Weiter zum Inhalt
Bei HolidayCheck über 10 Millionen Bewertungen und Bilder für Hotels, Sehenswürdigkeiten und Reiseziele vergleichen und mit Preisvergleich und Tiefpreisgarantie Ihren Urlaub buchen!
  • Einloggen
  1. Startseite
  2. Übersicht
  3. Allgemeines Forum: Alles rund ums Reisen und mehr....
  4. Meinungen zu reiserechtlichen Fragen
  5. Hotel überbucht. Was tun?
  6. Hotel überbucht. Was tun?

Hotel überbucht. Was tun?

Geplant Angeheftet Gesperrt Verschoben Meinungen zu reiserechtlichen Fragen
511 Beiträge 123 Kommentatoren 188.5k Aufrufe
  • Sortiert nach
  • Älteste zuerst
  • Neuste zuerst
  • Meiste Stimmen
Antworten
  • In einem neuen Thema antworten
Einloggen
Dieses Thema wurde gelöscht. Nur Nutzer mit entsprechenden Rechten können es sehen.
  • mosaikM Offline
    mosaikM Offline
    mosaik
    schrieb am zuletzt editiert von
    #181

    Also fünf Leute buchen Urlaub bei zwei verschiedenen Reiseveranstaltern; wo sie den Urlaub buchen: im Internet, am Flughafen oder im Reisebüro, ist unerheblich;

    Es kommen somit zwei Reiseverträge mit zwei verschiedenen Reiseveranstaltern zustande, die nicht wissen können und müssen, dass aber alle Leute zusammengehören und einen gemeinsamen Urlaub verbringen möchten.

    Somit kann zwar das Reisebüro versuchen, weiterzuhelfen, ist aber rechtlich nicht verantwortlich.

    Der Reiseveranstalter, der eine Überbuchung zu verantworten hat, muss entweder gleichwertigen Ersatz, kostenlose Umbuchung oder kostenlosen Rücktritt anbieten - eine Zusammenführungspflicht hat er aber nicht.

    1 Antwort Letzte Antwort
    Antworten Zitieren
    • vonschmelingV Offline
      vonschmelingV Offline
      vonschmeling
      Moderator
      schrieb am zuletzt editiert von
      #182

      Hat auch nie einer behauptet ... 😉
      Im Sinne guter Dienstleistung sollte das Reisebüro sich um das Problem annehmen, natürlich besteht kein rechtlicher Anspruch auf eine Zusammenführung.

      Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
      "Im Herzen barfuß!"

      1 Antwort Letzte Antwort
      Antworten Zitieren
      • latura92L Offline
        latura92L Offline
        latura92
        schrieb am zuletzt editiert von
        #183

        Hallo zusammen!

        ich glaubte eben ich traue meinen augen nicht. wir haben noch im frühbucherrabatt gebucht also im april, das grupotel maritimo für 10 tage. heute bekomme ich ein mail ( abreise wäre am 6.07), dass unser hotel überbucht sei.. wir haben schon alles bezahlt usw.

        IST DAS DENN MÖGLICH??

        sie bieten uns nun ein anderes hotel an, los principes in alcudia klingt zwar sogar ein bisschen besser und sieht auch ned schlecht aus, aber was soll ich bitte jetzt machen?

        lg und danke

        Hotel aus diesem Beitrag
        98%
        Grupotel Maritimo
        Mallorca/Spanien
        Zum Hotel
        1 Antwort Letzte Antwort
        Antworten Zitieren
        • Domino27D Offline
          Domino27D Offline
          Domino27
          schrieb am zuletzt editiert von
          #184

          Ja es ist möglich, sonst hätte dieser Thread keine 19 Seiten. 😄
          Du kannst nun entweder das Alternativ-Angebot akzeptieren oder von der Reise kostenfrei zurücktreten.
          Falls Dir ein anderes Alternativhotel besser gefallen würde kannst Du vielleicht mit dem RV verhandeln Dich dahin umzubuchen.
          Viel Erfolg.

