Hotel überbucht. Was tun?
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Also fünf Leute buchen Urlaub bei zwei verschiedenen Reiseveranstaltern; wo sie den Urlaub buchen: im Internet, am Flughafen oder im Reisebüro, ist unerheblich;
Es kommen somit zwei Reiseverträge mit zwei verschiedenen Reiseveranstaltern zustande, die nicht wissen können und müssen, dass aber alle Leute zusammengehören und einen gemeinsamen Urlaub verbringen möchten.
Somit kann zwar das Reisebüro versuchen, weiterzuhelfen, ist aber rechtlich nicht verantwortlich.
Der Reiseveranstalter, der eine Überbuchung zu verantworten hat, muss entweder gleichwertigen Ersatz, kostenlose Umbuchung oder kostenlosen Rücktritt anbieten - eine Zusammenführungspflicht hat er aber nicht.
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Hat auch nie einer behauptet ...

Im Sinne guter Dienstleistung sollte das Reisebüro sich um das Problem annehmen, natürlich besteht kein rechtlicher Anspruch auf eine Zusammenführung. -
Hallo zusammen!
ich glaubte eben ich traue meinen augen nicht. wir haben noch im frühbucherrabatt gebucht also im april, das grupotel maritimo für 10 tage. heute bekomme ich ein mail ( abreise wäre am 6.07), dass unser hotel überbucht sei.. wir haben schon alles bezahlt usw.
IST DAS DENN MÖGLICH??
sie bieten uns nun ein anderes hotel an, los principes in alcudia klingt zwar sogar ein bisschen besser und sieht auch ned schlecht aus, aber was soll ich bitte jetzt machen?
lg und danke
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Ja es ist möglich, sonst hätte dieser Thread keine 19 Seiten.

Du kannst nun entweder das Alternativ-Angebot akzeptieren oder von der Reise kostenfrei zurücktreten.
Falls Dir ein anderes Alternativhotel besser gefallen würde kannst Du vielleicht mit dem RV verhandeln Dich dahin umzubuchen.
Viel Erfolg. -
@latura
Weiterhin solltest du - falls du annimmst - deinem RV mitteilen, dass du das Alternativhotel nur unter Vorbehalt annimmst und bei gegebenen Abweichungen zum gebuchten Hotel (Lage, Ausstattung, etc.) nach der Reise Minderung anmelden wirst.
Dabei kannst du dich z. B. nach dieser Tabelle richten: Klick hier -
Hallo,
muß man eigentlich auch mit einer Überbuchung rechnen, wenn man direkt über das Hotel bucht oder nur bei Buchungen über einen Veranstalter? Möchte eine Überbuchung so weit es geht ausschließen. Über eine Rückmeldung würde ich mich freuen.
Gruß SOnja -
@Sonjax
Hi,
hier eine Zusammenfassung der diversen Diskussionen zum Thema:
Wie in diesem und in anderen Threads schon des öfteren geschrieben, gehen die Überbuchungen vom Hotel aus.
Somit könntest du - und auch dazu gibt es Postings - sowohl bei einer Direktbuchung als auch bei einer Buchung über einen RV mit diesem Problem konfrontiert werden.
Weiterhin wurde einmal geschrieben, dass "kleine" RV mit einer schwachen Vertretung vor Ort davon eher betroffen sein können als "große" RV mit einer starken örtlichen Vertretung, mit größerem Einfluss.
Allerdings scheint dies nicht immer zuzutreffen, denn auch User, die bei "großen" RV gebucht hatten, haben sich hier ab und an über Überbuchungen beschwert.Und darum meine ganz persönliche
Entscheidung für meine Reisen: Kein Hotel buchen, das immer wieder wegen Überbuchungen ins Gespräch kommt. -
@Kourion: Danke für die schnelle Zusammenfassung! Hab mich hier und da eingelesen, bin aber nie zum Thema Direktbuchungen gekommen.
War der Meinung, daß es dabei nicht passieren kann, aber anscheinend ist nichts unmöglich. Da bleibt mir nur: Deinen Tipp zu beachten! Danke!! -
Hotelüberbuchung und ich soll drauf zahlen 27.08.2013 15:29:51 Hallo zusammen,
ich habe eine spezielle Frage zum Thema Hotelüberbuchung. Ich habe über eine Reiseplattform bei einem bestimmten Reiseveranstalter eine zuPauschalreise für 2 gebucht in den Kanaren. 2 Wochen vorReiseantritt war das Hotel noch günstiger sogar von ihnen angeboten worden. 2 Tage später erhalte ich eine Mail, dass das Hotel überbucht sei und ich nun umgebucht werden müsse. Dabei habe ich 2Alternativen erhalten, ein Familienbunker, 1 km vom Strand entfernt, ein Stern weniger, und ein schlecht bewertetes Hotel, mehr als doppelt so weit vom Strand entfernt, 1 km vom Ort entfernt, ganzabgelegen in den Bergen. Die Hotels waren keinesfalls gleichwertig für mich. Ich habe anschließend 5 Alternativen genannt - ich wurde gebeten, mich nicht zu scheuen, Alternativen zu nennen - dieallesamt abgelehnt wurden bzw. ich erhielt erst Antwort, als einige davon auch shcon ausgebucht waren (was sie beim Zeitpunkt meiner Antwort noch nicht waren).
Nun erhielt ich einen Anruf, man fragte mich, ob ich bereit sei einen Tag später zu reisen und den Ort zu wechseln. Denn dann wäre eine Alternative in Frage gekommen, die absolut gleichwertig wäre(nicht aber besser, wirklich gleichwertig). Man schickte an den RV eine Anfrage, ich erhielt die Antwort, dass man mir einen Kulanzpreis macht, 90 euro mehr als ich gezahlt hatte (pro Person). Dazu kommen die Kosten, die für mich anfallen würden, weil ich gerne die Freizeitaktivitäten, die ich in meinem ursprünglichen Urlaubsort gebucht habe, gerne wahrnehmen würde (der neue ist ein kleines Dorf).
