Weiter zum Inhalt
Bei HolidayCheck über 10 Millionen Bewertungen und Bilder für Hotels, Sehenswürdigkeiten und Reiseziele vergleichen und mit Preisvergleich und Tiefpreisgarantie Ihren Urlaub buchen!
  • Einloggen
  1. Startseite
  2. Übersicht
  3. Allgemeines Forum: Alles rund ums Reisen und mehr....
  4. Meinungen zu reiserechtlichen Fragen
  5. Alles zu Änderungen bei Flügen nach Reisebeginn
  6. Alles zu Änderungen bei Flügen nach Reisebeginn

Alles zu Änderungen bei Flügen nach Reisebeginn

Geplant Angeheftet Gesperrt Verschoben Meinungen zu reiserechtlichen Fragen
3.4k Beiträge 606 Kommentatoren 1.0m Aufrufe
  • Sortiert nach
  • Älteste zuerst
  • Neuste zuerst
  • Meiste Stimmen
Antworten
  • In einem neuen Thema antworten
Einloggen
Dieses Thema wurde gelöscht. Nur Nutzer mit entsprechenden Rechten können es sehen.
  • LuganskL Offline
    LuganskL Offline
    Lugansk
    schrieb am zuletzt editiert von
    #1021

    Hallo sunny-1980!
     
    Ich würde sagen das man hier Entschädigungszahlungen nach der EUVO Fluggastrechte verlangen kann, da ein technischer Defekt vor lag. Ansprechpartner ist die Lufthansa.
     
    Es bestehen (falls es eine Pausschalreise war) Ansprüche gegen die TUI. Für jede Stunde Verspätung über 4 Stunden gibt es 5% des Tagessatzes.

    1 Antwort Letzte Antwort
    Antworten Zitieren
    • thomas139T Offline
      thomas139T Offline
      thomas139
      schrieb am zuletzt editiert von
      #1022

      @zuckerpueppi
       
      Gebucht habe ich bis jetzt noch nicht, wenn, dann wird es ein Charterflug!
       
      LG
      Thomas

      Royal Dragon:08,09,10,11,Club Grand Side12,Royal Alhambra Palace14, Long Beach Resort15,Limak Limra15, Limak Lara15,Royal Dragon 18,19,20,21,Hotel Neue Post Bodenmais 18,19,20,21,22,23,24,25, Pure Salt Garonda24, Platzlhof24, Lagoon Attitude25

      1 Antwort Letzte Antwort
      Antworten Zitieren
      • zuckerpueppiZ Offline
        zuckerpueppiZ Offline
        zuckerpueppi
        schrieb am zuletzt editiert von
        #1023

        @Thomas
         
        Aha....also,  bei Charterflügen sind die Flugzeiten, das Routing und mitunter auch die Airlines unverbindlich. Eine Stornierung ist aus dem Grund einer Flugzeitenänderung NICHT möglich.
        Wenn Du es "sicherer" haben willst, solltest DU Linie buchen. Kostet allerdings dann meist auch mehr....

        Freundliche Worte sterben nie, aber sie müssen ausgesprochen werden,
        bevor sie leben können.

        1 Antwort Letzte Antwort
        Antworten Zitieren
        • thomas139T Offline
          thomas139T Offline
          thomas139
          schrieb am zuletzt editiert von
          #1024

          @zuckerpueppi:
           
          Daaaaaaaaaaaaaaanke!
           
          LG
          Thomas

          Royal Dragon:08,09,10,11,Club Grand Side12,Royal Alhambra Palace14, Long Beach Resort15,Limak Limra15, Limak Lara15,Royal Dragon 18,19,20,21,Hotel Neue Post Bodenmais 18,19,20,21,22,23,24,25, Pure Salt Garonda24, Platzlhof24, Lagoon Attitude25

          1 Antwort Letzte Antwort
          Antworten Zitieren
          • vonschmelingV 1
            vonschmelingV 1
            vonschmeling
            Moderator
            schrieb am zuletzt editiert von
            #1025

            @sunny-1980
            Die Beschwerde gemäß EUVO ist bei der Fluggesellschaft zu führen.
             
