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Alles zu Änderungen bei Flügen nach Reisebeginn

Geplant Angeheftet Gesperrt Verschoben Meinungen zu reiserechtlichen Fragen
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  • bahama247B Offline
    bahama247B Offline
    bahama247
    schrieb am zuletzt editiert von
    #1041

    Das stimmt zweifellos! Wie in so vielen Foren sammeln sich dort wie hier bei dem Thema sicherlich überproportional die Problemfälle  😉
     
    Ich trage dann Gegenteilig jetzt mal was Positives für die Airlines bei: Von Tuifly erhielt der Schreiber zeitnah ohne Rechstbeistand und nur mit einem einfachen wenn auch sicher bestimmt formulierten Brief die volle Summe in Form eines Gutscheins. Persönlich gewertet wie Geld auch wenns streng genommen keins ist.

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    • vonschmelingV Offline
      vonschmelingV Offline
      vonschmeling
      Moderator
      schrieb am zuletzt editiert von
      #1042

      @gabriela_maier
      Ich habe mich entschlossen, auf deine unterirdischen Beiträge nicht mehr zu reagieren.
       
      @all
      Überdies bleibt es bei meiner Aussage, dass Rückschlüsse bezüglich des Aufkommens und der Lösung der Probleme seitens der Airlines nicht aus der Behandlung des Themas in irgendwelchen Foren gezogen werden können.
      Hier sammeln sich die strapaziösen Fälle, Erfolgsmeldungen werden wesentlich seltener verkündet.
       
      Die Flotte der Hamburg Airways besteht aus 3 Flugzeugen; es ist also nicht sehr verwunderlich, dass die Rotation z.B. witterungsbedingt empfindlich gestört werden kann. Die Airline muss nicht gem. EUVO leisten, wenn außergewöhnliche, nicht vorhersehbare Umstände eine Verspätung verursacht haben und sie ihrerseits alles Mögliche zur Abhilfe getan hat. Ob die Umstände nun den Titel höhere Gewalt tragen oder nicht, spielt keine Rolle.
       
      Meine "Meinung zur reiserechtlichen Thematik" im Fall Nils:
      Der Spatz in der Hand ist fett; ich würde ihn lieber nehmen, anstatt einen Diskussionsmarathon, ja womöglich eine gerichtliche Auseinandersetzung mit ungewissem Ausgang zu stemmen.

      Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
      "Im Herzen barfuß!"

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      • NilsemannN Offline
        NilsemannN Offline
        Nilsemann
        schrieb am zuletzt editiert von
        #1043

        curiosus wrote:
        ...es sind keine € 600, schau Dir mal die Distanzen an... 😉

         
        Genau das hab ich gemacht... 3.511km bis 3.529km je nachdem welche Internetseite ich dazu befrage. Ich habe mich dann für diese, die den kleinsten Wert ausspuckte, entschieden: http://www.gcmap.com/mapui?P=DUS-HRG&MS=wls&DU=km
         
        Oder?
         
        @vonschmeling
        Danke für Deine Einschätzung, ich bin das erste Mal in so einer Situation und die war schon echt nervig. Wir sind nämlich Montag morgens um 3 Uhr geflogen und ich sollte am Montag auch wieder im Büro sein. Und Infos gab es von der Airline keine, erst als wir die Deutsche Botschaft in Ägypten kontaktieren bekam wir Infos ob und wann wir wohl wieder heim kommen.

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        • vonschmelingV Offline
          vonschmelingV Offline
          vonschmeling
          Moderator
          schrieb am zuletzt editiert von
          #1044

          Über ein schlechtes Krisenmanagement solltest du im Airlineforum berichten, da gibt es einen Thread zur HK.
          hier klicken
          Darf ich wenigstens annehmen, dass die üblichen Verpflegungsleistungen erbracht wurden?
           
          Wie auch immer du dich entscheidest - viel Glück! 😉

          Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
          "Im Herzen barfuß!"

