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Alles zu Änderungen bei Flügen nach Reisebeginn

Geplant Angeheftet Gesperrt Verschoben Meinungen zu reiserechtlichen Fragen
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  • jemenJ Offline
    jemenJ Offline
    jemen
    schrieb am zuletzt editiert von
    #261

    Mein Rückflug von Delhi nach München wurde storniert. Die Airline konnte mir am ursprünglich gebuchten Rückflugtag keinen Alternativflug anbieten, so dass ich auf einen  Tag später umgebucht wurde. Die Airline will mir die zusätzlich entstandenen Kosten für Hotel etc. erstatten. Habe ich trotzdem zusätzlich noch Anspruch auf die Aufwandsentschädigung i. H. v. 600 €?

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    • jemenJ Offline
      jemenJ Offline
      jemen
      schrieb am zuletzt editiert von
      #262

      Noch eine Frage: Gibt es einen Anhaltspunkt, bis zu welcher Höhe mir die Airline die nun zusätzlich notwendig gewordene Hotelübernachtung erstatten muss?

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      • privacyP Offline
        privacyP Offline
        privacy
        schrieb am zuletzt editiert von
        #263

        Hallo jemen,

        du meinst sicherlich die Ausgleichszahlung gem. EU-Verordnung 261/2004, die für Fernstrecken bei 600 € liegt ?

        Dazu müßten allerdings folgende Punkte erfüllt sein:

        1. Es handelt sich um eine Fluggesellschaft, die in der EU zuhause ist bzw. bei Hinflügen von einem Flughafen in der EU startet. Rückflüge von Airlines außerhalb der EU, z.B. mit Air India, fallen nicht unter diese Regelung.

        2. Der stornierte Flug müßte innerhalb einer Zeitspanne von 14 Tagen nach der mitgeteilten Stornierung durchgeführt werden.

        Wenn einer der Punkte nicht zutrifft, ist die Airline, unabhängig vom Zeitpunkt der Stornierung, zur Hilfestellung bei Umbuchung der Flüge und die mit der Stornierung zusammenhängenden Kosten verpflichtet.

        Wegen des Hotelzimmerpreises gibt es bei den Airlines meistens einen Tages-Höchstsatz.
        Den kannst Du dort vor der Hotelbuchung erfragen, ... bis zu welcher Höhe wird das Zimmer von Ihnen übernommen ... um unangenehme Überraschungen zu vermeiden. Dabei gibt es je nach Buchungsklasse sicherlich Unterschiede.

        Gruß privacy

        Wenn alle Experten sich einig sind, ist Vorsicht geboten.
        Bertrand Russell (1872-1970)

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        • jemenJ Offline
          jemenJ Offline
          jemen
          schrieb am zuletzt editiert von
          #264

          Danke für deine Antwort. Das heisst im Klartext, dass ich die Entschädigung nicht bekomme, da der Flug erst in 4 Monaten ist. Die Airline kann also jederzeit ohne Angabe von Gründen einen Flug stornieren, wenn ich das aber mache, habe ich entsprechende Stornokosten zu tragen.

          1 Antwort Letzte Antwort
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          • privacyP Offline
            privacyP Offline
            privacy
            schrieb am zuletzt editiert von
            #265

            Ob sich Ansprüche wegen Vertragsverletzung BGB daraus ableiten lassen, müßte Dir ein Fachmann wie Fachanwalt für Reiserecht erläutern.

            Es ist aber doch so, daß mit der Kostenübernahme des Hotels bei Deinem Einverständnis zur Flugtagverschiebung zunächst kein Nachteil für Dich entsteht.

            Und wenn das jetzt nicht in Deinem Sinne ist, kannst Du auch noch verlangen, daß man dich am gebuchten Flugtag nach Hause bringt. Dazu müßtest Du der Airline Vorschläge unterbreiten: Welcher Alternativflug paßt?

            Auch ggf. andere Fluglinie. Das ist wiederum Verhandlungssache. Und wenn die Airline trotz
            relativ eindeutiger Rechtslage (Fixtermin, falls deutsches Recht) nicht kooperativ ist, dann bleibt Dir tatsächlich nur der Rechtsweg. Ob es sich rechnet ...

