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Alles zu Änderungen bei Flügen nach Reisebeginn

Geplant Angeheftet Gesperrt Verschoben Meinungen zu reiserechtlichen Fragen
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  • Heiko_NRWH Offline
    Heiko_NRWH Offline
    Heiko_NRW
    schrieb am zuletzt editiert von
    #861

    So, alle mal tief durchatmen....
    Jetzt ich:
    Bin von Djerba Planmäßig auf dem Festland zwischengelandet.
    Planmäßig aufs Rollfeld, dann Triebwerkstörung.
    Zurück zum Gate, warten, aussteigen, weiter warten, dann Info, dass Ersatzteil und Techniker eingeflogen werden müssen. Info: Abflug morgen 7:00
    Mit 3 Bussen in einem Hotel untergebracht, HP.
    4:30 am Hotel abgeholt worden, zum Flugplatz und weiter warten.
    11:00 Uhr einchecken, Flugzeug ist repariert.
    Alle rein, ab aufs Rollfeld, Ansage vom Pilot:
    Gute und schlechte Nachricht.
    Die gute: haben drei Techniker an Bord
    Die schlechte: wir brauchen sie auch.
    Gleicher Fehler wie gestern.
    PANIK besonders bei den älteren Frauen.
    Viele wollten raus.
    Dann, Neustart der Computer, Fehler behoben, können fliegen wenn der Luftraum frei wird.
    30 Minuten Stillstand.
    Dann Abflug, sichere Landung mit beiden Triebwerken.
    22 Stunden Verspätung, alle privaten Termine geplatzt.
    Mail an Air Berlin und ITS bisher ohne Antwort.
    Welche Ansprüche hat man?
    Gruß Heiko

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    • LuganskL Offline
      LuganskL Offline
      Lugansk
      schrieb am zuletzt editiert von
      #862

      Hallo Fipz!
       
      Der Flug war nicht verspätete, sondern Du wurdest umgebucht. Wenn am gleichen Tag ist schwierig etwas zu machen.
       
      Für die Verspätung steht Dir für jede Stunde über 4 Stunden (die Du hinnehmen mußt) 5% des Tagessatzes zu. Zum Beispiel: Wenn Deine Reise 14 Tage dauerte und 1400 € pro Person kostete ist der Tagessatz 100 €. Dann stände jeder Person 15 € Schadensersatz zu.
       
       
       
      Hallo xblackyx!
       
      Dir stehen 90% eines Tagessatzes als Entschädigung bei Deinem Reiseveranstalter zu. In obigen Beispielfall wären das also 90 €.
       
      Du hast auch Rechte nach EU Fluggastverordnung für über 3 Stunden Verspätung, die aber schwer durchzusetzen sind, gegen das Luffahrtunternehmen. Diese sind höher. (Meines Wissen dürfen beide aber nicht adiert werden und nur die höhere Zahlung steht Dir zu?)

      1 Antwort Letzte Antwort
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      • gerli1968G Offline
        gerli1968G Offline
        gerli1968
        schrieb am zuletzt editiert von
        #863

        Hallo,
        also wir haben das erste mal keine Pauschalreise sondern Flug und Unterkunft seperat gebucht - und nun so was....: 😞
        Nä. Woche Mo. 01.08. Flug mit Air Berlin von Köln nach Rijeka 10.10 Uhr
        Rückflug 13.08. Rijeka-Köln 14.40 Uhr
         
        Nun bekomme ich gestern von ×Werbung× eine Mitteilung über Flugzeitenänderung.
        Beim ersten Überfliegen sehe ich nur das der Rückflug erst um 20.05 ist. Okay - nicht zu ändern dachten wir. Bei genauerem Hinsehen entdecken wir das der Hinflug auf den Mi. 03.08. 10.10 Uhr verschoben ist. Ich bin natürlich total sauer. Hotel ist schon bezahlt. Mietwagen in Kroatien schon bestellt - außerdem würden uns 2 schöne Urlaubstage fehlen.
        Habe sofort gestern bei ×Werbung× angerufen. Man will sich kümmern und sofort melden sobald von Air Berlin ein Alternativvorschlag kommt. Habe heute morgen noch mal eine Email geschickt und mittags noch mal angerufen. Immer noch keine Neuigkeiten. Nun müssen wir bis morgen nachmittag entscheiden ob wir die Tickets nun nehmen oder nicht.
        Ich könnte heulen. Was kann ich an Schadensersatz rechnen, falls es keine anderen Alternativen gibt und uns 2 Tage Urlaub fehlen?
        Wir sind zwischenzeitlich schon am überlegen ob wir stattdessen mit dem PKW fahren - war aber eigentlich nicht gewollt.
        Vielleicht kennt sich ja jemand aus????

