Alles zu Änderungen bei Flügen nach Reisebeginn
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Das mit dem "einen Tag zu spät in die Schule kommen" handeln wir seit vielen Jahren so, also immer mal wieder. Allerdings nicht schon mit der Absicht, um Geld zu sparen, sondern wenn es eben in unseren 2 Wochen Pfingstferien nicht anders zu machen ist. In der Grundschule bekamen wir ab und an sogar von der netten Rektorin mal "frei", was natürlich auch nicht rechtens ist, logisch. Allerdings handelte es sich damals um Indonesien, deshalb trauten wir uns zu fragen.
Dass Schulpflicht besteht, weiss jeder. Wie er damit umgeht, ist denke ich jedem selbst überlassen und was hier geschrieben wird, sind ja wohl doch persönliche Tipps. Hier im Forum doch durchaus legitim

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Jedenfalls - und das ist wohl kaum zu bestreiten!? - ist die Befreiung vom Unterricht nicht Thema dieses Thread, auch nicht mehr im Zusammenhang mit der gestellten Frage! :?
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Hallo, vielleicht kann uns ja jemand mit Hinweisen helfen.
Wir hatten Flugverspätung von 30 Stunden bei Rückflug aus der Karibik wegen defektem Fahrwerk.
Condor wurde daraufhin angeschrieben mit der Bitte um Schadensersatz gemäß der EU-Richtlinie.
Diese haben nach 4 Monaten Wartezeit eine Ablehnung geschickt, worin sie auf außergewöhnliche Umstände verweisen. Diese angeblichen Umstände haben sie jedoch nicht beschrieben.Wie sollte man rechtlich vorgehen?
Danke schon mal
Susi -
vonschmeling:
edithe:
Meine Bekannten machen das auch immer,dass Ihre Tochter1 Tag später in die Schule Kommt. Bei denen Klappt das immer.Nur mal so eine Rechtslage am Rande der Diskussion:
Wenn Eltern nicht für die regelmäßige Teilnahme des schulpflichtigen Kindes am Unterricht sorgen, begehen sie eine Ordnungswidrigkeit, die mit einer Strafe bis zur Höhe von €5000 geahndet werden kann.Insofern ist "bei denen klappt das immer" ein einigermaßen fragwürdiger Ratschlag ...
:? [/quote]Richtig, ist hier nur ein "Nebenkriegsschauplatz". Aber auch du hast dich ja darauf eingelassen

Ist halt ein allseits beliebtes Thema, das zur Diskussion anregt, why not? Lassen wir es also dabei und jeder soll das so handeln, wie er will. -
Es war ein klarer Hinweis zur Rechtslage am Rande und sollte keineswegs zur Diskussion dienen.
Noch weniger zu 'Tante Nickis Plauderstündchen' über Dein privates Umgehen mit gesetzlichen Regelungen einladen.Das Thema lautet nun mal Flugzeitenänderung/Flugverspätung ...
@Nurse69
Den Hinweis zum passenden Thread bei HC hast Du ja bereits erhalten, vielleicht hilft auch dieser Link Dir weiter. -
Richtig, das ist das Forum Reiserecht, aber das übergeordnete Motto ist ja eigentlich "Urlauber helfen Urlaubern" und da sollten, neben der direkt beantworteten Frage nach kostenloser Stornierungsmöglichkeit, doch auch noch womögliche andere legale Tipps erlaubt sein, wie die Anfrage nach einer Ausnahmebefreiung vom Unterricht, die im speziellen Falle m.E. bestimmt gewährleistet worden wäre. Dies kann man natürlich auch per PN machen, hilft dann aber den vielen stillen Mitlesern nicht...
Nurse69 wurde ja schon woanders verarztet, aber damit sind wir ja wieder "back in topic" und haben uns alle lieb