            Gruß privacy

            Wenn alle Experten sich einig sind, ist Vorsicht geboten.
            Bertrand Russell (1872-1970)

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            • jemenJ Offline
              jemenJ Offline
              jemen
              schrieb am zuletzt editiert von
              #266

              Danke für die Infos. Ich habe zwar eine Rechtschutzversicherung, aber keine Lust, nur wegen ein paar € hin oder her einen Anwalt zu beauftragen. Einen tatsächlichen finanziellen Schaden habe ich ja nicht. Hoffentlich zahlen sie mir einen ausreichenden Betrag für ein gutes Hotel in Delhi , denn dann werde ich mir nach einer sicher anstrengenden Rundreise einen zusätzlichen, hoffentlich erholsamen Tag in Delhi auf Kosten der Airline machen.

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              • somebodymS Offline
                somebodymS Offline
                somebodym
                schrieb am zuletzt editiert von
                #267

                Hallo,

                auf diesem Weg suche ich mitleidende, die mitgeflogen sind mit dem Flug DE1037 von Condor am 27.09.2009
                Ich habe den Vorfall bei Condor gemeldet, doch die meinen, dass derFlug bloß eine Verspätung  (>12 Std.) hatte und deswegen ich keineSchadenersatzansprüche geltend machen kann. Ich kannaber mich gut erinnern,dass im Flughafen mehr Mals wiederholt wurde,dass der Flug gecancelt ist. Deswegen suche ich Leute die es bestätigenkönnen oder sogar ein Beweis dafür haben.

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                • privacyP Offline
                  privacyP Offline
                  privacy
                  schrieb am zuletzt editiert von
                  #268

                  Teilweise kannst Du die Frage selbst beantworten: Hat es neue Bordkarten gegeben und sind auf der neuen Bordkarte andere Flugnummern als der ursprüngliche Flug sie hatte. Da hast Du dann ein erstes Indiz. Neue Flugnummer ist eher keine Verspätung, sondern Stornierung.

                  Darüberhinaus ist die Frage noch nicht abschließend geklärt, wann eine Verspätung einer Stornierung gleichzusetzen ist. Das Thema wird zur Zeit vor dem EU-Gerichtshof erörtert
                  und später entschieden.

                  Gegenüber der Airline erklären, daß man die Begründung nicht akzeptiert und die Sache bis zur Entscheidung des EuGH zum Thema "Abgrenzung zwischen Annullierung /Verspätung eines Fluges" ruhen läßt, die Ansprüche aber zunächst aufrechthält.

                  Gruß privacy

                  Wenn alle Experten sich einig sind, ist Vorsicht geboten.
                  Bertrand Russell (1872-1970)

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                  • bernhard707B Offline
                    bernhard707B Offline
                    bernhard707
                    schrieb am zuletzt editiert von
                    #269

                    privacy

                    Ähnliches ist uns vor einigen Jahren bei einer Zwischenlandung in Sharjah passiert. Durch technischen Defekt des Fliegers knapp 17, anstelle 1 Stunde Zwischenstopp.
                    Es wurden keine neuen Bordkarten ausgegeben, auf der Anzeige beim Boarding war keine Flugnummer etc., Bordkarten wurden beim Boarding nicht kontrolliert.
                    Im Videotext hier in D war der ursprüngliche Flug SHJ - FRA als "Cancelled" angezeigt, der Flug mit tatsächlicher Ankunft am nächsten Tag mit 17 Std. Delay in FRA im Videotext "sicherheitshalber" gar nicht angezeigt.

                    Condor wusste schon warum!

                    Gruss Bernhard

                    Edit: Bzgl. des endgültigen Urteils des EuGH habe ich übrigens exakt nach Deinem letzten Absatz gehandelt.

                    Life is too short to limit your vision ... indeed

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                    • michl 2M Offline
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                      michl 2
                      schrieb am zuletzt editiert von
                      #270

                      Reisepreisminderung bei Flugverspätungen?

                      Hallo,

                      ich bin neu hier und habe folgende Frage an Euch?
                      Wer kennt sich im Reiserecht (Flugverspätungen) aus? Habe nämlich mit Reiseveranstalter und Fluggesellschaft ärger!

