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Alles zu Änderungen bei Flügen nach Reisebeginn

Geplant Angeheftet Gesperrt Verschoben Meinungen zu reiserechtlichen Fragen
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  • uschi 404U Offline
    uschi 404U Offline
    uschi 404
    schrieb am zuletzt editiert von
    #501

    Also wir hatten im november 2009 11 Stunden Flugverspätung, Frankfurt-Punta Cana mit Condor. Habe über EUclaim geklagt. Diese Klage läuft immernoch. Condor will das die Klage abegewiesen wird obwohl ein technischer Defekt vorgelegen hat. Ich glaube das kann noch dauern, Klage, Condor beantragt die Klage abzuweisen, Klageerwiederung auf jeweils 13 Seiten geschrieben.
    .

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    • RiufanR Offline
      RiufanR Offline
      Riufan
      schrieb am zuletzt editiert von
      #502

      Hi,

      wer kennt sich ein bissl mit der EU-Verodnung 261/2004 aus?

      Habe im Internet unterschiedliche Sachen dazu gelesen, das wenn man eine Pauschalreise bucht und die Airline dann Verspätung hat das es nichts gibt.

      Folgender Fall:

      sollte am 16.11.10 um 12.50 von Cancun nach München zurückfliegen nach 14 Tägigen Urlaub. Da die Maschine aus Düsseldorf am 15.11. 10 allerdings aus technischen Gründen nicht gekommen ist sondernerst am 16.11.10 um 17.50 konnte die Crew dadurch nicht mit uns zurück fliegen, was zur Folge hatte, das wir erst mit 16 Stündiger Verspätung in München angekommen sind. Auf meinen Anruf hin beiAirBerlin sagte man mir das ich meine Unterlagen einreichen soll, was ich heute auch getan habe. Sie sagte mir das mir diese 600 Euro zustehen, hat einer schon mal ähnliche Erfahrungen gemacht bei einer Pauschalreise oder war selber in der AB 7415 am 17.11 von Cun nach Muc?

      Meldet Euch wenn Ihr darüber was wisst.

      Mfg

      Riufan

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      • bahama247B Offline
        bahama247B Offline
        bahama247
        schrieb am zuletzt editiert von
        #503

        Pauschalreise oder Nurflug, Ansprüche in Bezug auf die zitierte Verordnung und in Ergänzung der erfolgten EuGH/BGH Urteile hinsichtlich Verpätungen macht man immer direkt gegenüber der Airline geltend. Von daher hast Du das richtig gemacht und solltest nach 14 Tagen ohne Reaktion von AirBerlin schriftlich nachfassen, ggf. Frist setzen. Wenn AB den Anspruch auf 600 €/Person schon eingeräumt hat, umso besser.

        Unabhängig davon kannst/darfst Du gegenüber Deinem Reiseveranstalter Ansprüche anmelden, sollte auch schriftlich erfolgen.

        1 Antwort Letzte Antwort
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        • redroadkatzeR Offline
          redroadkatzeR Offline
          redroadkatze
          schrieb am zuletzt editiert von
          #504

          Hallo,
          ich hab da mal ein Problem. Mein Reisebüro rief mich an und sagte (wir, 2 Erw. 1 Kind 4 jahre alt , buchten eine Reise über Silvester  in die Türkei von Memmingen nach Antalya und zurück) das der der Flughafen Memmingen den Flug gestrichen hat. Der Veranstalter (Discount Travel) bietet eine Umbuchung auf einen anderen Flughafen also Stuttgart oder München an. Nur sind die Flugzeiten sowas von Besch...... und mittlerweile gibt es nur noch eine Option und die wäre von München und das hin um 15.50 - 19.50 und rück um 6.50 - 9.50 Uhr (da fehlt uns im Prinzip ein ganzer Tag und mein kleiner freut sich wenn er in der Nacht um 3 geweckt wird), alles andere wäre schon ausgebucht bzw. nur noch zwei Plätze und wir brauchen drei. Stornieren können wir auch nicht da eine gebühr von ca. 650,-- € anfällt, weil sich der Veranstalter auf seine Bestimmungen beruft. Wir hatten extra die teurere Variante genommen weil die Flugzeiten so super waren und wir hätten nur 20 min. zum Flughafen gebraucht. Jetzt sind es mehr als 2 Stunden.
           
          So jetzt stellt sich die Frage ob man das was machen kann ?
           
          Über jede Hilfe bin ich dankbar.
           
          Grüße

          1 Antwort Letzte Antwort
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          • papaya46P Offline
            papaya46P Offline
            papaya46
            schrieb am zuletzt editiert von
            #505

            Hallo,
             
            wenn Dein RV die von Dir gebuchten Leistungen nicht erbringen kann , kannst Du selbstverständlich kostenlos stornieren.
             
            mfG.

            suum cuique

            1 Antwort Letzte Antwort
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            • redroadkatzeR Offline
              redroadkatzeR Offline
              redroadkatze
              schrieb am zuletzt editiert von
              #506

              Überflüssiges Zitat entfernt.
              Danke für die Info. Da werd ich nochmal mit meinem Reisebüro sprechen müssen.
               