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Danke für die Links. Habe jetzt schon intensivst geschmökert.
Was mir dabei aufgefallen ist, ist dass der Umgangston hier ja schon sehr heftig zu sein scheint, obwohl es doch eigentlich ein Hilfe- und Informationsforum sein sollte, oder?
Man hat hier eher das Gefühl, dass die Foren-Besucher in zwei Hälften geteilt sind, nämlich in Fluggäste, die Probleme mit einer Airline hatten und Menschen, die für diese Airlines immer wieder Partei ergreifen oder sogar die unerfahrenen Fluggäste, die sich hier nur Infos holen wollen angreifen. Von ein paar Scherzkeksen mal abgesehen, die einfach nur Unsinn verbreiten.
Wir hatten bei dem Langstreckenflug (und wir fliegen nicht häufig) extra auf die Fluglinie geschaut und waren vorher der Meinung, dass es sich bei Condor um eine gute deutsche zuverlässige Fluggesellschaft handelt, der auch tatsächlich die Fluggäste am Herzen liegen.
Wenn ich die Informationen zu technischen Defekten, der EU-Verordnung und den Gerichtsurteilen lese, komme ich mir von Condor mehr als verarscht vor und ich sehe System darin, wie Kunden absichtlich mit dem Hinweis auf "außergewöhnliche Umstände" belogen werden, damit sie möglicherweise von weiteren Schritten abgehalten werden.
Teilweise versuchen hier ja auch Forenteilnehmer durch Falschinformationen Fluggäste mit berechtigten Ansprüchen von weiteren Maßnahmen abzubringen.
Da wäre ein regelndes Eingreifen durch einen neutralen Administrator sicherlich einmal sinnvoll.
Wir werden nun auf jeden Fall über unsere Rechtsanwältin Klage einreichen, da man aus Prinzip Condor damit nicht durchkommen lassen darf. Unsere Fachanwältin hat uns auch bestätigt, dass bei Condor darin System steckt und die Rechtslage mittlerweile klar und eindeutig sei. Beim LBA wäre diese unseriöse Praktik auch schon länger bekannt.
Deshalb kann ich nur jedem eine Rechtsschutzversicherung empfehlen, da man sonst doch eher das Risiko der Klage scheut, auch wenn die Rechtslage so eindeutig ist, da Condor ja mit falschen Angaben im Schreiben zu verunsichern versucht.
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...was meinst Du mit Falschinformationen und berechtigten Ansprüchen? Deine Einschätzung hier und im anderen Thread sind schon sehr eigenartig um das einmal vorsichtig zu formulieren.

Ich persönlich würde mich in Deinem Fall an euclaim wenden, die derartige Ansprüche oft genug gegenüber Airlines geltend gemacht haben und weiterhin machen...

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Wenn Condor wider besseren Wissens in ein Ablehnungsschreiben rein schreibt, dass sie alle Umstände geprüft hätten und sie aufgrund von "außergewöhnlichen Umständen" nicht leistungspflichtig wären, obwohl aber bekannt ist, dass ein techn. Defekt an ihrer Maschine vorlag, dann würde ich gerne wissen, wie Du so etwas bezeichnen würdest, wenn sogar das LBA unsere Ansicht teilt?
Und eigenartig empfinde ich hier eher, wie manche Menschen sich hier äußern, von denen man eigentlich Fachwissen und Neutralität erwarten würde. Eine Hilfe sind diese Personen auf jeden Fall nicht.
Und wenn ich einen Rechtsschutz habe mit einer Fachanwältin im Reiserecht, warum sollte ich dann zu euclaim gehen?
Aber ich habe euclaim mal durchgecheckt und habe als computergenerierte Antwort bekommen: "Die Auswertung der verfügbaren Daten hat ergeben, dass die Voraussetzungen eines Ausgleichsanspruchs erfüllt sind und das Vorliegen außergewöhnlicher Umstände sehr unwahrscheinlich ist."Wenn euclaim das nicht bei jeder Anfrage schreibt, dann ist dieses ja wohl wiederum eine Untermauerung unserer Ansprüche.
Eigenartig ist hier sicherlich so einiges, aber mit Sicherheit nicht unsere Einschätzung der Ansprüche....