Muss ich nun tatsächlich auch noch drauf zahlen?! Das Hotel ist von Ausstattung, Lage, Erwartungen gleichwertig, es hat auch nicht mehr Luxus, ist aber ein wenig teurer (etwa 90 Euro im Gesamtpreis).Man lehnte es - ebenso wie die anderen Hotels- mit der ERklärung ab mich einfach kostenfrei umzubuchen, dass es teurer als mein ursprünglich gebuchtes Hotel sei, ich muss also quasi jetzt eines finden, dass genauso teuer odergünstiger ist?
Laut Ergebnisse meiner Recherche steht mir ein mindestens gleichwertiges Hotel zu, dass auch teurer sein kann. Ich soll jetzt aber die Mehrkosten tragen. Ist das richtig, oder werde ich hier mitbilligeren Hotels oder teurerem Urlaub abgespeist?
Vielen Dank für eure Antworten!
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@rescado
Hi,
kann dir dein RV kein adäquates Hotel mit identischen Leistungen, etc. anbieten oder ist die Lage des Ersatzhotels eine völlig andere, so dass sie dir nicht im Geringsten zusagt, kannst du vom Vertrag kostenfrei zurücktreten.
Du musst weder ein preiswerteres noch ein preisintensiveres Hotel akzpetieren. -
Nein, man muß Dir nur eine (!!!...im Zweifelsfall ist das als Zahl und durchaus wörtlich zu nehmen) "gleichwertige" Alternative anbieten.
Wenn diese für Dich nicht gleichwertig ist, kannst Du wie von @Kourion beschrieben, vom Vertrag zurücktreten - ein Recht darauf Deinem RV ein (Dir geeignet erscheinendes) Hotel zur Umbuchung ohne Aufpreis "vorzuschreiben" hast Du nicht. Wenn er Deiner Anfrage keinen positiven Bescheid gibt, hast Du nur vorgenannte Möglichkeit des Rücktritts. -
Hi Rescado,
der Schlusssatz im Beitrag des Holginho wurde zwar schon oft gebraucht; wird dadurch jedoch nicht richtiger! Sollte der RV nicht Willens oder in der Lage sein, Dir ein vergleichbares Ersatzquartier anzubieten, so kannst Du ihm eine Frist zur Mangelbehebung setzen; und nach deren Verstreichen selbst ein vergleichbares Ersatzquartier suchen. Die Kosten für diese Alternative musst Du binnen eines Monats nach Rückkehr beim RV geltend machen; am besten per Einschreiben mit Rückschein. -
Danke für eure Antworten!
Das ist ja sehr interessant, der eigentliche Reiseantritt wäre der 2. September, ich bin also noch vor Reiseantritt, und dennoch kann ich also eine Frist setzen? Ich buche zum ersten Mal einen Pauschalurlaub, deswegen entschuldige die vielen Fragen.
Ich würde nämlich verdammt ungern vom Vertrag zurücktreten, allein schon, weil wir beide Reisende Urlaub dafür nehmen mussten, und der Spaß zum Schadensersatz gerichtlich erfolgt, und das alles wieder neue Kosten aufwirft usw.
Verstreicht die Frist, kann ich selbst das gleichwertige Hotel buchen, über den selben RV oder erst bei Ankunft etc etc?
Bisher verlief alles über Telefonate und E-Mail, was muss ich bei der Fristsetzung beachten, muss diese auf Postweg stattfinden?Tausend Dank!
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Was @traveller4073 schreibt/anmerkt ist grundsätzlich richtg...könnt ihr euch allerdings dabei nicht auf die Definition "gleichwertig" einigen (was eine Nichtübernahme der Kosten durch den RV zur Folge hätte) bleibt Dir nur noch der Rechtsweg - und hier läge die Beweislast der Gleichwertigkeit und ggfs. gerechtfertigten Mehrkosten bzw. die Unzumutbarkeit des vorherigen Vorschlags des RV bei Dir! Viel "Spaß" bei diesem Unterfangen!
Und ja, traveller4073, selbstverständlich gibt es Beispiele dafür, wo Urlaubern dies gelungen ist...
...aber eben auch mehr als genug, wo dies eben nicht geklappt hat!
Deshalb, m.A.n. im Zweifelsfall prüfen ob ein Rücktritt und eine Neubuchung nicht deutlich zielführender und akzeptabler als eine (im Ausgang ungewisse) Streitigkeit erfolgsversprechend ist!
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d´accord Holginho; ich wollte der Vollständigkeit halber lediglich die Faktenlage ergänzen. Die tatsächliche Sinnhaftigkeit, bzw. Wahrscheinlichkeit eines Erfolges werden wir nicht beurteilen können; schon gar nicht im Vorfeld. Eventuell nutzt die Kenntnis der Rechtslage @rescado bei einer weiterreichenden Argumentation beim RV.
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Ja ich habe mich ja bereits auf allerlei Plattformen umgesehen, aber zu dem Preis, den ich bezahlt habe, bekomme ich jetzt nicht mal mehr 5 Tage in schlechteren Hotels. Da ich einen Surfurlaub auf Fuerteventura geplant habe, will ich jetzt nicht unbedingt nach Malle oder so... entsprechend habe ich auch schon eine Schule an meinem Ursprungsurlaubsort gebucht etc. etc... Da müsste ich überall jetzt dick draufzahlen...