          Paradies ist, wenn einer aufpasst, dass kein Depp reinkommt.

          1 Antwort Letzte Antwort
          Antworten Zitieren
          • KourionK 1
            KourionK 1
            Kourion
            schrieb am zuletzt editiert von
            #185

            @latura
            Weiterhin solltest du - falls du annimmst - deinem RV mitteilen, dass du das Alternativhotel nur unter Vorbehalt annimmst und bei gegebenen Abweichungen zum gebuchten Hotel (Lage, Ausstattung, etc.) nach der Reise Minderung anmelden wirst.
            Dabei kannst du dich z. B. nach dieser Tabelle richten: Klick hier

            Es kommt nicht darauf an, mit dem Kopf durch die Wand zu gehen, sondern mit den Augen die Tür zu finden. (Werner von Siemens)

            1 Antwort Letzte Antwort
            Antworten Zitieren
            • Sonjax73S Offline
              Sonjax73S Offline
              Sonjax73
              schrieb am zuletzt editiert von
              #186

              Hallo,
              muß man eigentlich auch mit einer Überbuchung rechnen, wenn man direkt über das Hotel bucht oder nur bei Buchungen über einen Veranstalter?  Möchte eine Überbuchung so weit es geht ausschließen. Über eine Rückmeldung würde ich mich freuen.
              Gruß SOnja

              1 Antwort Letzte Antwort
              Antworten Zitieren
              • KourionK 1
                KourionK 1
                Kourion
                schrieb am zuletzt editiert von
                #187

                @Sonjax
                Hi,
                hier eine Zusammenfassung der diversen Diskussionen zum Thema:  😉

                Wie in diesem und in anderen Threads schon des öfteren geschrieben, gehen die Überbuchungen vom Hotel aus.
                Somit könntest du - und auch dazu gibt es Postings - sowohl bei einer Direktbuchung als auch bei einer Buchung über einen RV mit diesem Problem konfrontiert werden.
                Weiterhin wurde einmal geschrieben, dass "kleine" RV mit einer schwachen Vertretung vor Ort davon eher betroffen sein können als "große" RV mit einer starken örtlichen Vertretung, mit größerem Einfluss.
                Allerdings scheint dies nicht immer zuzutreffen, denn auch User, die bei "großen" RV gebucht hatten, haben sich hier ab und an über Überbuchungen beschwert.

                Und darum meine ganz persönliche 😉 Entscheidung für meine Reisen: Kein Hotel buchen, das immer wieder wegen Überbuchungen ins Gespräch kommt.

                Es kommt nicht darauf an, mit dem Kopf durch die Wand zu gehen, sondern mit den Augen die Tür zu finden. (Werner von Siemens)

                1 Antwort Letzte Antwort
                Antworten Zitieren
                • Sonjax73S Offline
                  Sonjax73S Offline
                  Sonjax73
                  schrieb am zuletzt editiert von
                  #188

                  @Kourion: Danke für die schnelle Zusammenfassung! Hab mich hier und da eingelesen, bin aber nie zum Thema Direktbuchungen gekommen. 
                  War der Meinung, daß es dabei nicht passieren kann, aber anscheinend ist nichts unmöglich. Da bleibt mir nur: Deinen Tipp zu beachten! Danke!!

                  1 Antwort Letzte Antwort
                  Antworten Zitieren
                  • rescadoR Offline
                    rescadoR Offline
                    rescado
                    schrieb am zuletzt editiert von
                    #189

