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Abflug um 3 Tage umgebucht / Urlaub verkürzt

Geplant Angeheftet Gesperrt Verschoben Meinungen zu reiserechtlichen Fragen
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  • ktmarcusK Offline
    ktmarcusK Offline
    ktmarcus
    schrieb am zuletzt editiert von
    #1

    Hallo Leute,
     
    ich habe grade die bescheidene Nachricht von Neckermann bekommen, dass mein Abflugtermin sich geändert hat (Umstellung des Flugbplanes)
    Wir können jetzt anstatt dem 21.05 am 24.05 fliegen und der Urlaub würde sich von 10 auf 7 Tage verkürzen!!
     
    Das wollen wir aber nicht. Wir wollen mindestens die 10 Tage habe.
     
    Ich bin bereits im Gespräch mit dem Reisebüro und sie suchen nach einen anderen Angebot. Abflugtermin....
     
    Aber um was in der Hand zu haben:
     - Welche Rechte habe ich?
     - muss ich Mehrkosten Aufgrund Flughafenwechsel / Terminwechsel in Kauf nehmen?
     - muss ich mehr bezahlen wenn wir jetzt einen 14-Tage-Urlaub nehmen muss?
     
    Hab schon etwas im Forum gesucht aber nichts passendes gefunden. Die Links im Sticki funktionieren leider auch nicht mehr 😞
     
    Danke & Mfg
    Salti

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    • DylanD Offline
      DylanD Offline
      Dylan
      schrieb am zuletzt editiert von
      #2

      Wenn Ihr jetzt 14 statt 10 Tage urlaubt, dann müsst Ihr auch den eventuellen Mehrbetrag erfüllen. Denn andersrum würdet Ihr ja auch den Ausgleich von 10 auf 7 Tage einfordern.

      Dies ist mein persönlicher Eindruck oder meine persönliche Meinung oder meine persönliche Erfahrung und muss nicht mit den Eindrücken oder den Meinungen oder den Erfahrungen anderer Personen übereinstimmen oder entsprechen.

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      • anjuanaA Offline
        anjuanaA Offline
        anjuana
        schrieb am zuletzt editiert von
        #3

        Hallo ktmarcus
        Hatten vor 2 Jahren das gleiche Problem mit Neckermann/Ägypten.Konnten unseren 14tägigen Urlaub verkürzen oder um 2 Tage verlängern,wofür wir uns dann auch entschieden haben. Mussten  für die zwei Tage dazuzahlen, hätten bei Verkürzung natürlich auch die fehlenden Tage zurückerstattet bekommen. Unser Flughafen hat sich nicht geändert, so daß uns kein Schaden entstand.
        LG anjuana

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        • ktmarcusK Offline
          ktmarcusK Offline
          ktmarcus
          schrieb am zuletzt editiert von
          #4

          Danke für die Infos!
          ich bin gespannt was mein Reisebüro mir anbietet. Eine Verkürzung auf 7 Tage will ich auf keinen Fall. Außerdem währen da die Flugzeiten extrem bescheiden (22Uhr hin und 03Uhr zurück - Erholungseffekt??)
           
          ganze Vorurlaubsstimmung haben die mir vermießt 😞

          1 Antwort Letzte Antwort
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          • anjuanaA Offline
            anjuanaA Offline
            anjuana
            schrieb am zuletzt editiert von
            #5

            Dann drück ich mal die Daumen, daß sich alles in eurem Sinne regelt und wünsche einen schönen Urlaub.

            1 Antwort Letzte Antwort
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            • bernardo2001B Offline
              bernardo2001B Offline
              bernardo2001
              schrieb am zuletzt editiert von
              #6

              Hallo,

              das sehe ich so: Nach § 651 a BGB hat der Veranstalter die gebuchten und bestaetigten Reiseleistungen ohne Mangel zu erbringen. Storniert er nun einen Flugtag, dann haelt er den geschlossenenen  VErtrag nicht ein, wird also vertragsbruechig.

              Dann hast Du als Kunde das Recht Dich anderweitig zu informieren, ob jemand zum gleichen Ziel eine Reise anbietet, die Deiner urspruenglichen Buchung entspricht. Ist das der Fall, und ist die Reise teurer, hat der Veranstalter, der den Vertrag gebochen hat, die Mehrkosten zu leisten.

