Anfechtung Buchungsbestätigung wegen Irrtums durch Veranstalter
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Und auch wenn ich Dich jetzt "verärgere": Der RV kann nichts dafür (und kann auch nicht entsprechend haftbar gemacht werden)
Also, das ist ja geil: Der RV kann nichts dafür. Also er kann nichts dafür das er selbst Buchungsbestätigungen rausschickt. Also so einen Schwachsinn habe ich ja noch nie gehört! Demnach ist eine Buchungsbestätigung nichts wert und hat keine Relevanz (zumindest nicht für den RV, es sei denn der Kunde möchte irgendwie aus dem Vertrag, dann gibts aber etwas auf die Finger).
Hallo! Hier hat der RV schlichtweg seine Hausaufgaben nicht gemacht! Und das in meinem Fall mit Wissen!
Wenn ich etwas unterschreibe dann bin ich mir bewußt was ich tu und mache und welche Konsequenzen es damit auf sich hat.
Aber was rege ich mich hier auf, ich, du, wir entscheiden das nicht. Das machen andere.
Das einzige was mich stört ist, dass ich irgend welche Probleme am Liebsten direkt löse und dies hier leider etwas dauert! Aber ich löse das Problem ja nicht, das macht eh wie ihr wisst mein Anwalt. Ich wollte ja nur mal eure Meinungen dazu wissen. -
Holginho: Mein Frage konntest aber auch du nicht beantworten!
Warum verschickt der RV trotz eigenem Wissen nochmals eine Buchungsbestätigung bzw. Rechnung?
Auch ein ganz anderer Vorgang? Also da fehlt mir jegliches logisches Denken um das zu verstehen! Also wenn mir etwas ganz Wichtiges bekannt ist dann mach ich einen "Riegel" vor die ganze Sache und mache nicht so etwas wie es passiert ist!
Zu deiner Info: Es gibt auch im BGB einen Paragraphen der Schadensersatzansprüche regelt! -
Musikus1968:
Warum verschickt der RV trotz eigenen Wissens nochmals eine Buchungsbestätigung bzw. Rechnung?Hätte er diesen Fehler nicht gemacht, müsste er sich jetzt nicht auf einen Erklärungsirrtum berufen.

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Ich habe mir das alles hier teilweise durchgelesen. Also das kommt mir irgendwie bekannt vor...
Ich habe online eine Pauschal-Reise über ein Vermittlerportal bei TUI gebucht. Daraufhin auch eine Buchungsbestätigung bekommen (nicht Auftragsbestätigung!) Telefonisch teilte man mir auch mit, dass die Buchung "durch" sein, nur der Flug wäre nicht auf "ok". Heute, vier Tage später, der Storno ohne Begründung und ohne Gegenangebot. Telefonische Aukunft der Vermittlers: VERMUTLICH ein EDV-Fehler seitens der TUI.
Jetzt muss ich dazu sagen, die Pauschalreise gab es zu einem vergleichbaren Preis auch in Kombination mit anderen Hotels, Reisezeiträumen und Reisedauer. UND diese Angebote sind nun schon seit vier Tagen verfügbar und auch buchbar (auch direkt über die TUI-Seite).
Unter diesen Umständen sehe ich das so, dass ich einen Anspruch auf die gebuchte und bestätigte Reise habe und dass es sich NICHT um einen EDV-Fehler handelt. Man braucht doch keine vier/ fünf Tage um einen EDV-Fehler zu beheben oder diese Angebote zu sperren?!Ich würde gerne eure Meinung dazu wissen. Vielen Dank schon mal im Voraus.

LG -
@Aannaa
Hi,
da die Antwort des Vermittlers lautete: "vermutlich ein EDV-Fehler" - allerding auch "Flüge nicht ok" :? , würde ich, um die Vermutungen aufzuklären / aus dem Weg zu räumen, nicht den Vermittler sondern den RV, also TUI, direkt kontaktieren.
TUI ist dein Vertragspartner, nicht der Vermittler. Konkrete Auskünfte kannst du m. E. nur dort erhalten - dito was ev. Gegenangebote betrifft.Zu dem Zeitpunkt, wann ein EDV-Fehler dem Kunden zur Kenntnis gebracht werden muss: Ich meine, die Zeitspanne wäre bis 14 Tage nach der Buchung. Ist auch in diesem Thread nachzulesen.
Zu - warum gibt es die entsprechenden Angebote immer noch im Netz: Kann ich dir leider nicht sagen, kommt aber immer wieder mal vor und gewiss nicht nur bei TUI-Angeboten.
Dazu: Ist genau diese / deine Reise auch weiterhin buchbar ? Oder nur die von dir angesprochenen "in Kombinationen mit..." usw. ?In diesem Zusammenhang wäre es für die Leser hier interessant, um welches Hotel es sich handelt. Es wäre nett, wenn du es benennen würdest, dann könnte man die Sache besser nachvollziehen... auch im Hinblick auf "vergleichbaren Preis", usw. - wobei es bei den Angeboten schon um eben dein Hotel / deinen Reisezeitraum / deine Reisedauer und deinen Abflughafen gehen sollte.