        1 Antwort Letzte Antwort
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        • LuganskL Offline
          LuganskL Offline
          Lugansk
          schrieb am zuletzt editiert von
          #864

          Hallo!
           
          Die Nennung des Namens von Vermittlern sieht man hier nicht gerne.

          1 Antwort Letzte Antwort
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          • sagnix1984S Offline
            sagnix1984S Offline
            sagnix1984
            schrieb am zuletzt editiert von
            #865

            Hab am Montag mit meinen Reiseveranstalter telefoniert, waren sehr freundlich, haben sich entschuldigt wegen den fehlenden Übernachtungen.Heute hatte ich dann einen Verrechnungscheck in höhe von 40 € (nicht viel, aber besser als gar nichts) von meinen Reiseveranstalter als Entschädigung für die unangenehmheiten erhalten.

            1 Antwort Letzte Antwort
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            • SchluckbrunnenS Offline
              SchluckbrunnenS Offline
              Schluckbrunnen
              Gesperrt
              schrieb am zuletzt editiert von
              #866

              @sagnix
              Danke für dein Feedback.

              1 Antwort Letzte Antwort
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              • FipzF Offline
                FipzF Offline
                Fipz
                schrieb am zuletzt editiert von
                #867

                Lugansk:

                Hallo Fipz!
                 
                Der Flug war nicht verspätete, sondern Du wurdest umgebucht. Wenn am gleichen Tag ist schwierig etwas zu machen.
                 
                Für die Verspätung steht Dir für jede Stunde über 4 Stunden (die Du hinnehmen mußt) 5% des Tagessatzes zu. Zum Beispiel: Wenn Deine Reise 14 Tage dauerte und 1400 € pro Person kostete ist der Tagessatz 100 €. Dann stände jeder Person 15 € Schadensersatz

                wo hast Du diesen Quatsch her? Und TUI hat mir freiwillig das siebenfache gezahlt? 😆

                Gruß Ha-Jo . . . . . Carpe Diem . . . .

                1 Antwort Letzte Antwort
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                • LuganskL Offline
                  LuganskL Offline
                  Lugansk
                  schrieb am zuletzt editiert von
                  #868

                  Hallo Fipz!
                   
                  Schöne für Dich. Hattest Du ja schon geschrieben.  😘
                   
                  Das mit den Entschädigungen kannst Du im Internet nachlesen. Google mal unter "Frankfurter Tabelle".
                   
                  Gerade die großen Veranstalter sind zwar öfteres teurer, aber im Schadensfall kulant und zahlen freiwillig mehr als sie müßten. Sie möchten halt zufriedene Kunden, die weiter bei Ihnen buchen. Öfters gibt es aber dann nicht "bares" sondern einen Gutschein.

                  1 Antwort Letzte Antwort
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                  • SchluckbrunnenS Offline
                    SchluckbrunnenS Offline
                    Schluckbrunnen
                    Gesperrt
                    schrieb am zuletzt editiert von
                    #869

                    @Lugansk
                    Der Fipz wurde nicht umgebucht, der Rückflug ging zu einem anderen Airport. Daraus resultiert auch die Entschädigung, welche mit 100 € im normalen Bereich liegt.
                     
                    Charterflug sollte von Antalya nachZweibrückengehen, der Flieger war überbucht und wir mussten nachKölnfliegen (mit 7 Stunden Verspätung in ZW eingetroffen).
                    Die Frankfurter Tabelle kommt hier gar nicht erst zur Verwendung!

                    1 Antwort Letzte Antwort
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                    • FipzF Offline
                      FipzF Offline
                      Fipz
                      schrieb am zuletzt editiert von
                      #870

                      Steinerlein wrote:
                      @Lugansk

                      wer lesen kann ist klar im Vorteil. 😉 daumenhoch

                      Gruß Ha-Jo . . . . . Carpe Diem . . . .

                      1 Antwort Letzte Antwort
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                      • minka5M Offline
                        minka5M Offline
                        minka5
                        schrieb am zuletzt editiert von
                        #871

