Alles zu Änderungen bei Flügen nach Reisebeginn
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@viktor15
... willkommen im Forum von HC und ja, es ist tatsächlich so: du buchst Übernachtungen und An- und Abreisetag zählen nur für deine Urlaubsplanungeigenes Beispiel: Urlaub vom 17.-28.07.2011 - also 12 Tage, aber nur 11 Übernachtungen
das ganze wurde im Forum schon in mehreren Beiträgen beschrieben...
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Gestern sind wir mit Skyairline von Antalya nach Basel geflogen, bzw. wollten nach Basel fliegen. Um 15:30 sollen wir abfliegen und saßen auch fertig zum Abflug im Flieger. Wegen technischer Mängel mussten wir aber wieder aussteigen. Wir saßen dann ohne jegliche offizielle Info 1,5 Stunden rum. Dann gabs immer mehr widersprüchliche Infos, bevor es dann hieß, dass unser Gate geändert wird und wir gegen 18 Uhr abfliegen. Die ganze Zeit über saßen wir also in dem kleinen Gate, nicht für jeden Sitzplätze, keine Getränke, etwas zu essen,....17:50 dann endlich Abflug in Antalya. Die Maschine sollte geplant zunächst nach Basel und dann nach Zürich fliegen.
Während des Fluges wurde bekanntgegeben, dass wir statt in Basel in Zürich landen werden, weil es in Zürich ein Nachtflugverbot gibt und wir schon so spät dran waren. Von dort wurden wir dann mit einem Bus nach Basel gebracht und kamen dort mit insgesamt fast 5 Stunden Verspätung, gegen 23 Uhr (statt 18:00) an.Hat jemand Erfahrung mit dieser Fluggesellschaft? Hat man unter diese Umständen Anspruch auf eine Entschädigung?? Da der Flug nicht aus einem EU-Land ging und es sich auch um keine EU-Fluggesellschaft handelt bin ich da unsicher.Über eine Antwort würde ich mich sehr freuen!!
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Hallo!
Erst einmal eine Frage:
Bist Du Deutsche/er und hast in Deutschland nach deutschem Recht gebucht?
Dann steht Dir nach deutschem Recht eine geringe Entschädigung zu.
Geld bekommst Du (nach Frankfurter Tabelle) ab 4 Stunden Verspätung. Und zwar 5% des Tagessatzes für jede weitere Stunde Verspätung. Da die Verspätung "fast 5 Stunden" beträgt bekommst Du 5% des Tagessatzes.
Wenn der Tagessatz zum Beispiel pro Person 70 € beträgt, erhält jede Person 3,50 € Entschädigung. Lohnt nicht wirklich.
Eine Entschädigung nach EU Recht bekommst Du nicht.
Wie das für Schweizer aussieht, die in der Schweiz gebucht haben, weis ich nicht. -
Hallo,
wir haben in Deutschland bei FTI gebucht.
5% des Tagessatzes als Entschädigung lohnen sich aber wohl wirklich nicht.Trotzdem vielen Dank für die detaillierten Informationen!
Weißt Du auch, ob eine Fluggesellschaft einfach so den Zielflughagen ändern darf, bzw. das Transportmittel, da wir ja eigentlich in Basel landen sollten, letztendlich aber nach einer Landung in Zürich mit dem Bus nach Basel gebracht wurden?
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@haeschen123
Sofern sie - wie in eurem Fall! - für den unmittelbaren Transport bis zum Zielflughafen Sorge trägt und aufgrund der Landebeschränkungen keine andere Beförderung möglich war, ist das vollkommen legitim. -
Ich habe davon auch gehört. Verbraucherschutzverbände klagen gegen 5 RV ( ich hoffe, ich habe die Nachricht richtig verstanden ), weil die Information über mögliche Flugzeitänderungen in den AGB der RV zu versteckt seien, und mit avisierten Flugzeiten damit ein Erwartungshorizont erweckt werde.
