Alles zu Änderungen bei Flügen nach Reisebeginn
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Hallo!
Deine Schilderung ist leider nicht richtig zu verstehen.
Was ist denn nun genau passiert?
Ich gehe einmal davon aus das es sich um eine Pauschalreise handelte. Die Daten auf dem Ticket sind dann ohne Belang und können vom Veranstalter geändert werden. Habt ihr rechtzeitig das Fax mit den neuen Flugdaten erhalten? -
Hallo, bin hier ziemlich neu
wird sicher auch schon zig`mal besprochen sei. Wir sind Anfang August als 4 köpfige Familie in den langherbeigesehnten Urlaub nach Ägypten gereist. Leider hatten wir schon am Anfang einen schlechten Urlaubsstart. Nachdem wir fast 2 Stunden mit nörgelnden Kindern im Flugzeug ausharten, wurde unsmit geteilt, es gäbe einen Defekt und die Maschine müsse repariert werden. Alle mußten aussteigen und zurück zum Fluggebäude. Auch dort konnte man kaum eine Mitteilung erhalten, wie den die Reise weitergeht. Einige Familien wurden auf andere Flughäfen verteilt, was eine allgemeine Unruhe provozierte, den der Rest der Reisenden erhielten weiter keine Infos!. Nach ca.1 weiteren Stunde wurden dann doch alle aufgerufen, es sei ein Ersatzflugzeug gefunden und endlich konnte die Reise beginnen. Nach über 3 Stunden Wartezeit, fast ohne laufende Informationen, ohne Ess- und Trinkmöglichkeiten obwohl die Mittagszeit schon weit überschritten war, die Kinder vor Frust und Ungeduld, auch Hunger weinten,kein Entschuldigung oder Getränkeservice von der Airline. Und im Flugzeug trotz 6stündigem Flug nur ein mageres Brötchen, bezahlbares Essen war schon in den vorderen Sitzreihen ausverkauft. Nun meine Frage, kann man bei einer Pauchalreise von den Airlines Ersatzforderungen stellen, wie mache ich dies und hat man überhaupt einen Erfolgausicht???
Wäre toll, wenn sich nochmal jemand dieMühe macht und meine Fragen beantworten könnte.
Vielen Dank kepre -
Hallo!
Genau Angaben der Fluggesellschaft und der geplanten und tatsächlichen Urzeiten von Start und Landung wären nicht nicht schlecht.
Bei längerer Wartezeit muß die Fluggesellschaft Getränke und Mahlzeiten (oder Gutscheine dafür) zur Verfügung stellen.
Für schlechte Information und dürftige oder teurere Verpflegung an Bord gibt es keinen Schadensersatzanspruch.
Bei Pauschalreisen mit einer Flugverspätung von über 4 Stunden gibt es einen kleinen Schadensersatz vom Reiseveranstalter laut Frankfurter Tabelle (wenige € pro Person).
Bei Flugverspätungen über 3 Stunden bei Flügen von der EU oder mit EU Fluggesellschaften können je nach Fluglänge 200 - 600 € pro Person direkt von der Fluggesellschaft gefordert werden. Dieses bestehende Recht aber in der Praxis durchgesetzt zu bekommem, ist sehr schwierig. -
Hallo!
Eventuell hilft das?
http://www.euclaim.de/
http://www.flightright.de -
Lugansk wrote:
Bei Flugverspätungen über 3 Stunden bei Flügen von der EU oder mit EU Fluggesellschaften können je nach Fluglänge 200 - 600 € pro Person direkt von der Fluggesellschaft gefordert werden.Die Ausgleichszahlungen sind gestaffelt mit 250 - 400 - 600 Euro je nach Entfernung.
Auch wichtig: Bei Verspätungen zählt nicht die Abflugzeit, sondern die Ankunft am Zielflughafen. Diese muß sich um mehr als 3 Stunden gegenüber der planmässigen Ankunftszeit verzögert haben.
Gruß privacy
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Hallo,
ich hab auch ein Problem mit meinen Flugzeiten und möchte das auch nicht so hin nehmen. Wir haben eine 2 wöchige Pauschalreise gebucht. Nun kurz bevor es los gehen soll kamen die Unterlagen und ich dachte ich schau nicht recht " Abflug 18.35 Uhr". Wir hatten extra draufgezahlt damit wir morgens um 5 Uhr fliegen können und nicht erst um 18:35 Uhr damit wir noch was vom Tag haben. Wir wurden nicht darauf hingewiesen weder schriftlich noch mündlich das sich die Zeiten verschieben können.
Antwort vom Reisebüro ja da haben sie nun Pech gehabt!!!.
Vielleicht hat jemand eine Idee was wir hier machen können. Bin für alle Vorschläge offen. Danke schon mal im vorraus. -
Auch bei Pauschalreisen kann man sich oft einen Flug aussuchen. Gegen Aufpreis bekommt man eine bessere Flugzeit und/oder Fluglinie. Dann ist es besonders fies wenn die Veranstalter den Flug wieder ändern. Und man hat laut AGBs keinen Rechtsanspruch.
