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Umbuchung vor Reiseantritt wg "bautechnischen Gründen"

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  • DiddelFranzD Offline
    DiddelFranzD Offline
    DiddelFranz
    schrieb am zuletzt editiert von
    #1

    Hallo erstmal.....

    Nehmen wir mal an das am letzten Freitag unser hiesiges Reisebüro ein Fax von unserem Reiseveranstalter erhalten hat. Aber bevor ich dazu komme hier schnell ein paar theoretische Reisedaten.

    Buchungsdatum: 18. März 2006
    Reiseantritt: 10 Juli 2006
    Reisedauer: 14 Tage
    Hotel: 4 Sterne all inclusive

    Jetzt zum eigentlichen theoretischem Problem:
    Nach einer Buchung in unserem hiesigen Reisebüro, haben wir mit großem Erstaunen bei HolidayCheck feststellen müssen das unser gebuchtes und bereits bezahlte Hotel noch im Rohbau befand. Im Mai 2006 haben wir zum erstenmal unseren Reiseveranstalter direkt kontaktiert um den Zustandes der Anlage zu erfahren.
    Hierauf wurde uns mehrfach versichert, dass die Hotelanlage termingerecht eröffnet wird.
    Hierauf haben wir ein Einschreiben - Rückschein an den Reiseveranstalter geschickt sowie eine Email am gleichem Tage.......beides ohne Antwort.

    Am letzten Freitag erhielt unser Reisebüro ein Fax, indem..... ein Zitat als Beispiel

    "Sehr geehrte Damen und Herrn,
    zu unserem Bedauern müssen wir ihnen mitteilen, dass das XXXXXXX aus bautechnischen Gründen entgegen unseres gültigen Vertrages die Sommersaison voraussichtlich erst Mitte Juli 2006 beginnen kann.

    Um unsere Sorgfaltspflicht genüge zu tun und unseren Gästen einen schönen und erholsamen Urlaub zu ermöglichen, möchten wir unseren Kunden als Alternative das Hotel , (hier werden einige Hotels genannt), zum aktuellen Reisepreis anbieten.

    Sollte das Angebot nicht den Vorstellungen unserer Kunden entsprechen, können diese selbstverständlich auch ein anderes Hotel aus unserem Sommer-Programm zu jeweiligen Katalogpreis nach Verfügbarkeit umbuchen oder von ihrem kostenlosen Rücktrittsrecht Gebrauch machen"......

    Zitat Ende
    Hierauf habe ich mit unserem Reisebüro gesprochen, da der Veranstalter uns keine Alternativen gab und das Reisebüro auch keine alternative Angebote (Preis, Leistung, Ausstattung etc.) anbieten konnte/kann.
    Vom Reiseveranstalter erhielten wir nur die mündliche Zusage, dass ein Mehrkostenaufwand von Euro 300,00 pro Buchung gestattet wird. Aber wir müssen selber ein Alternativ Hotel aus deren Katalog finden.

    Frage

    • Muss der Reiseveranstalter uns eine gleichwertige Alternative anbieten?
    • Wenn er dieses nicht kann (z.B. mangelnde Kapazitäten, zu großer Preisunterschied zwischen dem ursprünglichem und alternativem) kann man dann bei einem anderen Reiseveranstalter ein gleichwertige Reise buchen und die verbundenen Mehrkosten dem ursprünglichen Reiseveranstalter in Rechnung stellen?
    • Was ist wenn wir am theoretisch am 10 Juli fliegen und wir landen in einem minderwertigen Hotel?
    • Welche Pflichten hätte der Reiseveranstalter in so einem Fall?

    Bitte antwortet schnell......da meine bessere Hälfte schon mit den Nerven am Ende ist.

    LG aus dem Norden
    Dieter

    1 Antwort Letzte Antwort
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    • puffelP Offline
      puffelP Offline
      puffel
      schrieb am zuletzt editiert von
      #2

      Hallo,

      eigentlich ist es Euch damit recht gut ergangen!!!

      Siehe mal den Thread "Wer war jetzt in Kalabrien" da haben wir unser Problem bereits ausführlich geschildert.

      Um es kurz zu machen: wir haben 2 Tage vor Abflug erfahren, daß unser Hotel noch eine Baustelle ist, und wir deshalb einfach so auf ein anderes Hotel umgebucht wurden. Gebucht hatten wir AI und 4*, das andere war HP, 4* aber sehr schlechte Bewertungen.
      Zudem hätten wir in der letzten Nacht ausziehen müssen, da das Alternativhotel ab da ausgebucht war!

      Alles 2 Tage vor Abflug, obwohl wir schon Wochen vorher fast täglich gefragt haben, ob mit dem Hotel alles ok sei. Es hieß immer: alles bestens, das HOtel ist komplett ausgebucht, das wird ein toller Urlaub!

      Wir haben dem Reiseveranstalter unverzüglich mitgeteilt, daß wir mit der Umbuchung NICHT einverstanden sind, und haben von unserem Rücktrittsrecht Gebrauch gemacht! Er darf hier KEINE Stornogebühren verlangen!
      Wir haben ein Hotel in der Türkei ausgesucht, in aller Eile für den vorgesehenen Zeitraum, und das Reisebüro hat, da es ein anderer Veranstalter war, darauf verzichtet, von uns den Reisepreis zu verlangen, sondern das hat das Reisebüro mit dem Veranstalter gegenverrechnet. (Wir hatten ja schon komplett bezahlt)

      Schwach finde ich es jedoch, daß wir EURO 14,- (!!!) aufzahlen mussten, und uns weder das Reisebüro noch der Reiseveranstalter in keinster Weise entgegenkamen.
      Das hat jetzt alles ein gerichtliches Nachspiel.

