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  • siegfriedblnS Offline
    siegfriedblnS Offline
    siegfriedbln
    schrieb am zuletzt editiert von
    #1

    Hallo,
    ist das zu glauben? Da könnte man sich einen guten Teil seines Reisepreises wieder heraus holen:

    Werden Pauschalurlauber für den Rückflug (hier von Antalya nach Berlin-Tegel) auf eine andere Maschine umgebucht (hier von Antalya nach Leipzig mit Busbeförderung nach Berlin-Tegel), wodurch sich die Ankunftszeit um mindestens vier Stunden verschiebt, so steht ihnen einen Ausgleichsanspruch von 400 Euro pro Person (hier für 4 Reisende 1.600 Euro) zu (da es sich hier um eine Reise mit mehr als 1.500 Kilometern Entfernung handelte). (Amtsgericht Rüsselsheim, 3 C 1127/05-35)

    Grüsse aus Berlin
    Siegfried

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    • juanitoJ Offline
      juanitoJ Offline
      juanito
      schrieb am zuletzt editiert von
      #2

      Das Amtsgericht, bzw. der Amtsrichter in deinem Berliner Bezirk
      urteilt vielleicht ganz anders 😄

      ( Man muss den Veranstalter natürlich an SEINEM Geschäftssitz verklagen)
      sollte ein Witz sein mit Bln. 😉

      Aber die Bedingungen/Entschädigungssummen kannst du am Flughafen nachlesen.

      En marcha con compañero Fidel en la sierra maestra 1959

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      • emdeboE Offline
        emdeboE Offline
        emdebo
        schrieb am zuletzt editiert von
        #3

        Der Bericht entspricht nicht so ganz den Tatsachen.

        Bei Verspätung gibt es nichts lt. EU-Verordnung (außer Essen, Telefon), wohl aber bei kurzfristiger Absage eines Fluges. Und das war hier der Fall und auch schon mehrmals veröffentlicht:

        Bericht

        @juanito
        Stimmt natürlich mit dem zuständigen AG, ist hier Rüsselsheim,
        da Condor verklagt wurde!

        1 Antwort Letzte Antwort
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        • mosaikM Offline
          mosaikM Offline
          mosaik
          schrieb am zuletzt editiert von
          #4

          womit @siegfriedbln schon recht hat: denn eine andere Maschine haben Richter in einem jüngst bekannt gewordenen Urteil, als "Annullierung der gebuchten Verbindung" angesehen und darauf die Entschädigung gemäß Fluggastverordnung ausgesprochen.

          Aus diesem Blickwinkel heraus bedeutet das, jeder, der nicht mit der gebuchten Maschine hin- oder heimfliegt, hat Anspruch!

          Gruß
          Peter

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