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          • vonschmelingV Offline
            vonschmelingV Offline
            vonschmeling
            Moderator
            schrieb am zuletzt editiert von
            #1045

            Hier mal eine grobe Definition der "außergewöhnlichen Umstände" im Bezug auf Rotations.
             
            (15) Vom Vorliegen außergewöhnlicher Umstände sollte ausgegangen werden, wenn eine Entscheidung des Flugverkehrsmanagements zu einem einzelnen Flugzeug an einem bestimmten Tag zur Folge hat, dass es bei einem oder mehreren Flügen des betreffenden Flugzeugs zu einer großen Verspätung, einer Verspätung bis zum nächsten Tag oder zu einer Annullierung kommt, obgleich vom betreffenden Luftfahrtunternehmen alle zumutbaren Maßnahmenergriffen wurden, um die Verspätungen oder Annullierungen zu verhindern.
            32004R0261 EU Lex
             
            Es wird auf den Terminus "höhere Gewalt" inzwischen weitgehend verzichtet.
            Überlegungen, ob nun also ein Unwetter in Spanien eine ganze Reihe von Verspätungen und Anullierungen nach sich zieht, und dennoch ex HRG als "außergewöhnlicher Umstand" gewertet werden darf (sh.@gabriela_maier), einigermaßen hinfällig.

            Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
            "Im Herzen barfuß!"

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            • anitebA Offline
              anitebA Offline
              aniteb
              schrieb am zuletzt editiert von
              #1046

              Hallo,
              wir sind am 11.05.2011 von Nürnberg nach Gran Canaria mit Air Berlin geflogen: planmäßiger Abflug 14:05 Uhr, Abflug wurde dann (ca. 13:00) verspätet mit 18:55 Uhr angegeben.
              Tatsächlich sind wir dann gegen 19:15 Uhr abgeflogen. Grund war der Fluglotsenstreik in Griechenland. Begründung seitens Air Berlin: Die Maschine, die uns nach Gran Canaria bringen sollte, kam erst gegen 16:00 Uhr von Griechenland weg. Air Berlin beruft sich auf höhere Gewalt und bietet uns einen Check von 10€ (nach Frankfurter Tabelle) an. Nun meine Frage: Der Streik betrifft ja nicht unsere Flugstrecke. Ist es nicht ein logistisches Problem der Airline, wenn die Maschine erst von woanders her kommt? Kann man das als "höhere Gewalt" definieren, zumal der Streik angekündigt war?
              Habe leider im Netz nichts dazu gefunden. Klar Streik ist normalerweise "höhere Gewalt", aber wie gesagt, wenn unser Flug nur dadurch betroffen ist, weil die Maschine von Griechenland kommt, da bin ich mir halt nicht sicher.
               
               

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              • HolginhoH Offline
                HolginhoH Offline
                Holginho
                schrieb am zuletzt editiert von
                #1047

                Lies dazu doch einfach mal den Beitrag von vonschmeling direkt über Deinem Beitrag 😉

                “Mit dummen Menschen streiten ist wie mit einer Taube Schach zu spielen...“ Rest bei Bedarf googeln!

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                • anitebA Offline
                  anitebA Offline
                  aniteb
                  schrieb am zuletzt editiert von
                  #1048

                  sorry, hat sich mit meinem Beitrag überschnitten.

                  1 Antwort Letzte Antwort
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                  • LuganskL Offline
                    LuganskL Offline
                    Lugansk
                    schrieb am zuletzt editiert von
                    #1049

                    Holginho wrote:
                    Lies dazu doch einfach mal den Beitrag von vonschmeling direkt über Deinem Beitrag 😉
                    Hallo!
                     
                    Beide Fälle sind nicht vergleichbar.
                     
                    Der Flug von Hamburg Airways fand in der Hauptsaison statt (wo der Flugpark voll ausgelastet ist) und die Gesellschaft hat nur 3 Flugzeuge.
                     
