Pegasus Airlines
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In diesem Fall kannst du die Airline gem. Montrealer Übereinkommen in Anspruch nehmen (tatsächliche Aufwendungen sind nachzuweisen).
Opodo ist zunächst mal ein Vermittler und nicht unmittelbar verantwortlich für das Krisenmanagement.
Nach meinen Erfahrungen zeitigen vernünftige Nachfragen auch vernünftige Reaktionen - die Frage, ob man beabsichtige die Fluggäste im Airport "verrecken zu lassen" ist auch im Blick auf lange Wartezeit vollkommen unangemessen und - auch wenn ich´s nicht okay finde! - braucht man sich über eine unadäquate Antwort wahrlich nicht zu wundern.
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Grundsätzlich halte ich Schilderungen mit der Attitüde eines Kriegszustandes für wenig hilfreich - befand man sich immerhin in zivilisierter Umgebung und nicht gefangengenommen von Buschmännern in the middle of f... nowhere?!

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vonschmeling:
In diesem Fall kannst du die Airline gem. Montrealer Übereinkommen in Anspruch nehmen (tatsächliche Aufwendungen sind nachzuweisen).
Opodo ist zunächst mal ein Vermittler und nicht unmittelbar verantwortlich für das Krisenmanagement.
Nach meinen Erfahrungen zeitigen vernünftige Nachfragen auch vernünftige Reaktionen - die Frage, ob man beabsichtige die Fluggäste im Airport "verrecken zu lassen" ist auch im Blick auf lange Wartezeit vollkommen unangemessen und - auch wenn ich´s nicht okay finde! - braucht man sich über eine unadäquate Antwort wahrlich nicht zu wundern.
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Grundsätzlich halte ich Schilderungen mit der Attitüde eines Kriegszustandes für wenig hilfreich - befand man sich immerhin in zivilisierter Umgebung und nicht gefangengenommen von Buschmännern in the middle of f... nowhere?!

Nein. Vernünftiges Nachfragen hat überhaupt nicht geholfen. Ganz im Gegenteil. Englisch konnten die Angestellten und Bevollmächtigten von Pegasus plötzlich fast alle nicht mehr und wer sich noch an eine andere Sprache als Türkisch erinnerte, hat gelogen was das Zeug hielt.
In anderen, fremdsprachigen Foren habe ich von ähnlichen Vorgängen gelesen. Da musste erst der Botschafter am Flughafen erscheinen und verhandeln um überhaupt etwas zu erreichen. Freiwillig gibt Pegasus nichts raus.
Und die Perversion der Sache wird in Deinem Beitrag ja ganz deutlich. Erstattungsfähig wäre hier z.B. nur das Essen gewesen. Wo wären die Kosten dafür einzuklagen? In der Türkei. Nicht etwa in Deutschland (wo das Ticket gekauft wurde). Kennst Du die Kosten einer solchen Klage? Die sind unheimlich hoch. Klagerisiko inklusive. Pegasus weiß genau das kein Passagier das durchzieht. Zudem wäre ein simples Essen wesentlich günstiger als ein Berg Hotel-Übernachtungen. Kein Wunder also das sich Pegasus um die Passagiere einen Dreck geschert hat.
Ich habe auch schon mit anderen Airlines (auch Billig-Airlines) Probleme mit stornierten oder verspäteten Flügen gehabt. Das Problem-Management von Pegasus unterbietet alles was ich in all den Jahren gesehen habe. Und "Rotzfrech" wurden hier leider nur die Pegasus-Mitarbeiter.
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Du kannst den Vertragsbedingungen beim Kauf des Ticket entnehmen, welcher Gerichtsstand vereinbart ist - daran ist überhaupt nichts "pervers".
:?Gem. Montrealer Übereinkommen sind von der Airline Versorgungsleistungen zu erbringen und muss man diese gewöhnlich auch nicht gerichtlich erstreiten. Die Kosten sind mir geläufig.
Was du bisher bezüglich der Reaktionen der Fluggäste geschildert hast, ist von einem angemessenen Verhalten Lichtjahre entfernt und hat nichts mit vernünftigen Erkundigungen zu tun.
