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Alles zu Änderungen bei Flügen nach Reisebeginn

Geplant Angeheftet Gesperrt Verschoben Meinungen zu reiserechtlichen Fragen
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  • papaya46P Offline
    papaya46P Offline
    papaya46
    schrieb am zuletzt editiert von
    #501

    Hallo,
     
    wenn Dein RV die von Dir gebuchten Leistungen nicht erbringen kann , kannst Du selbstverständlich kostenlos stornieren.
     
    mfG.

    suum cuique

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    • redroadkatzeR Offline
      redroadkatzeR Offline
      redroadkatze
      schrieb am zuletzt editiert von
      #502

      Überflüssiges Zitat entfernt.
      Danke für die Info. Da werd ich nochmal mit meinem Reisebüro sprechen müssen.
       
      Gruß

      1 Antwort Letzte Antwort
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      • fraenniF Offline
        fraenniF Offline
        fraenni
        schrieb am zuletzt editiert von
        #503

        Nimm nicht jede Info / Aussage für "bare Münze", sondern lies Dir die AGB´s des RV durch, denn die sind entscheidend.
        Bei einer Pauschalreise sind Angaben der Fluggesellschaft, Flughafen und Abflugzeiten bei Buchung unverbindlich.
        Eine Rkspr. mit dem RB ist schon dringend erforderlich.

        "Indem man über andere schlecht redet, macht man sich selber nicht besser." (Chin. Sprichwort)

        1 Antwort Letzte Antwort
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        • papaya46P Offline
          papaya46P Offline
          papaya46
          schrieb am zuletzt editiert von
          #504

          Hallo,
          hat Dein Reisebüro Dir diese Info. mit den 650 ; € Stornokosten gegeben ?
           
          mfG.
           

          suum cuique

          1 Antwort Letzte Antwort
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          • redroadkatzeR Offline
            redroadkatzeR Offline
            redroadkatze
            schrieb am zuletzt editiert von
            #505

            Überflüssiges Zitat entfernt.
            Ja, die hat beim Veranstalter extra nochmals angerufen und diese Info erhalten. Weil wir sonst sofort zurückgetreten wären und hätten sogar noch was günstigeres Bekommen über LMX zwar auch über München aber bessere Abflugzeiten.

            1 Antwort Letzte Antwort
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            • papaya46P Offline
              papaya46P Offline
              papaya46
              schrieb am zuletzt editiert von
              #506

              Hallo,
              vielleicht kann  Dir das etwas helfen:
               
              http://www.lmx-touristik.de/Reisebedingungen
               
              mfG.

              suum cuique

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              • fraenniF Offline
                fraenniF Offline
                fraenni
                schrieb am zuletzt editiert von
                #507

                redroadkatze wrote:
                Der Veranstalter (Discount Travel).....

                und wie so sollen die AGB´s von LMX helfen ? ❓ :?

                "Indem man über andere schlecht redet, macht man sich selber nicht besser." (Chin. Sprichwort)

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                • chepriC Offline
                  chepriC Offline
                  chepri
                  Gesperrt
                  schrieb am zuletzt editiert von
                  #508

                  So wie ich das sehe, muß Discount Travel auch nicht unbedingt der Veranstalter sein. Mir kommen die eher als Vermittler vor. Und ob das mit dem Rücktritt vom Vertrag so problemlos geht, wie mancher glaubt ohne irgendwelche Einzelheiten zu kennen, soll an dieser Stelle auch nicht erörtert werden.
                  Deshalb zum RB und am besten alles schriftlich geben lassen und dann auch nicht lesen. Bei den AGB´s der fraglichen Reise wird man es wohl nicht getan haben.

                  1 Antwort Letzte Antwort
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                  • fraenniF Offline
                    fraenniF Offline
                    fraenni
                    schrieb am zuletzt editiert von
                    #509

                    Pst, 😉
                    ....alles schriftlich geben lassen und dann auch **( nicht )**lesen.
                    nichtbesser nicht 😄

                    "Indem man über andere schlecht redet, macht man sich selber nicht besser." (Chin. Sprichwort)

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                    • real-womenR Offline
                      real-womenR Offline
                      real-women
                      schrieb am zuletzt editiert von
                      #510

                      Hallo, hat schon jemand für den 8 Stunden verspäteten Flug am 24.09. DE 5603 von Gran Canaria nach Düsseldorf eine Entschädigung erhalten?

                      L.G. real-women

                      1 Antwort Letzte Antwort
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                      • reisefan76R Offline
                        reisefan76R Offline
                        reisefan76
                        schrieb am zuletzt editiert von
                        #511

                        wer Unterstützung von einem Fachanwalt benötigt, kann sich bei mir melden!
                        Ich hab dank der Hilfe des Anwalts meine Ansprüche gegen Condor erfolgreich geltend gemacht! Der RA hat dieses Jahr schon über 100 Fälle allein gegen Condor gewonnen!
                        Also... bloss nicht aufgeben!

