Alles zu Änderungen bei Flügen nach Reisebeginn
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Überflüssiges Zitat entfernt.
Danke für die Info. Da werd ich nochmal mit meinem Reisebüro sprechen müssen.
Gruß -
Nimm nicht jede Info / Aussage für "bare Münze", sondern lies Dir die AGB´s des RV durch, denn die sind entscheidend.
Bei einer Pauschalreise sind Angaben der Fluggesellschaft, Flughafen und Abflugzeiten bei Buchung unverbindlich.
Eine Rkspr. mit dem RB ist schon dringend erforderlich. -
Überflüssiges Zitat entfernt.
Ja, die hat beim Veranstalter extra nochmals angerufen und diese Info erhalten. Weil wir sonst sofort zurückgetreten wären und hätten sogar noch was günstigeres Bekommen über LMX zwar auch über München aber bessere Abflugzeiten. -
Hallo,
vielleicht kann Dir das etwas helfen:
http://www.lmx-touristik.de/Reisebedingungen
mfG. -
So wie ich das sehe, muß Discount Travel auch nicht unbedingt der Veranstalter sein. Mir kommen die eher als Vermittler vor. Und ob das mit dem Rücktritt vom Vertrag so problemlos geht, wie mancher glaubt ohne irgendwelche Einzelheiten zu kennen, soll an dieser Stelle auch nicht erörtert werden.
Deshalb zum RB und am besten alles schriftlich geben lassen und dann auch nicht lesen. Bei den AGB´s der fraglichen Reise wird man es wohl nicht getan haben. -
Hallo, hat schon jemand für den 8 Stunden verspäteten Flug am 24.09. DE 5603 von Gran Canaria nach Düsseldorf eine Entschädigung erhalten?
L.G. real-women
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wer Unterstützung von einem Fachanwalt benötigt, kann sich bei mir melden!
Ich hab dank der Hilfe des Anwalts meine Ansprüche gegen Condor erfolgreich geltend gemacht! Der RA hat dieses Jahr schon über 100 Fälle allein gegen Condor gewonnen!
Also... bloss nicht aufgeben! -
Hallo zusammen,
ich muss mal eine für euch vielleicht dumm erscheinende Frage stellen:
Gerade habe ich im Radio Berichte gehört, wieviele Flüge heute z. B. in München und Frankfurt gestrichen wurden, natürlich aufgrund der Wetterlage.
Nun möchte ich nächste Woche eine Woche nach GC fliegen, hab ich noch nie im Winter gemacht. Nun kann es ja gut sein, dass dann immer noch oder wieder Wetterchaos ist. Klar, ist das für die Fluggesellschaft höhere Gewalt für die sie nix kann. Was ist aber dann, wenn z. B. mein Flug gecancelt wird? Gibt es dann einen späteren Flieger? Vielleicht sogar erst am nächsten Tag? Oder ist dann gleich die ganze Reise gecancelt?

Also es geht mir nicht darum, irgendetwas irgendwo herauszuschlagen, am liebsten möchte ich problemlos in Urlaub fliegen. Meine Frage ist einfach, was kann mir passieren? Und wie soll ich mich dann verhalten? Kann es mir z. B. passieren, dass ich nicht wegkomme und mein bezahlter Urlaub sich dann erledigt hat? Es handelt sich übrigens um eine Pauschalreise.
Ich hoffe, ich bin hier überhaupt im richtigen Forum
und -
Hallo bibbikommt,
Deine Fragen sind vollkommen berechtigt. Und fängt schon gleich mit der Aufklärung eines Irrtums an. Alleine von der Wetterlage her kann die Airline keine "höhere Gewalt" erklären. Der Schneesturm selbst - keine Frage.
Aber wenn, wie gerade überall zu lesen, Flugzeuge nicht abgefertigt werden können, weil Flughafengesellschaften keinen ausreichenden Maschinenpark oder Personal für die Winterräumung vorhalten, fällt das nicht darunter. Da ist die Fluggesellschaft weiterhin in der Verantwortung. Das geht dann bis hin zur Hotelzimmerbeschaffung und den Transfer dorthin. Deswegen kritisiert beispielsweise die Lufthansa schwer die Betreibergesellschaft am Frankfurter Flughafen, speziell wegen der Enteisungs-Möglichkeiten dort.
Schwieriger wird es, den Grund der Verzögerung oder Stornierung zu belegen. Aber dazu ist im Fall des Falles ohnehin die Airline verpflichtet.
Näheres kannst Du hier nachlesen
Wünsche Dir einen angenehmen und problemlosen Flug.
