Alles zu Änderungen bei Flügen nach Reisebeginn
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Hallo!
Du hast keine Ansprüche nach EU Recht:
http://www.lba.de/cln_009/DE/Buerger_Service/Fluggastrechte/Beschwerdeverfahren/Anwendungsbereich%20261_2004.html?nn=20290
Wenn Du mit einer EU Fluggesellschaft geflogen wärest, hättest Du bis 600,- € bekommen können.
Bei einer Pauschalreise kannst Du (geringere) Ansprüche beim Veranstalter gelten machen. -
Haben eine Flug nach Lanzarote gebucht vom 19.09.-10.10.2010, gestern erhielt ich die Nachricht von AirBerlin, das sich die Flugzeiten ändern und auch der Flugplatz. Es handelt sich nicht um ein paar Stunden sondern der Flug geht schon einen Tag früher los und endet dementsprechen einen Tag früher.Nun muß ich auch die FeWO umbuchen, was ja allgemein nicht kostenlos ist. Mir werden 10,00 Euro Umbuchungsgebühr berechnet.Kann ich der Fluggesellschaft dieses in Rechnung stellen.
Vielen Dank Cordel1 -
@Cordel1
Wie sind die den drauf? Was wäre wenn Du am Tag voher noch zur Arbeit müsstest?
Darf ich nachfragen, was es mit der Flugplatzänderung auf sich hat.
Meinst Du den Sitzplatz oder den Abflughafen?
Ich denke das ein paar Std. Flugzeitverschiebung vor oder nach hinten sind ok ,
aber gleich einen Tag früher abfliegen & zurück find ich ne echte Frechheit.
Gruss
Krümelchen -
wenn Du den Flug direkt von AirBerlin bestätigt bekommen hast, ist die Fluglinie verpflichtet, Dich zum angegebenen Termin zu befördern. Ansonsten hast Du das REcht auf eine Beförderung am angegebenen Termin mit einer andern Fluglinie. Die Umbuchung und Ubuchungskosten muss dann Airberlin tragen.
Also schau schon mal im voraus, welche anderen Flüge möglich sind und antworte auf das AirBerlin-Schreiben, dass Du nicht einverstanden bist und auf den gebuchten Flugdaten bestehst. Die Vorschläge für alternative Flüge fügst Du hinzu.
Nach Lanzarote sollte es nicht das Problem sein, anderweitige Flüge zu bekommen.
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Habe bedingt durch die Schliessung des threads von clarito Teil 2 durch Mausebaer komplett den Teil 1 seines Problemes nachgelesen.
Ich hoffe, ich habe nichts überlesen, wenn ich jetzt sage, das mir ein wichtiger Aspekt der Begründung für das rechtzeitige zeitlich fixierte Erscheinen vor Abflug in den Beiträgen gefehlt hat. Es kann durchaus sehr wichtige Gründe für eine Vorverlegung des Abflugtermines geben. Das könnte z.B. eine Unwetterwarnung auf der vorgesehenen Flugroute sein. Das ist dann eine Ermessungsache des Kapitäns. Hierzu ist leider nichts gesagt worden. Mir ist z.B. mal ein Flieger vor der Nase weggeflogen, weil ich zwar pünktlich zum check-in eines innerdeutschen Linienfluges da war, aber bedingt durch starken Schneefall es zu einem Gedränge vor der Enteisungsanlage gekommen war. Und es drohte die Schliessung des Flughafens.
So ein zeitlicher Spielraum hat schon seine Berechtigung, auch wenn er in der Regel bei normalen Verhältnissen manchmal als lästig weil viel zu lang emfunden wird.
Mich würde aber interessieren, ob die airline den angebotenen Freiflug von clarito als Kulanz angeboten hat, denn dann dürfte er nicht behaupten, Recht gehabt zu haben.
Gruss Gabriela
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Hallo,
ich habe mal eine Frage das neue EU Gesetz zu Flugverspätungen gilt das auch bei Verspätungen wenn ich eine Pauschalreise gebucht habe?
Wir hatten 12 Stunden Verspätung nach Hurghada und unserer Reiseveranstalter geht nach der Frankfurter Tabelle und will uns einen Gutschein von 80,00 € geben.
