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Reise gewonnen von Sonnenschein Reisen! Seriös???

Geplant Angeheftet Gesperrt Verschoben Reiseveranstalter
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  • Ostfriese 1O Offline
    Ostfriese 1O Offline
    Ostfriese 1
    schrieb am zuletzt editiert von
    #41

    Überflüssiges Zitat entfernt, da dieses bei einer direkten Anrede entbehrlich ist.
    Hallo Skihaserl,
     Finger weg von Sonnenschein-Reisen !!
    Das sind Kaffeefahrten zum Leute hereinlegen.
    Matratzen, Putzlappen, obskure Gewinnreisen usw.
    Unterbringung und Abfütterung in Absteigen, minus 5 Sterne
    Gruß Ostfriese 1

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    • erdbeere_elleE Offline
      erdbeere_elleE Offline
      erdbeere_elle
      schrieb am zuletzt editiert von
      #42

      Hallo,
       
      ich habe die Briefe von Sonnenschein Reisen nicht beantwortet und auch nicht bezahlt.
      Die ganze Situation ist jetzt mittlerweile schon ein Jahr her und tatsächlich habe ich diese Wochen einen Brief von der Höka INkasso bekommen das ich einen Betrag von -> 195, 81 €<- zahlen muss. Ansonsten droht mir mal wieder eine Gerichtsvollziehung.
      Ich muss sagen langsam nervt mich das alles nur noch und ich habe auch nicht vor zu zahen weil es meiner meinung nach nicht zu einen Gerichtsvollzug kommt den für die 200€ macht das kein Mensch! 
      zudem habe ich noch ein tolles vdeo gefunden was die ganze sache aufklärt
      http://www.abzocknews.de/2011/06/01/wdr-markt-dreiste-gewinnspiel-kaffeefahrt-abzocke-video/#more-67356
       
      es wäre trotzdem toll wenn ich darauf antworten bekommen würde und mich interessiert es ob jemand soweit in diese situation schon reingeraten ist?!

      1 Antwort Letzte Antwort
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      • soosiS Offline
        soosiS Offline
        soosi
        schrieb am zuletzt editiert von
        #43

        ...werf den ganzen Mist in die Tonne und reagiere nicht..solange nichts vom Gericht kommt,stehst Du auf der sicheren Seite,oder fordere ganz frech das Inkasso Büro auf, das sie Dir die von Dir akzeptierten Verträge schriftlich zukommen lassen..innerhalb einer von Dir gesetzten Frist.

        Vaya con Dios y quiêreme como soy

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        • Gabi2001G Offline
          Gabi2001G Offline
          Gabi2001
          schrieb am zuletzt editiert von
          #44

          Hallo Elle,
           
          wie Soosi schon richtig  schreibt, alles was vom Inkasso kommt ab in die Tonne.
           
          Wichtig!!!!  sollte wider Erwarten dann ein gerichtlicher Mahnbescheid ins Haus flattern mußt Du unbedingt reagieren und widersprechen.
           
          Tust Du das nicht, hat das Inkasso Büro automatisch einen vollstreckbaren Titel, denn einen Mahnbescheid kann jeder beantragen, ob er rechtens ist wird nicht überprüft.
           
          Wenn Du widersprochen hast, kommt es wenn das Inkasso Büro klagen sollte zur Verhandlung, was ich aber nicht glaube, denn spätestens da hören die meißten auf.
           
          Grüßle Gabi 2001 ( Franz)

          man lebt nur einmal, erben braucht auch keiner, deshalb lebe jetzt !!!, denn es nützt nichts, der Reichste auf dem Friedhof zu sein.

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          • bernhard707B Offline
            bernhard707B Offline
            bernhard707
            schrieb am zuletzt editiert von
            #45

            erdbeere_elle wrote:
            ...tatsächlich habe ich diese Wochen einen Brief von der Höka INkasso bekommen das ich einen Betrag von -> 195, 81 €. - zahlen muss. Ansonsten droht mir mal wieder eine Gerichtsvollziehung...
            Ich muss sagen langsam nervt mich das alles nur noch und ich habe auch nicht vor zu zahen weil es meiner meinung nach nicht zu einen Gerichtsvollzug kommt den für die 200€ macht das kein Mensch!...
            Das von mir Unterstrichene ist besonders interessant...
            Weit gefehlt, Inkasso-Unternehmen versenden auch für geringere Beträge Mahnbescheide, denn davon leben sie. Zudem macht sich sowas immer prima in deiner Schufa!
            Du solltest die Forderung in jedem Fall mit einem Schreiben und begründet ablehnen. Ignorierst du selbst einen Mahnbescheid kann nach Fristablauf ohne weitere Ankündigung die gerichtliche Vollstreckung plus der angefallenen Kosten angeordnet werden.