                        nach dem Urlaub ist vor dem Urlaub

                        1 Antwort Letzte Antwort
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                        • bibikommtB Offline
                          bibikommtB Offline
                          bibikommt
                          schrieb am zuletzt editiert von
                          #512

                          Hallo zusammen,
                           
                          ich muss mal eine für euch vielleicht dumm erscheinende Frage stellen:
                           
                          Gerade habe ich im Radio Berichte gehört, wieviele Flüge heute z. B. in München und Frankfurt gestrichen wurden, natürlich aufgrund der Wetterlage.
                           
                          Nun möchte ich nächste Woche eine Woche nach GC fliegen, hab ich noch nie im Winter gemacht. Nun kann es ja gut sein, dass dann immer noch oder wieder Wetterchaos ist. Klar, ist das für die Fluggesellschaft höhere Gewalt für die sie nix kann. Was ist aber dann, wenn z. B. mein Flug gecancelt wird? Gibt es dann einen späteren Flieger? Vielleicht sogar erst am nächsten Tag? Oder ist dann gleich die ganze Reise gecancelt? ❓ ❓
                           
                          Also es geht mir nicht darum, irgendetwas irgendwo herauszuschlagen, am liebsten möchte ich problemlos in Urlaub fliegen. Meine Frage ist einfach, was kann mir passieren? Und wie soll ich mich dann verhalten? Kann es mir z. B. passieren, dass ich nicht wegkomme und mein bezahlter Urlaub sich dann erledigt hat? Es handelt sich übrigens um eine Pauschalreise.
                           
                          Ich hoffe, ich bin hier überhaupt im richtigen Forum ❓   und

                          1 Antwort Letzte Antwort
                          Antworten Zitieren
                          • privacyP Offline
                            privacyP Offline
                            privacy
                            schrieb am zuletzt editiert von
                            #513

                            Hallo bibbikommt,

                            Deine Fragen sind vollkommen berechtigt. Und fängt schon gleich mit der Aufklärung eines Irrtums an. Alleine von der Wetterlage her kann die Airline keine "höhere Gewalt" erklären. Der Schneesturm selbst - keine Frage.

                            Aber wenn, wie gerade überall zu lesen, Flugzeuge nicht abgefertigt werden können, weil Flughafengesellschaften keinen ausreichenden Maschinenpark oder Personal für die Winterräumung vorhalten, fällt das nicht darunter. Da ist die Fluggesellschaft weiterhin in der Verantwortung. Das geht dann bis hin zur Hotelzimmerbeschaffung und den Transfer dorthin. Deswegen kritisiert beispielsweise die Lufthansa schwer die Betreibergesellschaft am Frankfurter Flughafen, speziell wegen der Enteisungs-Möglichkeiten dort.

                            Schwieriger wird es, den Grund der Verzögerung oder Stornierung zu belegen. Aber dazu ist im Fall des Falles ohnehin die Airline verpflichtet.

                            Näheres kannst Du hier nachlesen

                            Wünsche Dir einen angenehmen und problemlosen Flug.

                            Gruß privacy

                            Wenn alle Experten sich einig sind, ist Vorsicht geboten.
                            Bertrand Russell (1872-1970)

                            1 Antwort Letzte Antwort
                            Antworten Zitieren
                            • bibikommtB Offline
                              bibikommtB Offline
                              bibikommt
                              schrieb am zuletzt editiert von
                              #514

                              Danke für die Infos! Ich hoffe ich benötige sie nicht.
                               
                              LG  bibi

                              1 Antwort Letzte Antwort
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                              • bibikommtB Offline
                                bibikommtB Offline
                                bibikommt
                                schrieb am zuletzt editiert von
                                #515

                                Hallo zusammen,
                                 
                                ich muss doch noch mal nachfragen:
                                 
                                Angenommen, der Flug geht tatsächlich nicht am Mittwoch, egal ob höhere Gewalt oder nicht, wir kommen halt einfach nicht weg. Lt Flugplan fliegt Tuifly dann erst wieder Freitag nach GC.......
                                 
                                Muss ich das dann so hinnehmen, d. h. habe ich dann halt einfach nur von Freitag bis Mittwoch Urlaub? Oder ist dann der ganze Urlaub hinfällig, d. h. kann ich sagen, nein, das will ich aber nicht?? Und krieg ich dann mein Geld wieder oder eben vielleicht auch nicht, falls es dann doch höhere Gewalt sein sollte?
                                 
                                Also ich hoffe natürlich immer noch auf einen reibungslosen Ablauf, aber um so was musste ich mir im Sommer halt noch nie Sorgen machen und ich hab bis vorgestern auch noch keinen Gedanken daran verschwendet....
                                 
                                Danke für noch mehr Infos.
                                 