LG -
Hallo, ichmacheurlaub.
Die EU-Verordnung 261/2004 gilt auch bei Pauschalreisen. Deine Ansprüche kannst Du aber nur gegen die Fluggesellschaft selbst richten. Entscheidend ist der Grund der Verspätung. Aussergewöhnliche Umstände befreien die Airline von einer Zahlung, den Nachweis dazu muß sie aber selbst führen.
Ist momentan wegen der lawinenartigen Ansprüche ( ab 3 Stunden Verspätung ) nicht sehr beliebt bei den Fluggesellschaften und Du musst Dich schon auf viel Zeit bei der Umsetzung der Forderung einrichten. Es wird häufig nicht auf Schreiben reagiert und bewegt wird sich manchmal erst nach Klageeinreichung.
Gruß privacy
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Hallo,
die Maschine war defekt und könnte nicht auf die Schnelle repariert werden.
Erst nach 12 Stunden war eine Maschine frei die uns fliegen konnte.
Den ersten Brief habe ich der Reisegesellschaft geschickt und die haben sich mit der Fluggesellschaft in Verbindung gesetzt.
Oder soll ich besser zum Anwalt gehen weil einen Gutschein will ich auf gar keinen Fall ich weiß ja garnicht ob ich das nächste mal bei denen buche.
LG -
Guten Morgen,
für den von Dir genannten Grund der Verspätung ist die Fluggesellschaft verantwortlich.
Wie gesagt, Erstattungen nach der EU-Verordnung (hier Verspätung) kannst Du nicht über den Reiseveranstalter erwarten. Ob Du zur Durchsetzung einen Anwalt benötigst, musst Du selbst entscheiden. Persönlich würde ich erst einmal den Kontakt zur Flug-
gesellschaft aufnehmen und die Forderung anmelden.Gruß privacy
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hi, ich habe vor einiger zeit schon für april 2011 gebucht kann ich die buchung eigentlich noch umbuchen auch wenn ich schon bezahlt habe? und wie lange geht das.???
mfg schmidt christian
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Hallo,
umbuchen kann man bis 30 Tage vor Reisebeginn, im Prinzip gegen eine Gebühr.
Genaue Infos findest du in den AGB deines Veranstalters.
LG
Roswitha -
hallo,
hab eine flug von münchen nach bangkok gebucht (omanair)
die anschlussflüge wien münchen und münchen wien mit der aua
wenn z.b. der flug bangkok münchen verspätung hat und ich würde den
flug münchen wien mit der aus versäumen ist oman air verplichtet die kosten für die umbuchung und für den höhren tarif aufzukommen ? danke -
Auf alle Fälle, wenn die Flüge zusammenhängend gebucht wurden. Ansonsten eher nicht, wobei es im Einzelfall natürlich auf die Umstände der Verspätung ankommt. Beim Start der Reise müsstest Du die Frage stellen, ob Austrian bei Verspätung haftet.
Einfacher und finanziell besser abgesichert ist man in solchen Fällen durch eine Zusatzversicherung, die auch bei Flugverspätungen ( mit entsprechend ausreichenden Umsteigezeiten an Flughäfen ) haftet und andernfalls Umbuchungen/Flugänderungen ermöglicht. Beispielsweise ticketsafe.
Gruß privacy
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Hallo,
unsere Urlaubsreise mit Reiseveranstalter RV begann am Flughafen A und ging
zum Flughafen B - also fast in der Nähe unseres Urlaubsortes. Der Rückflug war
15 Tage später vom Flughafen B wieder zum Flughafen A geplant - stand auch so
auf den Tickets!Durch irgendwelche Umstände (Flugüberbuchung wurde uns zugerufen) ging dann
aber der Rückflug zum Flughafen C - ein Shuttleservice zum Flughafen A wurde uns
zugesagt. Leider bekamen wir dann beim einchecken, am Flughafen B, nur Zugtickets
in die Hand gedrückt mit denen wir selbst für den Weitertransport sorgen mussten!!
Zudem wurde der Rückflug zum Flughafen C auch noch mit einer anderen Fluggesellschaft durchgeführt.