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Reiseziel: Peking
Hotel: Holiday Inn Central Plaza
Zeitraum: 29.03.-03.04.13
Preis: 256,-€ (ja, ich weiß sehr günstig)
ABER die Frage ist die, ob sich TUI noch auf ein Preisfehler / EDV-Fehler berufen kann, obwohl genau dieses Angebot auch Tage später noch Verfügbar war und noch vergeichbare Angebote. Ich finde es auch sehr verdächtig, dass der "Fehler" eine so lange Zeit nicht behoben wurde. (am Buchungstag habe ich auch mit der TUI telefoniert, d.h. die wussten auch davon)
Die Sache mit Anfechtung wg. Irrtum ist schon klar, aber wenn's ein Irrtum ist, dann wird dieser Fehler doch umgehend beseitigt + Schreibfehler kann es doch nicht bei (fast) allen angebotenen Hotels und auch noch zu verschiedenen Zeiträumen geben?!Lt. TUI ist der Vermittler mein Ansprechpartner und die könnten gar nicht in meine Buchung reinschauen. Klingt auch für mich unglaubwürdig, aber ich komme bei der TUI-Hotline nicht weiter.
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@Aannaa
Keine Ahnung, warum der Fehler nicht umgehend behoben wurde.
Aber es gibt bezügl. der Anfechtung wegen EDV-Irrtums eine Frist und die ist - Bescheid erfolgte 4 Tage nach der Buchung - eingehalten worden.Neu ist jetzt allerdings in deinem letzten Posting, dass du schon am Buchungstag mit TUI telefoniert hast. Warum ? Wegen des extrem niedrigen Preises ?
Und hast du die Sache schon zu diesem Zeitpunkt erfahren ?
Bisher ging aus deinen Postings hervor (siehe auch RV-Forum), dass du die entsprechende Mitteilung über den Vermittler erhalten hast. Aber egal..."Verdächtig" muss dir allerdings an dieser Sache nichts erscheinen, denn TUI hat nicht das Geringste dabei verdient, da der RV die Buchung selbst stornieren
musste.
Und ja, es war / ist sehr günstig... äußerst günstig - na ja, sozusagen geschenkt.

War doch mit Flug, nicht wahr ? Und damit war lt. Vermittler was nicht OK, ja ?
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Bei mir ist auch der gleiche Fall habe Reise am 18.07.2012 bei opodo eine Reise mit TUI nach Punta Cana gebucht Buchungsbestätigung auch erhalten über die Leistungen (REISEBUCHUNG Reiseveranstalter: TUI Deutschland GmbH Vorgangsnummer: XXXXX Reiseziel: Dom. Republik - Osten Flüge: Düsseldorf - Punta Cana - Düsseldorf Hinreise: Di. 02.10.2012 Rückreise: Di. 16.10.2012 Hotel: Occidental Grand Punta Cana Unterbringung: 1 Deluxe Klimaanlage,Bad,Balkon, Zug zum Flug,Verpflegung: mit All Inclusive Gesamtreisepreis: 629 Euro ) Der Preis ist schon recht günstig die Anzahlung wurde auch schon per Lastschrift eingezogen bis jetzt aber noch keine Reisebestätigung erhalten.Mal schauen ob es was wird oder von TUI storniert wird

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Ich muss papaya45 leider recht geben.
fande den preis auf den ersten blick utopisch niedrig und habe mal deine angaben bei HC in die suchmaske eingegeben... 1464 €, im normalen Doppelzimmer.ich bin mir ziemlich sicher, dass da eine Anfechtung / Stornierung kommt, leider.
Für den von dir genannten Preis würde man nicht mal die Flüge an den Tagen bekommen :?
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hi
war gerade eine woche auf gran canaria
zug zum flug
flug mit tuifly ab karlsruhe
hotel riu wakiki mit ai
und das ganze zum preis von 316,--€ pro person.
hab bei der buchung auch nie gedacht das die buchung bestehen bleibt.
rv war 1-2-fly und es wurde telefonisch direkt bei denen gebucht. -
Habe heute angerufen weil noch keine Reisebstätigung erhalten habe. Nun die Erleichterung sie haben mir eine Reisebestätigung zugesand.Die Anzahlung wurde auch abgebucht jetzt hoffe ich mal das alles gut geht.