                        Am Mittwoch(27.7.11) sollte unser Flug von Gran Canaria,heim nach Zweibrücken gehen!Um 18Uhr20 sollte der Flieger starten,wir wurden um 15Uhr40 vorm Hotel Escorial abgeholt!Als wir dann am Flughafen waren,kam eine Frau(glaube von Tui) die sagte uns dann,dass unser Flug erst in 4Stunden geht,da das Flugzeug aus Zweibrücken verspätung hat!Wir haben unsere Koffer eingecheckt und wurden dann nach Las Palmas in ein 5Sterne Hotel zum Abendessen gebracht!Der Bus zurück zum Flughafen holte uns um 21Uhr30 wieder ab!Um 23Uhr10,also fast 5Std später, konnten wir dann endlich los fliegen!Auf dem Bildschirm im Flugzeug habe ich dann gesehen dass wir an Zweibrücken vorbei fliegen und dachte nur "was macht der denn da"!Dann meldete sich der Pilot und sagte dass er weder in Zweibrücken noch in Saarbrücken landen kann,wegen schlechtem Wetter!Sind dann in Frankfurt um 4Uhr30 gelandet!Dort wurden wir in ein Gate verfrachtet und keiner wußte wie es weiter geht!Es hat sich keiner um uns gekümmert und die Frau am Schalter hat uns nur gesagt,sobald sie was weiß,sagt sie es uns!Wir bekamen zumindest kostenlose Getränke!Um 7Uhr konnten wir dann wieder ins Flugzeug einsteigen aber konnten nicht los fliegen weil das Wetter immer noch sehr schlecht war.Somit waren wir dann bis 9Uhr15 im Flieger "eingesperrt"!Der Pilot hat uns dann Frühstück kommen lassen!Dann bekam der Pilot endlich freigabe zum landen in Zweibrücken!Er sagte dass er seit 20Jahren fliegt aber so eine Situation hat er auch noch nicht erlebt!Wir saßen über 2 Std im Flugzeug und konnte nicht starten!Die Crew war eine andere,als die,die uns von GC nach Frankfurt geflogen hat!Also die haben nicht so viel mit gemacht wie wir!Ich war dann insgesamt 27Std auf den beinen!Das war ein Erlebniss...jetzt kann ich drüber lachen aber in der Situation hat einfach alles genervt!
                        Meine Frage ist jetzt,ob ich von der Airline vielleicht eine Entschädigung bekomme!Ich hatte zwar keine richtigen Nachteile,nur das ich total KO war!Das lange warten schlaucht einem schon!

                        Hotel aus diesem Beitrag
                        92%
                        Bull Escorial & Spa
                        Gran Canaria/Spanien
                        Zum Hotel
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                        • SchluckbrunnenS Offline
                          SchluckbrunnenS Offline
                          Schluckbrunnen
                          Gesperrt
                          schrieb am zuletzt editiert von
                          #872

                          5% eines Tagessatzes für die fünfte Stunde auf GC. Alles andere ist Schicksal.
                           
                          Also wieder geschätzte 5 €

                          1 Antwort Letzte Antwort
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                          • HC-Mitglied985931H Offline
                            HC-Mitglied985931H Offline
                            HC-Mitglied985931
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                            schrieb am zuletzt editiert von
                            #873

                            Moment mal!

                            Was der Pilot sagt (schlechtes Wetter) und was vielleicht tatsächlich Fakt war (z.B. Nachtlandeverbot?) und durch technische Probleme der Airline verschuldet worden ist, sollte dann gegebenenfalls mal überprüft werden...

                            Abgesehen davon, steht ja immer noch im Raum, ob die Fluggastrechteverordnung nicht doch auf Pauschalreisen anzuwenden ist?! In dem Fall würde dann schon die Verspätung auf GC reichen...

                            Anhand der ganzen Konjunktive kann man schon sehen, dass das m.E. ein Fall für einen Fachanwalt ist!

                            1 Antwort Letzte Antwort
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                            • SchluckbrunnenS Offline
                              SchluckbrunnenS Offline
                              Schluckbrunnen
                              Gesperrt
                              schrieb am zuletzt editiert von
                              #874

                              doc3366 wrote:
                              Anhand der ganzen Konjunktive kann man schon sehen, dass das m.E. ein Fall für einen Fachanwalt ist!

                              Und nun? Würdest du das Prozessrisiko übernehmen? Ich nicht.

                              1 Antwort Letzte Antwort
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                              • HC-Mitglied985931H Offline
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                                schrieb am zuletzt editiert von
                                #875

                                Nö, ich auch nicht, aber falls ne Rechtssschutzversicherung besteht, könnte man den Fall ja mal überprüfen lassen...

                                Will auch nicht zu ner Klage raten, dafür gibts hier andere, nur so schnell würde ich den Fall auch nicht abtun!

                                Die Frage ist doch, wann sollte Minka in Zweibrücken landen und wann istsiedort gelandet und warum!?

                                Habe mir mal die Mühe gemacht, in Saarbrücken und Zweibrücken anzurufen, wozu gibts Flatrates 😉 , Auskunft der Informationen unisono: Es gibt kein Nachtlandeverbot, nur eine Nachtlandeeinschränkung, d.h. es gibt keinen Nachtservice, ausser in Notfällen!

                                Macht mich ein wenig nachdenklich, vor allem da in Frankfurt ab 4 Uhr wieder gelandet werden darf und die Landung um 4.30 war...