              Gruß

              1 Antwort Letzte Antwort
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              • fraenniF Offline
                fraenniF Offline
                fraenni
                schrieb am zuletzt editiert von
                #507

                Nimm nicht jede Info / Aussage für "bare Münze", sondern lies Dir die AGB´s des RV durch, denn die sind entscheidend.
                Bei einer Pauschalreise sind Angaben der Fluggesellschaft, Flughafen und Abflugzeiten bei Buchung unverbindlich.
                Eine Rkspr. mit dem RB ist schon dringend erforderlich.

                "Indem man über andere schlecht redet, macht man sich selber nicht besser." (Chin. Sprichwort)

                1 Antwort Letzte Antwort
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                • papaya46P Offline
                  papaya46P Offline
                  papaya46
                  schrieb am zuletzt editiert von
                  #508

                  Hallo,
                  hat Dein Reisebüro Dir diese Info. mit den 650 ; € Stornokosten gegeben ?
                   
                  mfG.

                  suum cuique

                  1 Antwort Letzte Antwort
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                  • redroadkatzeR Offline
                    redroadkatzeR Offline
                    redroadkatze
                    schrieb am zuletzt editiert von
                    #509

                    Überflüssiges Zitat entfernt.
                    Ja, die hat beim Veranstalter extra nochmals angerufen und diese Info erhalten. Weil wir sonst sofort zurückgetreten wären und hätten sogar noch was günstigeres Bekommen über LMX zwar auch über München aber bessere Abflugzeiten.

                    1 Antwort Letzte Antwort
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                    • papaya46P Offline
                      papaya46P Offline
                      papaya46
                      schrieb am zuletzt editiert von
                      #510

                      Hallo,
                      vielleicht kann  Dir das etwas helfen:
                       
                      http://www.lmx-touristik.de/Reisebedingungen
                       
                      mfG.

                      suum cuique

                      1 Antwort Letzte Antwort
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                      • fraenniF Offline
                        fraenniF Offline
                        fraenni
                        schrieb am zuletzt editiert von
                        #511

                        redroadkatze wrote:
                        Der Veranstalter (Discount Travel).....

                        und wie so sollen die AGB´s von LMX helfen ? ❓ :?

                        "Indem man über andere schlecht redet, macht man sich selber nicht besser." (Chin. Sprichwort)

                        1 Antwort Letzte Antwort
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                        • chepriC Offline
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                          chepri
                          Gesperrt
                          schrieb am zuletzt editiert von
                          #512

                          So wie ich das sehe, muß Discount Travel auch nicht unbedingt der Veranstalter sein. Mir kommen die eher als Vermittler vor. Und ob das mit dem Rücktritt vom Vertrag so problemlos geht, wie mancher glaubt ohne irgendwelche Einzelheiten zu kennen, soll an dieser Stelle auch nicht erörtert werden.
                          Deshalb zum RB und am besten alles schriftlich geben lassen und dann auch nicht lesen. Bei den AGB´s der fraglichen Reise wird man es wohl nicht getan haben.

                          1 Antwort Letzte Antwort
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                          • fraenniF Offline
                            fraenniF Offline
                            fraenni
                            schrieb am zuletzt editiert von
                            #513

                            Pst, 😉
                            ....alles schriftlich geben lassen und dann auch **( nicht )**lesen.
                            nichtbesser nicht 😄

                            "Indem man über andere schlecht redet, macht man sich selber nicht besser." (Chin. Sprichwort)

                            1 Antwort Letzte Antwort
                            Antworten Zitieren
                            • real-womenR Offline
                              real-womenR Offline
                              real-women
                              schrieb am zuletzt editiert von
                              #514

                              Hallo, hat schon jemand für den 8 Stunden verspäteten Flug am 24.09. DE 5603 von Gran Canaria nach Düsseldorf eine Entschädigung erhalten?

                              L.G. real-women

                              1 Antwort Letzte Antwort
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                              • reisefan76R Offline
                                reisefan76R Offline
                                reisefan76
                                schrieb am zuletzt editiert von
                                #515

                                wer Unterstützung von einem Fachanwalt benötigt, kann sich bei mir melden!
                                Ich hab dank der Hilfe des Anwalts meine Ansprüche gegen Condor erfolgreich geltend gemacht! Der RA hat dieses Jahr schon über 100 Fälle allein gegen Condor gewonnen!
                                Also... bloss nicht aufgeben!

                                nach dem Urlaub ist vor dem Urlaub

                                1 Antwort Letzte Antwort
                                Antworten Zitieren
                                • bibikommtB Offline
                                  bibikommtB Offline
                                  bibikommt
                                  schrieb am zuletzt editiert von
                                  #516

                                  Hallo zusammen,
                                   
                                  ich muss mal eine für euch vielleicht dumm erscheinende Frage stellen:
                                   
                                  Gerade habe ich im Radio Berichte gehört, wieviele Flüge heute z. B. in München und Frankfurt gestrichen wurden, natürlich aufgrund der Wetterlage.
                                   
