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Flugzeitänderung vor der Reise

Geplant Angeheftet Gesperrt Verschoben Meinungen zu reiserechtlichen Fragen
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  • karlchencoK Offline
    karlchencoK Offline
    karlchenco
    schrieb am zuletzt editiert von
    #221

    @HeiRA
    bist du sicher, dass es nichts mit der aschewolke zu tun hatte? 1.5.?
     
    ansonsten: ich würde das geld annehmen und die geschichte abhaken.
    wie du schreibst, ihr hattet einen tollen urlaub.
     
    ärgere mich natürlich bei solchen verspätungen auch immer zuerst.
     
    denke dann aber: besser spät als nie ankommen 😉

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    • HeiRaH Offline
      HeiRaH Offline
      HeiRa
      schrieb am zuletzt editiert von
      #222

      Da bin ich mir ganz sicher, dass das nichts mit der Aschewolke zu tun hatte...

      Klar hatten wir einen schönen Urlaub, aber 70 EUR für 3 Vollzahler? Ich finde das unangemessen. Leider kenne ich mich mit Reiserechtfragen usw. nicht aus. Vielleicht hat ja noch jemand einen Tipp für uns?

      Schönen Sonntag 🙂

      HeiRa

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      • hc8844H Offline
        hc8844H Offline
        hc8844
        schrieb am zuletzt editiert von
        #223

        @HeiRa
        ich würde auch die 70 € annehmen 😉   Vielleicht kannst Du das ja so regeln das Du das Geld anstatt den Gutschein bekommst.
        Außerdem ist es immer Schwierig gegen den Reiseveranstalter anzukommen!
         
        Hatten da auch ein Problem 2003 auf unserer Hochzeitsreise nach Griechenland.
        Hatten ein Familienzimmer mit VT gebucht und sind im Doppelzimmer mit Zustellbetten gelandet , weil eine Überbuchung stattgefunden hatte und das Hotel ausgebucht war. Haben damals 150 € vom RV erstattet bekommen (für 2 Erwachsene und 2 Kinder) Nehme mal an weil das Faamilienzimmer teurer war als das Doppelzimmer 😉
         
        Und an den Flugzeiten kannste eh nix ändern! Steht aber auch in Deinen reiseuterlagen und in den AGB`s der Fluggesellschaften drinne .
        Wie wir das erste  mal nach Hurghada geflogen sind , sind die Flugzeiten 6 mal geändert worden , das letzte mal sogar noch am Flughafen wie wir schon vor Ort waren und durch die Kontrollen durch waren . Da muss man das beste draus machen 😉

        Die Erde dreht sich - keep smiling !
        01.2003 Kuba ,06. 2003 Kreta , 06.2006 Tunesien, 06.2007 Ägypten, 07.2008 Tunesien, 07. 2010 Sharm El Sheik , 08. 2011 Bulgarien , 07.2013 Tunesien

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        • altlöwin63A Offline
          altlöwin63A Offline
          altlöwin63
          schrieb am zuletzt editiert von
          #224

          Naja, insgesamt 70.- Euro für 3 !!  entgangene Urlaubstage, da Abflug einen Tag später als gebucht.
          Dazu noch ein anderer Flughafen als gebucht !
          Da ist der Reisegutschein  wo ich ja verpflichtet bin meine nächste Reise wieder mit dem gleichen Veranstalter zu buchen das kleinere Übel.
          Ich persönlich finde da 70.- Euro eigentlich zu wenig !
          Würde da auch gerne die Meinung der hier oft anwesenden Experten hören.
           
           
          Gruß
          Waltraud
           
          @ Tattycat:  Richtig von Dir das die Flugzeiten bei einer Pauschalreise unverbindlich sind und sich , auch mehrmals ändern können.
          Hier geht es aber darum das der Abreisetag ja eigentlich EINEN TAG SPÄTER war.

          "BAYERN ist die Vorstufe zum Paradies" !
          (Zitat Horst Seehofer-2015)

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          • hc8844H Offline
            hc8844H Offline
            hc8844
            schrieb am zuletzt editiert von
            #225

            @Waltraut

            *Ja das schon aber wie war der Rückreisetag ? Muss ja dann auch ein Tag später gewesen sein.*Obwohl man im Katalog ja mal nachsehen könnte was ein Verlängerungstag pro Person kostet , dann kommt das mit den 70 € : 3 = 23,33 € nämlich hin 😉

            Die Erde dreht sich - keep smiling !
            01.2003 Kuba ,06. 2003 Kreta , 06.2006 Tunesien, 06.2007 Ägypten, 07.2008 Tunesien, 07. 2010 Sharm El Sheik , 08. 2011 Bulgarien , 07.2013 Tunesien

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            • mkfpaM Offline
              mkfpaM Offline
              mkfpa
              schrieb am zuletzt editiert von
              #226

              Auch wenn die Rechtssprechung im wesentlichen Einzelfall gepraegt ist, gilt doch dass eine erhebliche Verkuerzung der Nachtruhe oder eine Ankunft am naechsten Tag unzumutbar und unzulaessig ist.
               
