Flugzeitänderung vor der Reise
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Hallo
ich will bestimmt nicht meckern,aber so manchesmal frag ich mich wie begriffstutzig mache Leute sind,da sie immer noch nicht kapiert haben,das der erste Tag zur Anreise zählt,und der letzte zur Abreise.
Getoppt wir das ganze nur noch durch die ständig neuen Fragen,was nehm ich bei Durchfall in Ägyten,wo alles schon hundertmal beantwortet wurde.
So das mußte einfach mal raus.
Gruß Birgit -
goldi wrote:
Der 1.und letzte Tag dient auch nur der reinen Beförderung, wenn Du den 1.und letzten Tag trotzdem dazu zählst, sind es ja auch 15 Tage.
Du bist bei den Flugzeiten genau so lang vor Ort wie bei den alten Zeiten.Kann ist so zwar nicht bestätigen, denn bei unserer Zeit sind wir nur 6 1/2 Tage vor Ort - auf 15 käme ich wohl nur bei 2 Wochen..... (und bei unserem letzten Ägyptenurlaub hatten halt sehr viel Glück und waren 8 ganze Tage vor Ort, da der Hinflug um 3 Uhr und der Rückflug um 22 Uhr waren)
@all
Aber egal wie, ich wollte hier einfach nur Erfahrungsberichte und keine bissigen Kommentare oder Meinungen wie von Birgit z.B. begriffstutzig. Mir ist schon klar das der An- und Abreisetag dazu zählen, trotzdem kann man sich wohl ärgern, oder?
Aber zum Thema zurück, ich habe die Tickets ja ziemlich spät bekommen und somit auch sehr spät davon erfahren. Nach einigen Telefonaten mit dem RV können wir jetzt auf eine Umbuchung hoffen. Evtl. über einen anderen Flughafen, oder sogar erst komplett einen Tag später. Jetzt wird erstmal in den nächsten Tagen gepackt und dann geht es los in den Urlaub. Wir werden sehen was möglich ist, die Hoffnung stirbt bekanntlich zuletzt! -
@Birgit2401
es ist nicht immer , so wie Du das schreibst mit ersten und letzten Tag einer Pauschalreise.
Man bucht z.B. : bei Jahnreise oder ITS Pauschale ( mit Flug, Transfer , Reiseleitung ) und dann die einzelne Nächte im Hotel .
Wenn ich aber am Anreise Tag um 23:59 abfliege und dann im Hotel zB Ägypten um 6 Uhr früh ankomme-mein Zimmer kriege , habe ich keine 14 Tage gehabt.
Genauso wenn ich um 1 Uhr früh abfliegen muss.
Ich finde das nicht in Ordnung.
L.G
jomi -
jomi23 wrote:
@Birgit2401
es ist nicht immer , so wie Du das schreibst mit ersten und letzten Tag einer Pauschalreise.
Man bucht z.B. : bei Jahnreise oder ITS Pauschale ( mit Flug, Transfer , Reiseleitung ) und dann die einzelne Nächte im Hotel .
Wenn ich aber am Anreise Tag um 23:59 abfliege und dann im Hotel zB Ägypten um 6 Uhr früh ankomme-mein Zimmer kriege , habe ich keine 14 Tage gehabt.
Genauso wenn ich um 1 Uhr früh abfliegen muss.
Ich finde das nicht in Ordnung.
L.G
jomiHallo!
Ganz einfach:
Buche keine Pauschalreise sondern nur die Übernachtungen und orgarnisiere die Anreise selber.
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Exakt und auf den Punkt getroffen!
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Rechte zu haben ist Praxis, Recht zu bekommen (in Form einer pekuniären) Entschädigung eher eine Herausforderung.