Nun kann ich die Situation aus meiner Position nicht beurteilen, ich muss mich auf deine Schilderung stützen und kann nicht mehr beitragen als die internationalen Vorschriften.
Über das was zuweilen in diversen Bewertungsportalen zu lesen ist, schweigt des Sängers Höflichkeit und außerdem spielt es überhaupt keine Rolle für deinen Fall. -
vonschmeling:
Du kannst den Vertragsbedingungen beim Kauf des Ticket entnehmen, welcher Gerichtsstand vereinbart ist - daran ist überhaupt nichts "pervers".
:?Nein. Leider nicht. Das Ticket wurde ja über Opodo gekauft. Dort wird nur der Gerichtsstand von Opodo in den Bedingungen genannt. Die Vertragsbedingungen von Pegasus hingegen werden nicht genannt. Diese sind auch nicht auf der deutschen Übersetzung der Pegasus-Internetseite abrufbar. Dort sind (bzw. waren zum Zeitpunkt des Kaufs) nur Geschäftsbedingungen für Inlandsflüge aufgeführt. Nicht jedoch für Auslandsflüge.
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AGB Opodo:
2. Ihre Buchung
2.1. Als 'Buchung' wird Ihr Angebot bezeichnet, auf der Website von Opodo beschriebene Produkte oder Dienstleistungen zu beziehen oder in Anspruch zu nehmn. Der Vertrag über die von Ihnen ausgewählten touristischen Produkte und Dienstleistungen besteht zwischen dem entsprechenden Anbieter und Ihnen. Opodo ist in diesem Vertragsverhältnis nicht als Vertragspartner beteiligt. Opodo tritt im Rahmen dieser AGB ausschließlich als Vermittler auf.
2.2. Anbieter in dem Sinne dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind etwa Fluggesellschaften, Hotelbetreiber, Versicherungen, Mietwagenunternehmen, Kreuzfahrtlinien oder Reiseveranstalter.2.3. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Anbieters(einschließlich der Beförderungsbedingungen der Fluggesellschaften) gelten jeweils zusätzlich zu den hier vorliegenden Geschäftsbedingungen von Opodo. In den Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Anbieters können Zahlungsbedingungen, Bestimmungen über Fälligkeit, Haftung, Stornierung, Umbuchung und Rückzahlung (soweit vorgesehen) sowie andere Buchungs- und Tarifbedingungen geregelt sein. Bitte beachten Sie daher die Hyperlinks auf unserer Website, die auf die entsprechenden Geschäftsbedingungen der Anbieter verweisen. Diese sollten Sie sorgfältig lesen. Im Einzelfall empfehlen wir, mit dem jeweiligen Anbieter wegen dessen anwendbaren Geschäftsbedingungen vor Buchungsabschluss Rücksprache zu nehmen. -
Sofern Opodo nur vermittelt müssen mit der Zustellung der Tickets die vertraglichen Vereinbarungen mit dem Erbringer der Leistung Flug übermittelt werden - i.e. auch der Gerichtsstand für evtl. Auseinandersetzungen.
Hier mal ein informativer Auszug aus den AGB:
"2.1. Als 'Buchung' wird Ihr Angebot bezeichnet, auf der Website von Opodo beschriebene Produkte oder Dienstleistungen zu beziehen oder in Anspruch zu nehmen. Der Vertrag über die von Ihnen ausgewählten touristischen Produkte und Dienstleistungen besteht zwischen dem entsprechenden Anbieter und Ihnen. Opodo ist in diesem Vertragsverhältnis nicht als Vertragspartner beteiligt. Opodo tritt im Rahmen dieser AGB ausschließlich als Vermittler auf."Details deiner vertraglichen Übereinkommens mit Pegasus als Leistungsträger müssen demnach im Rahmen der Buchung bekanntgegeben werden und wird das auch so geschehen sein.
Davon abgesehen: Was ist dein Plan?
Sofern du zu einem EU Flughafen verbracht wurdest, kannst du Beschwerde führen bei der zuständigen Luftfahrtaufsichtsbehörde.