            Life is too short to limit your vision ... indeed

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            • gastwirtG Offline
              gastwirtG Offline
              gastwirt
              Gesperrt
              schrieb am zuletzt editiert von
              #46

              Leider macht soosi hier das, was sogar namhafte Verbraucherschützer empfehlen, nämlich diesen Rat zu geben, ab in die Tonne.
              Klar kann der Papierkorb eine Lösung sein, muss aber nicht! Mit Bernhards Rat fährt man die sichere Seite!!! Legt gegen den Mahnbescheid Widerspruch ein, klagen tun die dann nicht, weil sie wissen, dass sie verlieren. Einen Mahnbescheid für irgend jemand bekommt man für wenig Geld, erst bei Widerspruch kommen diese Nepper schnell in Erklärungsnot! Also erspart Einspruch viel Ärger und kostet einfach eingeschrieben 2,15€

              1 Antwort Letzte Antwort
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              • Gabi2001G Offline
                Gabi2001G Offline
                Gabi2001
                schrieb am zuletzt editiert von
                #47

                @ Gastwirt,
                 
                soosi schrieb aber auch alles in die Tonne bis was vom Gericht kommt und ein Mahnbescheid ist nun mal ein vom Mahngericht gefertigtes Schreiben.
                 
                Gabi 2001 ( Franz )

                man lebt nur einmal, erben braucht auch keiner, deshalb lebe jetzt !!!, denn es nützt nichts, der Reichste auf dem Friedhof zu sein.

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                • bernhard707B Offline
                  bernhard707B Offline
                  bernhard707
                  schrieb am zuletzt editiert von
                  #48

                  Nicht ganz richtig, wie auch mein Beitrag gestern der Uhrzeit geschuldet zum Teil nicht.
                  Jeder Gewerbetreibende und natürlich auch ein Inkasso-Unternehmen kann auf einem vorgeschriebenen Formular einen Mahnbescheid bei einem zuständigen Amtsgericht beantragen, der Mahnbescheid selbst wird dann vom Amtsgericht zugestellt.
                  Nach Ablauf der Widerspruchsfrist wird ohne begründeten Einspruch des Schuldners vom Amtsgericht ein Vollstreckungsbescheid erlassen.

                  Life is too short to limit your vision ... indeed

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                  • Gabi2001G Offline
                    Gabi2001G Offline
                    Gabi2001
                    schrieb am zuletzt editiert von
                    #49

                    @ Bernhard 707,
                     
                    auch nicht ganz richtig, der Widerspruch muß nicht begründet werden, es reicht ein Kreuz an der richtigen Stelle, dann gibt das Mahngericht das Verfahren ab ans zuständige  Amtsgericht.
                     
                     
                    Gabi 2001 ( Franz )

                    man lebt nur einmal, erben braucht auch keiner, deshalb lebe jetzt !!!, denn es nützt nichts, der Reichste auf dem Friedhof zu sein.

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                    • bernhard707B Offline
                      bernhard707B Offline
                      bernhard707
                      schrieb am zuletzt editiert von
                      #50

                      Ich habe noch keinen Mahnbescheid erhalten 😉 , aber an kompetenter Stelle (Mitarbeiterin eines Inkasso-Unternehmens) nachgefragt.
                      Das "Mahngericht" ist nur eine Abteilung des Amtsgerichts und bei Widerspruch egal welcher Art wird vom Amtsgericht ein Prozesstermin festgelegt.
                      Bei Nichterscheinen oder Vertretung durch einen Anwalt und nicht überzeugendem Widerspruch wird eine Vollstreckung angeordnet.
                       
                      Die Beiträge rutschen jetzt ganz gewaltig ins OT, zum Thema sollte allerdings erdbeere_elle von ihrem
                       
                      "...langsam nervt mich das alles nur noch und ich habe auch nicht vor zu zahen weil es meiner meinung nach nicht zu einen Gerichtsvollzug kommt den für die 200€ macht das keinMensch!..."
                       
                      mal wieder runterkommen.