              Dafuer gibt es ueblicherweise 30% des Tagesgesamtpreises. Keine Ahnung ob das bei euch mit den angebotenen  Euro 70.- hinkommt.
               
              Aus der Diskussion ob ihr noch zusaetzlichen Anspruch auf Entschaedigung, wegen entgangener Urlaubszeit, habt halte ich mich lieber raus.

              1 Antwort Letzte Antwort
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              • LuganskL Offline
                LuganskL Offline
                Lugansk
                schrieb am zuletzt editiert von
                #227

                Hallo!
                 
                Man hat GRUNDSÄTZLICH Anspruch auf Barauszahlung.
                 
                 
                Einen Gutschein würde ich nur nehmen wenn:

                • ich ganz sicher bin, das nächste mal wieder mit dem gleichen Veranstalter zu verreisen
                   
                  und
                • wenn ich erheblich mehr Geld als Gutschein bekommen, als mir als Barrückzahlung zu steht.
                   
                   
                   
                   
                  Laut Frankfurter Tabelle steht auch eine Entschädigung von 15% des Tagesatzes für die Flugverspätung zu. Das ist nicht viel.
                  Wann ward Ihr denn im Hotel? Vielleicht gibt es noch Geld für die fehlende Nacht.
                1 Antwort Letzte Antwort
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                • gabriela_maierG Offline
                  gabriela_maierG Offline
                  gabriela_maier
                  Gesperrt
                  schrieb am zuletzt editiert von
                  #228

                  @HeiRa:

                  nach meiner Meinung ist dein Problem mit Ansprüchen aus der Frankfurter Tabelle nicht zu lösen. Diesen Fall müsste strengenommen ein Richter als Einzelfall bewerten. Bei dir kommen `ne Menge Probleme zusammen:

                  1.) Flugzeitänderung -ist rechtlich zur Zeit nicht angreifbar.
                  2.) anderer Flughafen steht gem. AGB der RV im Reisevertrag, wäre formal ein Grund zur Kündigung des Vertrages, was praxisfern ist, aber die Erstattung für die daraus resultierenden Umstände und Belastungen des Reisenden sind nirgendwo fixiert, auch nicht in der Frankfurter Tabelle. Warum ? Hier einigen sich die RV in aller Regel -und das meistens zu ihren Gusten- mit dem Reisenden.
                  3.) Abflug am nächsten Morgen um 2.15 Uhr bedeutet streng ausgelegt keinen Verlust eines Urlaubstages, da der Reisebeginn vor Mitternacht begonnen hat, nämlich mit dem Bustransport von Nürnberg nach Leipzig.

                  Normal bei Abflug um ca. 19.00 Uhr wärst du um ca. 23.00 Uhr Ortszeit gelandet, mit allem Drumherum wohl gegen Mitternacht oder etwas später im Hotel gewesen, hättest einchecken können und noch eine einigermassen vernünftige Nachtruhe gehabt.

                  So seit ihr wahrscheinlich gegen 08.00 Uhr erst im Hotel gewesen, ohne Schlaf und mit allen damit verbundenen Nachteilen. Der erste oder sogar der zweite Urlaubstag sind vom Erholungswert wohl weg.

                  Und deswegen bedarf es -wenn du das möchtest- einer Einzelentscheidung eines Richters. € 70.-- für 3 Personen -Vollzahler- sind in meinen Augen ein Witz. Aber freiwillig wirst du wohl nicht mehr bekommen.

                  Gruss Gabriela

                  1 Antwort Letzte Antwort
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                  • soedergrenS Offline
                    soedergrenS Offline
                    soedergren
                    schrieb am zuletzt editiert von
                    #229

                    gabriela_maier wrote:
                    Flugzeitänderung -ist rechtlich zur Zeit nicht angreifbar.

                    Nur dass das hier gar keine Flugzeitenänderung im rechtlichen Sinne ist. Eine solche rechtlich nicht angreifbare Flugzeitenänderung hätte nebenbei gesagt vor dem Abreisetag mitgeteilt werden müssen.

                    Wie auch immer, hier scheint doch eher eine Verspätung vorzuliegen (Flieger erst verspätet, dann umgeleitet nach LEJ). Und damit könnte man je nach dem wie die genauen Umstände sind ggf. Ansprüche gegen die Airline aus der EU-Fluggastverordnung ableiten - vorausgesetzt, es handelte sich immer noch um die selbe Airline. HeiRa, schau mal HIER nach.