Mal sehen, was da auf den Tisch kommt. Aus meiner Sicht ein längst überfälliger Akt, den ich hier schon in anderen threads vor mehreren Jahren als notwendig angesehen habe.
Gruss Gabriela
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Hi Gabriela,
schön wieder von Dir zu lesen!
Ja, vielleicht ist dieser "Akt" überfällig...was aber auf den ersten Blick logisch, schlüssig und für den Verbraucher positiv erscheint, könnte leicht (wird!) zum Bumerang werden.
Sollte es hier zu einem entsprechenden Urteil kommen, wäre die Folge die, das sich die RV im Angebot nicht mehr zu den Flugzeiten äußern werden, sondern nur noch die Flugtage genannt werden, und alles andere später kurz vor dem Reisetermin folgt.
Entsprechende Pläne liegen schon in den Schubladen - verbindliche Zusagen bzgl. der Flugzeiten sind nicht umsetzbar...zumindest nicht in den derzeit aktuellen Preisgefügen.Ob man dann (nur noch Abflugtag, oder aber allgemeines deutlich höheres Preisniveau) noch von einem Sieg für die Konsumenten sprechen kann, wage ich extremst zu bezweifeln.
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Nun, ich denke, die Beiträge hier würden erheblich weniger werden, in denen man sich über Flugzeitänderungen wie z.B Abflug von 08.30 Uhr auf 20.30 Uhr verschoben und gleiches beim Rückflug.
Vielleicht gibt es dann mal ein "Werbeargument" basierend auf einem ranking für RV, die sagen: Einhaltung der Flugzeiten zu 95 % o.ä.
Für die sogenannten "Billigveranstalter" wird es schwieriger werden. Eine sehr grosse Anzahl von Buchern hofft auf die angegebenen Flugzeiten, um z.B. für 7-Tage-Reisen optimalen
Gegenwert zu erhalten. Dabei fungiert das doch alles auf "Billigairlines" und Flugzeitverschiebungen. Und dann relativieren sich Preisunterschiede in der Höhe xx.Ich glaube, es wird so ausgehen, das im Reisevertrag an hervorgehobener Stellung auf die Unverbindlichkeit der Flugzeiten hingewiesen werden muss, und nicht mehr nur noch in den AGB. Allein das schon wäre ein Gewinn.
Gruss Gabriela
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genau das habe ich wegen der Transparenz schon früher gefordert: keine Angaben von Flugzeiten ( die ja nicht verbindlich sind ) , aber die Verpflichtung, sie z.B. 10Tage vor Reisenantritt als verbindlich anzugeben.
Damit wäre eine Heuchelei aus dem Markt. Vorteile ? z.B.mehr Ehrlichkeit. Was würde sich denn für den Bucher ändern ? Nur die Gewissheit, das sein günstiger Preis wesentlich darauf kalkuliert wurde. Und im Markt gäbe es die Wahl zwischen einem höheren Preis mit xxx% Sicherheit der Flugzeiten und dem billigeren Preis mit yy% Wahrscheinlichkeit, das sich der Flugtermin änern wird.Alle in andreren threads Argumente sind sich doch gleich: auch von offizieller Seite hier werden die causalen Gründe des besseren Preises genannt. Es ist -wie man dann das auch immer beschreiben will- eine Lotterie: kann gut gehen, muss aber nicht, und die Wahrscheinlichkeit des Negativen ist relativ hoch.
Gruss Gabriela
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Ich habe den Beitrag eben auch gelesen und freue mich irgendwie. In dem anderem Thread, wonach eine Flugverlegung die Schlafqualität beeinträchtigen darf, empfange ich eher die Botschaft der Diskutaten, völlig daneben zu sein und das man damit leben muß.
Es ist für mich sehr erfreulich zu hören, dass die Verbraucherschützer dagegen vorgehen wollen.
Mein Standpunkt: Wir sind kein Frachtgut wie Container, sondern Menschen mit einem Anspruch auf Einhaltung von Verträgen und Planungssicherheit.
Da ich gerade die Reklamation vorbereite, werde ich mich wohl mal an die Verbraucherzentrale wenden.
