Alles zu Änderungen bei Flügen nach Reisebeginn
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@gastwirt
Wieviel Geld?
Zum einen sehe ich nicht wirklich einen Grund, die Frage von @valentine moralisch zu bewerten. Sie hat ein Formular erhalten und soll damit ggf. eine Beschwerde begründen, dazu wurde sie in irgendeiner Form scheints aufgefordert.
M.E. ist eine Nachfrage nicht verwerflich, auch wenn ich sie ebenso wenig hier gestartet hätte, sondern mich entweder an den Veranstalter, die Airline oder eine Verbraucherberatung gewandt hätte. Eine Sache ist die Dankbarkeit für die Unversehrtheit an Leib und Leben, eine andere die, dass die Vertragspartner 10h gebraucht haben, um die Reise fortsetzen zu lassen - eines hat mit dem anderen nichts zutun.
Und nochmal: Es gibt einen richterlichen Entscheid, der Vogelschlag eben nicht als "höhere Gewalt" bewertet. Die Airline allerdings wird sich - bislang zurecht! - auf außergewöhnliche Umstände berufen. -
Mich würde ja mal interessieren, ob von den Passagieren aus New York, deren Bomber nach Vogelschlag mit stehenden Motoren im Hudson notwasserte, auch nur einer Entschädigungsansprüche z.B. wg. nasser Füsse gestellt hat...
Dort sind sie doch sonst immer ganz fix mit Millionenklagen.. -
@cliff
Die haben aber - Gott sei´s gedankt! - keine EU VO zu den Fluggastrechten!
Aber darum geht es auch nicht, es steht nicht zur Debatte, eine Entschädigung wegen "Erschreckens" oder "schlechtem Geruch" oder etwas in der Art zu verlangen, sondern um die 10 stündige Verspätung der Weiterreise.
Ich finde es nicht fair, die Sachverhalte zu vermengen ... -
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@Kourion
Ganz recht, darum geht es in dem Urteil, hatte ich ja ausführlich geschrieben.
Wenn man einigermaßen realistisch ist und sich ein paar Gedanken um Rotations und Auslastungsvorgaben macht, ist die Annahme vollkommen absurd, man könne innerhalb kurzer Zeit (hier <4h) seitens der Airline eine Ersatzmaschine bereitstellen - das schafft auch keine Linie ohne weiteres! Da geht es dann um Machbarkeiten, insofern teile ich dein Befremden bezüglich der Urteilsbegründung, der Carrier habe sich "auf solche Ereignisse besser vorzubereiten". Zumal Vogelschlag seitens der Airline nicht mit engmaschigeren Wartungsintervallen verhindert werden kann und somit komme ich auch zu der Prognose, dass dieses Urteil einer weiteren Instanz wohl nicht standgehalten hätte.
Auch an dieser Stelle noch einmal der Hinweis: Die "höhere Gewalt" als Begründung weicht immer mehr explizit erklärten "außergewöhnlichen Umständen", wird also der Beklagte exakt definieren müssen, welche Ereigniskette verursachend für die Verspätung oder Anullierung war.
Man kann auch über diese neue Methode "Ausgabe von Bestätigungen" uneins sein ... ich für meinen Teil halte sie für Makulatur, kein Mensch muss sich gesondert bestätigen lassen, dass sein Bomber 10h später abgehoben hat, als geplant, das kann man mit einfachsten Mitteln herleiten. Je nach Inhalt des Formulars könnte es immerhin aber dienen, anstelle epischer Berichte der Betroffenen nur ein paar maßgebliche Hinweise ablesen zu müssen, um über einen Anspruch zu entscheiden?
Letztlich ist weder bekannt, wer diese Blätter ausgegeben hat (Kompetenzen?), mit welcher Ansage sie tatsächlich überreicht wurden (ob und von wem die Ansage autorisiert war?) - all dies spielt aber eine nicht unerhebliche Rolle für die Beurteilung des Vorgehens. -
Danke, so seh ich das auch. Für den Vogelschlag konnte niemand was. Trotzdem war es eine massive Verspätung!
Als wir die Notlandung schon hinter uns hatten mussten wir erstmal sehr lange warten um zu erfahren ob und wenn ja, wann wir an dem Tag noch fliegen können. um 10:00 hieß es dann um 15:30 soll der nächste Flug gehen. um kurz nach 16 Uhr hat dann das Boarding begonnen...
