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  • mznbgM Offline
    mznbgM Offline
    mznbg
    schrieb am zuletzt editiert von
    #1

    Hallo,

    weiß jemand wie es sich verhält, wenn man ein Internetangebot online bucht dessen Reisepreis lt. Veranstalter zu niedrig angesetzt wurde?

    Am 14.06.2006 hatte ich über einen Onlineanbieter bei Bucher-Reisen eine Reise nach Tobago für 184,- Euro pro Person für 1 Woche gebucht.
    Am gleichen Tag erhielt ich von der Onlinereiseagentur folgende Mail:

    Nach Rücksprache mit Bucher Reisen handelt es sich hierbei um einen Systemfehler von Bucher Reisen, der den falschen Reisepreis in die Abfragemaske einspielt. Somit ist der Reisepreis pro Person von EUR 184,00 nicht korrekt. Der richtige Reisepreis pro Person ist EUR 1.184,00.

    Nun ist es auch so, dass die Buchung aus Kulanz von Bucher Reisen kostenfrei storniert werden kann - eine Reduzierung des Reisepreises zu Ihren Gunsten ist leider nicht möglich.

    Bitte teilen Sie mir mit, ob Sie die Reise trotzdem verbindlich bestätigt haben möchten oder ob Sie von Ihrem verbindlichen Buchungsauftrag kostenfrei zurücktreten möchten.

    Ich finde es schon ein Frechheit zu sagen das aus Kulanz kostenfrei storniert werden kann!

    Meine Beschwerde und Bestehung auf den ausgewiesenen Reisepreis bei der Onlineagentur Reise.com brachte mir auch nicht viel. Man teilte mir mit, das es für den Kunden immer ärgerlich ist sie hoffen dass Ich dennoch ein passendes Angebot für meinen Urlaub finden werden und meine Daten bei Bucher Reisen komplett gelöscht wurden.

    Am Samstag 17.06.2006 erhielt ich dann die Rechnung von Bucher-Reisen in Höhe von 184,- pro Person (was gleichbedeutend mit einer Reisebestätigung ist).
    Für mich ist das ein neues Angbeot, unterbreitet von Bucher-Reisen an dem Sie nach den Zahlungbedingungen 10 Tage gebunden sind, oder sehe ich das falsch?

    Darauf hin habe ich nochmals geschrieben, und bestand wiederum auf dieses Preisangebot.

    Darauf hin habe ich erneut folgende Antwort von der Agentur erhalten:

    Soeben habe ich noch einmal mit Bucher Reisen gesprochen.
    Die Rechnung ging von Bucher Reisen automatisiert raus und hat sich mit dem Stornierungsauftrag überschnitten.

    Die Stornorechnung/Gutschriftsrechnung ging bei Bucher Reisen heute in die Post (ich dachte meine Daten wurden komplett gelöscht)

    Somit sollte der Fall nun auch geklärt sein. 🙂

    Vielen Dank für Ihr Verständnis,...

    Sehe ich das falsch, die Bestätigungen/Rechnungen gehen umgehend raus obwohl angeblich ein Fehler vorliegen soll, die Stornorechnung geht aber erst 5 Tage später raus, bzw. erst nachdem ich die darauf hingewiesen habe?

    Wie ist nun die Rechtslage?
    Habe ich Anspruch zu diesem Reisepreis zu fliegen, habe ich Anspruch auf Ersatz???

    Ich fand die ganze Abwicklung für eine Frechheit, die Aussage:
    Aus Kulanz kostenfrei storniert
    Wir danken für Ihr Verständnis und hoffen ein passendes Angebot zu finden.
    Ich hatte ein passendes Angebot aber habe das natürlich aufgrund dieses Schnäppchens nicht mehr gebucht und in der Arbeit meine ganzen Urlaubstermine mit Kollegen neu abgestimmt und neu genehmigen lassen.

    Diesen Reiseveranstaltern geht es glaube ich zu gut, die waren nicht einmal um Schadensminderung bemüht.

    Was kann ich tun, kan nich überhaupt was unternehmen?

    Gruß
    mznbg

    1 Antwort Letzte Antwort
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    • LudwigL Offline
      LudwigL Offline
      Ludwig
      schrieb am zuletzt editiert von
      #2

      .... also mal ehrlich für 184,-€ nach Tobago , wenn Du weißt wo das liegt , da kannst Du Dir doch denken das, das ein Tipfehler war , oder ? :?