Jedenfalls hatten wir dadurch ca. 8 Stunden Verzug und mußten die Reststrecke,
zum Flughafen A, noch mit Taxi selbst bezahlen. Flughafen A hat keinen Bahnhof
und der nächste ist 50km entfernt!Alles mit 4 Koffern, 4 Rucksäcken und 2 kleinen Kinder!
(.... und 4mal umsteigen in andere Beförderungmittel)Wie erkläre ich meinem Reiseveranstalter, dass er mir durch diese Aktion den ganzen Urlaub versaut hat??
Danke
JBR -
privacy wrote:
Auf alle Fälle, wenn die Flüge zusammenhängend gebucht wurden. Ansonsten eher nicht, wobei es im Einzelfall natürlich auf die Umstände der Verspätung ankommt. Beim Start der Reise müsstest Du die Frage stellen, ob Austrian bei Verspätung haftet.Einfacher und finanziell besser abgesichert ist man in solchen Fällen durch eine Zusatzversicherung, die auch bei Flugverspätungen ( mit entsprechend ausreichenden Umsteigezeiten an Flughäfen ) haftet und andernfalls Umbuchungen/Flugänderungen ermöglicht. Beispielsweise ticketsafe.
Gruß privacy
Danke für den Tip mit ticketsafe
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JBR123
Zu Deinem Beitrag im überflüssigen Thread:
Ganz einfach, weil ausser dem bereits dort von anderen geschriebenen Feedback es nichts weiter dazu zu sagen gibt.Deinem persönlichen Empfinden zur Frankfurter Tabelle wird sich Dein RV vermutlich nicht anschliessen.
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Hallo,
ich hab hier schonmal ein wenig gelesen, bin aber noch nicht ganz schlau geworden. Mein Problem sieht folgendermaßen aus:
Ich habe einen Flug von Kalkutta nach Berlin (mit Zwischenstop in Mumbai und London) gebucht.
Ursprünglich sollte ich abends um 20:30 von Kalkutta nach Mumbai fliegen und dann 02:30 Uhr von dort weiter nach London. Nun wurde mir mitgeteilt, dass der Flug von Kalkutta nach Mumbai gestrichen wurde und ich daher in einen Flug 11 Stunden früher (also 9:30 Uhr) umgebucht werde. An meinem Anschlussflug von Mumbai nach London ändert sich allerdings nichts.
So gehen mir also nicht nur 11 Stunden an meinem Urlaubsort verloren, was schon ärgerlich genug ist, ich habe auch noch einen Zwischenaufenthalt von 14 Stunden auf dem Flughafen in Mumbai.Hab ich da irgendeine Chance auf Preisminderung oder kostenlose Verpflegung in Mumbai oder sowas?
Danke!
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Hallo leute
Ich weiss nicht ob das jetzt hierher gehört aber ich versuchs mal: Wer kann mir mal sagen was passiert eigentlich wenn man den Flug nicht aus eigenem verschulden verpasst? Nicht eigenes verschulden weil wir vom reiseveranstalter zu spät abgeholt und transferiert worden sind, dabei war unser Flug schon über alle Berge. Das ist so passiert das wir am letzten Urlaubstag ein Fax ins Hotel bekommen haben in dem der Reiseveranstalter uns die Abreiseinfo`s gegeben hat und auf diesem fax waren ganz andere Daten drauf als auf unserem gebuchten und bestätigtem Elektronischen Ticket so, als wir am Flughafen ankamen war unser Flieger natürlich weg blieb nur Umbuchung verbunden mit hohe Kosten übrig Kosten die ich hoffentlich wieder bekomme, aber bei dem neuen Flug hätten wir umsteigen müssen also der erstflug wurde aus welchen Gründen auch immer storniert, da wurden wir in Busse verfrachtet und an den Anschlussort ins Hotel gebracht hier nach 2 Std. Schlaf geweckt und mit dem Bus wieder zum Fluhafen gefahren wo erst am nächsten Tag um 8,00 der Heimflug stattfand. Ich hätte gerne gewusst ob ich da auf welche Entschädigungen hoffen kann.
Danke euch im vorraus