                    Hotelüberbuchung und ich soll drauf zahlen 27.08.2013 15:29:51 Hallo zusammen,

                    ich habe eine spezielle Frage zum Thema Hotelüberbuchung. Ich habe über eine Reiseplattform bei einem bestimmten Reiseveranstalter eine zuPauschalreise für 2 gebucht in den Kanaren. 2 Wochen vorReiseantritt war das Hotel noch günstiger sogar von ihnen angeboten worden. 2 Tage später erhalte ich eine Mail, dass das Hotel überbucht sei und ich nun umgebucht werden müsse. Dabei habe ich 2Alternativen erhalten, ein Familienbunker, 1 km vom Strand entfernt, ein Stern weniger, und ein schlecht bewertetes Hotel, mehr als doppelt so weit vom Strand entfernt, 1 km vom Ort entfernt, ganzabgelegen in den Bergen. Die Hotels waren keinesfalls gleichwertig für mich. Ich habe anschließend 5 Alternativen genannt - ich wurde gebeten, mich nicht zu scheuen, Alternativen zu nennen - dieallesamt abgelehnt wurden bzw. ich erhielt erst Antwort, als einige davon auch shcon ausgebucht waren (was sie beim Zeitpunkt meiner Antwort noch nicht waren).

                    Nun erhielt ich einen Anruf, man fragte mich, ob ich bereit sei einen Tag später zu reisen und den Ort zu wechseln. Denn dann wäre eine Alternative in Frage gekommen, die absolut gleichwertig wäre(nicht aber besser, wirklich gleichwertig). Man schickte an den RV eine Anfrage, ich erhielt die Antwort, dass man mir einen Kulanzpreis macht, 90 euro mehr als ich gezahlt hatte (pro Person). Dazu kommen die Kosten, die für mich anfallen würden, weil ich gerne die Freizeitaktivitäten, die ich in meinem ursprünglichen Urlaubsort gebucht habe, gerne wahrnehmen würde (der neue ist ein kleines Dorf).

                    Muss ich nun tatsächlich auch noch drauf zahlen?! Das Hotel ist von Ausstattung, Lage, Erwartungen gleichwertig, es hat auch nicht mehr Luxus, ist aber ein wenig teurer (etwa 90 Euro im Gesamtpreis).Man lehnte es - ebenso wie die anderen Hotels- mit der ERklärung ab mich einfach kostenfrei umzubuchen, dass es teurer als mein ursprünglich gebuchtes Hotel sei, ich muss also quasi jetzt eines finden, dass genauso teuer odergünstiger ist?

                    Laut Ergebnisse meiner Recherche steht mir ein mindestens gleichwertiges Hotel zu, dass auch teurer sein kann. Ich soll jetzt aber die Mehrkosten tragen. Ist das richtig, oder werde ich hier mitbilligeren Hotels oder teurerem Urlaub abgespeist?

                    Vielen Dank für eure Antworten!

                    1 Antwort Letzte Antwort
                    Antworten Zitieren
                    • KourionK 1
                      KourionK 1
                      Kourion
                      schrieb am zuletzt editiert von
                      #190

                      @rescado
                      Hi,
                      kann dir dein RV kein adäquates Hotel mit identischen Leistungen, etc. anbieten oder ist die Lage des Ersatzhotels eine völlig andere, so dass sie dir nicht im Geringsten zusagt, kannst du vom Vertrag kostenfrei zurücktreten.
                      Du musst weder ein preiswerteres noch ein preisintensiveres Hotel akzpetieren.

                      Es kommt nicht darauf an, mit dem Kopf durch die Wand zu gehen, sondern mit den Augen die Tür zu finden. (Werner von Siemens)

                      1 Antwort Letzte Antwort
                      Antworten Zitieren
                      • rescadoR Offline
                        rescadoR Offline
                        rescado
                        schrieb am zuletzt editiert von
                        #191

                        Danke für deine Antwort. Eine Stornierung wäre echt nur die allerletzte Lösung. Meine Frage ist, ob ich wirklich gezwungen bin, drauf zu zahlen, wenn man mich in ein teureres Hotel umbucht. Oder ist das eher das "Problem" des RV?