      Entweder buchst Du die Reise für 1184,-€ oder lässt es bleiben 😉

      Sicher gibt es auch für Onlinebuchungen ABG , schau dort noch mal nach .

      1 Antwort Letzte Antwort
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      • emdeboE Offline
        emdeboE Offline
        emdebo
        schrieb am zuletzt editiert von
        #3

        Auch falsch deklarierte Ware im Schaufenster braucht der
        Händler nicht an Dich herausgeben. Das Geschäft kommt
        erst bei beiderseitigem Einverständnis zustande.

        Deiner Kaufabsicht wurde umgehend widersprochen.

        1 Antwort Letzte Antwort
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        • LudwigL Offline
          LudwigL Offline
          Ludwig
          schrieb am zuletzt editiert von
          #4

          ... lies Punkt 13.4 der AGB Bucher

          1 Antwort Letzte Antwort
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          • HomerH Offline
            HomerH Offline
            Homer
            schrieb am zuletzt editiert von
            #5

            Hallo!

            Nach Auskunft meines Reisebüros könntest Du eigentlich auf diesen Preis bestehen. Meine Bekannte sagte mir, wenn die Buchung bestätigt wurde, ist es ein abgeschlossener Vertrag. Das ist im Reisebüro auch schon mal passiert. Allerdings bei TUI. Der Kunde konnte dann die Reise zu dem erheblich geminderten Preis antreten. Ist wie mit einer falsch ausgepreisten Ware im Laden.
            Aber diese Angaben sind natürlich nicht rechtlich relevant. Ich bin halt kein Anwalt. War nur eine Auskunft.
            Du wirst, wenn du denn fahren möchtest, sicherlich nicht um rechtliche Schritte herumkommen. Aber wie gesagt, die Chancen liegen eigentlich bei Dir!

            Gruß,
            Homer

            1 Antwort Letzte Antwort
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            • Dirk12047D Offline
              Dirk12047D Offline
              Dirk12047
              schrieb am zuletzt editiert von
              #6

              Anfechtung durch den Verkäufer wegen Irrtum hier bezogen auf den Preis.

              BGB § 119

              "Anfechtbarkeit wegen Irrtums

              (1) Wer bei der Abgabe einer Willenserklärung über deren Inhalt im Irrtum war oder eine Erklärung dieses Inhalts überhaupt nicht abgeben wollte, kann die Erklärung anfechten, wenn anzunehmen ist, dass er sie bei Kenntnis der Sachlage und bei verständiger Würdigung des Falles nicht abgegeben haben würde.

              (2) Als Irrtum über den Inhalt der Erklärung gilt auch der Irrtum über solche Eigenschaften der Person oder der Sache, die im Verkehr als wesentlich angesehen werden.

              § 120

              Anfechtbarkeit wegen falscher Übermittlung

              Eine Willenserklärung, welche durch die zur Übermittelung verwendete Person oder Einrichtung unrichtig übermittelt worden ist, kann unter der gleichen Voraussetzung angefochten werden wie nach § 119 eine irrtümlich abgegebene Willenserklärung."

              @ Homer:

              falsch ausgezeichnete Ware sowohl im Regal als auch Schaufenster ist eine Anpreisung und kein Angebot zum Kauf.
              Keine Verpflichtung zum Verkauf zum falschen Preis, auch wenn das viele Kunden glauben.

              1 Antwort Letzte Antwort
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              • Thorben-HendrikT Offline
                Thorben-HendrikT Offline
                Thorben-Hendrik
                Gesperrt
                schrieb am zuletzt editiert von
                #7

                Keine Chance, es wurde Dir ASAP mitgeteilt, dass die Reise nicht zu haben ist, auch die tatsache, dass Du eine falsche Rechnug bekommen hat ändert nicht, da Du VOR eintreffen der Rechnung schon über den Fehler informiert wurdest.....

                PS: Die haben es wirklich nicht nötig, Dich für 184.- nach TOBAGO zu fliegen 😉 😄 😄 😄

                [b][size=9]Jefe Gerente de Turismo de Eventos de ViRi[/b] [/size]

                [b][size=9]Nothing beats ViRi![/b] [/size]

                1 Antwort Letzte Antwort
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                • HomerH Offline
                  HomerH Offline
                  Homer
                  schrieb am zuletzt editiert von
                  #8

                  Das leuchtet mir ein!

                  1 Antwort Letzte Antwort
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