                      Life is too short to limit your vision ... indeed

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                      • vonschmelingV Offline
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                        vonschmeling
                        Moderator
                        schrieb am zuletzt editiert von
                        #51

                        Es schadet im Übrigen nichts, auch der Mahnung des Inkasso-Unternehmens zu widersprechen, am besten mit einer ultimativen Aufforderung zur Unterlassung und der Androhung, im Missachtungsfalle selbst rechtliche Schritte einzuleiten.
                        Das "Kreuz an der richtigen Stelle" im Falle eines gerichtlichen Mahnbescheides (ist nicht so ganz unwahrscheinlich, dass einer zugestellt wird!) macht man beim Widerspruch gegen die gesamte Forderung. Richtig ist: Dieser Widerspruch muss nicht begründet werden, vielmehr mussdie Forderung begründet werden, also warum man für den Betrag X in Anspruch genommen werden soll.
                        I.d.R. endet der Spuk an dieser Stelle (Inkasso) ... offenbar ist die Methode aber sehr lukrativ und weit über die Tourismusbranche hinaus verbreitet.
                        :?

                        Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
                        "Im Herzen barfuß!"

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                        • curiosusC Offline
                          curiosusC Offline
                          curiosus
                          Gesperrt
                          schrieb am zuletzt editiert von
                          #52

                          ...und hat an dieser Stelle eigentlich weit oder nah verbreitet nichts zu suchen. Für derlei Auslassungen wie man einem Mahnbescheid begegnet wäre ein Besuch bei einem Anwalt geeigneter. Maximal könnte man hier die Meinung anderer eruieren, dann aber bitte in dem entsprechenden Unterforum... 😉

                          1 Antwort Letzte Antwort
                          Antworten Zitieren
                          • vonschmelingV Offline
                            vonschmelingV Offline
                            vonschmeling
                            Moderator
                            schrieb am zuletzt editiert von
                            #53

                            Tja ... DIE Idee hatte ich grade auch, aber nu war´s zum Löschen zu spät ... :?   😞

                            Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
                            "Im Herzen barfuß!"

                            1 Antwort Letzte Antwort
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                            • erdbeere_elleE Offline
                              erdbeere_elleE Offline
                              erdbeere_elle
                              schrieb am zuletzt editiert von
                              #54

                              Ich muss ehrlich zugeben, dass ich total verwirrt bin. Was wäre nun die sicherste Lösung von allem? Reicht es den aus wenn ich schrieftlich der Inkasso wiederspreche? vorallem wie kann ich das ausdrücken, dass ich auch erfolg dabei habe? 
                              oder sollte ich einen anderen lösungsweg finden, den von mitschülern hab ich heute erfahren das man mit der Inkasso nicht spaßen sollte und warten bis es zu spät ist.
                              Vielen Dank auch für alle Antworten 🙂

                              1 Antwort Letzte Antwort
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                              • soosiS Offline
                                soosiS Offline
                                soosi
                                schrieb am zuletzt editiert von
                                #55

                                ...da es ja jetzt um rechtliche Meinungen geht, solltes Du mal hier nachfragen/lesen

                                Vaya con Dios y quiêreme como soy

                                1 Antwort Letzte Antwort
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                                  Gabi2001
                                  schrieb am zuletzt editiert von
                                  #56

                                  Hallo elle,
                                   
                                  also noch mal langsam zum mitschreiben, alles was vom Inkasso kommt kannst Du widersprechen, die werden aber nicht darauf reagieren und munter weitermachen.
                                   
                                  Alles was vom Inkasso kommt kann man also auch ignorieren.
                                   
                                  Ernst wirde es wenn der Mahnbescheid kommt, bei uns in Sachsen Anhalt gibt es ein zentrales Mahngericht, wo jeder sogar über das Internet einen Mahnbescheid beantragen kann, dieser wird weder auf Berechtigung noch auf Richtigkeit überprüft.
                                   
                                  Wenn dieser Mahnbescheid kommt einfach das Kreuz bei der gesamten Forderung widersprechen setzen fertig, dann warten auf die Dinge die da kommen, soll heißen wirst Du verklagt, was aber unwarscheinlich ist. Widersprichst Du nicht hat das Inkasso sein Ziel erreicht, dann haben sie einen vollstreckbaren Titel.
                                   
                                  Also unbedingt auf einen Mahnbescheid reagieren!!!!
                                   
                                  Grüßle Gabi 2001 ( Franz )

                                  man lebt nur einmal, erben braucht auch keiner, deshalb lebe jetzt !!!, denn es nützt nichts, der Reichste auf dem Friedhof zu sein.