                        1 Antwort Letzte Antwort
                        Antworten Zitieren
                        • HolginhoH Offline
                          HolginhoH Offline
                          Holginho
                          schrieb am zuletzt editiert von
                          #192

                          Nein, man muß Dir nur eine (!!!...im Zweifelsfall ist das als Zahl und durchaus wörtlich zu nehmen) "gleichwertige" Alternative anbieten.
                          Wenn diese für Dich nicht gleichwertig ist, kannst Du wie von @Kourion beschrieben, vom Vertrag zurücktreten - ein Recht darauf Deinem RV ein (Dir geeignet erscheinendes) Hotel zur Umbuchung ohne Aufpreis "vorzuschreiben" hast Du nicht. Wenn er Deiner Anfrage keinen positiven Bescheid gibt, hast Du nur vorgenannte Möglichkeit des Rücktritts.

                          “Mit dummen Menschen streiten ist wie mit einer Taube Schach zu spielen...“ Rest bei Bedarf googeln!

                          1 Antwort Letzte Antwort
                          Antworten Zitieren
                          • traveller4073T Offline
                            traveller4073T Offline
                            traveller4073
                            schrieb am zuletzt editiert von
                            #193

                            Hi Rescado,
                            der Schlusssatz im Beitrag des Holginho wurde zwar schon oft gebraucht; wird dadurch jedoch nicht richtiger! Sollte der RV nicht Willens oder in der Lage sein, Dir ein vergleichbares Ersatzquartier anzubieten, so kannst Du ihm eine Frist zur Mangelbehebung setzen; und nach deren Verstreichen selbst ein vergleichbares Ersatzquartier suchen. Die Kosten für diese Alternative musst Du binnen eines Monats nach Rückkehr beim RV geltend machen; am besten per Einschreiben mit Rückschein.

                            Achtung: Posting kann Spuren von Ironie enthalten!

                            1 Antwort Letzte Antwort
                            Antworten Zitieren
                            • rescadoR Offline
                              rescadoR Offline
                              rescado
                              schrieb am zuletzt editiert von
                              #194

                              Danke für eure Antworten!

                              Das ist ja sehr interessant, der eigentliche Reiseantritt wäre der 2. September, ich bin also noch vor Reiseantritt, und dennoch kann ich also eine Frist setzen? Ich buche zum ersten Mal einen Pauschalurlaub, deswegen entschuldige die vielen Fragen.

                              Ich würde nämlich verdammt ungern vom Vertrag zurücktreten, allein schon, weil wir beide Reisende Urlaub dafür nehmen mussten, und der Spaß zum Schadensersatz gerichtlich erfolgt, und das alles wieder neue Kosten aufwirft usw.

                              Verstreicht die Frist, kann ich selbst das gleichwertige Hotel buchen, über den selben RV oder erst bei Ankunft etc etc?
                              Bisher verlief alles über Telefonate und E-Mail, was muss ich bei der Fristsetzung beachten, muss diese auf Postweg stattfinden?

                              Tausend Dank!

                              1 Antwort Letzte Antwort
                              Antworten Zitieren
                              • HolginhoH Offline
                                HolginhoH Offline
                                Holginho
                                schrieb am zuletzt editiert von
                                #195

                                Was @traveller4073 schreibt/anmerkt ist grundsätzlich richtg...könnt ihr euch allerdings dabei nicht auf die Definition "gleichwertig" einigen (was eine Nichtübernahme der Kosten durch den RV zur Folge hätte) bleibt Dir nur noch der Rechtsweg - und hier läge die Beweislast der Gleichwertigkeit und ggfs. gerechtfertigten Mehrkosten bzw. die Unzumutbarkeit des vorherigen Vorschlags des RV bei Dir! Viel "Spaß" bei diesem Unterfangen!

                                Und ja, traveller4073, selbstverständlich gibt es Beispiele dafür, wo Urlaubern dies gelungen ist...

                                ...aber eben auch mehr als genug, wo dies eben nicht geklappt hat!

                                Deshalb, m.A.n. im Zweifelsfall prüfen ob ein Rücktritt und eine Neubuchung nicht deutlich zielführender und akzeptabler als eine (im Ausgang ungewisse) Streitigkeit erfolgsversprechend ist!