                    Der Flug von Air Berlin fand in der Nebensaison statt und die Gesellschaft verfügt über 151 Maschinen. Da dürfte es AB schwer fallen nach zu weisen das es keine Ersatzmaschine gab.

                    1 Antwort Letzte Antwort
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                    • HolginhoH Offline
                      HolginhoH Offline
                      Holginho
                      schrieb am zuletzt editiert von
                      #1050

                      Hast Du dabei "vielleicht" auch  in Betracht gezogen 😉 , das AB aber auch einen "etwas umfassenderen" 😉   Flugplan als HA, und somit auch gewisse logistische Problematiken zu lösen haben könnte? 😉
                       
                      Die Fälle sind i.d.T. natürlich nicht 1:1 vergleichbar (alleine weil andere Begleitumstände) - sowohl in ihrer Wirkung, alsauch Grundproblematik aber m.E. durchaus auf die von vonschmeling gepostete Definition "anwendbar".

                      “Mit dummen Menschen streiten ist wie mit einer Taube Schach zu spielen...“ Rest bei Bedarf googeln!

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                      • vonschmelingV Offline
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                        vonschmeling
                        Moderator
                        schrieb am zuletzt editiert von
                        #1051

                        @Lugansk
                        Wieso "beide Fälle"?
                        Die EU Richtlinien gelten für ALLE FÄLLE, das ist im Grunde ganz einfach ...

                        Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
                        "Im Herzen barfuß!"

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                        • Alfred_TetzlaffA Offline
                          Alfred_TetzlaffA Offline
                          Alfred_Tetzlaff
                          schrieb am zuletzt editiert von
                          #1052

                          @aniteb

                          Gerade zum Thema "Streik" gibt es Musterprozesse, die besagen, dass das keine unvorhersehbaren Umstände sind

                          2015, Porto Angeli, Rhodos
                          2016 - LTI Glyfada, Korfu - 2017 Conil de la Frontera

                          1 Antwort Letzte Antwort
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                          • bernhard707B Offline
                            bernhard707B Offline
                            bernhard707
                            schrieb am zuletzt editiert von
                            #1053

                            Nur zutreffend beispielsweise bei Streik des Personals einer Airline, hier könnte der Streik von der Airline abgewendet werden.
                            Nicht zutreffend bei einem Fluglotsenstreik wie bei aniteb.

                            Life is too short to limit your vision ... indeed

                            1 Antwort Letzte Antwort
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                            • vonschmelingV Offline
                              vonschmelingV Offline
                              vonschmeling
                              Moderator
                              schrieb am zuletzt editiert von
                              #1054

                              Nein, gibt es nicht. Ein Musterprozess dient dazu, über eine Vielzahl identischer Fälle zu entscheiden und die Entscheidung sodann auf alle anzuwenden.
                              Wohl gibt es gerichtliche Entscheidungen, bei welchen dem Kläger trotz Streiks ein Anspruch auf Entschädigung zugesprochen wurde, jedoch sind diese Entscheidungen fallspezifisch und nicht identisch.
                              Es ist auch nicht allein entscheidend, ob ein Streik angekündigt war, oder nicht.
                              Details zur Erfolgsaussicht kann User hier sicherlich nur durch eine anwaltliche Beratung erfahren.

                              Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
                              "Im Herzen barfuß!"

                              1 Antwort Letzte Antwort
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                              • LuganskL Offline
                                LuganskL Offline
                                Lugansk
                                schrieb am zuletzt editiert von
                                #1055

                                @ vonSchmeling
                                Wer lesen kann ist klar im Vorteil!

                                Wo behauptete ich das die EU Richtlinien nicht für ALLE FÄLLE gelten ?????
                                 
                                Nirgendwo! 
                                 
                                 
                                 
                                Es geht in diesem Fall doch darum: AB dürfte es schwer fallen nach zu weisen, das in der Nebensaisson keine von 151 Maschinen als Ersatz verfügbar war und alle Möglichkeiten ausgeschöpft wurden, wie es die EU Richtlinien fordern.

