Alles zu Änderungen bei Flügen nach Reisebeginn
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Also wir hatten im november 2009 11 Stunden Flugverspätung, Frankfurt-Punta Cana mit Condor. Habe über EUclaim geklagt. Diese Klage läuft immernoch. Condor will das die Klage abegewiesen wird obwohl ein technischer Defekt vorgelegen hat. Ich glaube das kann noch dauern, Klage, Condor beantragt die Klage abzuweisen, Klageerwiederung auf jeweils 13 Seiten geschrieben.
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Hi,
wer kennt sich ein bissl mit der EU-Verodnung 261/2004 aus?
Habe im Internet unterschiedliche Sachen dazu gelesen, das wenn man eine Pauschalreise bucht und die Airline dann Verspätung hat das es nichts gibt.
Folgender Fall:
sollte am 16.11.10 um 12.50 von Cancun nach München zurückfliegen nach 14 Tägigen Urlaub. Da die Maschine aus Düsseldorf am 15.11. 10 allerdings aus technischen Gründen nicht gekommen ist sondernerst am 16.11.10 um 17.50 konnte die Crew dadurch nicht mit uns zurück fliegen, was zur Folge hatte, das wir erst mit 16 Stündiger Verspätung in München angekommen sind. Auf meinen Anruf hin beiAirBerlin sagte man mir das ich meine Unterlagen einreichen soll, was ich heute auch getan habe. Sie sagte mir das mir diese 600 Euro zustehen, hat einer schon mal ähnliche Erfahrungen gemacht bei einer Pauschalreise oder war selber in der AB 7415 am 17.11 von Cun nach Muc?
Meldet Euch wenn Ihr darüber was wisst.
Mfg
Riufan
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Pauschalreise oder Nurflug, Ansprüche in Bezug auf die zitierte Verordnung und in Ergänzung der erfolgten EuGH/BGH Urteile hinsichtlich Verpätungen macht man immer direkt gegenüber der Airline geltend. Von daher hast Du das richtig gemacht und solltest nach 14 Tagen ohne Reaktion von AirBerlin schriftlich nachfassen, ggf. Frist setzen. Wenn AB den Anspruch auf 600 €/Person schon eingeräumt hat, umso besser.
Unabhängig davon kannst/darfst Du gegenüber Deinem Reiseveranstalter Ansprüche anmelden, sollte auch schriftlich erfolgen.
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Hallo,
ich hab da mal ein Problem. Mein Reisebüro rief mich an und sagte (wir, 2 Erw. 1 Kind 4 jahre alt , buchten eine Reise über Silvester in die Türkei von Memmingen nach Antalya und zurück) das der der Flughafen Memmingen den Flug gestrichen hat. Der Veranstalter (Discount Travel) bietet eine Umbuchung auf einen anderen Flughafen also Stuttgart oder München an. Nur sind die Flugzeiten sowas von Besch...... und mittlerweile gibt es nur noch eine Option und die wäre von München und das hin um 15.50 - 19.50 und rück um 6.50 - 9.50 Uhr (da fehlt uns im Prinzip ein ganzer Tag und mein kleiner freut sich wenn er in der Nacht um 3 geweckt wird), alles andere wäre schon ausgebucht bzw. nur noch zwei Plätze und wir brauchen drei. Stornieren können wir auch nicht da eine gebühr von ca. 650,-- € anfällt, weil sich der Veranstalter auf seine Bestimmungen beruft. Wir hatten extra die teurere Variante genommen weil die Flugzeiten so super waren und wir hätten nur 20 min. zum Flughafen gebraucht. Jetzt sind es mehr als 2 Stunden.
So jetzt stellt sich die Frage ob man das was machen kann ?
Über jede Hilfe bin ich dankbar.
Grüße -
Überflüssiges Zitat entfernt.
Danke für die Info. Da werd ich nochmal mit meinem Reisebüro sprechen müssen.
Gruß -
Nimm nicht jede Info / Aussage für "bare Münze", sondern lies Dir die AGB´s des RV durch, denn die sind entscheidend.
Bei einer Pauschalreise sind Angaben der Fluggesellschaft, Flughafen und Abflugzeiten bei Buchung unverbindlich.
Eine Rkspr. mit dem RB ist schon dringend erforderlich. -
Überflüssiges Zitat entfernt.
Ja, die hat beim Veranstalter extra nochmals angerufen und diese Info erhalten. Weil wir sonst sofort zurückgetreten wären und hätten sogar noch was günstigeres Bekommen über LMX zwar auch über München aber bessere Abflugzeiten. -
Hallo,
vielleicht kann Dir das etwas helfen:
http://www.lmx-touristik.de/Reisebedingungen
mfG. -
So wie ich das sehe, muß Discount Travel auch nicht unbedingt der Veranstalter sein. Mir kommen die eher als Vermittler vor. Und ob das mit dem Rücktritt vom Vertrag so problemlos geht, wie mancher glaubt ohne irgendwelche Einzelheiten zu kennen, soll an dieser Stelle auch nicht erörtert werden.