                                “Mit dummen Menschen streiten ist wie mit einer Taube Schach zu spielen...“ Rest bei Bedarf googeln!

                                1 Antwort Letzte Antwort
                                Antworten Zitieren
                                • HolginhoH Offline
                                  HolginhoH Offline
                                  Holginho
                                  schrieb am zuletzt editiert von
                                  #196

                                  Rescado, wofür ggfs. "Schadenersatz" bei Rücktritt vom Vertrag?

                                  “Mit dummen Menschen streiten ist wie mit einer Taube Schach zu spielen...“ Rest bei Bedarf googeln!

                                  1 Antwort Letzte Antwort
                                  Antworten Zitieren
                                  • traveller4073T Offline
                                    traveller4073T Offline
                                    traveller4073
                                    schrieb am zuletzt editiert von
                                    #197

                                    d´accord Holginho; ich wollte der Vollständigkeit halber lediglich die Faktenlage ergänzen. Die tatsächliche Sinnhaftigkeit, bzw. Wahrscheinlichkeit eines Erfolges werden wir nicht beurteilen können; schon gar nicht im Vorfeld. Eventuell nutzt die Kenntnis der Rechtslage @rescado bei einer weiterreichenden Argumentation beim RV.

                                    Achtung: Posting kann Spuren von Ironie enthalten!

                                    1 Antwort Letzte Antwort
                                    Antworten Zitieren
                                    • rescadoR Offline
                                      rescadoR Offline
                                      rescado
                                      schrieb am zuletzt editiert von
                                      #198

                                      Schadensersatz wegen des Urlaubs, den ich beantragt habe. Wenn ich zurück trete, habe ich ja recht wenig vom Urlaub außer Herbststimmung in Köln...

                                      1 Antwort Letzte Antwort
                                      Antworten Zitieren
                                      • HolginhoH Offline
                                        HolginhoH Offline
                                        Holginho
                                        schrieb am zuletzt editiert von
                                        #199

                                        ...Dir bliebe doch noch Zeit zu einer Neubuchung!

                                        “Mit dummen Menschen streiten ist wie mit einer Taube Schach zu spielen...“ Rest bei Bedarf googeln!

                                        1 Antwort Letzte Antwort
                                        Antworten Zitieren
                                        • rescadoR Offline
                                          rescadoR Offline
                                          rescado
                                          schrieb am zuletzt editiert von
                                          #200

                                          Ja ich habe mich ja bereits auf allerlei Plattformen umgesehen, aber zu dem Preis, den ich bezahlt habe, bekomme ich jetzt nicht mal mehr 5 Tage in schlechteren Hotels. Da ich einen Surfurlaub auf Fuerteventura geplant habe, will ich jetzt nicht unbedingt nach Malle oder so... entsprechend habe ich auch schon eine Schule an meinem Ursprungsurlaubsort gebucht etc. etc... Da müsste ich überall jetzt dick draufzahlen...

                                          1 Antwort Letzte Antwort
                                          Antworten Zitieren
                                          Antworten
                                          • In einem neuen Thema antworten
                                          Einloggen
                                          • Sortiert nach
                                          • Älteste zuerst
                                          • Neuste zuerst
                                          • Meiste Stimmen

                                          • 1
                                          • 2
                                          • 8
                                          • 9
                                          • 10
                                          • 11
                                          • 12
                                          • 25
                                          • 26
                                          • 10 von 26
                                          Reiseforum Service
                                          • RSS-Feed abonnieren
                                          • Verhaltensregeln im Reiseforum
                                          • Reiseforum Hilfe
                                          • Forensuche
                                          • Aktuelle Themen

                                          • Inhalte melden
                                          • Veranstalter AGB
                                          • Nutzungsbedingungen
                                          • Datenschutz
                                          • Privatsphäre-Einstellungen
                                          • AGB
                                          • Impressum
                                          © 1999 - 2026 HolidayCheck AG. Alle Rechte vorbehalten.
                                          • Erster Beitrag
                                            Letzter Beitrag