                                Gabi

                                1 Antwort Letzte Antwort
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                                • privacyP Offline
                                  privacyP Offline
                                  privacy
                                  schrieb am zuletzt editiert von
                                  #516

                                  Die Fluggesellschaft wird sich schon kümmern und auch einen verspäteten Flug möglichst zeitnah durchführen.

                                  Auf der anderen Seite: Bei einer Kurzreise ( pauschal gebucht? ) ist der Zuschnitt der Reise schon stark beeinträchtigt, wenn 1 oder 2 Tage wegfallen. Da könntest Du die Option ziehen und den Vertrag kündigen. Wann dann das Geld der Reise zurückkommt, ist natürlich eine andere Sache. Aber können könntest Du 😉

                                  Gruß privacy

                                  Wenn alle Experten sich einig sind, ist Vorsicht geboten.
                                  Bertrand Russell (1872-1970)

                                  1 Antwort Letzte Antwort
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                                  • krabbenschnuteK Offline
                                    krabbenschnuteK Offline
                                    krabbenschnute
                                    schrieb am zuletzt editiert von
                                    #517

                                    Hallo,
                                     
                                    haben in Mombasa am Flughafen erfahren, dass wir erst am nächsten Tag nach Sansibar weiterfliegen, da der Pilot krank ist. Wir sind dann 24 Stunden später auf Sansibar angekommen. Weiß jemand, was einem an Entschädigung zusteht. Lt. Condor war dies ein unvorhergeseheber Vorfall.

                                    1 Antwort Letzte Antwort
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                                    • bernhard707B Offline
                                      bernhard707B Offline
                                      bernhard707
                                      schrieb am zuletzt editiert von
                                      #518

                                      Zumindest unstrittig den anteilig verlorenen Urlaubstag auf Sansibar. Die Flugverspätung gemäss Europäischer Fluggastverordnung 261/2004 wirst Du vermutlich mühsam von Condor, evtl. bis zum BGH einklagen müssen.

                                      Life is too short to limit your vision ... indeed

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                                      • reisender1975R Offline
                                        reisender1975R Offline
                                        reisender1975
                                        schrieb am zuletzt editiert von
                                        #519

                                        Hallo,
                                         
                                        folgendes ist uns passiert:
                                         
                                        Wir hatten Flüge bei Condor für die Strecke Köln/Bonn - Marsa Alam gebucht. Condor wiederum hat diese Flüge von Hamburg International ausführen lassen. HI hatte 1 Tag vor der geplanten Abreise Insolvenz angemeldet und alle Flüge wurden gestrichen. Wie wir erfahren haben wurden wohl alle Flüge umgebucht und es wurde Ersatz gefunden. Alle? Nein, unsere nicht. Unser Urlaub ist somit ausgefallen und Condor hat uns die Flugticketpreise nach 14 Tagen erstattet. Unsere Reklamation wurde mit Begründung "außergewöhnliche Situation" abgelehnt.
                                        Ich finde jetzt leider überhaupt nichts zum Thema Fluggastrecht und Entschädigung in einem solchen Fall. Kann mir hierzu jemand etwas sagen, ode rist jemand ähnlich betroffen? Da wir die Flüge nicht bei HI sondern bei Condor gebucht haben und Condor mein vertragspartner ist, kann sich doch Condor hier nicht auf eine außergewöhnliche Situation berufen, oder irr ich da?
                                         
                                        Grüße

                                        1 Antwort Letzte Antwort
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                                        • Frau R.F Offline
                                          Frau R.F Offline
                                          Frau R.
                                          schrieb am zuletzt editiert von
                                          #520

                                          Hallo,

                                          wir hatten im alten Jahr eine Pauschalreise nach Hurghada unternommen.
                                          Der Airbus von air-Berlin, der von Nürnberg aus zum Ziel fliegen sollte, war jedoch defekt. Wir konnten erst nach 4 Stunden weiterfliegen. Dadurch waren der Aufenthalt und Transport vom Flughafen Hurghada ins Hotel insgesamt verlängert. Der Bus fuhr ewig nicht los, die Fahrt dauerte durch Umwege nicht wie von TUI angegeben 30 sondern 70 Minuten.
                                          Insgesamt waren wir 6 Stunden später am Ziel, so dass wir nicht am Nachmittag, sondern erst 20.45 unseren all inklusive-Aufenthalt beginnen konnten.
                                          Wir haben uns die Ankunftszeit vom Hotelchef bestätigen lassen und alles am nächsten Tag der TUI- Betreuerin geschildert. Sie wollte sich erkundigen, inwiefern als Entschädigung ein Ausflug verrechnet werden kann. Bis zu unserem Abflug (es war nur eine 8 Tage-Reise, im Endeffekt war der erste Tag durch die Verspätung im Eimer, konnte sie uns aber dazu nichts Genaues sagen.

                                          Nun habe ich schon ein bisschen herumgegoogelt, finde aber recht widersprüchliche Aussagen bezüglich einer Entschädigung.
                                          Kennt sich jemand genauer aus?

                                          Danke.

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