 Stunden hinausgehende Verspätung 5 % des Tagepreises für jede weitere Stunde ersetzt werden. Über eine weitere Kulanz wg. der unnötig entstandenen Taxenkosten will man nachdenken.
                                  Wenn auch nicht viel dabei herauskommen wird, aber den Versuch wars Wert.
                                  Hummel Hummel, Michael 😄

                                  1 Antwort Letzte Antwort
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                                  • DeVenus1989D Offline
                                    DeVenus1989D Offline
                                    DeVenus1989
                                    schrieb am zuletzt editiert von
                                    #237

                                    Hallo,
                                    Fliege in 3 Wochen nach Sydney über Singapor.
                                    Wir haben nur 1,5 Stunden Aufenthalt in Singapor.
                                    Wie häufig kommt es denn ca. vor dass auf so einer Strecke eine Verspätung von 1,5h ensteht und wie schnell können wir damit rechnen einen neuen Flieger zu bekommen falls wir den Planmäßigen verpassen?

                                    LG

                                    August + September Backpackertour entlang der Ostküste Australiens :-)

                                    1 Antwort Letzte Antwort
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                                    • Chris737C Offline
                                      Chris737C Offline
                                      Chris737
                                      schrieb am zuletzt editiert von
                                      #238

                                      @DeVenus: mit welcher Fluggesellschaft fliegt Ihr?

                                      1 Antwort Letzte Antwort
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                                      • gabriela_maierG Offline
                                        gabriela_maierG Offline
                                        gabriela_maier
                                        Gesperrt
                                        schrieb am zuletzt editiert von
                                        #239

                                        Falls es Quantas sein sollte, die fliegen eigentlich immer Australien - Europa mit Zwischenstop in Singapore. Das heisst, es wird höchstwahrscheinlich die gleiche Maschine sein, die auch bei einer Verspätung den Flug wieder aufnimmt ( nach Crew-Wechsel etc. ).

                                        Gruss Gabriela

                                        1 Antwort Letzte Antwort
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                                        • DeVenus1989D Offline
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                                          DeVenus1989
                                          schrieb am zuletzt editiert von
                                          #240

                                          Ja, wie fliegen mit Qantas. 😉
                                          Dann mal danke für deine Antwort !

                                          August + September Backpackertour entlang der Ostküste Australiens :-)

                                          1 Antwort Letzte Antwort
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