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Au verflixt,.... habe mich durch diesen ganzen Kram wegen Anfechtung der Buchungsbestätigung wegen Irrtums gelesen und bin nun ganz deprimiert..... Mir gehts genau wie Musikus 1968..... Identische Angaben, gleicher Anbieter.... nur mit dem einen Unterschied, das ich eine Rechtschutzversicherung habe... HAt schon mal jemand Erfolg gehabt mir einer Klage, oder gibt es jemanden, der von einer gütlichen Einigung gehört hat????? LG
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@inkelligent
Hi,
natürlich kannst du es unter Inanspruchnahme deiner RRSV versuchen, aber lies doch zusätzlich noch die Antworten in diesem Thread: klick hier -
Hallo Zusammen,
ich bin neu hier, und neu in der Welt der Reiseanbieten.
Normalerweise reise ich immer auf eigene Faust, aber für den Herbst wollte ich mit meiner Partnering eine Woche Pauschal nach Madeira reise.
Hierfür haben wir uns ein Angebot von FTI ausgesucht:- Flug von/nach Hannover am 05.10. bis 12.10.2012
- Hotel (Pousada dos Vinhaticos) inkl. Frühstück
Der Preis betrug 1251€ für zwei Personen. Da ich ungern im Internet buchen wollte habe ich im Reisebüro meines Vertrauens angerufen, die unsere Reise zum gleichen Preis auch sogleich gefunden und füruns gebucht haben.
Soweit so gut.
Nun bekam ich leider von FTI ein Einschreiben, das aussagte, dass aufgrund eines Systemfehlers der Reisepreis in der Endabrechnung nicht richtig angegeben wurde (Der Flugpreis wurde hier nichtberechnet). Deshalt kann FTI mein Angebot (1251&euro leider nicht annehmen. Der Reisepreis soll nun 1763,50€ betragen, wobei sie mir aus Kulanz1480€ anbieten.
Heute (25.09.2012) bietet FTI auf ihrer webseite die gleiche Reise zum Preis von 1336€ an.
Wenn ich den gleichen Flug bei AirBerlin&Niki buche komme ich auf 1047,23€ (2 Personen). Das Hotel bietet die 7 Übernachtungen im Doppelzimmer mit Frühstück für 322€ an. Zusammen komme ich alsoauf 1369,23€.
Auf Nachfragen meines Reisebüros reagiert FTI leider garnicht.
Hat jemand eine Idee wie ich hier weiter verfahren kann? Einen Mietwagen für die Zeit habe ich schon gebucht, und die Reiseführer sind auch schon da....
Aber der Preispolitik von FTI kann ich hier leider nicht folgen, zumal sie weiterhin die Reise zum einem günstigeren Preis anbieten und zum Buchungszeitraum noch weitere Anbieter die Reise zumgleichen Preis angeboten hatten.
Habt ihr ähnliche Erfahrungen mit FTI / Vorschläge wie ich weiter vorgehen kann?
Viele Grüße
Martin
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Der neue Preis, der dir von FTI genannt wurde, stellt - auch wenn sie das natürlich nicht so nennen - ein neues Angebot dar. Dieses kannst du annehmen, du kannst es auch sein lassen und somit komplett und ohne kosten vom Vertrag zurücktreten. Und genau das würde ich an deiner Stelle tun, wenn sich FTI nicht meldet und du die Möglichkeit hast, die Reise günstiger anzutreten. Regeln wird das eh alles dein RB für dich.
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Ich wuerde FTI per Einschreiben mitteilen dass Euro 80.- (Bzw. ca 7%) von keinem Richter als wesentlicher Irrtum annerkannt wird und du deshalb auf die Reise zum gebuchten Preis bestehst. Ich wuerde noch hinzufuegen dass du von deiner Rechtschutzversicherung bereits eine Zusage der Kostenuebernahme im Fall einer Klage hast und du deshalb bei Nichteinhaltung des Vertrages den Rechtsweg gehen wirst.
Oder du stornierst (natuerlich kostenfrei) und buchst fuer 1336.- neu bei FTI.
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Ich tendiere eher zum Vorschlag von @carsten, da TO schon am 5.10 in den Urlaub starten möchte.
Ev. "Verhandlungen" mit FTI könnten sich hinziehen, wobei Angebote, die zur Zeit noch existieren (z. B. bei getrennter Buchung). dann nicht mehr zu haben sind.