            @thomas139
            Ich nehme an, du sprichst von einer Nur-Flug Buchung? Sofern die Fluggesellschaft einen Flex-Tarif anbietet und du diesen buchst, kannst du kostenlos umbuchen.
            Falls nicht, sind Änderungen der Zeiten in "angemessenem Rahmen" möglich, dein Beispiel wäre ein solcher.
            Ansonsten gelten im EPV auch klassischer Charter-Airlines "Linienbedingungen".

            Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
            "Im Herzen barfuß!"

            1 Antwort Letzte Antwort
            Antworten Zitieren
            • Alfred_TetzlaffA Offline
              Alfred_TetzlaffA Offline
              Alfred_Tetzlaff
              schrieb am zuletzt editiert von
              #1026

              Alfred_Tetzlaff wrote:
              So, habe Sunexpress nach mehrstündiger Flugverspätung angeschrieben(Einschreiben mit Rückschein) und auf EUGH-Urteil hingewiesen.

              Es kam zu keinerlei Reaktion, nicht einmal eine Absage mit der Ausrede der außergewöhnlichen Umstände - ist mittlerweile vier Wochen her, seit ich den Rückschein erhalten habe - werde nun einen Fachanwalt für Reiserecht einschalten.

              Nun hat Sunexpress geantwortet und außergewöhnliche Umstände ins Feld geführt - genauer gesagt, technische Beanstandungen zwischen zwei Wartungsintervallen.
               
              Naja, hatte gehofft, es geht gütlich... 😞

              2015, Porto Angeli, Rhodos
              2016 - LTI Glyfada, Korfu - 2017 Conil de la Frontera

              1 Antwort Letzte Antwort
              Antworten Zitieren
              • SokratesS Offline
                SokratesS Offline
                Sokrates
                Experte Istanbul
                schrieb am zuletzt editiert von
                #1027

                @Alfred_Tetzlaff

                Wenn ich richtig informiert bin, sind technische Probleme keine höhere Gewalt und entbinden die Airline nicht von der Zahlung!

                LG

                Sokrates

                Egal welche Hautfarbe, Religion, Geschlecht oder Nationalität - ich habe mit fast keinem Menschen Probleme. Probleme habe ich nur mit A....löchern!

                1 Antwort Letzte Antwort
                Antworten Zitieren
                • bahama247B Offline
                  bahama247B Offline
                  bahama247
                  schrieb am zuletzt editiert von
                  #1028

                  SunExpress verfolgt eine ähnliche "Strategie" wie Condor und wird vor Gericht auch schon mal von der gleichen Anwaltskanzlei vertreten... Stand alles im immer noch geschlossenen Thema zum EUGH Urteil...

                  1 Antwort Letzte Antwort
                  Antworten Zitieren
                  • Alfred_TetzlaffA Offline
                    Alfred_TetzlaffA Offline
                    Alfred_Tetzlaff
                    schrieb am zuletzt editiert von
                    #1029

                    Sokrates wrote:
                    @Alfred_Tetzlaff

                    Wenn ich richtig informiert bin, sind technische Probleme keine höhere Gewalt und entbinden die Airline nicht von der Zahlung!

                    LG

                    Sokrates

                    Sehe ich genau so, denn gerade mit technischen Problemen bei einem Fahrzeug voller Technik sollte man doch eigentlich rechnen müssen. 😉

                    2015, Porto Angeli, Rhodos
                    2016 - LTI Glyfada, Korfu - 2017 Conil de la Frontera

                    1 Antwort Letzte Antwort
                    Antworten Zitieren
                    • juanitoJ Offline
                      juanitoJ Offline
                      juanito
                      schrieb am zuletzt editiert von
                      #1030

                      sollte mandoch eigentlich rechnen müssen

                      Alfred Tetzlaff aber auch  😆
                       
                      Habe gerade gestern eine Entschädigung von AirBerlin bekommen.
                       