Idealerweise wäre es ein deutscher Zielflughafen, der für den Vorfall eine Beschwerde beim LBA ermöglicht, bzw. im Falle einer (schriftlichen!) abschlägigen Bescheinigung keine Erstattung erbringen zu wollen die Schlichtungsstelle für Fluggastrechte gem. VO(EG)261/04.
Informationen dazu findest du ggf. im Unterforum "Meinungen zu reiserechtlichen Fragen" hier bei HC.Du hast bisher leider versäumt durchaus relevante Daten beizutragen - als da wären Zieldestination, Flugnummer, Datum etc.
Falls du brauchbare Ratschläge erwartest, sind solche Angaben leider unabdingbar - und das hat gewiss nichts mit Neugierde zu tun ...!
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Du hast bisher leider versäumt durchaus relevante Daten beizutragen - als da wären Zieldestination, Flugnummer, Datum etc.
Falls du brauchbare Ratschläge erwartest, sind solche Angaben leider unabdingbar - und das hat gewiss nichts mit Neugierde zu tun ...!
:?Der Flug ging von SAW nach LWO - 23.01.2013... (Ersatzflug am 24.01.2013). Von Opodo wurden bei der Vermittlung nur die "generellen" Tarifbestimmungen des Fluges über einen Hyperlink mit Titel "AGB der Flugline" mitgeteilt. Jedoch nicht die "tatsächlichen" AGBs von Pegasus. Diese waren zum Zeitpunkt der Buchung auch nicht auf der Homepage von Pegasus zu finden. Dort gab es ausschließlich eine AGB die für nationale, aber nicht internationale Flüge galt.
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Die betreffenden Vertragspartener ergeben sich verbindlich allein schon aus der von mir zitierten Klausel.
Ggf. musst du eben den Gerichtsstand etc. den AGB des Leistungsträgers entnehmen und kannst dich nicht etwa auf Nichtwissen berufen.
Da weder Start noch Ziel im Gebiet der EU liegen ist eine Anwendung der VO(EG)261/04 obosolete. Weiterhin gelten die Vereinbarungen des Montrealer bzw. Warschauer Übereinkommens.
Ob du die Reise in Deutschland oder Timbuktu gebucht hast spielt bezüglich der Verantwortlichkeiten natürlich keine Rolle.Unstreitig besteht ein Anspruch auf Erstattung der Versorgungsleistungen, sofern diese von der Airline nicht erbracht wurden.
Ein kleiner Tipp am Rande: Gehe behutsam mit inkriminierenden Vorhalten um, die du ggf. belastbar erhärten musst, wenn sich die Airline (was mich nicht sehr überraschen würde!) unangemessen diskreditiert fühlte von den gegen sie erhobenen Vorwürfen!?
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Hallo, wir haben gestern unsere Türkeireise gebucht (Flüge, Hotel usw. habe ich alles einzelnd gebucht). Der Hinflug nach Antalya findet mit Pegasus statt, mit Umsteigen in Istanbul. Als Reisedokument reicht ja eigentlich ein Personalausweis aus, aber auf der Flug-Bestätigungsmail von Pegasus steht überall, das ein Reisepass benötigt wird. Kann mir da jemand helfen oder aus eigener Erfahrung sagen, ob wir bei Pegasus mit einem normalen Personalausweis fliegen können.
Gruß Gundi
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Ab 01.07. fliegt Pegasus Airline von Hamburg nach Istanbul; Flugtage sind Montag, Dienstag, Donnerstag und Sonntag jeweils 14.25 Uhr. An den selben Tagen geht es vom Flughafen Istanbul Sabiha Gökcen um 8.25 Uhr zurück nach Hamburg.
Quelle: touristik aktuell
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Hallo, ich fliege im August das erste mal mit Pegasus in die Türkei. Wie sieht es denn mit dem Handgepäck aus, darf ich zusätzlich zu meinem Handgepäcktrolley noch eine normale Handtasche (für Reisepapiere, Fotoapperat und Geldbörse) mitnehmen und wird diese dann mit dem Handgepäck mitgewogen? Oder muss die Handtasche mit im Boardtrolley verstaut werden (wie bei Ryanair)? Der Rückflug erfolgt mit Sunexpress (XQ), wie sieht es dort aus, oder muss ich da nochmal im Sunexpress-Thread fragen?