Es gab viele Zeitungsartikel zu dem Vorfall. Die Zeitangaben dort haben in keinster weise gestimmt. Dass wir um 6:20 starten sollten aber erst gegen 7:20 gestartet sind wurde nirgendwo erwähnt. Es war nämlich eine Notausgangstür kaputt. Das wurde erst bemerkt, als wir alle schon im Flugzeug saßen und quasi bereit zum Abflug waren. komisch! Dann, quasi in dem Moment, in dem das Flugzeug abhob ist das mit den Vögeln/dem Vogel passiert. Überall stand, dass der Pilot sofort umgedreht ist und wenige Minuten später wieder in Hamburg gelandet ist. Aber es war so, dass der Pilot durchgesagt hat, dass er, weil wir zu vollgetankt sind nicht gleich wieder landen kann und er deswegen bis zur Ostsee fliegen muss um Treibstoff abzulassen (hinterher sagte jemand, dies sei bei einer Boeing 757 garnicht möglich) Auch komisch! Letztendlich sind wir erst ca 40 Minuten später wieder in HH gelandet. -
Noch einmal zu den Termini: Auch im vorliegenden Fall spricht man von einer Sicherheitslandung, nicht (wie teils auch die Presse!) von einer Notlandung.
Es spielt im Übrigen keine Rolle, ob das Flugzeug nun nach 30 oder 40 Minuten wieder gelandet ist. Das Ereignis trat in einer Höhe von 4000 Fuß ein, die Piloten haben routiniert gehandelt und alle zu Gebote stehenden Maßnahmen zur Sicherheit der Passagiere und der Besatzung berücksichtigt.
Ich habe auch keine Ahnung, was eine defekte Tür mit dem Sachstand zutun haben soll und finde, dem Vorfall und seiner Aufarbeitung bekäme es ganz gut, wenn man nicht in Manier der einschlägigen Sensationspresse vollkommen irrelevante Details von "harter Landung" bis "Feuerwehreinsatz" durchkauen müsste? Zumeist handelt es sich um situationsbedingte Routinen - nicht mehr und nicht weniger.
All diese Dinge spielen jedenfalls keine Rolle bei der Einschätzung der rechtlichen Ansprüche, um die es in diesem Unterforum nun mal geht.
Rund um Not- oder Sicherheitslandungen, Vogelschlag und die üblichen Routinen dazu kann man in ausreichender Zahl in Fachforen recherchieren und dort dann auch diskutieren. Hier sind sie off topics ... -
Hallo zusammen,
ich habe jetzt einige Zeit in den Foren geschaut um herauszufinden wann ein Flug als verspätet gilt und wann als storniert!?
Meinem Entschädigungsanspruch wegen Flugstornierung wurde entgegnet das es sich lediglich um eine Verspätung handelte, nicht um eine Stornierung. (laut AGB's gibts nur Entschädigung bei Stornierung)
Fact ist: das mein gebuchter Flug am 12.10.11 auf Grund eines technischen Defekts erst am nächsten Tag fliegen sollte. Dieser hatte dann aber eine andere Flugnummer und es handelte sich auch laut Crew nicht um die ursprünglich defekte Maschine.
Airline war: easyjet
Wie seht ihr das?
Jasmin -
Herzlich willkommen im Forum von HolidayCheck, @Cartierlady!

Ggf. werden die AGB/ABB durch geltendes Recht (hier: EU VO 261) aufgehoben und je nach Strecke/Verspätung Vorfälle vom Gesetzgeber gleich bewertet.
Maßgeblich für die Anwendung der EU VO 261 ist in deinem Fall die Tatsache, das UK ein EU Mitgliedsstaat ist; eine neue Flugnummer respektive eine Ersatzmaschine spielen keine Rolle bezüglich rechtlicher Ansprüche. -
Hallo,
wir haben vor einiger Zeit einen Flug mit Air Berlin für den 24.3.2012 von PMI nach DUS gebucht. Nun wird dieser Flug zwar noch im Flugplan aufgeführt, erscheint auch noch in der Auflistung bei Flugbuchung, ist dort aber nicht mehr buchbar.Nun sind wir etwas verunsichert. Wir haben bis jetzt auch noch keine Mitteilung erhalten, dass es Änderungen gibt bzw. ob der Flug nur ausgebucht ist oder gestrichen wurde. Wie verhält man sich nun am besten? Und wie sieht die Rechtslage aus?