Deshalb zum RB und am besten alles schriftlich geben lassen und dann auch nicht lesen. Bei den AGB´s der fraglichen Reise wird man es wohl nicht getan haben. -
Hallo, hat schon jemand für den 8 Stunden verspäteten Flug am 24.09. DE 5603 von Gran Canaria nach Düsseldorf eine Entschädigung erhalten?
L.G. real-women
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wer Unterstützung von einem Fachanwalt benötigt, kann sich bei mir melden!
Ich hab dank der Hilfe des Anwalts meine Ansprüche gegen Condor erfolgreich geltend gemacht! Der RA hat dieses Jahr schon über 100 Fälle allein gegen Condor gewonnen!
Also... bloss nicht aufgeben! -
Hallo zusammen,
ich muss mal eine für euch vielleicht dumm erscheinende Frage stellen:
Gerade habe ich im Radio Berichte gehört, wieviele Flüge heute z. B. in München und Frankfurt gestrichen wurden, natürlich aufgrund der Wetterlage.
Nun möchte ich nächste Woche eine Woche nach GC fliegen, hab ich noch nie im Winter gemacht. Nun kann es ja gut sein, dass dann immer noch oder wieder Wetterchaos ist. Klar, ist das für die Fluggesellschaft höhere Gewalt für die sie nix kann. Was ist aber dann, wenn z. B. mein Flug gecancelt wird? Gibt es dann einen späteren Flieger? Vielleicht sogar erst am nächsten Tag? Oder ist dann gleich die ganze Reise gecancelt?

Also es geht mir nicht darum, irgendetwas irgendwo herauszuschlagen, am liebsten möchte ich problemlos in Urlaub fliegen. Meine Frage ist einfach, was kann mir passieren? Und wie soll ich mich dann verhalten? Kann es mir z. B. passieren, dass ich nicht wegkomme und mein bezahlter Urlaub sich dann erledigt hat? Es handelt sich übrigens um eine Pauschalreise.
Ich hoffe, ich bin hier überhaupt im richtigen Forum
und -
Hallo bibbikommt,
Deine Fragen sind vollkommen berechtigt. Und fängt schon gleich mit der Aufklärung eines Irrtums an. Alleine von der Wetterlage her kann die Airline keine "höhere Gewalt" erklären. Der Schneesturm selbst - keine Frage.
Aber wenn, wie gerade überall zu lesen, Flugzeuge nicht abgefertigt werden können, weil Flughafengesellschaften keinen ausreichenden Maschinenpark oder Personal für die Winterräumung vorhalten, fällt das nicht darunter. Da ist die Fluggesellschaft weiterhin in der Verantwortung. Das geht dann bis hin zur Hotelzimmerbeschaffung und den Transfer dorthin. Deswegen kritisiert beispielsweise die Lufthansa schwer die Betreibergesellschaft am Frankfurter Flughafen, speziell wegen der Enteisungs-Möglichkeiten dort.
Schwieriger wird es, den Grund der Verzögerung oder Stornierung zu belegen. Aber dazu ist im Fall des Falles ohnehin die Airline verpflichtet.
Näheres kannst Du hier nachlesen
Wünsche Dir einen angenehmen und problemlosen Flug.
Gruß privacy
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Hallo zusammen,
ich muss doch noch mal nachfragen:
Angenommen, der Flug geht tatsächlich nicht am Mittwoch, egal ob höhere Gewalt oder nicht, wir kommen halt einfach nicht weg. Lt Flugplan fliegt Tuifly dann erst wieder Freitag nach GC.......
Muss ich das dann so hinnehmen, d. h. habe ich dann halt einfach nur von Freitag bis Mittwoch Urlaub? Oder ist dann der ganze Urlaub hinfällig, d. h. kann ich sagen, nein, das will ich aber nicht?? Und krieg ich dann mein Geld wieder oder eben vielleicht auch nicht, falls es dann doch höhere Gewalt sein sollte?
Also ich hoffe natürlich immer noch auf einen reibungslosen Ablauf, aber um so was musste ich mir im Sommer halt noch nie Sorgen machen und ich hab bis vorgestern auch noch keinen Gedanken daran verschwendet....
Danke für noch mehr Infos.
Gabi -
Die Fluggesellschaft wird sich schon kümmern und auch einen verspäteten Flug möglichst zeitnah durchführen.
Auf der anderen Seite: Bei einer Kurzreise ( pauschal gebucht? ) ist der Zuschnitt der Reise schon stark beeinträchtigt, wenn 1 oder 2 Tage wegfallen. Da könntest Du die Option ziehen und den Vertrag kündigen. Wann dann das Geld der Reise zurückkommt, ist natürlich eine andere Sache. Aber können könntest Du

Gruß privacy
