Flugzeitänderung vor der Reise
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@HeiRA
bist du sicher, dass es nichts mit der aschewolke zu tun hatte? 1.5.?
ansonsten: ich würde das geld annehmen und die geschichte abhaken.
wie du schreibst, ihr hattet einen tollen urlaub.
ärgere mich natürlich bei solchen verspätungen auch immer zuerst.
denke dann aber: besser spät als nie ankommen
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Da bin ich mir ganz sicher, dass das nichts mit der Aschewolke zu tun hatte...
Klar hatten wir einen schönen Urlaub, aber 70 EUR für 3 Vollzahler? Ich finde das unangemessen. Leider kenne ich mich mit Reiserechtfragen usw. nicht aus. Vielleicht hat ja noch jemand einen Tipp für uns?
Schönen Sonntag

HeiRa
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@HeiRa
ich würde auch die 70 € annehmen
Vielleicht kannst Du das ja so regeln das Du das Geld anstatt den Gutschein bekommst.
Außerdem ist es immer Schwierig gegen den Reiseveranstalter anzukommen!
Hatten da auch ein Problem 2003 auf unserer Hochzeitsreise nach Griechenland.
Hatten ein Familienzimmer mit VT gebucht und sind im Doppelzimmer mit Zustellbetten gelandet , weil eine Überbuchung stattgefunden hatte und das Hotel ausgebucht war. Haben damals 150 € vom RV erstattet bekommen (für 2 Erwachsene und 2 Kinder) Nehme mal an weil das Faamilienzimmer teurer war als das Doppelzimmer
Und an den Flugzeiten kannste eh nix ändern! Steht aber auch in Deinen reiseuterlagen und in den AGB`s der Fluggesellschaften drinne .
Wie wir das erste mal nach Hurghada geflogen sind , sind die Flugzeiten 6 mal geändert worden , das letzte mal sogar noch am Flughafen wie wir schon vor Ort waren und durch die Kontrollen durch waren . Da muss man das beste draus machen
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Naja, insgesamt 70.- Euro für 3 !! entgangene Urlaubstage, da Abflug einen Tag später als gebucht.
Dazu noch ein anderer Flughafen als gebucht !
Da ist der Reisegutschein wo ich ja verpflichtet bin meine nächste Reise wieder mit dem gleichen Veranstalter zu buchen das kleinere Übel.
Ich persönlich finde da 70.- Euro eigentlich zu wenig !
Würde da auch gerne die Meinung der hier oft anwesenden Experten hören.
Gruß
Waltraud
@ Tattycat: Richtig von Dir das die Flugzeiten bei einer Pauschalreise unverbindlich sind und sich , auch mehrmals ändern können.
Hier geht es aber darum das der Abreisetag ja eigentlich EINEN TAG SPÄTER war. -
*Ja das schon aber wie war der Rückreisetag ? Muss ja dann auch ein Tag später gewesen sein.*Obwohl man im Katalog ja mal nachsehen könnte was ein Verlängerungstag pro Person kostet , dann kommt das mit den 70 € : 3 = 23,33 € nämlich hin

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Auch wenn die Rechtssprechung im wesentlichen Einzelfall gepraegt ist, gilt doch dass eine erhebliche Verkuerzung der Nachtruhe oder eine Ankunft am naechsten Tag unzumutbar und unzulaessig ist.
Dafuer gibt es ueblicherweise 30% des Tagesgesamtpreises. Keine Ahnung ob das bei euch mit den angebotenen Euro 70.- hinkommt.
Aus der Diskussion ob ihr noch zusaetzlichen Anspruch auf Entschaedigung, wegen entgangener Urlaubszeit, habt halte ich mich lieber raus. -
Hallo!
Man hat GRUNDSÄTZLICH Anspruch auf Barauszahlung.
Einen Gutschein würde ich nur nehmen wenn:- ich ganz sicher bin, das nächste mal wieder mit dem gleichen Veranstalter zu verreisen
und - wenn ich erheblich mehr Geld als Gutschein bekommen, als mir als Barrückzahlung zu steht.
Laut Frankfurter Tabelle steht auch eine Entschädigung von 15% des Tagesatzes für die Flugverspätung zu. Das ist nicht viel.
Wann ward Ihr denn im Hotel? Vielleicht gibt es noch Geld für die fehlende Nacht.
