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Alles zu Änderungen bei Flügen nach Reisebeginn

Geplant Angeheftet Gesperrt Verschoben Meinungen zu reiserechtlichen Fragen
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  • LexilexiL Offline
    LexilexiL Offline
    Lexilexi
    schrieb am zuletzt editiert von
    #521

    @fraur
    willkommen im forum.
    schau mal hier. dort steht ein guter link
     
    https://www.holidaycheck.de/foren/meinungen-zu-reiserechtlichen-fragen-44/eugh-ab-3-stunden-flugverspaetung-gibt-es-geld-83167
     
    meines erachtens kannst du nur ansprüche aus der flugverspätung herleiten.
    der bustransfer kann immer variieren, je nachdem, welche hotels angefahren werden.
    von daher kannst du daraus keinen anspruch ableiten.
    zudem gilt der erste und der letzte tag immer als "reisetag". ist also für die an- bzw. abreise vorgesehen.
    von daher werden aus den 6 stunden verpätung "nur" noch 4. nämlich die, die die airline gebraucht hat, um den defekt zu reparieren. 

    Das "F" in Montag steht für Freude.

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    • Frau R.F Offline
      Frau R.F Offline
      Frau R.
      schrieb am zuletzt editiert von
      #522

      Danke für die Antwort.
      Die TUI-Betreuerin im Hotel meinte, das darf nicht sein, dass der Bus mehr als die doppelte Zeit unterwegs ist, es wäre nur eine halbe Stunde Anfahrtszeit, auch lt. Katalog. 6 Stunden Verspätung insgesamt sind doch bei eienr so kurzen Reisedauer viel?! Wir hätten fast den halben Tag noch am Anreisetag gehabt, so haben wir gerade halb zehn die Reste vom Abendessen bekommen, die noch vom Buffett übrig waren.
      Ich schau mir den Link erst mal an.
      Noachmals danke!

      1 Antwort Letzte Antwort
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      • KourionK Nicht stören
        KourionK Nicht stören
        Kourion
        schrieb am zuletzt editiert von
        #523

        @Frau R.
        Ich schließe mich Lexilexi an.
        Flugverspätung wegen des Defekts: OK. 4 Stunden.
        Der längere Bustransfer: Könnte mir vorstellen, dass durch eure verspätete Ankunft noch Gäste von anderen Flügen im Bus saßen, die auch zu ihren Hotels gebracht werden mussten.
        Der 1. Tag gilt eben als Anreisetag und zu eurer 1. gebuchten Übernachtung seit ihr rechtzeitig angekommen  😉

        Es kommt nicht darauf an, mit dem Kopf durch die Wand zu gehen, sondern mit den Augen die Tür zu finden. (Werner von Siemens)

        1 Antwort Letzte Antwort
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        • Frau R.F Offline
          Frau R.F Offline
          Frau R.
          schrieb am zuletzt editiert von
          #524

          @ Kaurion
           
          Tja, mal sehen. Die TUI-Betreuerin meinte jedenfalls, das geht gar nicht, dann noch doppelte Anfahrtszeit, der Bus fährt eigentlich IMMER direkt ins Hotel.

          1 Antwort Letzte Antwort
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          • LuganskL Offline
            LuganskL Offline
            Lugansk
            schrieb am zuletzt editiert von
            #525

            Hallo!
             
            Anspruch auf einen guten Schadenseratz wegen mehr als 3 Stunden Verspätung gegen die Fluggesellschaft nach EU Verordnung. Muß bei der Fluggesellschaft eingefordert werden. Die zahlen leider oft einfach nicht.
             
            Schadensersatz sonst besteht nicht. Siehe Vorschreiber.

            1 Antwort Letzte Antwort
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            • patrick_bodenmannP Offline
              patrick_bodenmannP Offline
              patrick_bodenmann
              schrieb am zuletzt editiert von
              #526

              Hallo zusammen

              Wir fliegen am 13.03.2011 von Zürich nach Punta Cana via Frankfurt.

              Wir haben eine Pauschalreise über Holidaycheck (Veranstalter FTI) gebucht.

              Der Zubringerflug (Lufthansa) von Zürich nach Frankfurt wird um 10:15 Uhr in Frankfurt landen.
              Der Anschlussflug (Condor) von Frankfur nach Punta Cana wird um 11:20 Uhr starten.

              Ich habe bei FTI angerufen, die Dame am Telefon meite das würde locker reichen.