                                  1 Antwort Letzte Antwort
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                                  • demiD Offline
                                    demiD Offline
                                    demi
                                    schrieb am zuletzt editiert von
                                    #57

                                    erdbeere_elle wrote:
                                    Reicht es den aus wenn ich schrieftlich der Inkasso wiederspreche? vorallem wie kann ich das ausdrücken, dass ich auch erfolg dabei habe?
                                    hab mal für dich gegoogelt ;)---> klick

                                    Gegenseitiges Schulterklopfen erhöht die Gefahr von bleibenden Haltungsschäden.

                                    1 Antwort Letzte Antwort
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                                    • vonschmelingV Offline
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                                      schrieb am zuletzt editiert von
                                      #58

                                      Wird denn jetzt geschlossen oder verschoben? Immerhin hat User offenbar noch Klärungsbedarf?!?!
                                      ❓
                                       
                                      @erdbeere-elle
                                      Ich widerspreche hier mal @gabi2001 ... es ist nicht besonders ratsam, die Mahnung des Inkassounternehmens gänzlich zu ignorieren - sprich die Mahnung einfach nur wegzuwerfen. Auch eingedenks möglicher Folgen: Bewahre die Unterlage auf, antworte dem Inkasso Verein mit einer ausdrücklichen Aufforderung zur Unterlassung und poste weitere Fragen entweder im Unterforum Meinungen zu reiserechtlichen Fragen, oder erkundige dich via PN.

                                      Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
                                      "Im Herzen barfuß!"

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                                      • erdbeere_elleE Offline
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                                        schrieb am zuletzt editiert von
                                        #59

                                        Ich habe nun mit hilfe von einer internettseite mir dieses schreiben zusammen gestellt und hoffe das es so richtig ist.
                                         
                                        Betr. : Ihr Mahnschreiben vom 27.10.2011
                                         
                                        Sehr geehrte Damen und Herren,
                                        hiermit teile ich Ihnen mit, dass ich bezüglich Ihres Mahnschreibens sowohl die Hauptforderung als auch Ihren Anspruch auf jegliche Inkassokosten vollumfänglich bestreite.
                                        Eine Auftragsvergabe an Ihren Mandanten zur Bestellung irgendeiner Dienstleistung bzw. Ware ist zu keinem Zeitpunkt erfolgt, es existiert daher kein wirksamer Vertrag zwischen mir und Ihrem Mandanten.
                                        Die Bestellung an Ihren Mandanten erfolgte in Unkenntnis der Kostenpflichtigkeit, weil ich von Ihrem Mandanten unter Verstoß gegen die Preisangabenverordnung sowie gegen wettbewerbsrechtliche Bestimmungen diesbezüglich getäuscht wurde.
                                         
                                        Bei der von Ihnen angegebenen Adresse des Forderungsstellers handelt es sich nicht um eine ladungsfähige Anschrift. Solange Sie Ihre Mandantin bzw. den ursprünglichen Forderungssteller nicht gegenüber mir als rechtsfähige, bestimmbare Partei identifizieren, bestreite ich schon Ihre Aktivlegitimation zur Beitreibung der Forderung.
                                         
                                        Wie bereits ausgeführt, wird daher die Forderung vollumfänglich bestritten. Dies haben Sie dem Forderungssteller mitzuteilen. Forderungen, die weder qualifiziert dargelegt noch in der Sache begründet sind, und die dem Forderungssteller daher nicht zustehen, werde ich nicht begleichen.
                                        Einem gerichtlichen Mahnbescheid werde ich fristgemäß widersprechen. Von weiteren Mahnschreiben an meine Adresse ist Abstand zu nehmen. Ich warne eindringlich vor widerrechtlicher Weitergabe meiner Daten an die SCHUFA.
                                         
                                        Sie haben mir den Zugang des Schreibens sowie die Unterlassung weiterer Mahnschreiben in dieser Sache zu bestätigen. Hierfür habe ich mir eine Frist bis zum 21.11.2011 notiert. Andernfalls erfolgt umgehend Beschwerde bei der für Ihre Zulassung zuständigen Stelle.
                                         
                                        Ich hoffe, mich unmissverständlich ausgedrückt zu haben.
                                        Mit freundlichen Grüßen

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                                          schrieb am zuletzt editiert von
                                          #60

                                          Nochmal:

                                          Es gehört hier nicht hin!

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