- ich ganz sicher bin, das nächste mal wieder mit dem gleichen Veranstalter zu verreisen
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nach meiner Meinung ist dein Problem mit Ansprüchen aus der Frankfurter Tabelle nicht zu lösen. Diesen Fall müsste strengenommen ein Richter als Einzelfall bewerten. Bei dir kommen `ne Menge Probleme zusammen:
1.) Flugzeitänderung -ist rechtlich zur Zeit nicht angreifbar.
2.) anderer Flughafen steht gem. AGB der RV im Reisevertrag, wäre formal ein Grund zur Kündigung des Vertrages, was praxisfern ist, aber die Erstattung für die daraus resultierenden Umstände und Belastungen des Reisenden sind nirgendwo fixiert, auch nicht in der Frankfurter Tabelle. Warum ? Hier einigen sich die RV in aller Regel -und das meistens zu ihren Gusten- mit dem Reisenden.
3.) Abflug am nächsten Morgen um 2.15 Uhr bedeutet streng ausgelegt keinen Verlust eines Urlaubstages, da der Reisebeginn vor Mitternacht begonnen hat, nämlich mit dem Bustransport von Nürnberg nach Leipzig.Normal bei Abflug um ca. 19.00 Uhr wärst du um ca. 23.00 Uhr Ortszeit gelandet, mit allem Drumherum wohl gegen Mitternacht oder etwas später im Hotel gewesen, hättest einchecken können und noch eine einigermassen vernünftige Nachtruhe gehabt.
So seit ihr wahrscheinlich gegen 08.00 Uhr erst im Hotel gewesen, ohne Schlaf und mit allen damit verbundenen Nachteilen. Der erste oder sogar der zweite Urlaubstag sind vom Erholungswert wohl weg.
Und deswegen bedarf es -wenn du das möchtest- einer Einzelentscheidung eines Richters. € 70.-- für 3 Personen -Vollzahler- sind in meinen Augen ein Witz. Aber freiwillig wirst du wohl nicht mehr bekommen.
Gruss Gabriela
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gabriela_maier wrote:
Flugzeitänderung -ist rechtlich zur Zeit nicht angreifbar.Nur dass das hier gar keine Flugzeitenänderung im rechtlichen Sinne ist. Eine solche rechtlich nicht angreifbare Flugzeitenänderung hätte nebenbei gesagt vor dem Abreisetag mitgeteilt werden müssen.
Wie auch immer, hier scheint doch eher eine Verspätung vorzuliegen (Flieger erst verspätet, dann umgeleitet nach LEJ). Und damit könnte man je nach dem wie die genauen Umstände sind ggf. Ansprüche gegen die Airline aus der EU-Fluggastverordnung ableiten - vorausgesetzt, es handelte sich immer noch um die selbe Airline. HeiRa, schau mal HIER nach.
Was die Frankfurter Tabelle angeht, so ist diese bei Ansprüchen gegenüber dem RV eine Art Richtline, die aber nicht verbindlich ist. Jede Entscheidung ist eine Einzelfallentscheidung. Da hier etwaige Ansprüche nur für den Tag, an dem der Mangel bestand (= für einen Tag), prozentual vom Reisepreis geltend gemacht werden können, ist es, je nachdem, wie hoch der Reisepreis war und wie lange die Reise dauerte, durchaus möglich, dass das mit den 70 EUR nicht nur hinkommt, sondern sogar mehr ist, als man nach der Frankfurter Tabelle bekäme (allerdings nicht als Gutschein). Im vorliegenden Fall wären es wie von Lugansk schon erwähnt ein Richtwert von 15% (5% pro Verspätungsstunde über 4 Stunden hinaus) vom TAGESreisepreis. Darüber hinaus kann es noch Entschädigung für die entgangene Nachtruhe am ersten Tag geben - wieder abhängig von den genauen Umständen und wieder nur prozentual für einen Tag.
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Vielen Dank an alle, die geantwortet haben. Ich werde mich jetzt erst noch einmal mit unserem RV in Verbindung setzen. Mal schauen, ob er seine Meinung noch ändert und uns was anderes "anbietet". (Über 7 Stunden Flugverspätung und der Transport von Nürnberg nach Leipzig war schon eine Zumutung.) Probieren kann ich es auf jeden Fall. Was daraus wird... schau mer mal.
Also noch mal danke und noch einen schönen Abend.
Gruß
HeiRa -
Hallo,
habe vor 6 Monaten einen Flug bei Air Berlin für 2 Erwaschene und 2 Kinder nach Alicante gebucht.