                                1 Antwort Letzte Antwort
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                                • HolginhoH Offline
                                  HolginhoH Offline
                                  Holginho
                                  schrieb am zuletzt editiert von
                                  #1056

                                  "Falsch", erstmal müßte der user eine schlüssige Indizien-/Beweiskette darstellen die nahe legt, das AB wirklich alles unterlassen hat um den Vorfall zu vermeiden...
                                   
                                  ...und das dürfte dem user sehr schwer fallen 😉
                                   
                                  Nein, Du hast nicht geschrieben, das die EU-Richtlinien nicht für alle Fälle gelten, aber Du hast einen durchaus richtigen Vergleich als nichtig erklärt.
                                   
                                  Kleiner Tipp:
                                  Wer lesen kann ... 😉
                                   
                                  ...und sich dann auch noch an seinen eigenen Worte erinnert und alle Beiträge zum Thema aufmerksam liest...

                                  “Mit dummen Menschen streiten ist wie mit einer Taube Schach zu spielen...“ Rest bei Bedarf googeln!

                                  1 Antwort Letzte Antwort
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                                  • vonschmelingV Offline
                                    vonschmelingV Offline
                                    vonschmeling
                                    Moderator
                                    schrieb am zuletzt editiert von
                                    #1057

                                    @Lugansk
                                    Die von dir aufgezählten Unterscheidungen fließen ganz selbstverständlich in die Vokabel "zumutbar" ein, insofern ist deine Herleitung "außergewöhnlicher Umstände" schlicht und einfach eine Erfindung.
                                     
                                    Übrigens sind diese "wer lesen kann ..." Grundschul-Plattitüden totöde und ganz besonders befremdlich, wenn jemand hofrecht im Glashaus sitzt ...??
                                    😱 :?

                                    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
                                    "Im Herzen barfuß!"

                                    1 Antwort Letzte Antwort
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                                    • Alfred_TetzlaffA Offline
                                      Alfred_TetzlaffA Offline
                                      Alfred_Tetzlaff
                                      schrieb am zuletzt editiert von
                                      #1058

                                      @all
                                       
                                      Ich meinte nicht Musterprozesse, habe aber mal in einer Verbraucherzeitschrift(Guter Rat, Test oder so) gelesen, dass Streiks Fluglotsenstreiks nicht zu unvorsehbaren Umständen gehören.

                                      2015, Porto Angeli, Rhodos
                                      2016 - LTI Glyfada, Korfu - 2017 Conil de la Frontera

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                                        bernhard707
                                        schrieb am zuletzt editiert von
                                        #1059

                                        ...oder so.

                                        Life is too short to limit your vision ... indeed

                                        1 Antwort Letzte Antwort
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                                        • vonschmelingV Offline
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                                          schrieb am zuletzt editiert von
                                          #1060

                                          @Alfred_Tetzlaff
                                           
                                          Allerdings sind Streiks in gewisser Weise "vorhersehbar", jedoch seltenst die tatsächlichen Auswirkungen auf den Luftverkehr. Fragt sich, ob und wie sich eine Airline in "zumutbarem Maß" darauf so vorbereiten kann, dass Verspätungen ganz vermieden werden??
                                           
                                          Sicherlich gibt es auch für Causae im Bereich Fluggastrechte richtungsweisende Entscheidungen, dennoch kann es sein, dass Richter selbst vollkommen gleich gelagerte Fälle ganz unterschiedlich bewerten und zu entsprechend abweichenden Urteilen kommen.
                                           
                                          Ich erwähne dies hauptsächlich, da mir gerade in diesem Thread schon häufiger aufgefallen ist, dass sich geschädigte Passagiere an bereits gefällte Entscheidungen klammern, die den ihren noch nicht einmal im Ansatz ähnlich sind.
                                          Und selbst wenn sie es sind ist das noch lange kein Garant für ein gleichlautendes Urteil ...

                                          Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
                                          "Im Herzen barfuß!"

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