      Aber, lies Dich einfach mal durch, da gibt es mehr "Leidensgenossen".

      Mein Tipp: rechtliche Hilfe in Anspruch nehmen!

      Neid muss man sich hart erarbeiten!

      1 Antwort Letzte Antwort
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      • DiddelFranzD Offline
        DiddelFranzD Offline
        DiddelFranz
        schrieb am zuletzt editiert von
        #3

        Hallo Puffel,

        wooow.....Dein Bericht hat mir echt Mut gemacht 😞 😉
        Was mich/uns auf die Palme bringt, ist die Tatsache das wir uns selber ein Hotel Anlage zu den (zitat) " aktuellen Preisen" suchen müssen-sollen.

        Der Reiseveranstalter macht sich absolut keine Anstalten uns irgendwie zu helfen geschweige entgegen zu kommen. Finde mal jetzt für 2 Famillien noch eine Anlage zu fast den gleichen Konditionen. Keine Chance......

        Schau mal im Thread "Türkei-Long Beach Resort, Incekum" nach was da los ist. Es gibt auch ein paar Bilder hier....schau mal rein. Es lohnt sich 😱

        Das mit dem Rechtsbeistand ist bereits erledigt und wir sind sogar noch einen Schritt weiter gegangen...... 😉 Medien....

        LG
        Dieter

        1 Antwort Letzte Antwort
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        • Thorben-HendrikT Offline
          Thorben-HendrikT Offline
          Thorben-Hendrik
          Gesperrt
          schrieb am zuletzt editiert von
          #4

          Dann sich auch gleich welcher Veranstalter so etwas macht, wegen der persönlichen "Blacklist"

          [b][size=9]Jefe Gerente de Turismo de Eventos de ViRi[/b] [/size]

          [b][size=9]Nothing beats ViRi![/b] [/size]

          1 Antwort Letzte Antwort
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          • mosaikM Offline
            mosaikM Offline
            mosaik
            schrieb am zuletzt editiert von
            #5

            "DiddelFranz" wrote:
            Muss der Reiseveranstalter uns eine gleichwertige Alternative anbieten?

            nur wenn er dazu (noch) in der Lage ist, diese aus dem eigenen Programm anbieten zu können; fremde Veranstalterangebote muss er nicht anbieten

            "DiddelFranz" wrote:
            Wenn er dieses nicht kann (z.B. mangelnde Kapazitäten, zu großer Preisunterschied zwischen dem ursprünglichem und alternativem) kann man dann bei einem anderen Reiseveranstalter ein gleichwertige Reise buchen und die verbundenen Mehrkosten dem ursprünglichen Reiseveranstalter in Rechnung stellen?

            Theoretisch ja - denn der Veranstalter erfüllt seinen Vertrag nicht und haftet daher für aus dieser Nichterfüllung entstehenden Schaden. Allerdings ist das mit Vorsicht zu genießen. Und so gut wie nur gerichtlich klärbar

            "DiddelFranz" wrote:
            Was ist wenn wir am theoretisch am 10 Juli fliegen und wir landen in einem minderwertigen Hotel?

            • Welche Pflichten hätte der Reiseveranstalter in so einem Fall?

            Nachdem der Veranstalter den alten Vertrag einseitig aufgehoben hat, kann jedes neue Angebot nur eben ein neues Angebot sein. Aus diesem Grund gibt es im Moment kein minder- oder besserwertiges Hotel.

            Im Moment könnt ihr ja gar nicht fliegen, weil ihr keine Alternative vom Veranstalter habt.

            Dieses Problem des nicht fertig sein zählt neben Überbuchung zum größten Problem der letzten Jahre. Denn der Veranstalter mag sich durchaus wöchentlich beim Hotelier erkundigt haben, wie es aussieht. Und dieser hat - da bin ich mir sicher - so lange ja ja gesagt, bis ihm das Wasser über dem Kopf zusammen geklatscht ist.

            No na - denn er verliert ja Geld - vielleicht sogar muss er eine Pönale an den Veranstalter zahlen. Wer kennt schon die Verträge?

            Der Konsument ist in diesem Fall, sage ich jetzt einmal, in jedem Fall der Dumme. Selbst unter der Annahme, er bekommt seine Kosten zurück - er wählt zu 95 Prozent einen Kompromiss als Urlaubsziel.

            Aber man sollte auch nicht vergessen, dass es ein uralte Weisheit ist, ein Hotel niemals im ersten Öffnungsjahr zu buchen - und möge es noch so günstig sein! Ich weiß, wovon ich spreche, da ich in junge - Reisebüro - Jahren einmal genau dies auch selbst gebucht hatte... nach fünf Tagen umgezogen. Und seither verfolge ich sehr aufmerksam die Meldungen rund um Neueröffnungen: zu 95 Prozent immer das gleiche: nicht rechtzeitig fertig, nur halbfertig, und und und (Ausnahme bestätigen sicherlich auch hier die Regel).

            Gruß
            Peter

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