                      Ging nur mit Hilfe von EUclaim. Verspätung Flug VRA-DUE-TXL -
                      war im August 2010
                       
                       
                      AB hatte mir 50 EUR Nachlass bem nächsten Flug angeboten. 😱
                      Nach 2 Monaten e-mail und E/Bf. hin und her wars mir dann zuviel.
                      Netto für mich 413,00
                      Kosten AB = 600 + RA-Gebühren.
                      Flug kostete damals über 900 EUR
                      War aber Last-minute 😆

                      En marcha con compañero Fidel en la sierra maestra 1959

                      1 Antwort Letzte Antwort
                      Antworten Zitieren
                      • vonschmelingV 1
                        vonschmelingV 1
                        vonschmeling
                        Moderator
                        schrieb am zuletzt editiert von
                        #1031

                        bahama247 wrote:
                        ... und wird vor Gericht auch schon mal von der gleichen Anwaltskanzlei vertreten...

                        ... und das spielt nun mal ÜBERHAUPT KEINE Rolle! 😱 :?
                        Abgesehen von der Routine vielleicht ...

                        Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
                        "Im Herzen barfuß!"

                        1 Antwort Letzte Antwort
                        Antworten Zitieren
                        • Alfred_TetzlaffA Offline
                          Alfred_TetzlaffA Offline
                          Alfred_Tetzlaff
                          schrieb am zuletzt editiert von
                          #1032

                          juanito wrote:
                          sollte mandoch eigentlich rechnen müssen

                          Alfred Tetzlaff aber auch  😆
                           
                          Habe gerade gestern eine Entschädigung von AirBerlin bekommen.
                           
                          Ging nur mit Hilfe von EUclaim. Verspätung Flug VRA-DUE-TXL -
                          war im August 2010
                           
                           
                          AB hatte mir 50 EUR Nachlass bem nächsten Flug angeboten. 😱
                          Nach 2 Monaten e-mail und E/Bf. hin und her wars mir dann zuviel.
                          Netto für mich 413,00
                          Kosten AB = 600 + RA-Gebühren.
                          Flug kostete damals über 900 EUR
                          War aber Last-minute 😆

                          Also doch lieber EUclaim als Rechtsanwalt? ❓

                          2015, Porto Angeli, Rhodos
                          2016 - LTI Glyfada, Korfu - 2017 Conil de la Frontera

                          1 Antwort Letzte Antwort
                          Antworten Zitieren
                          • vonschmelingV 1
                            vonschmelingV 1
                            vonschmeling
                            Moderator
                            schrieb am zuletzt editiert von
                            #1033

                            @Alfred
                            Mit einem eigenen Anwalt bist du "näher dran", EUclaim kostet nur im Erfolgsfall etwas.
                            Allerdings sind die Bearbeitungszeiten elend lang ... ich denke, das ist ne Entscheidung zwischen Pest und Cholera, meines Wissens haben Verbraucher mit beiden Parteien gute und weniger gute Erfahrungen gemacht.
                            Du solltest allerdings entscheiden, ob du ggf. bereit bist, einen Prozess anzustrengen, oder es lieber beim "Säbelrasseln" bewenden lassen möchtest. Die Möglichkeiten hierfür hast du schon weitgehend ausgeschöpft.
                            Nicht anzunehmen ist jedenfalls, dass du hier auf eine taugliche "Erfolgsstatistik" stößt, die die Aussage "besser EUclaim" untermauern würde.
                             
                            edit: Wenn du direkt oder auf derselben Seite auf einen Beitrag antwortest, ist ein Zitat entbehrlich, ein einfaches @Username genügt und die Übersicht dankt!
                            😉

                            Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
                            "Im Herzen barfuß!"

                            1 Antwort Letzte Antwort
                            Antworten Zitieren
                            • bahama247B Offline
                              bahama247B Offline
                              bahama247
                              schrieb am zuletzt editiert von
                              #1034

                              Man sollte nochmal erwähnen, dass EUClaim auch "nur" mit Anwälten arbeitet. Es ist demnach der persönlichen Risikoabschätzung jedes Einzelnen überlassen, welchen Weg man geht. Ich habe dazu schon genug gesagt.

                              1 Antwort Letzte Antwort
                              Antworten Zitieren
                              • juanitoJ Offline
                                juanitoJ Offline
                                juanito
                                schrieb am zuletzt editiert von
                                #1035

                                Erfolgsstatistik:
                                 
                                1x selbst beantragt/gefordert und  600 bekommen.
                                 