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Überflüssiges Zitat entfernt!
Hallo gundi-online,
du hast bei der PC ein Handgepäck mit maximal 8 kg frei und darfst natürlich auch eine normale Handtasche für Reisepapiere etc. mitnehmen.
Sollte dein Gepäck schwerer sein, musst du es aufgeben und die Übergepäckraten sind nicht gerade preiswert.David
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Hallo David,
danke für die Antwort, muss die Handtasche denn in den 8 kg enthalten sein, oder geht sie zusätzlich?
Gruß Gundi
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Hallo David,
danke für die Antwort...jetzt sind meine Fragen alle beantwortet.
Gruß Gundi
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Nichts Negatives zu berichten: Flug Köln-Istanbul-Antalya und zurück. Beim jeweiligen Einchecken direkt beide Bordkarten erhalten, so dass sich das Umsteigen voll auf die Suche nach dem angegebenen Gate konzentrieren konnte.Gepäck wurde durchgeroutet. Dass es noch nicht einmal einen Tropfen Wasser gratis gibt, geschweige denn ein Sandwich, dürfte bekannt sein. Zu "zivilen Luftpreisen" ist jedoch alles käuflich erwerblich. Maschinen von Köln-Istanbul u. Istanbul-Köln allerneuester Ausstattung. Normale Beinfreiheit u. Sauberkeit sind gegeben. Also meine ehemaligen Pegasus-Vorurteile sind verfolgen.
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Hallo!
Ich fliege morgen mit Pegasus von Wien nach Antalya. Heute wollte ich online einchecken.
Im Bereich "Meine Tickets" kann ich mich problemlos einloggen. Rechts werden mir meine Ticketdaten angezeigt und es gibt ein Feld "Drucken", wenn ich hier drücke kommt eine Fehlermeldung, dass ich für den Bereich nicht berechtigt bin. Gut, dann eben nicht.Will ich in den online-Check in, bekomme ich die Meldung, dass der online check in erst 72 Stunden vor dem Flug geöffnet ist (wir haben ca. 30 Stunden vorher) oder ev. für meinen Flughafen nicht möglich ist. Auf der Liste der Flughäfen wo online check in nicht möglich ist, ist Wien aber nicht dabei, sprich, es sollte möglich sein. Gebucht habe ich über Expedia und wähle mich richtigerweise mit dem erhaltenen Pegasus-Bestätigungscode ein. Daran kanns also nicht liegen. Kennt das wer?
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Hallo,
vielleicht kann mir jemand hier helfen. Ich fliege mit meinen zwei Kindern (18,15) und meiner Enkelin (1) im Oktober von Köln nach Izmir mit der Pegasus Airline. Wir haben eine Pauschalreise gebucht und Abflug ist um 2 Uhr Ankunft 6 Uhr. Kann mir jemand sagen ob ich online einchecken kann bei einer Pauschalreise? Da meine Enkelin erst 1 Jahr alt ist hat sie glaube ich keinen eigenen Sitzplatzanspruch und da wäre es ja besser sich einen Platz mit ein bisschen mehr Freiheit zu sichern. Vorabend Check in lohnt sich für uns nicht da wir so früh fliegen das wir dann fast am Flughafen bleiben könnten bei der Fahrtzeit.
Weiß jemand ob man im Flieger bei der Flugzeit (Ankunft 6.10 Uhr) was zu essen und zu trinken bekommt? Oder falls nicht - kann man die Trinkflasche der kleinen mit in den Flieger nehmen? Muss man einen Buggy vorher anmelden?
Vielen Dank für eure Hilfe im Voraus.
Liebe Grüße! -
An sich ist die Verpflegung auf allen Pegasus Flügen kostenpflichtig, bei Pauschalreisen können abweichende Regelungen gelten.
Ein Web Check-In ist von D nicht möglich.
Babynahrung darf mit an Bord genommen werden und ist von den üblichen Sicherheitsbestimmungen ausgenommen. Das hat aber nichts mit der Airline zu tun sondern gilt für alle EU Abflugdestinationen.
Der Buggy muss nicht angemeldet werden. Er kann bis zum Einstieg mitgenommen werden und wird dann in den Frachtraum verladen.