                      Habe mit meiner 6-jährigen Tochter am 25. Juli bis 01. August 1 Woche Urlaub in der Türkei verbracht! Am 25. Juli wäre unser planmäßiger Abflug von Salzburg aus nach Antalya gewesen. Die Maschine hatte wegen eines technischen Defekts Verspätung. Wir wurden halbstündlich immer wieder vertröstet. Letztendlich wurden wir per Bustransfair nach Linz gefahren, da die zweite angeforderte Maschine (auch wegen technischen Defekt) von Antalya aus nicht mehr starten konnte und somit in Salzburg keine Start- und Landeerlaubnis mehr bekam. Unser Abflug wäre von Salzburg um 19.00 Uhr gewesen, letztendlich sind wir von Linz am 26. Juli um 02.45 Uhr endlich gestartet. Wir haben durch die 7 1/2 stündige Verspätung eine Hotelübernachtung sowie das Abendessen verloren. Man hatte im Hotel auf uns gewartet. Außerdem hatten wir auch keine Nachtruhe. In unserem Hotel sind wir dann am 26. Juli um 07.30 Uhr eingecheckt. Von der Fluggesellschaft habe ich 30 € Entschädigung bekommen, das war alles.
                      Habe mich auch diesbezüglich beim Verbraucherschutz in München erkundigt, die haben mir gesagt, daß ich mehr einfordern kann. Was ich auch dann schriftlich bei der Reisegesellschaft und Fluggesellschaft gemacht habe. Bis jetzt haben die mir auf meine Schreiben nicht geantwortet (habe denen eine Frist bis zum 15. Oktober gesetzt); mir wurden nur die 30 € von der Fluggesellschaft auf mein Konto überwiesen, ohne jeglicher Begründung zu meinem letzten Schriftverkehr!

                      Was kann ich jetzt noch tun? Steht mir überhaupt eine Reisepreisminderung bzw. ein höherer Schadensersatz zu?

                      Bin um jede Hilfe dankbar.

                      Viele Grüße

                      Michi

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                      • privacyP Offline
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                        privacy
                        schrieb am zuletzt editiert von
                        #271

                        Hallo Michi,
                        womit hat der Verbraucherschutz seine Ansicht begründet? Hat man Dir gesagt, nach Par. XY der Verordnung ZV kannst Du das und das noch fordern? Will fragen: War das präzise und begründet oder mehr so eine Bemerkung aus dem Bauch heraus und ohne für Dich erkennbaren Hintergrund?

                        Wenn Du hier im Thread nur 1 Seite zurückgehst, da gibt es schon eine Erläuterung zwischen Verspätung und Annullierung eines Fluges. In der Tat hat die Airline ihre Leistung erbracht, wenn auch mit Unannehmlichkeiten. Und bei einer Verspätung gibt es "nur" Verpflegung und 2 Telefonate kostenfrei. Das dürfte also mit den 30 Euro abgedeckt sein.

                        Die einzige Möglichkeit wäre noch zu prüfen, ob Du über die Fluggastverordnung 261/2004 Flugstorno Ansprüche hast. Schau mal unter schlichtungsstelle mobilitaet oder eu-claim. Da die Airline aber innerhalb von wenigen Stunden einen Ersatzflug organisiert hat, gibt es vermutlich nur 50% der Ausgleichszahlungen gem. Staffel.

                        Gruß privacy

                        Wenn alle Experten sich einig sind, ist Vorsicht geboten.
                        Bertrand Russell (1872-1970)

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                        • michl 2M Offline
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                          michl 2
                          schrieb am zuletzt editiert von
                          #272

                          Alles zum Thema Flugverspätung

                          Hallo privacy,

                          danke für Deine rasche Antwort. Ich kann Dir folgendes so berichten, was ich schon unternommen hab:

                          Der Verbraucherschutz hat mir nicht mit Paragraphen seine Ansicht begründet; er hat mir folgende Argumente so detailliert aufgeführt:

                          • das die Fluggesellschaft gegenüber den Passagieren verplichtet sei, einen technischen Defekt zu erörtern.
                          • meine Tochter und ich durch die Verspätung die verlorene Hotelübernachtung sowie das Abendessen beim Reiseveranstalter einfordern können;
                          • durch die Verspätung (7 1/2 Stunden) keine Nachtruhe hatten, somit für uns erhebliche Beeinträchtigungen am nächsten Tag entstanden sind (Nachtruhe-Nachholung). Uns somit ein weiterer Urlaubstag verloren ging. (Einforderung beim Reiseveranstalter)!

                          Bei EU-Claim hab ich schon nachgeschaut und meine Informationen des Abflugtages v. 25. Juli genannt. Laut EU-Claim hätte ich einen möglichen Anspruch von 400,-- €/pro Passagier. Diese Ausgleichsleistung gilt, wenn die Fluggesellschaft sich nicht im Recht berufen kann auf einen "außergewöhnlichen" Umstand. EU-Claim kann leider meine Forderung nicht bearbeiten, da die Fluggesellschaft keine entsprechende Vertretung in den Ländern, in denen EU-Claim zur Zeit aktiv ist, hat. Bei der EC-Verordnung 261/2004 hab ich mich noch nicht Schlau gemacht! Werd ich jetzt aber gleich mal nachschauen!