                    Was die Frankfurter Tabelle angeht, so ist diese bei Ansprüchen gegenüber dem RV eine Art Richtline, die aber nicht verbindlich ist. Jede Entscheidung ist eine Einzelfallentscheidung. Da hier etwaige Ansprüche nur für den Tag, an dem der Mangel bestand (= für einen Tag), prozentual vom Reisepreis geltend gemacht werden können, ist es, je nachdem, wie hoch der Reisepreis war und wie lange die Reise dauerte, durchaus möglich, dass das mit den 70 EUR nicht nur hinkommt, sondern sogar mehr ist, als man nach der Frankfurter Tabelle bekäme (allerdings nicht als Gutschein). Im vorliegenden Fall wären es wie von Lugansk schon erwähnt ein Richtwert von 15% (5% pro Verspätungsstunde über 4 Stunden hinaus) vom TAGESreisepreis. Darüber hinaus kann es noch Entschädigung für die entgangene Nachtruhe am ersten Tag geben - wieder abhängig von den genauen Umständen und wieder nur prozentual für einen Tag.

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                    • HeiRaH Offline
                      HeiRaH Offline
                      HeiRa
                      schrieb am zuletzt editiert von
                      #230

                      Vielen Dank an alle, die geantwortet haben. Ich werde mich jetzt erst noch einmal mit unserem RV in Verbindung setzen. Mal schauen, ob er seine Meinung noch ändert und uns was anderes "anbietet". (Über 7 Stunden Flugverspätung und der Transport von Nürnberg nach Leipzig war schon eine Zumutung.) Probieren kann ich es auf jeden Fall. Was daraus wird... schau mer mal.

                      Also noch mal danke und noch einen schönen Abend.

                      Gruß
                      HeiRa

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                      • LuganskL Offline
                        LuganskL Offline
                        Lugansk
                        schrieb am zuletzt editiert von
                        #231

                        Hallo!
                         
                        Häufig bessern Reiseveranstalter Entschädigungen nach, wenn man dran bleibt und sich nicht mit einem Gutschein zu frieden gibt.

                        1 Antwort Letzte Antwort
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                        • Charles11C Offline
                          Charles11C Offline
                          Charles11
                          schrieb am zuletzt editiert von
                          #232

                          Hallo,

                          habe vor 6 Monaten einen Flug bei Air Berlin für 2 Erwaschene und 2 Kinder nach Alicante gebucht.
                          Einen Tag vor Abreise aus Deutschland, wurde ich per Mail informiert, dass mein Rückflug von 21:10 Uhr auf 08:20 Uhr vorgezogen wird. Steht mir eine Entschädigung zu? Wenn ja, in welcher höhe?

                          Gruß
                          Charles

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                          • mkfpaM Offline
                            mkfpaM Offline
                            mkfpa
                            schrieb am zuletzt editiert von
                            #233

                            Hast du nur den Flug gebucht oder war das eine Pauschalreise?

                            1 Antwort Letzte Antwort
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                            • Charles11C Offline
                              Charles11C Offline
                              Charles11
                              schrieb am zuletzt editiert von
                              #234

                              mkfpa wrote:
                              Hast du nur den Flug gebucht oder war das eine Pauschalreise?

                              Hallo,

                              habe nur den Flug gebucht!!
                              Gruß
                              Charles

                              1 Antwort Letzte Antwort
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                              • Lisa6402L Offline
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                                Lisa6402
                                schrieb am zuletzt editiert von
                                #235

                                Brauche auch mal Hilfe, habe eine einwöchige Pauschalreise gebucht. Da die Flugzeit beim Hinflug sehr ungünstig lag, irgendwann in den Abendstunden,  habe ich eine andere Flugzeit allerdings mit einem Aufpreis von65 !! Euro gebucht. Aber diese Flugzeit hat sich so geändert, dass ich anstatt um 04:00 jetzt um 15:20 fliegen werde. Airberlin hat Flüge gestrichen bzw. opimiert. Die Krönung ist allerdings, dass der Flug den ich ursprünglich ohne Aufpreis haben könnte jetzt ebenfalls um 15:20 stattfinden soll. Also ohne den Aufpreis hätte ich dieselbe Flugzeit. Meine Frage, kann ich da rechtlich was machen, unabhängig von der Klausel "Änderungen sind vorbehalten etc...."???? habe in der Frankfurter Tabelle auch nichts gefunden. Gibt wohl nur Schadensersatz bei Linienflüge.Im Reisebüro war ich schon, die pochen immer auf die Klausel
                                 
                                Danke vorab
                                gr.Lisa

                                Gruß Lisa

                                1 Antwort Letzte Antwort
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                                • bernhard707B Offline
                                  bernhard707B Offline
                                  bernhard707
                                  schrieb am zuletzt editiert von
                                  #236

                                  Aber klar kannst Du da was machen, z.Bsp. freundlich im Reisebüro anfragen ob sie wenigstens ein paar Promo-Artikel wie Strandtasche, Kofferanhänger etc. für Dich haben.