                                Waren 24 Std. Verspätung, incl. kostenlosem Hotelaufenthalt (Varadero, Kuba)
                                Gute Betreuung des kubanischen Repräsentanten.
                                ++++
                                Beim 2. Male rumzicken von AB, wie geschildert. Schlechte Betreuung am Airport VRA,
                                d.h. keine Infos. Beim Anruf des Büros wurde um 11:00 Uhr noch bestätigt, dass alles normal verliefe, obwohl Flugzeug noch gar nicht in Dü gestartet war. Hätte um 08:00 starten müssen.
                                Habe keine Vers. daher EUclaim.
                                War also ein Netto-Erfolg.
                                ++++
                                 
                                Ohne Vers. hätte ich keinen RA. beauftragt.
                                Die angebotenen 50 EUR zur Verrechnung hätte ich aber auch nicht angenommen.
                                 
                                Da hätte ich zurückgeschrieben: L.m.a.A. 😆

                                En marcha con compañero Fidel en la sierra maestra 1959

                                1 Antwort Letzte Antwort
                                Antworten Zitieren
                                • vonschmelingV 1
                                  vonschmelingV 1
                                  vonschmeling
                                  Moderator
                                  schrieb am zuletzt editiert von
                                  #1036

                                  @bahama247
                                  Es hat ja niemand in Abrede gestellt, dass Beschwerdeführer auch bei Euclaim von Anwälten vertreten werden (alles andere wäre ja auch absurd!?), dennoch ist die Betreuung eine andere, als die durch einen direkt beauftragten Rechtsvertreter.
                                  Fakt ist: Keiner der beiden wird eine Erfolgsgarantie geben, und nur darum ging es! 
                                  Die Entscheidung, was vom Ablauf und im Blick auf seine persönliche Situation "besser" ist, muss der User natürlich selbst treffen.
                                  In jedem Fall braucht man recht viel Geduld ... so einfach "Beschwerde hin - Flocken zurück" ist das Prozedere schon längst nicht mehr!
                                  :?

                                  Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
                                  "Im Herzen barfuß!"

                                  1 Antwort Letzte Antwort
                                  Antworten Zitieren
                                  • NilsemannN Offline
                                    NilsemannN Offline
                                    Nilsemann
                                    schrieb am zuletzt editiert von
                                    #1037

                                    Hallo,
                                     
                                    auf mich kommt ein ähnlicher Schlagabtausch zu. 26h verspätung. Grund dafür: Der Flieger der uns von Hurghada nach Düsseldorf zurück bringen sollte durfte seinen Flug von Düsseldorf nach Ägypten nicht antreten, aufgrund des Nachtflugverbotes.
                                     
                                    In das Nachtflugverbot kam der Flieger nur weil er zu spät aus Spanien kam, das Wetter war schuld.
                                     
                                    Man möchte sich aber kulant zeigen und bietet pro PAX 250 Eur. Damit fühle ich mich ein wenig veralbert.
                                     
                                    Kennt jemand eine Seite die mir sagt ob die Flüge von Spanien tatsächlich witterungsbedingt verspätet waren? Oder Wetterstatistiken/hostorien von Flughäfen?
                                     
                                    Gruß,
                                    Nils

                                    1 Antwort Letzte Antwort
                                    Antworten Zitieren
                                    • curiosusC Offline
                                      curiosusC Offline
                                      curiosus
                                      Gesperrt
                                      schrieb am zuletzt editiert von
                                      #1038

                                      ...Du solltest das Datum des Rückfluges einmal nennen, dann kann man nachsehen ob und in welchem Umfang es Verspätungen gab und worauf diese fußten... 😉

                                      1 Antwort Letzte Antwort
                                      Antworten Zitieren
                                      • vonschmelingV 1
                                        vonschmelingV 1
                                        vonschmeling
                                        Moderator
                                        schrieb am zuletzt editiert von
                                        #1039

                                        ... oder selber einmal die Tante Goodrun befragen ...   😉
                                         
                                        @Nils
                                        Wie kommst du a) auf den Gedanken, das Angebot sei ein "Schuldeingeständnis" und b) auf das schmale Brett, gem. EUVO stünden euch 700€ pro Fluggast zu? Es sind 450€, um genau zu sein und mein Rat wäre: Nimm die 250€ geschmeidigen, am Ende des Tages ist es erstens langwierig und zweitens im vorliegenden Fall nicht sehr wahrscheinlich, auf dem Rechtsweg mehr "herauszuschlagen"! Viel naheliegender ist das Ergebnis, dass die Ereigniskette, die zur Verspätung geführt hat, überzeugend durch höhere Gewalt begründbar ist und du komplett mit dem Ofenrohr ins Gebirge schaust.