Hier mal der Link zur Sendung, vielleicht ist sie ja auch in der Mediathek noch verfügbar.
www.daserste.de/plusminus/beitrag_dyn~uid,xzdu53ymh92ssc4y~cm.asp
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JoergS wrote:
Mein Standpunkt: Wir sind kein Frachtgut wie Container, sondern Menschen mit einem Anspruch auf Einhaltung von Verträgen und Planungssicherheit.Das ist ja alles schön und gut. Die Frage ist aber auch: wie viel ist jeder Reisende bereit, für diese Planungssicherheit in Euro und Cent mehr zu bezahlen?
Flugzeitenänderungen sind ja keine Böswilligkeit der Veranstalter oder Fluggesellschaften, sondern dienen zur optimalen Auslastung der Flugzeuge - je nach Bungungslage. Und das entscheidet sich eben oft erst relativ kurzfristig.
Wer Wert auf Planungssicherheit legt, kann ja bereits heute Linienflüge buchen - da ist die Gefahr einer Flugzeitenänderung deutlich geringer.
Gruß
Chris -
JoergS wrote:
...Mein Standpunkt: Wir sind kein Frachtgut wie Container, sondern Menschen mit einem Anspruch auf Einhaltung von Verträgen und Planungssicherheit...Ich gebe Dir absolut Recht, nur mit diesem Handicap solltest Du keine Pauschalreise buchen mit der Erwartung auf Rücksicht auf Deine spezifischen Belange.
Oder hast Du es immer noch nicht verstanden? -
@Dylan
erstmal besten Dank für den TV-Tipp (sehe die Sendung sonst eher selten)Meine persönlichen Erfahrungen in den letzten Jahren sind eher gut; bei Flügen mit AirBerlin gab´s nie Änderungen, bei Flügen mit anderen Airlines (Pegasus) gabs Verspätung (RV war jeweils alltours).
Für den diesjährigen Ägypten-Urlaub sind trotz Wechsel der Airline die Flugzeiten bisher ok geblieben und da sind wir sehr froh drüber.Evtl. ist das ja ein "Neuzeit-Problem" bei den RV, vielleicht will man das mit der "Unverbindlichkeit der Flugzeiten" auch ausreizen.
Für mich ist nur fraglich, was die "Verbraucherschützer" erreichen werden. Ich denke auch, dass sich die RV zu der "Unverbindlichkeit" der Abflüge noch weiter absichern werden und dann ist Pauschaltourismus sicher intensiver zu überdenken. Eine "Zusicherung" der Flugzeiten wird es wohl nicht geben. -
@JoergS
Es ist auch ohne Einschreiten der Verbraucherschützer kein Problem, Reiseverträge abzuschließen, die verbindlich eingehalten werden und damit Planungssicherheit zu kaufen. Man muss sich nur für das richtige Produkt entscheiden und wie wir in einem anderen Thread erfahren durften, hast du das leider nicht getan.
Am besten schützt der Verbraucher sich im Vorfeld selbst, das erspart ihm aufwändige und mutmaßlich ergebnislose Reklamationen im Anschluss an die Urlaubsreise.In den Jubel über den Vorstoß kann ich nicht so recht einstimmen.
M.E. wird sich lediglich "Auspreisung" ändern - was uns immerhin etliche Erklärbäreneinsätze in diesem Forum erspart und insofern schon als Erfolg zu werten sei.
An der wirtschaftlichen Notwendigkeit optimierter Auslastung im Flugbetrieb wird sich nichts ändern. Am Ende wird man vielleicht feststellen, dass man komfortabel, planungssicher und sauteuer in spärlich besetzten Geräten in die Ferien reist, und der Verbraucher besonders vor seinem Schützer geschützt werden sollte?!
Wie gesagt: So kann man auch heute schon fliegen, da braucht´s kein Plusminus!
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aufgrund des "Plusminus"-Beitrages gefunden...
