Alles zu Änderungen bei Flügen nach Reisebeginn
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Hallo vonschmeling!
Vielen Dank für die schnelle Antwort. Gut, daß wir Dich haben
An diesem Tag gibt's nur einen Flug ab Zweibrücken nach Kreta, so schlau war ich schon (blond halt...) und der ist von 6.00 auf 17.25 verschoben worden
Mit dem "netten Schreiben" an den Veranstalter überlege ich immer vielleicht doch, schon aus Prinzip, viel Hoffnung habe ich allerdings nicht...
Schönen Tag noch!
J. -
@Fischlein1
Würde die Alternative mit einem anderen Flughafen greifen...? erstmal nett angefragt über mögliche Alternativen beim RV ist sicher besser als gleich Dampf abzulassen - das kannst du immernoch, wenn gar nichts anderes geht.Wir hatten ähnliche Probleme mit einem Flug 2009 von Schönefeld in die Türkei, sollte erst 18.50 Uhr starten, dann 23.00 Uhr - tatsächlich gings 1.40 Uhr los. Statt aufs Zimmer gings also gleich morgens schlaftrunken auf die Liegen am Strand. Der Urlaub war dann aber doch so klasse, dass wir uns mit dem RV nicht weiter rumstreiten wollten, es gab 30 Euro "Entschädigung" für 4 Personen (Frankfurter Tabelle entsprechend lt. RV) und gut wars.
Dieses Jahr gehts andersrum, Abflug sollte 22.20 Uhr sein, Ankunft wäre am Flughafen 3.15 Uhr gewesen, jetzt gehts 10.30 Uhr los und wir sind pünktlich zum Kaffee im Hotel (ich halt sowas von die Daumen, dass es so bleibt...
).LG Birgit
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Nun hat @Fischlein1 ja erstmal hier "Dampf abgelassen" und zu mehr hat auch niemand geraten!

Gerade wenn man mit Kind reist, sind Abreiseverschiebungen in die Abendstunden eher unerbaulich, auch wenn sowohl der Flug, als auch mutmaßlich der Transfer rel. kurz sind - ein wenig Dampf ist sicher okay!
Man muss sich nicht mit dem Veranstalter zanken, die Unnanehmlichkeiten "abbezahlt" zu bekommen scheint hier auch nicht das hauptsächliche Motiv zu sein, jedoch handelt es sich um eine a) kurzfristige und b) erhebliche Verschiebung der Abreisezeit und - auch ohne Verantwortung für einen Abkömmling! - um eine Verminderung der ursprünglich gebuchten Leistungen. Ich habe ganz bewusst ein "höfliches Schreiben" und nicht "Androhung rechtlicher Konsequenzen" angeraten. Gewöhnlich führt das nicht zum Zwist, sondern zum Entgegenkommen des Veranstalters mit der Hoffnung auf eine Kundenbindung. -
Guten Tag an alle,
meine Flugzeiten wurden auch von Schaunisland natürlich zu meinem Nachteil geändert
, am Anfang Hin- und Rückflug um 9:50 jetzt Hin um 18:30 und Rüchflug um 9:30. Habe mir die Reise extra wegen den Flugzeiten rausgesucht und jetzt. Meine Frage: was heißt eigentlich Anreise- und Abreisetag zählen nicht als Urlaubstage? Heißt es, bei 10Tagen Urlaub wär die Hinreise am 1en und die Rückreise am 12en!
Ich buche schließlich Urlaubstage und nich Urlaubsnächte
Wäre schön wenn man bei Holidaycheck auch die Veranstalter bewerten könnte.
MfG -
@viktor15
... willkommen im Forum von HC und ja, es ist tatsächlich so: du buchst Übernachtungen und An- und Abreisetag zählen nur für deine Urlaubsplanungeigenes Beispiel: Urlaub vom 17.-28.07.2011 - also 12 Tage, aber nur 11 Übernachtungen
das ganze wurde im Forum schon in mehreren Beiträgen beschrieben...
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Gestern sind wir mit Skyairline von Antalya nach Basel geflogen, bzw. wollten nach Basel fliegen. Um 15:30 sollen wir abfliegen und saßen auch fertig zum Abflug im Flieger. Wegen technischer Mängel mussten wir aber wieder aussteigen. Wir saßen dann ohne jegliche offizielle Info 1,5 Stunden rum. Dann gabs immer mehr widersprüchliche Infos, bevor es dann hieß, dass unser Gate geändert wird und wir gegen 18 Uhr abfliegen. Die ganze Zeit über saßen wir also in dem kleinen Gate, nicht für jeden Sitzplätze, keine Getränke, etwas zu essen,....17:50 dann endlich Abflug in Antalya. Die Maschine sollte geplant zunächst nach Basel und dann nach Zürich fliegen.