Deshalb buche ich bevorzugt Flug und Hotel getrennt. -
Lugansk wrote:
Hallo!
Eventuell hilft das?
http://www.euclaim.de/
http://www.flightright.deDanke
deine Seite hat uns sehr geholfen.3 Stunden Verspätung bedeutet , die Ankunft am Urlaubsort. Dadurch hatten wirkeinen Anspruch auf Schadensersatz.
Mit freundlichen Grüßen Kepre1211 -
kiotari wrote:
Das steht in den AGB !Wieso hast Du drauf gezahlt ?
LG
Wir hatten beim buchen keine AGB s auf dem Vordruck.
Wir haben draufgezahlt weil wir ja nicht um 18:35 fliegen wollten sondern um 5 Uhr. -
Die AGBs findest Du im Reisekatalog Deines Veranstalters, Stella.
Der erste und letzte Tag eurer Urlaubsreise sind Reisetage und keine Urlaubstage.
Flugzeiten sind bei Pauschalreisen unverbindlich und können sich bis zu eurer Abreise immer noch ändern .
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mirius wrote:
Auch bei Pauschalreisen kann man sich oft einen Flug aussuchen. Gegen Aufpreis bekommt man eine bessere Flugzeit und/oder Fluglinie. Dann ist es besonders fies wenn die Veranstalter den Flug wieder ändern. Und man hat laut AGBs keinen Rechtsanspruch.
Deshalb buche ich bevorzugt Flug und Hotel getrennt.Was mich jetzt interessiert ist, ab wieviel Stunden Verschiebung kann man Schadensatz erklären. bei uns sind es ja in dem Fall 13 Stunden und ein Ganzer Urlaubstag fällt weg.
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kiotari wrote:
Das steht in den AGB !Wieso hast Du drauf gezahlt ?
LG
Hallo,
wir haben auch drauf gezahlt.
Gebucht wurde Pauschalreise mit dem Flug : Berlin-Cancun. Es gab 2 Optionen , mit Airberlin + 90; € Zuschlag oder mit Martinair : -120 ; € Abschlag . Wir haben die erste Möglichkeit gewählt, aber als wir unsere Unterlagen bekommen haben - da stand einfach Martinair . Der RV hat uns umgebucht ohne die Preisdifferenz an uns weiterzugeben.
Seitdem buchen wir unsere Flüge nur selbst und hatten noch nie solche Probleme.
mfG.
Peter -
@papaya
Üblicherweise erstattet der Veranstalter den Differenzbetrag, hast du dich darum bemüht?
Ob nun "selbst gebucht" oder über einen Vermittler - bei Pauschalreisen hat man wenig Handhabe, wenn es Änderungen bezüglich des Carriers oder der Flugzeiten gibt.@Stella Schultz
Hast du nicht gelesen, was Mausebär schrieb: Der An- und Abreisetag wird nicht als Urlaubstag betrachtet. Bei rechtzeitiger Ankündigung der Flugzeitverschiebung hast du gar keinen Anspruch.
Nach meiner Erfahrung erreicht man mit einem höflichen Schreiben an den Veranstalter hin und wieder, dass ein halber Tagespreis des gebuchten Hotels erstattet wird.
Das ist dann aber auch schon das Hohe Lied der Kulanz! -
Hallo,
noch mal zur meiner Geschichte:
Ich war im Juni 1 Woche auf Madeira. Der Urlaub war super, aber der Rückflug war eine Katastrofe.
Erstens hat das Flugzeug mit über drei Stunden Verspätung gestartet, dann dürfte es wegen nächtlichen Flugverbot in Hamburg nicht landen. So sind wir nach Hannover geflogen worden und von dort nach Hamburg mit Bus gebracht.
Am Ende hatten wir fast sechs Stunden verspätung. Ach ja, wichtig: wir sind mit Condor geflogen.Ich habe gelesen, dass ab drei Stunden verspätung steht eine Entschädigung zu. Ich habe Condor angeschrieben, als Antwort kam, dass in meinem Fall gibt es keine Entschädigung, ganz ohne Begründung warum nicht.
Ich habe dort angerufen, mir würde gesagt, Condor ist nicht verpflichtet dazu, mir irgendwelche Informationen in meiner Sache zu geben. Ende, fertig, Schluß!
Dann habe ich die absolut unfreundliche und großkotzige Angestellte etwas geärgert. Leider es nutzt mir nichts.Sag mal Leute, wie ist es so, habe ich da überhaupt eine Chance oder soll ich einfach aufhören mit Condor zu fliegen?
Hallo,
ich war im Juni 1 Woche auf Madeira. Der Urlaub war super, aber der Rückflug war eine Katastrofe.