... Bundesverband der Verbraucherzentrale hat drei Airlines und sieben Veranstalter abgemahnt. vier haben Unterlassungserklärungen abgegeben;
Klage erhoben wurde gegen Easyjet, Schauinsland-Reisen, Alltours und TUI......damit Flüge zu einem bezahlbaren Preis angeboten werden können, müssen auch unerwartete Nachfrageschwankungen durch Flugplan-Optimierungen aufgefangen werden können...
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Und wer entscheidet, wer durch das Optimierungsloch fällt ? Ein Billiganbieter -ich schätze diesen Ausdruck nicht, aber was Besseres fällt mir auch nicht ein- hält eine Option oder eine Festbuchung auf xxx% der airline Kapazität. Er weiss aber definitiv, das die paar Platzerl schnell weg sind, und sichert daher sein Kundenkontingent mit einer billig airline per Nachtflug ab. Er hält also den Anschein offen, das der ursprünglich avisierte Flugtermin immer noch zur Verfügung steht. Hier plädiere ich -und so hoffe ich, werden die Klagen ein erster Anfang sein- auf Offenlegung, das eben diese Flugzeiten nicht mehr real sind. Mit dem Schutz, das Flugzeiten unverbindlich sind ( Seite 38 o.ä. in den AGB ) wird ein in meinen Augen -nur ganz vorsichtig formuliert- unlauterer Wettbewerb betrieben.
Im Handel wird auferelgt, das ein besonders günstiges Angebot in ausreichender Menge und einer versprochenen Zeit vorhanden sein muss. Das sollte es auch hier geben.
Gruss Gabriela
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gabriela_maier wrote:
Mit dem Schutz, dass Flugzeiten unverbindlich sind, wird ein in meinen Augen - nur ganz vorsichtig formuliert- unlauterer Wettbewerb betrieben.Und hier verstehe ich mich mal weitgehend auf deine Blickweise!

So bedauerlich es sein mag, dass dieser (m.E. nicht ganz so versteckte!) Hinweis zumeist geflissentlich übersehen wird - dafür sprechen die zahlreichen Empörungen! - kann es im Grunde nicht wettbewerbskonform sein, wenn der Veranstalter X sagen wir 100 Plätze bei einer renommierten Airline Y mit guten Flugzeiten optioniert und diese dann auf´s Preisschild setzt. Wohl wissend (Achtung: Böse!), dass dies die ersten sind, die bei schleppendem Buchungseingang hurtig zugunsten der mehrheitlich gebuchten Budget-Seats zurückgegeben und die Kunden entsprechend umverteilt werden.
Es mag vielleicht der Eindruck entstanden sein, dass ich derlei Änderungen generell amnestiere, aber das bezieht sich nur auf die Ist-Situation - gekauft - geliefert - sorry!
Ein gewisser Etikettenschwindel steckt nämlich schon in der Methode, zumal bekannt ist, wie häufig sich Urlauber grad wegen der Flugzeiten/Carrier für ein bestimmtes Angebot entscheiden, ohne Risiken und Nebenwirkungen zu bedenken. Sicher klappt das auch oft, aber wenn´s dann nicht so ist, folgt unweigerlich der Katzenjammer.Würde die Klage auch nur erwirken, dass explizit auf die Unverbindlichkeit und die Möglichkeiten einer u.U. recht unkomfortablen Änderung hingewiesen werden muss und gäbe es reichlich Alternativen (pauschal, aber verbindlich!), könnte der Kunde immerhin sehenden Auges eine Ersparnis mit dem Risiko in Zusammenhang bringen und ggf. das Budget für eine relativ zuverlässige Variante bereitstellen.
Edit:
Bei HC z.B. ist das ganz gut gelöst - die Voraussichtlichkeit der Flugzeiten steht direkt unten nach der Information, Via Verbindungen sind zudem sehr transparent einsehbar, auch für "Anfänger". Zu hoffen bleibt da eigentlich nur, dass der Verbraucher den Terminus "unverbindlich" oder "vorläufig" recht versteht, offenbar kann man davon leider nicht immer ausgehen ...