Während des Fluges wurde bekanntgegeben, dass wir statt in Basel in Zürich landen werden, weil es in Zürich ein Nachtflugverbot gibt und wir schon so spät dran waren. Von dort wurden wir dann mit einem Bus nach Basel gebracht und kamen dort mit insgesamt fast 5 Stunden Verspätung, gegen 23 Uhr (statt 18:00) an.Hat jemand Erfahrung mit dieser Fluggesellschaft? Hat man unter diese Umständen Anspruch auf eine Entschädigung?? Da der Flug nicht aus einem EU-Land ging und es sich auch um keine EU-Fluggesellschaft handelt bin ich da unsicher.Über eine Antwort würde ich mich sehr freuen!!
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Hallo!
Erst einmal eine Frage:
Bist Du Deutsche/er und hast in Deutschland nach deutschem Recht gebucht?
Dann steht Dir nach deutschem Recht eine geringe Entschädigung zu.
Geld bekommst Du (nach Frankfurter Tabelle) ab 4 Stunden Verspätung. Und zwar 5% des Tagessatzes für jede weitere Stunde Verspätung. Da die Verspätung "fast 5 Stunden" beträgt bekommst Du 5% des Tagessatzes.
Wenn der Tagessatz zum Beispiel pro Person 70 € beträgt, erhält jede Person 3,50 € Entschädigung. Lohnt nicht wirklich.
Eine Entschädigung nach EU Recht bekommst Du nicht.
Wie das für Schweizer aussieht, die in der Schweiz gebucht haben, weis ich nicht. -
Hallo,
wir haben in Deutschland bei FTI gebucht.
5% des Tagessatzes als Entschädigung lohnen sich aber wohl wirklich nicht.Trotzdem vielen Dank für die detaillierten Informationen!
Weißt Du auch, ob eine Fluggesellschaft einfach so den Zielflughagen ändern darf, bzw. das Transportmittel, da wir ja eigentlich in Basel landen sollten, letztendlich aber nach einer Landung in Zürich mit dem Bus nach Basel gebracht wurden?
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@haeschen123
Sofern sie - wie in eurem Fall! - für den unmittelbaren Transport bis zum Zielflughafen Sorge trägt und aufgrund der Landebeschränkungen keine andere Beförderung möglich war, ist das vollkommen legitim. -
Ich habe davon auch gehört. Verbraucherschutzverbände klagen gegen 5 RV ( ich hoffe, ich habe die Nachricht richtig verstanden ), weil die Information über mögliche Flugzeitänderungen in den AGB der RV zu versteckt seien, und mit avisierten Flugzeiten damit ein Erwartungshorizont erweckt werde.
Mal sehen, was da auf den Tisch kommt. Aus meiner Sicht ein längst überfälliger Akt, den ich hier schon in anderen threads vor mehreren Jahren als notwendig angesehen habe.
Gruss Gabriela
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Hi Gabriela,
schön wieder von Dir zu lesen!
Ja, vielleicht ist dieser "Akt" überfällig...was aber auf den ersten Blick logisch, schlüssig und für den Verbraucher positiv erscheint, könnte leicht (wird!) zum Bumerang werden.
Sollte es hier zu einem entsprechenden Urteil kommen, wäre die Folge die, das sich die RV im Angebot nicht mehr zu den Flugzeiten äußern werden, sondern nur noch die Flugtage genannt werden, und alles andere später kurz vor dem Reisetermin folgt.
Entsprechende Pläne liegen schon in den Schubladen - verbindliche Zusagen bzgl. der Flugzeiten sind nicht umsetzbar...zumindest nicht in den derzeit aktuellen Preisgefügen.Ob man dann (nur noch Abflugtag, oder aber allgemeines deutlich höheres Preisniveau) noch von einem Sieg für die Konsumenten sprechen kann, wage ich extremst zu bezweifeln.
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Nun, ich denke, die Beiträge hier würden erheblich weniger werden, in denen man sich über Flugzeitänderungen wie z.B Abflug von 08.30 Uhr auf 20.30 Uhr verschoben und gleiches beim Rückflug.
Vielleicht gibt es dann mal ein "Werbeargument" basierend auf einem ranking für RV, die sagen: Einhaltung der Flugzeiten zu 95 % o.ä.
Für die sogenannten "Billigveranstalter" wird es schwieriger werden. Eine sehr grosse Anzahl von Buchern hofft auf die angegebenen Flugzeiten, um z.B. für 7-Tage-Reisen optimalen
Gegenwert zu erhalten. Dabei fungiert das doch alles auf "Billigairlines" und Flugzeitverschiebungen. Und dann relativieren sich Preisunterschiede in der Höhe xx.Ich glaube, es wird so ausgehen, das im Reisevertrag an hervorgehobener Stellung auf die Unverbindlichkeit der Flugzeiten hingewiesen werden muss, und nicht mehr nur noch in den AGB. Allein das schon wäre ein Gewinn.