              Ich habe gesehen, dass z.B heute derselbe Flug von Zürich nach Frankfurt gut 1 Stunde verspätung gehabt hat, was es uns ja unmöglich machen würde, den Anschlussflug zu erlangen.

              Jetzt meine Frage:

              Falls wir den Anschlussflug tatsächlich nicht erwischen sollten aufgrund der Verspätung von Lufthansa

              1. An wen muss ich mich wenden?
              2. Werden wir kostenlos auf einen nächsten Flug nach Punta Cana umgebucht?
              3. Wer erstattet die Übernachtungs und Mehrkosten?

              Ich würde mich sehr über eine Antwort freuen.
              Liebe Grüsse
              Adriana

              1 Antwort Letzte Antwort
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              • chepriC Offline
                chepriC Offline
                chepri
                Gesperrt
                schrieb am zuletzt editiert von
                #527

                Dazu muß man zuerst wissen, ob der Zubringerflug Bestandteil der Pauschalreise ist, oder extra gekauft/gebucht wurde. Falls Bestandteil der gesamten Reise (also eine Beschreibung, ein Gesamtpreis), ist es Problem des RV. Falls nicht mauss mal weiterschauen. Am besten, Du teilst noch alle Einzelheiten zur Reise mit (was ist mit dem Rückflug?)

                1 Antwort Letzte Antwort
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                • patrick_bodenmannP Offline
                  patrick_bodenmannP Offline
                  patrick_bodenmann
                  schrieb am zuletzt editiert von
                  #528

                  @ chepri

                  Ja es ist 1 Reise alles Pauschal gebucht!
                  Der Rückflug findet mit denselben beiden Airlines statt, dieser ist jedoch kein Problem, da wir über 3 Stunden Zeit haben.

                  Habe echt bammel!

                  1 Antwort Letzte Antwort
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                  • chepriC Offline
                    chepriC Offline
                    chepri
                    Gesperrt
                    schrieb am zuletzt editiert von
                    #529

                    Also wenn das alles als Paket, also auch der Zubringerflug, gebucht wurde und der Reiseverlauf auch so im Katalog oder online beschrieben war, ist es Sache des Veranstalters, dich von Zürich nach Punta Cane zu bringen. Das heißt, wenn es Verspätungen gibt, ist es seine Sache.

                    1 Antwort Letzte Antwort
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                    • Frau R.F Offline
                      Frau R.F Offline
                      Frau R.
                      schrieb am zuletzt editiert von
                      #530

                      Hallo,

                      ich hatte vor einiger Zeit wegen unserer Reisereklamation Ägypten gepostet.
                      Die TUI schreibt uns jetzt, dass wir uns an AirBerlin wenden sollen, wegen der 5-stündigen Flugverspätung.
                      Ich bilde mir ein schon oft gelesen zu haben, dass man sich damit an den Reiseveranstalter wenden soll und dieser für die Verspätung aufkommt?

                      Außerdem steht im Prospekt, dass die Anfahrt zum Hotel eine halbe Stunde beträgt. Eir waren nachweislich über eine Stunde unterwegs.

                      Hat jemand ähnliche Erfahrungen?

                      Danke!

                      1 Antwort Letzte Antwort
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                      • patrick_bodenmannP Offline
                        patrick_bodenmannP Offline
                        patrick_bodenmann
                        schrieb am zuletzt editiert von
                        #531

                        @ chepri

                        Vielen Dank für deine Antwort=)
                        Ich habe mich mit FTI in Verbindung gesetzt, die haben mir gesagt, dass Condor dafür verantwortlich wäre, dass ich nach Punta Cana komme (obwohl Conder der Anschlussflug ist) ?

                        Habe ihnen gesagt, sie sollen genau abklären an wen ich mich im Falle einer Verspätung zu wenden habe.

                        1 Antwort Letzte Antwort
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                        • chepriC Offline
                          chepriC Offline
                          chepri
                          Gesperrt
                          schrieb am zuletzt editiert von
                          #532

                          Wenn du ganz sicher gehen willst, nicht nur anrufen und sich was sagen lassen, sondern zumindest mailen. Dann kannst du dir ausserdem bei Zweifeln viel besser etwas erklären lassen.

                          1 Antwort Letzte Antwort
                          Antworten Zitieren
                          • KourionK Nicht stören
                            KourionK Nicht stören
                            Kourion
                            schrieb am zuletzt editiert von
                            #533

                            @FrauR
                            Ja, steht auf der Seite 53  😉
                            Und hier     der Link zur Frankfurter Tabelle.
                             