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Natürlich darf AB seine Flüge ausbuchen. Wir wollten auch nur wissen, ob es Fristen gibt, bis wann die Fluggesellschaft Änderungen mitteilen muss und ob wir auf eine Umbuchung auf einen anderen Flug bestehen können. Die Flüge werden ja nicht billiger und wenn wir uns um einen anderen Flug kümmern müssten, möchten wir das natürlich so früh wie möglich wissen, schließlich ist das auch mit Aufwand verbunden (wir müssen ja irgendwie von PMI nach DUS zurück). Auch sind wir unerfahren, was "Nur-Flug-Buchungen" angeht
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...Fristen gibt es und die werden von den Airlines auch eingehalten.
Allerdings sehe ich derzeit keinerlei Anlaß zur Sorge, der Flug taucht in den entsprechenden Plänen nach wie vor auf, ist aber eben ausgebucht. Warum also sollte daher der Flug stornieren und die Leute auf mehrere andere Flieger umbuchen?
Freu Dich doch einfach auf Deinen Urlaub...
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@Medelon
Du hast doch gebucht, oder hab ich das falsch verstanden?
Ergo bist du ein Teil der Auslastung dieses Fluges und ich versteh überhaupt nicht, warum du Filme schiebst bezüglich "Umbuchung" etc.??
Natürlich wird die Flugzeit/ das Routing jetzt noch nicht bombenfest sein, aber du hast am Tag X definitiv Anspruch auf ein Operating - und bisher wahrlich noch keine irgenwie geartete "Rechtslage"?!
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Wobei ein kurzer Anruf bei der Airline, wahrscheinlich die aufgetretenen Kopfschmerzen rasch lindern würde...
Eigentlich unnötig, aber wenns hilft
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Selbst dies ist in Anbetracht eines Flugs am 24.03.12 mit AB wahrlhaftig überflüssig

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@vonschmeling
Ja wir haben fest schon vor längerem direkt bei AB (zu einem günstigen Preis) gebucht. Allerdings liest man im Moment so einiges von Flugstreichungen. Den Hinflug und das Hotel haben wir bereits ebenfalls fest gebucht. Sollte nun der Flug gestrichen werden, müssten wir uns ja wohl um einen anderen Flug (zu einem sicherlich höheren Preis) bemühen. Und dann wäre es für uns natürlich besser, wenn wir das nicht erst kurz vor dem Flug wüssten. Daher war meine Frage auch, wann die Airline dies mitteilen muss, da die Flugverbindungen an dem Tag nicht "so reichlich" sind. Hinzu kommt: wir sind eigentlich „klassische Pauschalurlauber“ und daher unerfahren was „Getrennt-Buchungen“ und deren Abläufe angeht. -
14 Tage, ansonsten muss eine alternative Beförderung angeboten werden, deren evtl. Mehrkosten die Airline zu tragen hat.
Allerdings ist der Umstand, dass der Flug im EPV nicht mehr buchbar ist, nicht unbedingt ein Indiz für eine Streichung.
Leider ist mein Sternchenkopftuch in der Reinigung und ich kann dir natürlich schwerlich präzise vorhersagen, wie die AB ihre Operatings im März 2012 anpasst ...

Mein Rat: Mach dich locker! Es kütt, wie´s kütt - und vorsorglich einen weiteren Flug zu buchen ist sicher keine Alternative!

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Flug mit Condor Nov. 2009 Frankfurt-Punta Cana, 11 Stunden Flugverspätung beim Abflug in Frankfurt. Heute ist die Entschädigung eingegangen. Condor hatte für 2 Personen 120 Euro angeboten, nun sind es dank EU-calim nach Abzug der EUclaim Provision 943 Euro. Es war ein langer Weg, aber Recht haben und Recht bekommen ist in Deutschland so eine Sache. Ich kann allen raten nicht aufgeben,darauf wird nur gewartet. Hat noch jemand eine höhere Entschädigung als von Condor angeboten bekommen für Flug DE 6232 von 21.11.09?