              Das sehe ich doch nicht falsch, oder .......

              Viele Gruesse
              bernardo2001

              1 Antwort Letzte Antwort
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              • gabriela_maierG Offline
                gabriela_maierG Offline
                gabriela_maier
                Gesperrt
                schrieb am zuletzt editiert von
                #7

                Eine schwierige Situation. Der RV wird wahrscheinlich nur die kostenfreie Stornierung oder eine Vergütung nach den Tagessätzen des Hotels anbieten, also pro Tag rund € 25.-- bis  30.-- oder s.ä. Alle anderen Angebote -z.B. 14 Tage- will er nach regulären Preisen bezahlt haben. Allein schon wegen des Termines um Pfingsten wird er wohl kaum akzeptable Alternativen anbieten. Das Schlimme an der Sache ist, das er sich dir gegebüber moralisch überhaupt nicht in der Pflicht sieht, weil er sich zum Teil im Rahmen seiner AGB bewegt. Allerdings, und das weiss er auch, ist die Verkürzung einer 10-Tage-Reise auf 7 Tage en ganz erheblicher Reisemangel. Die gelieferte Begründung dafür spielt überhaupt keine Rolle, sie liegt in seinem Kalkulationsrisiko und ist dir nicht anzulasten.

                Ich habe leider keine Vergleichszahlen. Werden Richter die Verkürzung des vertraglich festgelegten Zeitraumes ( sprich 10 Tage ) um 30% auf 7 Tage genau so ansehen, und wie z.B. bei der Umbuchung auf ein anderes als das gebuchte Hotel und den RV auch hier mit 50% des Reisepreises zur Zahlung vereurteilen ?

                Kann ich mir gut vorstellen, aber bin nicht sicher. Das hiesse im Klartext: den RV auffordern, den getroffenen Reisevertrag einzuhalten. Andernfalls würde der RV storniert, und Schadensersatz gefordert.  Aber zusätzlich sich noch aus dem Angebot des RV zur Vorsicht noch termingleiche Alternativen raussuchen und kostenneutral -sprich zum gleichen Preis wie die ursprüngliche Reise- zu akzeptieren.

                Wenn das nicht geht, muss es wohl die harte Linie sein. Du musst für dich selber entscheiden, wie zornig und wie konsequent du bist und was du durchziehen willst. Ich glaube kaum, das der RV dir über das Reisebüro grosses Entgegenkommen zeigen wird. Dein Problem wird im Organisationsschema des RV zur Zeit noch auf unterster Schiene abgehandelt. Leider !

                Gruss Gabriela

                1 Antwort Letzte Antwort
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                • ktmarcusK Offline
                  ktmarcusK Offline
                  ktmarcus
                  schrieb am zuletzt editiert von
                  #8

                  Hallo Leute,
                   
                  vielen Dank für eure Hilfe. Auch dir Stornierung + Schadensersatz war ein gutes Druckmittel.
                  Ich hatte mich erkundigt wann noch Flüge nach Zyern gehen und bin farauf gestoßen, das einen Tag vorher noch einer geht. Währen dann 11 Tage gewesen. Aber mein Reisebüro blieb hart und es ging nicht. (mit einer Flüggesellschafft hinfliegen und einer anderen zurück. keine Ahnung warum....)
                   
                  Wir haben jetzt auf eine 14 Tagesreise umgebucht und fliegen 4 Tage eher. Das ging komischerweise obwohl im Dezember als wir gebucht hatten diese nicht mehr frei war. Müssen natürlich was nachzahlen aber mit den 14 Tagen sind wir sehr zufrieden. (war auch unserer ursprünglicher Wunsch gewesen)
                  7 Tage hätten wir zumindest nicht genommen - dann lieber Reise storniert!
                   