                          Viele Grüße
                          Michi

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                          • privacyP Offline
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                            privacy
                            schrieb am zuletzt editiert von
                            #273

                            Hallo Michi,
                            nach neuester Rechtssprechung kann bei Flügen aus der EU der Gerichtsstand wahlweise
                            auch am Abflugort liegen. In Eurem Fall also Österreich, also Salzburg als ursprünglicher
                            Flughafen. Mag sein, daß EU-Claim dort noch nicht aktiv ist. Oder dachte man, eine Klage wäre in der Türkei erforderlich?

                            Wenn alle Experten sich einig sind, ist Vorsicht geboten.
                            Bertrand Russell (1872-1970)

                            1 Antwort Letzte Antwort
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                            • michl 2M Offline
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                              michl 2
                              schrieb am zuletzt editiert von
                              #274

                              Hallo privacy,

                              nein von Klage war noch keine Rede;

                              Als dieses Theater am 25. Juli losging, hatten uns die Damen von der Fluggesellschaft patzig und unfreundlich abgefertigt, aber uns zugesagt, daß wir sofort nach unserem Urlaub uns an unser Reisebüro wenden sollen, um eine Beschwerde zu machen und wir bekämen auf jedenfall eine Entschädigung zurück. Das habe ich auch getan. Was mich von der Reisegesellschaft sehr ärgert und wirklich erstaunt, ist, daß die nicht mal geantwortet haben, daß mein Schreiben bei denen eingegangen ist! Das Ganze hat mich auch bis jetzt wirklich sehr viel Zeit und Mühe gekostet! Ich denk mir dann, mach ich weiter, oder lasse ich es einfach! Denn mit den ganzen Paragraphen, Reiserecht und trockenen Texten, kenn ich mich leider überhaupt nicht aus. Einen Rechtsanwalt kann ich mir nicht leisten und will das auch gar nicht. Ich finde es nur schäbig von der Reisegesellschaft, daß die keine Antwort gegeben haben und auch mein Reisebüro sich hierfür nicht wirklich eingesetzt hat. Der Verbraucherschutz hat mir nämlich auch gesagt, warum ich mich als Fluggast mit der Flugesellschaft bzw. Reisegesellschaft abärgern muß, obwohl dies Zuständigkeit des Reisebüros wäre!
                              Ich hab da wahrscheinlich überhaupt keine Change mehr, noch mehr zu bekommen, als die bis jetzt 30 € von der Fluggesellschaft!

                              Naja, kann man nichts machen. Ich werd auf jedenfall, bei meiner nächsten Urlaubsplanung darauf achten, daß ich mit einer anderen Flugesellschaft bzw. einen anderen Reiseveranstalter nehme! Ich bin auch schon von Pontius zu Pilatus gerannt und hab Erkundigungen eingeholt, aber viele sagen, gegen eine Fluggesellschaft oder Reiseveranstalter kommt man schwer ran! Die wimmeln einen ab mit Paragraphen und vieles mehr und dazu kenn ich mich zu wenig aus!

                              Viele Grüße Michi

                              1 Antwort Letzte Antwort
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                              • michl 2M Offline
                                michl 2M Offline
                                michl 2
                                schrieb am zuletzt editiert von
                                #275

                                Hallo privacy,

                                möchte mich bei Dir für Deine Hilfe zu meinem Thema bedanken. Ich hab mir das ganze übers Wochenende nochmals durch den Kopf gehen lassen und bin zu dem Entschluß gekommen, daß ich nichts mehr unternehmen werde, da ich weder bei der Fluggesellschaft noch beim Reiseveranstalter in meinem Fall eine Change habe. Akzeptiere jetzt die 30 € von der Airline und will mich auch nicht mehr ärgern!

                                Wünsch Dir noch einen schönen Tag und vielen Dank nochmals!

                                Viele Grüße Michi

                                1 Antwort Letzte Antwort
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                                • privacyP Offline
                                  privacyP Offline
                                  privacy
                                  schrieb am zuletzt editiert von
                                  #276

                                  Viele Anfragen in diesem Thread bezogen sich auf Flugverspätungen - und ab wieviel Stunden Verzögerung dies mit einer Flug-Annullierung gleichzusetzen sei.