                            Bezüglich der Transferdauer wird sich absolut nichts machen lassen. Wieso auch ? 
                            Die Dauer des Transfers ist nirgendwo vertraglich festgehalten.  😉
                            Außerdem ist eine längere Transferzeit gerade in diesem Fall verständlich, da durch eure verspätete Ankunft vllt. noch zwischenzeitlich eingetroffene Gäste befördert werden mussten.

                            Es kommt nicht darauf an, mit dem Kopf durch die Wand zu gehen, sondern mit den Augen die Tür zu finden. (Werner von Siemens)

                            1 Antwort Letzte Antwort
                            Antworten Zitieren
                            • Frau R.F Offline
                              Frau R.F Offline
                              Frau R.
                              schrieb am zuletzt editiert von
                              #534

                              Hallo Kourion,
                              danke für die Antwort.
                              Meines Erachtens tritt die EU-Verordnung und nicht die Frankfurter Tabelle in Kraft?
                              Steht zumindest überall, auch auf Seiten von Rechtsberatungen. Widersprüchlich zu lesen ist, dass mitunter steht, bei Pauschalreisen ist der Reiseveranstalter verantwortlich, manchmal aber auch, dass man sich an die Fluggesellschaft wenden soll.
                              Die TUI-Tante hatte ja den Sachverhalt noch in Ägypten weitergeleitet und gemeint, dafür wäre TUI der Ansprechpartner. Auch der verlängerte Transfer berechtigt zur Reklamation. War "ihre" Meinung.
                              Aber bis zur Abreise konnte sie nicht klären, wie hoch eine Entschädigung ausfällt.
                              Deshalb sollten wir das noch mal schriftlich machen, wenn wir nach Hause kommen.
                               
                              AirBerlin wollte uns am Flughafen nicht bescheinigen, dass der Flug über 4 Stunden später erfolgte. "Das ist dokumentiert und nachzuvollziehen", war die Antwort.
                               
                              Nun hat TUI alles auf AirBerlin abgewälzt und die werden jetzt sicher sagen, für eine Reklamation ist es zu spät.

                              1 Antwort Letzte Antwort
                              Antworten Zitieren
                              • chepriC Offline
                                chepriC Offline
                                chepri
                                Gesperrt
                                schrieb am zuletzt editiert von
                                #535

                                Du hast grundsätzlich auch Ansprüche gegenüber dem RV, da diese Verspätung ein Reisemangel ist. Deshalb die Frankfurter Tabelle.  Allerdings geht nicht beides nebeneinander, der RV kann die Entschädigungszahlung aufrechnen.

                                Wesentlich symphatischer käme deine Frage rüber (siehe auch deine ersten Beiträge dazu), wenn du nicht auf dieser längeren Transferzeit rumreiten würdest, sondern bei den Sachen, die tatsächlich rechtlich relevant sind. Auch dein Hinweis darauf, dass du verspätet in den Genuß der AI-Leistung gekommen bist und nur noch Reste vom abgeräumten Buffet zum Abendessen vorhanden waren, sind uninteressant. Und freundlicher als "TUI-Tante" hört sich "die Reiseleitung vor Ort" allemal an. Vielleicht lesen hier ja Tanten und Onkel mit.

                                1 Antwort Letzte Antwort
                                Antworten Zitieren
                                • mosaikM Offline
                                  mosaikM Offline
                                  mosaik
                                  schrieb am zuletzt editiert von
                                  #536

                                  Frau R. wrote:
                                  Hallo,

                                  ich hatte vor einiger Zeit wegen unserer Reisereklamation Ägypten gepostet.
                                  Die TUI schreibt uns jetzt, dass wir uns an AirBerlin wenden sollen, wegen der 5-stündigen Flugverspätung.
                                  Ich bilde mir ein schon oft gelesen zu haben, dass man sich damit an den Reiseveranstalter wenden soll und dieser für die Verspätung aufkommt?

                                  Außerdem steht im Prospekt, dass die Anfahrt zum Hotel eine halbe Stunde beträgt. Eir waren nachweislich über eine Stunde unterwegs.

                                  Hat jemand ähnliche Erfahrungen?

                                  Danke!

                                  Der Fluggastverordnung und auch bisherigen richterlichen Entscheidungen ist klar zu entnehmen, dass ein Konsument seine Ansprüche aus der Fluggastverordnung - Entschädigungszahlungen wegen Verspätung oder Annullierung - direkt an die Fluglinie zu stellen hat! Bei der Frist, die dafür ein Konsument hat, bin ich mir nicht ganz sicher, jedoch gehe ich von maximal einem Monat nach dem entsprechenden Flug aus. Binnen dieser Frist muss man seine Ansprüche geltend machen.