Erstens hat der Flugzeug mit über drei Stunden gestartet, dann dürfte es wegen nächtlichen Flugverbot in Hamburg nicht landen. So sind wir nach Hannover geflogen worden und von dort nach Hamburg mitBus.
Am Ende hatten wir fast sechs Stunden verspätung. Ach ja, wichtig: wir sind mit Condor geflogen.Ich habe gelesen, dass ab drei Stunden verspätung steht eine Entschädigung zu. Ich habe Condor angeschrieben, als Antwort kam, dass in meinem Fall gibt es keine Entschädigung, ganz ohneBegründung warum nicht.
Ich habe dort angerufen, mir würde gesagt, Condor ist nicht verpflichtet dazu, mir irgendwelche Informationen in meiner Sache zu geben. Ende, fertig, Schluß!
Dann habe ich die absolut unfreundliche und großkotzige Angestellte etwas geärgert. Leider es nutzt mir nichts.Sag mal Leute, wie ist es so, habe ich da überhaupt eine Chance oder soll ich einfach aufhören mit Condor zu fliegen?
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Es steht dir natürlich frei, künftig auf den Condor Flugdienst zu verzichten, was allerdings das Risiko, derlei noch einmal zu erleben, nicht sonderlich verringert.
Leider hast du den Grund für den verspäteten Abflug nicht erwähnt - es ist jedoch nicht davon auszugehen, dass es sich um einen regressfähigen Sachverhalt handelt.
Wie deine "Chancen" stehen, hast du ja bereits ausgelotet - nach meiner Erfahrung kommt in einem wie von dir geschilderten Fall nichts mehr nach - schon gar nicht Kulanz!Es ist übrigens nicht sonderlich wichtig, ob du mit Condor oder einer anderen Gesellschaft geflogen bist, in dem Bereich sind die ABB´s der Airlines ziemlich austauschbar.
Schon gar nicht sooo wichtig, dass die Geschichte gleich zweimal nachzulesen ist ...

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Überflüssiges Zitat lt. Forenregeln entfernt ! Ein @ + Name reicht vollkommen aus, wenn man auf einen Beitrag auf der gleichen Seite antwortet !
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Hi,
ich hab sonst immer alles Online gebucht und selber zusammen gestellt und da gab es nie Probleme. Nun dachte ich mal ich probiere es mal mit einem Reisebüro. ( Werd ich auch nie wieder machen )
lg grüße
stella -
@Stella Schultz
Mit Verlaub, das Reisefüro verantwortlich zu machen ist ja nun aber völlig neben dem Thema!?

Damit du außer dem Schaden auch noch ein bisschen Erfahrung mitnimmst, wäre es sicher ratsam, die Beiträge zu deiner Frage (du hast sie schließlich gestellt!?) hier aufmerksam zu lesen.
Es ist völlig gleichgültig, ob du im Kopfstand vor dem Rechner buchst, oder mit der Beratung eines Reisebüros - derlei Probleme kann es immer geben und zwar nicht nur im Luftverkehr.
Wir hatten schon auf einem Flug MUC-DUS 8h delay, weil alles zusammenkam, was nicht zusammenkommen sollte.Bei der Tendenz teutonischer Urlauber, jeden Flohpups für eine Schadenersatzforderung heranzuziehen, muss man sich nicht wundern, dass die ABB´s und AGB´s 99% aller auch nur ansatzweise wahrscheinlicher Störungen regressfrei stellen!

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vonschmeling wrote:
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Leider hast du den Grund für den verspäteten Abflug nicht erwähnt - es ist jedoch nicht davon auszugehen, dass es sich um einen regressfähigen Sachverhalt handelt.
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Schon gar nicht sooo wichtig, dass die Geschichte gleich zweimal nachzulesen ist ...

Ja, den Grund für die Verspätung habe ich vergessen zu erwähnen. Uns wurde gesagt, es waren technische Gründe. Eine der Turbinen war nicht funktionsfähig und musste in Hamburg repariert werden.
Na ja, und ich wollte es gar nicht zwei mal vortragen. Bei ersten mal wurde mein Beitrag geschlossen.
selber
Ich frage mich trotzdem. Sollte Condor die Absage nicht begründen?
Ich denke, Condor begründet nicht um den Kunden nicht einen Grund zu liefern. Denn da der Grund eine technische Panne war und nicht die höhere Gewalt, müssten sie normalerweise zahlen. Wenn sie nichts schreiben, hat der Kunde auch nichts in der Hand. Ist das richtig?
Im Moment hätte ich so richtig Lust die etwas zu pisaken, Frage nur wie?
Mal schreiben und nach Begründung verlangen? -
Pisacken? Viel Spass dabei, die zuständige Abteilung bei Condor hat die weitaus besseren Nerven als Du.
Für die ist das Tagesgeschäft mit standardisierten Antworten.