Gruss Gabriela
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genau das habe ich wegen der Transparenz schon früher gefordert: keine Angaben von Flugzeiten ( die ja nicht verbindlich sind ) , aber die Verpflichtung, sie z.B. 10Tage vor Reisenantritt als verbindlich anzugeben.
Damit wäre eine Heuchelei aus dem Markt. Vorteile ? z.B.mehr Ehrlichkeit. Was würde sich denn für den Bucher ändern ? Nur die Gewissheit, das sein günstiger Preis wesentlich darauf kalkuliert wurde. Und im Markt gäbe es die Wahl zwischen einem höheren Preis mit xxx% Sicherheit der Flugzeiten und dem billigeren Preis mit yy% Wahrscheinlichkeit, das sich der Flugtermin änern wird.Alle in andreren threads Argumente sind sich doch gleich: auch von offizieller Seite hier werden die causalen Gründe des besseren Preises genannt. Es ist -wie man dann das auch immer beschreiben will- eine Lotterie: kann gut gehen, muss aber nicht, und die Wahrscheinlichkeit des Negativen ist relativ hoch.
Gruss Gabriela
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Ich habe den Beitrag eben auch gelesen und freue mich irgendwie. In dem anderem Thread, wonach eine Flugverlegung die Schlafqualität beeinträchtigen darf, empfange ich eher die Botschaft der Diskutaten, völlig daneben zu sein und das man damit leben muß.
Es ist für mich sehr erfreulich zu hören, dass die Verbraucherschützer dagegen vorgehen wollen.
Mein Standpunkt: Wir sind kein Frachtgut wie Container, sondern Menschen mit einem Anspruch auf Einhaltung von Verträgen und Planungssicherheit.
Da ich gerade die Reklamation vorbereite, werde ich mich wohl mal an die Verbraucherzentrale wenden.
Hier mal der Link zur Sendung, vielleicht ist sie ja auch in der Mediathek noch verfügbar.
www.daserste.de/plusminus/beitrag_dyn~uid,xzdu53ymh92ssc4y~cm.asp
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JoergS wrote:
Mein Standpunkt: Wir sind kein Frachtgut wie Container, sondern Menschen mit einem Anspruch auf Einhaltung von Verträgen und Planungssicherheit.Das ist ja alles schön und gut. Die Frage ist aber auch: wie viel ist jeder Reisende bereit, für diese Planungssicherheit in Euro und Cent mehr zu bezahlen?
Flugzeitenänderungen sind ja keine Böswilligkeit der Veranstalter oder Fluggesellschaften, sondern dienen zur optimalen Auslastung der Flugzeuge - je nach Bungungslage. Und das entscheidet sich eben oft erst relativ kurzfristig.
Wer Wert auf Planungssicherheit legt, kann ja bereits heute Linienflüge buchen - da ist die Gefahr einer Flugzeitenänderung deutlich geringer.
Gruß
Chris -
JoergS wrote:
...Mein Standpunkt: Wir sind kein Frachtgut wie Container, sondern Menschen mit einem Anspruch auf Einhaltung von Verträgen und Planungssicherheit...Ich gebe Dir absolut Recht, nur mit diesem Handicap solltest Du keine Pauschalreise buchen mit der Erwartung auf Rücksicht auf Deine spezifischen Belange.
Oder hast Du es immer noch nicht verstanden? -
@Dylan
erstmal besten Dank für den TV-Tipp (sehe die Sendung sonst eher selten)Meine persönlichen Erfahrungen in den letzten Jahren sind eher gut; bei Flügen mit AirBerlin gab´s nie Änderungen, bei Flügen mit anderen Airlines (Pegasus) gabs Verspätung (RV war jeweils alltours).
Für den diesjährigen Ägypten-Urlaub sind trotz Wechsel der Airline die Flugzeiten bisher ok geblieben und da sind wir sehr froh drüber.Evtl. ist das ja ein "Neuzeit-Problem" bei den RV, vielleicht will man das mit der "Unverbindlichkeit der Flugzeiten" auch ausreizen.
Für mich ist nur fraglich, was die "Verbraucherschützer" erreichen werden. Ich denke auch, dass sich die RV zu der "Unverbindlichkeit" der Abflüge noch weiter absichern werden und dann ist Pauschaltourismus sicher intensiver zu überdenken. Eine "Zusicherung" der Flugzeiten wird es wohl nicht geben.