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@Nurse69
Nicht jeder technische Defekt ist zugleich auch "ein vorhersehbarer", auf den die Airline vorbereitet sein muss und leistungsverpflichtet werden kann. Diese Einschätzung obliegt nun mal Fachleuten, und denen solltest du sie auch tunlichst überlassen.
Zudem wiederholst auch du die "eindeutige Rechtslage", diese ist insofern eindeutig, als die Ereigniskette, die zu der Verspätung geführt hat, auf ein Verschulden der Airline zu überprüfen ist und keineswegs bedeutet "technischer Defekt -> stets Anspruch auf eine Entschädigung". Offenbar kreist diese Vorstellung in so einigen Urlauberköpfen!?Wenn du übrigens schon so interessiert daran bist, sachlich und in angemessenem Tonfall zu diskutieren, halte dich doch einfach selbst auch daran und höre auf, die Vorgehensweise der Airlines (das macht nämlich nicht nur die CONDOR so!) hier laufend unterirdischst zu inkriminieren.
Ganz allgemein scheint Verbraucher sich wohl ganz schlau geguckt zu haben im TV (möglichst Boulevard), weiß diverse "Retter" hinter sich und glaubt, mit ein wenig Halbwissen missionieren zu gehen, wäre seine wichtigste Lebensaufgabe? Schade eigentlich ... :?
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...man sollte einmal sich vor Augen führen, daß es hier keine Rechtsberatung gibt, demzufolge sind die Meinungen/Beiträge hier auch keine Veröffentlichungen von "Fachleuten", werte Krankenschwester, sondern Bestandteil einer Diskussion/Meinungsaustausch.
Mit eigenartig bezog ich mich auch nicht auf Deine (ob berechtigt oder nicht sei erst einmal dahingestellt) Ansprüche gegenüber Condor, sondern auf Deine Äußerungen zum Forum und dessen Mitglieder...
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@vonschmeling
Mir ist nicht ganz klar, was an meinem Tonfall falsch war, nur weil ich das Vorgehen von Condor in diesem Falle kritisiere, (wie es im übrigen schon diverse andere Foren-Teilnehmer gemacht haben, die mit dieser Fluggesellschaft Probleme hatten).Vielleicht habe ich nicht so eine belehrende Ausdrucksweise und das berufliche Hintergrundwissen wie Du, aber ich kann zumindest Urteile durchlesen.
Wenn ein bereits rechtskräftiges Gerichtsurteil und die Begründung darin, mit unserem Sachverhalt nahezu identisch ist (Datum und Ort einmal ausgenommen), und hier meine ich auch Deine so viel zitierte Ereigniskette, dann muss man nicht in diesem Bereich arbeiten, um das Fehlverhalten von Condor zu erkennen.
Warum sollte sich eine Behörde wie das LBA denn dann auch so weit aus dem Fenster hinauslehnen und der Vermutung zustimmen? Oder stellst Du das LBA auch in Frage?Warum benennt Condor denn nicht genau diese angeführten "außergewöhnlichen Umstände", so dass der dumme Fluggast sie nachvollziehen könnte??? Wer nichts zu verbergen hat, der schreibt auch die ehrliche Begründung dazu. Oder stellst Du das auch wieder in Frage?
Mir ist auch nicht klar, warum Du so vehement Condor beschützt und Dich damit rechtfertigst, dass es andere Airlines genauso machen. Darf ich fragen, wo du beruflich arbeitest?
Ist Unrecht dann kein Unrecht mehr, wenn es andere auch machen?
Diese weibliche Logik war mir noch nicht bekannt, auch wenn ich selbst eine Frau bin.
Und Deinen letzten völlig unnötigen Absatz hättest Du Dir wohl getrost auch sparen können. Denn genau diese so disqualifizierende Unsachlichkeit kritisierst Du doch immer bei anderen und diese hätte ich von Dir nun wirklich nicht erwartet. Schade, eigentlich...
[/quote]
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Wir hatten dieses Jahr bei unserem Hinflug von Fra nach Ayt mit Tuifly 6 Stunden Verspätung . Ich hatte das Beschwerdeformular mit der EU Verordnung 261/2004 der Tuifly geschickt mit der Bitte um Entschädigung von 600€.