                                Nachtigall ick hör dir trapsen, ohne jetzt was unterstellen zu wollen! Jedenfalls habe ich nichts von irgendwelchen Landeeinschränkungen aufgrund schlechten Wetters in Deutschland in den letzten Wochen gehört, was aber leider auch nix heisst, da ich es auch nicht wirklich verfolge...

                                Aber ein komisches Gefühl bleibt!

                                1 Antwort Letzte Antwort
                                Antworten Zitieren
                                • FipzF Offline
                                  FipzF Offline
                                  Fipz
                                  schrieb am zuletzt editiert von
                                  #876

                                  @minka5

                                  da ist sehr viel höhere Gewalt im Spiel ... ich würde trotzdem mal, falls vorhanden, bei der Rechtschutzversicherung anfragen. :?

                                  Gruß Ha-Jo . . . . . Carpe Diem . . . .

                                  1 Antwort Letzte Antwort
                                  Antworten Zitieren
                                  • minka5M Offline
                                    minka5M Offline
                                    minka5
                                    schrieb am zuletzt editiert von
                                    #877

                                    doc3366 wrote:
                                    Nö, ich auch nicht, aber falls ne Rechtssschutzversicherung besteht, könnte man den Fall ja mal überprüfen lassen...

                                    Will auch nicht zu ner Klage raten, dafür gibts hier andere, nur so schnell würde ich den Fall auch nicht abtun!

                                    Die Frage ist doch, wann sollte Minka in Zweibrücken landen und wann istsiedort gelandet und warum!?

                                    Habe mir mal die Mühe gemacht, in Saarbrücken und Zweibrücken anzurufen, wozu gibts Flatrates 😉 , Auskunft der Informationen unisono: Es gibt kein Nachtlandeverbot, nur eine Nachtlandeeinschränkung, d.h. es gibt keinen Nachtservice, ausser in Notfällen!

                                    Macht mich ein wenig nachdenklich, vor allem da in Frankfurt ab 4 Uhr wieder gelandet werden darf und die Landung um 4.30 war...

                                    Nachtigall ick hör dir trapsen, ohne jetzt was unterstellen zu wollen! Jedenfalls habe ich nichts von irgendwelchen Landeeinschränkungen aufgrund schlechten Wetters in Deutschland in den letzten Wochen gehört, was aber leider auch nix heisst, da ich es auch nicht wirklich verfolge...

                                    Aber ein komisches Gefühl bleibt!

                                    Also eine Rechtschutzversicherung habe ich leider nicht!
                                    Normal (also Abflug um 18Uhr20)wären wir in Zweibrücken um 23Uhr35 gelandet!So war der Abflug erst um 23Uhr10(15)!Die Maschine die von ZW kommen sollte,hatte einen Defekt im Cockpit und das Ersatzteil mußte erst angefordert werden!Wie schon gesagt war dann die Landung um 4Uhr30 in Frankfurt!Von manchen Fluggästen habe ich auch gehört dass wahrscheinlich keine Nachtlandungen in ZW erlaubt sind und die Crew und Flughafenpersonal einfach sagen das wir wegen dem Wetter nicht starten können und uns so hinhalten!Ob das allerdings stimmt weiß ich auch nicht!Ankunft in ZW war dann gegen 9Uhr40!

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                                      #878

                                      @ Minka
                                      Wie geschrieben, ein Nachtlandeverbot besteht nicht, nur der Service, also die Abwicklung ist wohl auf beiden Flughäfen(Zwei und Saar) bis 5 Uhr nicht vorhanden!

                                      minka5:
                                      Die Maschine die von ZW kommen sollte,hatte einen Defekt im Cockpit und das Ersatzteil mußte erst angefordert werden!Wie schon gesagt war dann die Landung um 4Uhr30 in Frankfurt!

                                      Das würde ja schon höhere Gewalt ausschliessen und die Frage aufwerfen, wie es denn jetzt genau mit der Regelung aussieht, die im "heissen" Thread etwas tiefer seit Tagen so heftig diskutiert wird...

                                      Fipz wrote:
                                      da ist sehr viel höhere Gewalt im Spiel ...

                                      Wie kommst Du zu der Aussage?! Oder deuten die ... auf das Stilmittel der Ironie hin?!

                                      1 Antwort Letzte Antwort
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                                        #879

                                        minka5 wrote:
                                        Also eine Rechtschutzversicherung habe ich leider nicht!

                                        dann dürfte das ganze in die Rubrik Lebenserfahrung eingehen (leider). :?

                                        Gruß Ha-Jo . . . . . Carpe Diem . . . .

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                                          #880

                                          doc,
                                          nicht unwesentlich ist die Frage auf was sich diese Aussage stützt

                                          minka5:
                                          ...Die Maschine die von ZW kommen sollte,hatte einen Defekt im Cockpit und das Ersatzteil mußte erst angefordert werden!...

                                          Life is too short to limit your vision ... indeed

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