                                  Der Europäische Gerichtshof hat die Rechte der Flugreisenden in diesem Punkt jetzt deutlich verbessert und urteilte, dass bereits ab einer Flugverspätung von
                                  3 Stunden an Ausgleichszahlungen, je nach Entfernung zwischen 250 und 600 Euro fällig werden. Voraussetzungen und

                                  Details auch hier in diesem HC-Thread

                                  Viele Grüße privacy

                                  Wenn alle Experten sich einig sind, ist Vorsicht geboten.
                                  Bertrand Russell (1872-1970)

                                  1 Antwort Letzte Antwort
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                                  • Ginger2G Offline
                                    Ginger2G Offline
                                    Ginger2
                                    schrieb am zuletzt editiert von
                                    #277

                                    Hallo, ich fliege morgen nach Ägypten, gebucht über Oft-Reisen( und mit Fluglinie Condor). Wohne in Bonn, aber Oft-reisen bot Abflug ab Köln nicht an. Also fliege ich von und nach Frankfurt, was bei den ursprünglich angegebenen Flugzeiten auch kein Problem war, da ich das locker per Zug jeweils geschafft hätte. Für den Rückflug hat sich nun eine Änderung im Ankunftszeitpunkt in Frankfurt ergeben (22.00 Uhr statt wie ursprünglich angegeben 20.00 Uhr). Wenn der Flieger pünktlich ist, ist es auch dann noch kein Problem, den letzten Zug nach Siegburg/Bonn zu kriegen (geht um 23.30 Uhr). Wenn der Flieger aber an dem Tag Verspätung hat, "strande" ich in Frankfurt. Habe ich dann Anspruch darauf, wegen der Verspätung ein Hotelzimnmer in Frankfurt bezahlt zu bekommen und wenn ja, von wem: von Oft-reisen oder Condor?

                                    Gruß
                                    Rebekka

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                                      privacy
                                      schrieb am zuletzt editiert von
                                      #278

                                      Hallo Rebekka,
                                      bei Flug-Pauschalreisen sind die Flugzeiten normalerweise unverbindlich. Lediglich größere Veränderungen ( frühmorgens zu spätabends beispielsweise ) wurden von einzelnen Gerichten schon mal als Reisemangel eingestuft. Besonders, wenn es sich um Kurzreisen handelte und der Zuschnitt der Reise dadurch eingeschränkt war. Bei Dir ist das aber trotz der Änderung eher nicht der Fall.

                                      Daher wirst Du bei einer evtl. Verspätung bei der Rückkehr kaum Chancen haben, die zusätzlichen Übernachtungskosten erstattet zu bekommen. Wenn überhaupt, dann als Kulanz in einer nachträglichen Eingabe an den Veranstalter.

                                      Anders sieht es aus, wenn das Flugzeug mit mehr als 3 Stunden Verspätung in Frankfurt landen würde. Und es sich um eine Airline der EU, wie bei Dir Condor, handelt, die von einem Nicht-EU-Flughafen startet.  Der Anspruch besteht dann im Rahmen der EU-Verordnung 261/2004 und der jüngsten Entscheidung des EU-Gerichtshofs allerdings direkt gegenüber der Fluggesellschaft.

                                      Wünsche Dir eine pünktliche Rückkehr. Zuvor einen schönen Urlaub.

                                      Gruß privacy

                                      Wenn alle Experten sich einig sind, ist Vorsicht geboten.
                                      Bertrand Russell (1872-1970)

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                                        Lugansk
                                        schrieb am zuletzt editiert von
                                        #279

                                        Hallo michl 2!

                                        Anspruch auf ein Abendessen hast Du nicht, wenn es im Flugzeug etwas zu essen gab.

                                        1 Antwort Letzte Antwort
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                                          michl 2
                                          schrieb am zuletzt editiert von
                                          #280

                                          Hallo Lugansk!

                                          Wir haben auf diesem Flug um 3.30 Uhr einen ekelhaften Nudelsalat bekommen; was geschmeckt hat , war die Semmel! Hab für mich persönlich dieses Thema abgeschrieben. Für meine nächste Urlaubsplanung werde ich darauf achten, nicht mehr mit dieser Fluggesellschaft zu fliegen.
                                          Noch einen schönen Tag für Dich!

                                          Viele Grüße Michi

                                          1 Antwort Letzte Antwort
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