                  Jetzt kann die Urlaubsplanung beginnen. Können nur noch hoffen, das uns der Vulkan kein Strich durch die Rechnung macht 🙂
                   
                  Vielen dank nochmal!
                  Marcus

                  1 Antwort Letzte Antwort
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                  • wir frankenW Offline
                    wir frankenW Offline
                    wir franken
                    schrieb am zuletzt editiert von
                    #9

                    wir haben eine woche türkei gebucht, start am 24.04.2011, heute haben wir unsere flugzeiten erhalten: abflug ffm über brüssel nach antalya 7,5 Std, rückflug am 01.05.2011 früh um 03.00 auch über brüssel. abfahrt im Hotel 23.00 uhr, so fehlt uns auch die letzte übernachtung und das frühstück
                    wir haben uns schon schriftlich bei der reiseagentur gemeldet und darum gebeten, uns umzubuchen, das diese zeiten nicht zumutbar sind und die reise nur eingeschränkt durchgeführt wird.
                    antwort der agentur kurz zusammengefasst, das ist alles recht und kein reisemangel, also auch keine klage
                    ist das rechtens ?
                    kann im internet nichts dazu finden, weis jemand Rat?

                    1 Antwort Letzte Antwort
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                    • KourionK Offline
                      KourionK Offline
                      Kourion
                      schrieb am zuletzt editiert von
                      #10

                      Hi,
                      ich gehe davon aus, dass es sich um eine Pauschalreise handelt und ihr keinen Non-Stop-Flug gebucht habt... nur  😉   einen Direktflug.
                      Da eine Streckenverlaufänderung des Fluges möglich ist  (siehe AGB des Veranstalters), wirst du nichts gegen die Zwischenlandung machen können.
                       
                      Was die Flugzeiten betrifft: Der An - und Abreisetag gelten nicht als Urlaubstage. Das bedeutet, dass ein Hinflug bis 23.59 Uhr starten kann und der Rückflug ab 0.01 Uhr des Abreisetages.
                      Ist alles andere als schön, aber ist so. (Auch die Möglichkeit der Flugzeitenänderung ist in den AGB des RV vermerkt.)

                      Es kommt nicht darauf an, mit dem Kopf durch die Wand zu gehen, sondern mit den Augen die Tür zu finden. (Werner von Siemens)

                      1 Antwort Letzte Antwort
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                      • LexilexiL Offline
                        LexilexiL Offline
                        Lexilexi
                        schrieb am zuletzt editiert von
                        #11

                        @wirfranken
                         
                        pauschalreise.
                        gebucht 24.04.11 bis 01.05.11.
                        es reicht, wenn du am 24.04. um 23.59 abfliegst und am 01.05 genauso um 00.01 abfliegst.
                         
                        p.s. wieso wird die reise nur eingeschränkt druchgeführt?
                        was bedeutet das?

                        Das "F" in Montag steht für Freude.

                        1 Antwort Letzte Antwort
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                        • KourionK Offline
                          KourionK Offline
                          Kourion
                          schrieb am zuletzt editiert von
                          #12

                          Was ich noch fragen wollte: Hast du jetzt erst die Flugzeiten erfahren oder wurden sie geändert ? Sorry für die dumme Frage, aber es geht aus deinem Beitrag nicht hervor.

                          Es kommt nicht darauf an, mit dem Kopf durch die Wand zu gehen, sondern mit den Augen die Tür zu finden. (Werner von Siemens)

                          1 Antwort Letzte Antwort
                          Antworten Zitieren
                          • santamarineIIoS Offline
                            santamarineIIoS Offline
                            santamarineIIo
                            schrieb am zuletzt editiert von
                            #13

                            Hm. Verständnisfrage: Beginnt bei Pauschalreisen die Rückreise tatsächlich erst bei Abflug und nicht bereits bei Abfahrt im Hotel? Die soll ja bereits um 23 Uhr und somit bereits VOR dem gebuchten Abreisetag sein? Das wäre ggf. natürlich ein Reisemangel.

                            1 Antwort Letzte Antwort
                            Antworten Zitieren
                            • strandnixe67S Offline
                              strandnixe67S Offline
                              strandnixe67
                              schrieb am zuletzt editiert von
                              #14

                              Interessante Frage ...

                              Woher weiß denn wir franken schon heute seine Abholzeit für den Rückflug. Diese erfährt man doch eigentlich erst ein paar Tage vor dem Abflug im Hotel und 4 Stunden vor Abflug erscheint mir dann doch etwas viel.

                              Aber vielleicht wohnst du ja auch extrem weit weg vom Flughafen, wir franken ?