Heute kam die Antwort. Sie bestätigen dieses Urteil, weisen aber auch auf die Kritik hin und das das UK High Court Bedenken wegen diesem Urteil hätte.
Trotzdem bieten sie mir aus Kulanz einen Gutschein in Höhe von 1600€ an für unsere nächste Buchung mit der Tuifly an.
Soll ich dies annehmen oder eine Überweisung des Betrages auf mein Konto verlangen????Vielen Dank!
Thomas -
@Nurse
Abgesehen von deinem ersten Posting hier im Thread - hier bewegst du dich auf sachlicher Ebene - lassen deine Posting zu wünschen übrig. :?
Du kritisierst den Umgangston, packst die User in Schubladen (Beitrag von 16.08 Uhr).
Zusätzlich scheinst du der Meinung der User hier nicht zu bedürfen, da deine RA dich bereits beraten hat und das zukünftige Vorgehen festzuliegen scheint (ebenfalls Beitrag von 16.08 Uhr).
Warum fragst du dann hier ? Die Antworten der User werden von dir vom Tisch gefegt, da sie dir nicht zu "passen" scheinen, z. B.Nurse69
Und eigenartig empfinde ich hier eher, wie manche Menschen sich hier äußern, von denen man eigentlich Fachwissen und Neutralität erwarten würde. Eine Hilfe sind diese Personen auf jeden Fall nicht.Auch noch einmal von mir: Hier antworten keine RA. Hier schreiben User ihre Meinungen, berichten von ihren Erfahrungen.
Was dein Posting an vs betrifft (Beitrag von 17.46 Uhr), so bitte ich dich, mich nicht falsch zu verstehen... aber was vs beruflich macht, geht dich schlichtweg nichts an.
Jeder hier versteht gewiss, dass du verärgert bist, aber du lädst deinen Frust an der falschen Stelle ab.
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@Nurse69
Ganz einfach: Es ist nicht "unrecht", mit außergewöhnlichen Umständen zu argumentieren, denn sie sind zweifellos "außergewöhnlich". Wären sie das nicht, käme kein verflixter Bomber jemals pünktlich ans Ziel!
Man muss - bei allem Verständnis für den Brass der betroffenen Fluggäste :? - im Blick behalten, dass allein die Fairness gebietet, der Airline Zeit zur Überprüfung und ggf. Rechtfertigung der - auch für sie im Übrigen zumeist sehr unangenehmen! - Verspätung oder Stornierung eines Operatings zu lassen. Ob die "außergewöhnlichen Umstände" sie schließlich von den zusätzlichen Kosten für Entschädigungen entbinden, ist erst der zweite Schritt.
Ich widerspreche im Übrigen der Darstellung, eine bestimmte Airline zu "supporten", das Bild ergibt sich nur durch die Verdichtung der Beschwerden (die bar jedes empirischen Gehaltes sind!).
Wenn du bei deiner Kritik gelegentlich bedenken würdest, dass sie einer ganz erklecklichen Menge von Lesern Stichhaltigkeit schuldet, wäre der Sache schon einmal gedient!Letztlich: Ich habe keine "Feindbilder", also zweifle ich auch nicht generell behördliche oder nicht behördliche Einschätzungen an. Detaillierter werde ich dazu aber gewiss nicht Stellung nehmen und bleibe mir bewusst, dass es hier um den Austausch von Erfahrungen geht, nicht um eine Challenge, wer irgendwovon irgendwie mehr weiß und das kryptisch verklausuliert!

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Nurse69:
... und erkennen das Urteil an ...Und genau da liegt das Problem: Es gibt kein "Urteil", das "anerkannt" werden muss. Es gibt eine EU Verordnung mit einem gewissen Auslegungsspielraum, nicht einen Verfahrensverlauf A, welcher auf alle anderen Verfahren angewandt werden kann. Wenngleich die demokratische Krankenschwester ein bisschen "Masse" machen wollte und nun Geschichte ist, sollte soviel jedoch noch aus ihrem Nachlass hervorgehen!
Im Übrigen gibt es hier auch User, die sich mit der CONDOR außergerichtlich auf eine Entschädigungsleistung einigen konnten (sh. Beiträge von Oberfranken11 unter diesem Thread http://www.holidaycheck.de/thema-Condorflug+v+Ffm+Punta+Cana-id_123872.html).
atienten...