                                  Darüber hinaus liegt bei einer Flugverspätung ab drei bzw. vier Stunden im Rahmen einer Pauschalreise ein Reisemangel vor. Das heißt, kommt man verspätet am Urlaubsort an, hat der der Reiseveranstalter jene Leistungsteile zurückzuerstatten,  die der Kunde aufgrund seiner Verspätung vor Ort nicht in Anspruch nehmen konnte. Endet ein Flug nicht am vereinbarten letzten Reisetag, kann der Kunde nachweislich erlittenen materiellen Schaden (zusätzliche Taxi-Heimfahrtskosten, ein zusätzlicher Urlaubstag - muss vom Arbeitgeber aber schriftlich bestätigt werden! Entgangener Gewinn bei Selbständigen - Nachweis muss erbracht werden! usw.) dem Reiseveranstalter verrechnet werden.

                                  Allerdings ist beim letzten Punkt mit Einschränkungen zu rechnen: wäre der Flug z. B. zwar noch vor Mitternacht planmässig gewesen z.B. 23:30 Uhr, landete aber dann um  3 Uhr Früh, kann man nicht einwenden, der Ankunftstag wäre nicht mehr als Arbeitstag möglich gewesen. Denn selbst bei einer Landung um 23:30 Uhr wäre davon auszugehen gewesen, dass, je nach Heimatort, man nicht vor 2 - 3 Uhr Früh ins Bett gekommen wäre.

                                  1 Antwort Letzte Antwort
                                  Antworten Zitieren
                                  • krkschneiderK Offline
                                    krkschneiderK Offline
                                    krkschneider
                                    schrieb am zuletzt editiert von
                                    #537

                                    Hallo,
                                     
                                    ich habe bei TUIfly com einen Flug für 3 Personen von Düsseldorf nach Hurghada gebucht. Aufgrund der Situation in Ägypten bekam ich heute eine email von TUIfly (Buchungsbestätigung, dass ich nicht lache, die habe ich schon vor einem halben Jahr bekommen), das der Abflugsort auf Hannover geändert wurde. Wurde mir gar nicht direkt mitgeteilt, sondern einfach nur eine weitere Buchungsbestätigung.Habe ich so aber nicht gebucht. Ich fliege ja nicht von Hannover weg und kommen in Düsseldorf wieder an. Wie soll das gehen mit Kleinkind?
                                    Von Düsseldorf geht am selben Tag nur ein Flug von Airberlin. Damit dürfte ich aber nicht fliegen, da andere Fluggesellschaft. Ich müßte also den alten Flug stornieren und den AirBerlin Flug buchen. Dieser kostet aber mehr.
                                     
                                    Darf TUI das so einfach?

                                    1 Antwort Letzte Antwort
                                    Antworten Zitieren
                                    • KourionK Nicht stören
                                      KourionK Nicht stören
                                      Kourion
                                      schrieb am zuletzt editiert von
                                      #538

                                      Ja, tuifly darf das und du musst das Angebot ja nicht annehmen.
                                      Ein anderer Abflughafen rechtfertigt eine kostenfreie Stornierung.
                                       
                                      Dass dann der von dir neu gebuchte Flug mehr kostet, ist leider allein deine Sache. Er könnte ja auch weniger kosten.  😉

                                      Es kommt nicht darauf an, mit dem Kopf durch die Wand zu gehen, sondern mit den Augen die Tür zu finden. (Werner von Siemens)

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                                      • KourionK Nicht stören
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                                        schrieb am zuletzt editiert von
                                        #539

                                        @mosaik

                                        Es ging Frau R. nur um den Hinflug und - wie sie immer wieder betont - um den länger dauernden Transfer, der unserer aller Meinung nach nicht "entschädigt" wird. 😉

                                        Es kommt nicht darauf an, mit dem Kopf durch die Wand zu gehen, sondern mit den Augen die Tür zu finden. (Werner von Siemens)

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                                          #540

                                          Kourion wrote:
                                          @mosaik

                                          Es ging Frau R. nur um den Hinflug und - wie sie immer wieder betont - um den länger dauernden Transfer, der unserer aller Meinung nach nicht "entschädigt" wird. 😉

                                          😄 und ich hab wieder alle Möglichkeiten erläutert 😉

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