                              Für das entgangene Frühstück kannst du dir bestimmt im Hotel ein Lunchpaket richten lassen, frag doch mal an der Rezeption nach 😉

                              Lieben Gruß von der Standnixe

                              1 Antwort Letzte Antwort
                              Antworten Zitieren
                              • KourionK Offline
                                KourionK Offline
                                Kourion
                                schrieb am zuletzt editiert von
                                #15

                                Und ich stelle mir von Zeit zu Zeit immer mal wieder die Frage: Wie wird "gebuchte Nacht" definiert / wann beginnt sie ?   😉
                                Denn in einem wie oben beschriebenen Fall kann von der gebuchten 7. Nacht nicht profitiert werden.
                                 
                                Aber OK - ich weiß es ja - der Abreisetag beginnt um 0.01 Uhr.
                                Und damit endet die gebuchte 7. Nacht um 0.00 Uhr...  ❓

                                Es kommt nicht darauf an, mit dem Kopf durch die Wand zu gehen, sondern mit den Augen die Tür zu finden. (Werner von Siemens)

                                1 Antwort Letzte Antwort
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                                • LexilexiL Offline
                                  LexilexiL Offline
                                  Lexilexi
                                  schrieb am zuletzt editiert von
                                  #16

                                  @kourion
                                  die nacht ist eben nicht immer zum schlafen da 😆

                                  Das "F" in Montag steht für Freude.

                                  1 Antwort Letzte Antwort
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                                  • chepriC Offline
                                    chepriC Offline
                                    chepri
                                    Gesperrt
                                    schrieb am zuletzt editiert von
                                    #17

                                    santamarineIIo wrote:
                                    Hm. Verständnisfrage: Beginnt bei Pauschalreisen die Rückreise tatsächlich erst bei Abflug und nicht bereits bei Abfahrt im Hotel?

                                    Du darfst Kourion und Lexilexi schon glauben. Die haben dies in der letzten Zeit so häufig geschrieben, da muss das einfach stimmen.

                                    1 Antwort Letzte Antwort
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                                    • santamarineIIoS Offline
                                      santamarineIIoS Offline
                                      santamarineIIo
                                      schrieb am zuletzt editiert von
                                      #18

                                      Na, zum "Glauben" geh ich in die Kirche aber behellige doch kein Forum 😱
                                       
                                      Im Ernst - wenn die Pauschalreise auch den Transfer beinhaltet, dann beginnt die Rückreise mit Abholung im Hotel und nicht erst dann wann der Flieger mal gedenkt abzuheben. Zumindest ist das nach meinem (allerdings im privatrechtlichen  Bereich nicht sehr Belastbarem) Rechtsverständnis so.
                                       
                                      Na, es sei drum. Es wundert mich eh, wie eine Branche wie die Pauschalreiseveranstalter, die sich in der Kundenvergackeierung gefällt, immer noch so einen Kundenzulauf hat. Mir würde es im Traum nicht einfallen, so einer Firma mein Geld hinterherzuschmeißen.

                                      1 Antwort Letzte Antwort
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                                      • KourionK Offline
                                        KourionK Offline
                                        Kourion
                                        schrieb am zuletzt editiert von
                                        #19

                                        Nun, dann zitiere ich mal von mosaiks Seite und habe damit auch die Antwort auf meine obige eigene Frage:
                                         
                                        "Bei Pauschalreisen zählen die Anzahl der Nächte. Eine Nacht beginnt international gesehen um 14 Uhr mit der frühestens check-in-Möglichkeit und endet am nächsten Tag um 12 Uhr mit der spätestens check-out-Zeit..."

                                        Hier weiterlesen      :  "Was ist ein Urlaubstag ?"

                                        Es kommt nicht darauf an, mit dem Kopf durch die Wand zu gehen, sondern mit den Augen die Tür zu finden. (Werner von Siemens)

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                                          #20

                                          Danke! Falls das so stimmen sollte (leider ist das weder durch Rechtsprechung noch durch Gesetzestexte belegt), dann hat doch aber jeder, der sich auf so einen Reisevertrag einlässt, gehörig einen an der Klatsche ❓
                                           
                                          Im Extremfall heißt das doch, ich buche vom 1. bis zum 8. Mai, aber wenn ich am 2. Mai um 09:59 im Hotel einchecke und am 7. Mai um 14:01 wieder auschecke, dann ist das durch den Reisevertrag so gedeckt.
                                           
                                          Na, wenns denn fröhlich macht :?

                                          1 Antwort Letzte Antwort
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