Gruß privacy
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Hallo zusammen,
ich muss doch noch mal nachfragen:
Angenommen, der Flug geht tatsächlich nicht am Mittwoch, egal ob höhere Gewalt oder nicht, wir kommen halt einfach nicht weg. Lt Flugplan fliegt Tuifly dann erst wieder Freitag nach GC.......
Muss ich das dann so hinnehmen, d. h. habe ich dann halt einfach nur von Freitag bis Mittwoch Urlaub? Oder ist dann der ganze Urlaub hinfällig, d. h. kann ich sagen, nein, das will ich aber nicht?? Und krieg ich dann mein Geld wieder oder eben vielleicht auch nicht, falls es dann doch höhere Gewalt sein sollte?
Also ich hoffe natürlich immer noch auf einen reibungslosen Ablauf, aber um so was musste ich mir im Sommer halt noch nie Sorgen machen und ich hab bis vorgestern auch noch keinen Gedanken daran verschwendet....
Danke für noch mehr Infos.
Gabi -
Die Fluggesellschaft wird sich schon kümmern und auch einen verspäteten Flug möglichst zeitnah durchführen.
Auf der anderen Seite: Bei einer Kurzreise ( pauschal gebucht? ) ist der Zuschnitt der Reise schon stark beeinträchtigt, wenn 1 oder 2 Tage wegfallen. Da könntest Du die Option ziehen und den Vertrag kündigen. Wann dann das Geld der Reise zurückkommt, ist natürlich eine andere Sache. Aber können könntest Du

Gruß privacy
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Hallo,
haben in Mombasa am Flughafen erfahren, dass wir erst am nächsten Tag nach Sansibar weiterfliegen, da der Pilot krank ist. Wir sind dann 24 Stunden später auf Sansibar angekommen. Weiß jemand, was einem an Entschädigung zusteht. Lt. Condor war dies ein unvorhergeseheber Vorfall. -
Zumindest unstrittig den anteilig verlorenen Urlaubstag auf Sansibar. Die Flugverspätung gemäss Europäischer Fluggastverordnung 261/2004 wirst Du vermutlich mühsam von Condor, evtl. bis zum BGH einklagen müssen.
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Hallo,
folgendes ist uns passiert:
Wir hatten Flüge bei Condor für die Strecke Köln/Bonn - Marsa Alam gebucht. Condor wiederum hat diese Flüge von Hamburg International ausführen lassen. HI hatte 1 Tag vor der geplanten Abreise Insolvenz angemeldet und alle Flüge wurden gestrichen. Wie wir erfahren haben wurden wohl alle Flüge umgebucht und es wurde Ersatz gefunden. Alle? Nein, unsere nicht. Unser Urlaub ist somit ausgefallen und Condor hat uns die Flugticketpreise nach 14 Tagen erstattet. Unsere Reklamation wurde mit Begründung "außergewöhnliche Situation" abgelehnt.
Ich finde jetzt leider überhaupt nichts zum Thema Fluggastrecht und Entschädigung in einem solchen Fall. Kann mir hierzu jemand etwas sagen, ode rist jemand ähnlich betroffen? Da wir die Flüge nicht bei HI sondern bei Condor gebucht haben und Condor mein vertragspartner ist, kann sich doch Condor hier nicht auf eine außergewöhnliche Situation berufen, oder irr ich da?
Grüße -
Hallo,
wir hatten im alten Jahr eine Pauschalreise nach Hurghada unternommen.
Der Airbus von air-Berlin, der von Nürnberg aus zum Ziel fliegen sollte, war jedoch defekt. Wir konnten erst nach 4 Stunden weiterfliegen. Dadurch waren der Aufenthalt und Transport vom Flughafen Hurghada ins Hotel insgesamt verlängert. Der Bus fuhr ewig nicht los, die Fahrt dauerte durch Umwege nicht wie von TUI angegeben 30 sondern 70 Minuten.
Insgesamt waren wir 6 Stunden später am Ziel, so dass wir nicht am Nachmittag, sondern erst 20.45 unseren all inklusive-Aufenthalt beginnen konnten.
Wir haben uns die Ankunftszeit vom Hotelchef bestätigen lassen und alles am nächsten Tag der TUI- Betreuerin geschildert. Sie wollte sich erkundigen, inwiefern als Entschädigung ein Ausflug verrechnet werden kann. Bis zu unserem Abflug (es war nur eine 8 Tage-Reise, im Endeffekt war der erste Tag durch die Verspätung im Eimer, konnte sie uns aber dazu nichts Genaues sagen.Nun habe ich schon ein bisschen herumgegoogelt, finde aber recht widersprüchliche Aussagen bezüglich einer Entschädigung.
Kennt sich jemand genauer aus?Danke.