Einen Tag vor Abreise aus Deutschland, wurde ich per Mail informiert, dass mein Rückflug von 21:10 Uhr auf 08:20 Uhr vorgezogen wird. Steht mir eine Entschädigung zu? Wenn ja, in welcher höhe?Gruß
Charles -
Brauche auch mal Hilfe, habe eine einwöchige Pauschalreise gebucht. Da die Flugzeit beim Hinflug sehr ungünstig lag, irgendwann in den Abendstunden, habe ich eine andere Flugzeit allerdings mit einem Aufpreis von65 !! Euro gebucht. Aber diese Flugzeit hat sich so geändert, dass ich anstatt um 04:00 jetzt um 15:20 fliegen werde. Airberlin hat Flüge gestrichen bzw. opimiert. Die Krönung ist allerdings, dass der Flug den ich ursprünglich ohne Aufpreis haben könnte jetzt ebenfalls um 15:20 stattfinden soll. Also ohne den Aufpreis hätte ich dieselbe Flugzeit. Meine Frage, kann ich da rechtlich was machen, unabhängig von der Klausel "Änderungen sind vorbehalten etc...."???? habe in der Frankfurter Tabelle auch nichts gefunden. Gibt wohl nur Schadensersatz bei Linienflüge.Im Reisebüro war ich schon, die pochen immer auf die Klausel
Danke vorab
gr.Lisa -
Aber klar kannst Du da was machen, z.Bsp. freundlich im Reisebüro anfragen ob sie wenigstens ein paar Promo-Artikel wie Strandtasche, Kofferanhänger etc. für Dich haben.
Nee sorry, mehr wird da nicht gehen.
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bernhard707 wrote:
Aber klar kannst Du da was machen, z.Bsp. freundlich im Reisebüro anfragen ob sie wenigstens ein paar Promo-Artikel wie Strandtasche, Kofferanhänger etc. für Dich haben.Nee sorry, mehr wird da nicht gehen.
Hi Bernd,
jo danke...hm, war ja schon da und habe sogar noch eine Mail an das reisebüro gesendet - kopie an Alltours.Mail wurde gelesen aber nicht beantwortet....meine 65 euro kann ich demnach vergessen...es gibt ja auch individuelle Kulanzfälle....unverschämt..mit tui wäre es eventuell anders gelaufen.werde das reisebüro und alltours nicht mehr weiterempfehlen, aber wenn interessiert das schon.....
gr.lisa -
@lisa
völliger blödsinn.
mit tui hätte dir das genau so passieren können.
du hast den passus doch gelesen.
flugzeiten sind immer unverbindlich.
du kanst höchstens dem reisbüro anlasten, dass die dir das nicht erklärt haben.
denn dort hast du deine 65 euro zum fenster raus geschmissen, obwohl die davon wußten.
also: mach mal den mund im rb auf und laste das nicht dem veranstalter an. -
Charles11 wrote:
Hallo,Einen Tag vor Abreise aus Deutschland, wurde ich per Mail informiert, dass mein Rückflug von 21:10 Uhr auf 08:20 Uhr vorgezogen wird. Steht mir eine Entschädigung zu? Wenn ja, in welcher höhe?
Darf man vermuten, dass die Verschiebung somit "mindestens 14 Tage vorher" angekündigt wurde? Dann hast du auch nach neuer Rechtslage keinen Anspruch auf Ausgleichszahlungen.
Dabei ist nicht maßgeblich, ob du eine Pauschalarrengement oder nur den Flug gebucht hast. -
Ich habe das Gefühl, dass die allseits beliebten Flugzeitverschiebungen ein gewisses System besitzen. Im Vorfeld wird dem Pauschal-Reisefreudigen eine angenehme Flugzeit suggeriert: In den Morgenstunden geht der Flieger in das Urlaubsland und in den Abendstunden geht der Flieger dann zurück in die Heimat.
Das ist doch toll! Das ist schön! Diesen Urlaub buchen wir!Ne Woche vorher kommt dann die allgemeine Ernüchterung: Der Flug ins Urlaubsland geht doch erst in den Abendstunden und nach Hause fliegen wir schon in der Früh.
Das ist Betrug! Das ist Abzocke! Ich fühle mich verarscht!Ich nenne das: "Knallhartes Kalkül!"
Denn wer hat schon Lust, sich eine Woche vor Urlaubsbeginn mit solchen Zeitverschiebungen herumzuärgern, sich mit dem Reisebüro zu streiten oder sich gar mit dem Reiseveranstalter oder der Fluggesellschaft anzulegen. Dafür ist die Vorfreude auf den Urlaub viel zu schade. Also belassen wir es zähneknirschend so...
...der Urlauber ist frustriert...
....und die anderen feixen sich ein drittes A....loch.Geht doch!