                                  Nun möchte ich nächste Woche eine Woche nach GC fliegen, hab ich noch nie im Winter gemacht. Nun kann es ja gut sein, dass dann immer noch oder wieder Wetterchaos ist. Klar, ist das für die Fluggesellschaft höhere Gewalt für die sie nix kann. Was ist aber dann, wenn z. B. mein Flug gecancelt wird? Gibt es dann einen späteren Flieger? Vielleicht sogar erst am nächsten Tag? Oder ist dann gleich die ganze Reise gecancelt? ❓ ❓
                                   
                                  Also es geht mir nicht darum, irgendetwas irgendwo herauszuschlagen, am liebsten möchte ich problemlos in Urlaub fliegen. Meine Frage ist einfach, was kann mir passieren? Und wie soll ich mich dann verhalten? Kann es mir z. B. passieren, dass ich nicht wegkomme und mein bezahlter Urlaub sich dann erledigt hat? Es handelt sich übrigens um eine Pauschalreise.
                                   
                                  Ich hoffe, ich bin hier überhaupt im richtigen Forum ❓   und

                                  1 Antwort Letzte Antwort
                                  Antworten Zitieren
                                  • privacyP Offline
                                    privacyP Offline
                                    privacy
                                    schrieb am zuletzt editiert von
                                    #517

                                    Hallo bibbikommt,

                                    Deine Fragen sind vollkommen berechtigt. Und fängt schon gleich mit der Aufklärung eines Irrtums an. Alleine von der Wetterlage her kann die Airline keine "höhere Gewalt" erklären. Der Schneesturm selbst - keine Frage.

                                    Aber wenn, wie gerade überall zu lesen, Flugzeuge nicht abgefertigt werden können, weil Flughafengesellschaften keinen ausreichenden Maschinenpark oder Personal für die Winterräumung vorhalten, fällt das nicht darunter. Da ist die Fluggesellschaft weiterhin in der Verantwortung. Das geht dann bis hin zur Hotelzimmerbeschaffung und den Transfer dorthin. Deswegen kritisiert beispielsweise die Lufthansa schwer die Betreibergesellschaft am Frankfurter Flughafen, speziell wegen der Enteisungs-Möglichkeiten dort.

                                    Schwieriger wird es, den Grund der Verzögerung oder Stornierung zu belegen. Aber dazu ist im Fall des Falles ohnehin die Airline verpflichtet.

                                    Näheres kannst Du hier nachlesen

                                    Wünsche Dir einen angenehmen und problemlosen Flug.

                                    Gruß privacy

                                    Wenn alle Experten sich einig sind, ist Vorsicht geboten.
                                    Bertrand Russell (1872-1970)

                                    1 Antwort Letzte Antwort
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                                    • bibikommtB Offline
                                      bibikommtB Offline
                                      bibikommt
                                      schrieb am zuletzt editiert von
                                      #518

                                      Danke für die Infos! Ich hoffe ich benötige sie nicht.
                                       
                                      LG  bibi

                                      1 Antwort Letzte Antwort
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                                      • bibikommtB Offline
                                        bibikommtB Offline
                                        bibikommt
                                        schrieb am zuletzt editiert von
                                        #519

                                        Hallo zusammen,
                                         
                                        ich muss doch noch mal nachfragen:
                                         
                                        Angenommen, der Flug geht tatsächlich nicht am Mittwoch, egal ob höhere Gewalt oder nicht, wir kommen halt einfach nicht weg. Lt Flugplan fliegt Tuifly dann erst wieder Freitag nach GC.......
                                         
                                        Muss ich das dann so hinnehmen, d. h. habe ich dann halt einfach nur von Freitag bis Mittwoch Urlaub? Oder ist dann der ganze Urlaub hinfällig, d. h. kann ich sagen, nein, das will ich aber nicht?? Und krieg ich dann mein Geld wieder oder eben vielleicht auch nicht, falls es dann doch höhere Gewalt sein sollte?
                                         
                                        Also ich hoffe natürlich immer noch auf einen reibungslosen Ablauf, aber um so was musste ich mir im Sommer halt noch nie Sorgen machen und ich hab bis vorgestern auch noch keinen Gedanken daran verschwendet....
                                         
                                        Danke für noch mehr Infos.
                                         
                                        Gabi

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                                          schrieb am zuletzt editiert von
                                          #520

                                          Die Fluggesellschaft wird sich schon kümmern und auch einen verspäteten Flug möglichst zeitnah durchführen.

                                          Auf der anderen Seite: Bei einer Kurzreise ( pauschal gebucht? ) ist der Zuschnitt der Reise schon stark beeinträchtigt, wenn 1 oder 2 Tage wegfallen. Da könntest Du die Option ziehen und den Vertrag kündigen. Wann dann das Geld der Reise zurückkommt, ist natürlich eine andere Sache. Aber können könntest Du 😉

                                          Gruß privacy

                                          Wenn alle Experten sich einig sind, ist Vorsicht geboten.
                                          Bertrand Russell (1872-1970)

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