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@AntoniaW
Hallo,
Dann gebe ich Dir ein Beispiel .
Wir 2 Erwachsene und unsere 2 Freunde haben 1 Woche ( 7 Tage ) bei dem gleichen RV gebucht.
Abflug Montag , Rückflug Montag.
Abflug war urspr. um 16 Uhr , Rückflug um 11 Uhr.
Bei unseren Freunden wurde der Abflug auf 23:55 geändert und dazu noch Rückflug um 1 Uhr.
Wir waren im Hotel am Abend -damit hatten wir volle 7 Übernachtungen.
Aber unsere Freunde kamen erst am Diestag im Hotel und um am Montag früh um 1 Uhr zu fliegen haben sie am Sonntag um 22 Uhr das Hotel verlassen müssen.
Damit hatten die 5 Übernachtungen.
Es ist keine Ausnahme.
LG -
Hallo jomi,
wenn immer möglich, gebe ich gerne Tipps aus eigener Erfahrung und Erinnerung, die den Reisegästen die Argumentation gegenüber der Reiseindustrie vereinfachen. Aber auch in Deinem geschilderten "Extremfall" am äussersten Rand der zulässigen Möglichkeiten gilt dennoch:Entscheidend sind die Abflugzeiten - hin und zurück am gebuchten Tag.
Und die sind so eingehalten worden. Die Ankunftszeit/Abreisezeit am
und vom Urlaubsort sind hinsichtlich der Reisedauer rechtlich nicht interessant.Allerdings, wie bereits geschrieben, ist die Nachtruhe empfindlich eingeschränkt worden. Das wäre ein Ansatzpunkt. Und auch dann, wenn es sich um eine Kurzreise
gehandelt hätte, wegen des Reisezwecks und deren verändertem Zuschnitt. Aber auch nur, wenn die Flugzeiten noch nach der Buchung geändert wurden.Gruß privacy
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Hallo,
sicherlich ist die Frage hier schon öfter gestellt worden (allerdings gebe ich zu, dass ich jetzt nicht alle Beiträge hier durchlesen wollte):
Ich habe direkt bei Condor im letzten September für April 2011 einen Flug nach PMI gebucht. Nun habe ich im Condorflugplan (Stand 6.1.) gesehen, dass der Flug nun nicht um 5.50 Uhr sondern um 12.15 Uhr gehen soll (lt. Flugplan Flughafen DUS keine Änderung der Flugzeit). Ich hatte mir mit Absicht einen so frühen Flug genommen.
Gut es ist vielleicht noch ein bischen früh, aber: wenn die Flugzeitänderung so bleibt, muss ich das einfach hinnehmen? -
Medelon wrote:
wenn die Flugzeitänderung so bleibt, muss ich das einfach hinnehmen?Die Antwort lautet JA !
Hier ein Auszug aus den AGB von Condor, die du bei der Buchung akzeptierst hast.
15.0 Flugpläne, Verspätungen und Flugstreichungen / Flugzeitänderungen, Passagierrechte15.1 Die veröffentlichten Flugzeiten können sich zwischen dem Datum der Veröffentlichung und dem Buchungs- bzw. Flugdatum ändern. Die Zeiten sind nicht garantiert und nicht Bestandteil des Beförderungsvertrages.
Den letzten Satz sollte auch die Bahn in ihre Beförderungsbestimmungen übernehmen.
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Warum solltest Du denn besser gestellt sein ? Es sind auch Pauschalreisende auf Deiner Maschine, die sind ebenso betroffen. Da gibt es keinen Unterschied, ausser das Du bei pauschal fast immer einen Transfer hast, meistens günstiger reisen kannst und einen Reiseveranstalter verklagen kannst.
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@urlauber61
OT: Du wirst es nicht glauben, aber ich bin am 31.12. mit der DB auf die Minute genau abgefahren und angekommen. Ebenso am 5.1. dann zurück

Das war für mich ein echter Kulturschock !Ich hab's (nach so vielen Katastrophenfahrten !) immer noch nicht wirklich "verinnerlicht"...

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@medelon und goldi: Aber klar seid ihr als Direktbucher anders gestellt. Der Pauschaltourist bucht "einen Urlaub" oder "ein Hotel", der Flug ist hier nebensächlich, siehe auch der Beitrag von Urlauber61 oben.
Als Direktbucher buchst du aber einzig und allein den Flug, hast somit einen ganz anderen Buchungshintergrund, und es gelten eben nicht die oben zitierten AGB´s. Also musst du dir als Direktbucher eine Verschiebung von 6 Stunden nicht gefallen lassen.