                                  Nee sorry, mehr wird da nicht gehen.

                                  Life is too short to limit your vision ... indeed

                                  1 Antwort Letzte Antwort
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                                  • Lisa6402L Offline
                                    Lisa6402L Offline
                                    Lisa6402
                                    schrieb am zuletzt editiert von
                                    #237

                                    bernhard707 wrote:
                                    Aber klar kannst Du da was machen, z.Bsp. freundlich im Reisebüro anfragen ob sie wenigstens ein paar Promo-Artikel wie Strandtasche, Kofferanhänger etc. für Dich haben.

                                    Nee sorry, mehr wird da nicht gehen.

                                    Hi Bernd,
                                    jo danke...hm, war ja schon da und habe sogar noch eine Mail an das reisebüro gesendet - kopie an Alltours.Mail wurde gelesen aber nicht beantwortet....meine 65 euro kann ich demnach vergessen...es gibt ja auch individuelle Kulanzfälle....unverschämt..mit tui wäre es eventuell anders gelaufen.werde das reisebüro und alltours nicht mehr weiterempfehlen, aber wenn interessiert das schon.....
                                     
                                    gr.lisa

                                    Gruß Lisa

                                    1 Antwort Letzte Antwort
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                                    • LexilexiL Offline
                                      LexilexiL Offline
                                      Lexilexi
                                      schrieb am zuletzt editiert von
                                      #238

                                      @lisa
                                      völliger blödsinn.
                                      mit tui hätte dir das genau so passieren können.
                                      du hast den passus doch gelesen.
                                      flugzeiten sind immer unverbindlich.
                                       
                                      du kanst höchstens dem reisbüro anlasten, dass die dir das nicht erklärt haben.
                                      denn dort hast du deine 65 euro zum fenster raus geschmissen, obwohl die davon wußten.
                                       
                                      also: mach mal den mund im rb auf und laste das nicht dem veranstalter an.

                                      Das "F" in Montag steht für Freude.

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                                      • vonschmelingV Offline
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                                        schrieb am zuletzt editiert von
                                        #239

                                        Charles11 wrote:
                                        Hallo,

                                        Einen Tag vor Abreise aus Deutschland, wurde ich per Mail informiert, dass mein Rückflug von 21:10 Uhr auf 08:20 Uhr vorgezogen wird. Steht mir eine Entschädigung zu? Wenn ja, in welcher höhe?

                                        Darf man vermuten, dass die Verschiebung somit "mindestens 14 Tage vorher" angekündigt wurde? Dann hast du auch nach neuer Rechtslage keinen Anspruch auf Ausgleichszahlungen.
                                        Dabei ist nicht maßgeblich, ob du eine Pauschalarrengement oder nur den Flug gebucht hast.

                                        Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
                                        "Im Herzen barfuß!"

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                                        • DylanD Offline
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                                          Dylan
                                          schrieb am zuletzt editiert von
                                          #240

                                          Ich habe das Gefühl, dass die allseits beliebten Flugzeitverschiebungen ein gewisses System besitzen. Im Vorfeld wird dem Pauschal-Reisefreudigen eine angenehme Flugzeit suggeriert: In den Morgenstunden geht der Flieger in das Urlaubsland und in den Abendstunden geht der Flieger dann zurück in die Heimat.
                                          Das ist doch toll! Das ist schön! Diesen Urlaub buchen wir!

                                          Ne Woche vorher kommt dann die allgemeine Ernüchterung: Der Flug ins Urlaubsland geht doch erst in den Abendstunden und nach Hause fliegen wir schon in der Früh.
                                          Das ist Betrug! Das ist Abzocke! Ich fühle mich verarscht!

                                          Ich nenne das: "Knallhartes Kalkül!"
                                          Denn wer hat schon Lust, sich eine Woche vor Urlaubsbeginn mit solchen Zeitverschiebungen herumzuärgern, sich mit dem Reisebüro zu streiten oder sich gar mit dem Reiseveranstalter oder der Fluggesellschaft anzulegen. Dafür ist die Vorfreude auf den Urlaub viel zu schade. Also belassen wir es zähneknirschend so...
                                          ...der Urlauber ist frustriert...
                                          ....und die anderen feixen sich ein drittes A....loch.

                                          Geht doch!

                                          Dies ist mein persönlicher Eindruck oder meine persönliche Meinung oder meine persönliche Erfahrung und muss nicht mit den Eindrücken oder den Meinungen oder den Erfahrungen anderer Personen übereinstimmen oder entsprechen.

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