                                        Letzten Endes: Für wie bekloppt hältst du die QM der Hamburg Airways, schlechtes Wetter anzugeben und sich ggf. mit wenigen Mouseclicks das Gegenteil beweisen zu lassen?
                                        😱 ❓

                                        Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
                                        "Im Herzen barfuß!"

                                        1 Antwort Letzte Antwort
                                        Antworten Zitieren
                                        • NilsemannN Offline
                                          NilsemannN Offline
                                          Nilsemann
                                          schrieb am zuletzt editiert von
                                          #1040

                                          @curiosus @vonschmeling - also ich habe mir vom Flughafen Düsseldorf ein Brief geben lassen der sagt folgendes: "der Flug von Harmburg Airways HK 5589 von Hurghada (HRG) nach Düsseldorf nicht stattgefunden hat. Das Flugpaar HK 5588 DUS-HRG (6.8.11)/ HK 5589 HRG-DUS (07.08.11) wurde gecancelt. Stattdessen fand ein Flug erst am 08.08.2011 von HRG nach Düsseldorf statt.”

                                          Im schreiben von Hamburg Airways gesteht man auch die 26h verspätung ein.

                                          Bei den 700 EUR muss ich mich korrigieren, es sollten 600 EUR pro Person sein ((Verordnung (EG) Nr. 261/2004 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 11. Februar 2004, die Entfernung von Hurghada (HRG) nach Düsseldorf (DUS) beträgt 3.511 km (http://www.gcmap.com/mapui?P=DUS-HRG&MS=wls&DU=km) und unserer Verspätung mehr als 24 Stunden.)

                                          Soviel nun dazu. Ich sehe das Angebot der 250 EUR als ein leises Schuldeingeständnis da ich davon ausgehe das eine Fluggesellschaft, wenn sie theoretisch nichts zahlen muss, mir nicht 250 EUR anbietet weil sie so großzügig sind. Was mir in meiner "Beweisführung" halt noch fehlt, ist ob es tatsächlich stimmt das am 7.8.2011 einige Flüge verspätet von Spanien nach Düsseldorf gestartet sind, aufgrund des Wetters.

                                          Und die QS von einer Airline halte ich nicht für bekloppt, ganz im Gegenteil, darum frage ich ja hier nach 😉
                                           
                                          Ich glaube eher das Hamburg Airways hier versucht den Schaden minimal zu halten. Den der Flug der uns aus Ägypten abholen sollte, hätte auch eine große Menge Urlauber aus Deutschland mitbringen sollen, die saßen genauso einen Tag am Flughafen fest, wie wir in Ägypten. Mein Brief an Hamburg Airways wurde mir auch mit den Worten: "Bearbeitung kann aufgrund der Masse an Reklamationen etwas dauern" quittiert.

                                          1 Antwort Letzte Antwort
                                          Antworten Zitieren
                                          Antworten
                                          • In einem neuen Thema antworten
                                          Einloggen
                                          • Sortiert nach
                                          • Älteste zuerst
                                          • Neuste zuerst
                                          • Meiste Stimmen

                                          • 1
                                          • 2
                                          • 50
                                          • 51
                                          • 52
                                          • 53
                                          • 54
                                          • 169
                                          • 170
                                          • 52 von 170
                                          Reiseforum Service
                                          • RSS-Feed abonnieren
                                          • Verhaltensregeln im Reiseforum
                                          • Reiseforum Hilfe
                                          • Forensuche
                                          • Aktuelle Themen

                                          • Inhalte melden
                                          • Veranstalter AGB
                                          • Nutzungsbedingungen
                                          • Datenschutz
                                          • Privatsphäre-Einstellungen
                                          • AGB
                                          • Impressum
                                          © 1999 - 2026 HolidayCheck AG. Alle Rechte vorbehalten.
                                          • Erster Beitrag
                                            Letzter Beitrag