Anfechtung Buchungsbestätigung wegen Irrtums durch Veranstalter
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vonschmeling, kann ich für Nurhotelbuchungen, wie m.E. vom TO genannt, so nicht bestätigen! Da sind viele Angebote m.M.n. Katalogpreise und haben eine längere Halbwertzeit als Pauschalreisen der Xler, so jedenfalls meine Erfahrungen mit Hotelangeboten auch in Khao Lak, die über mehrere Monate, auch bei Preisabfrage, stabil blieben

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Genau deshalb fragte ich nach genauen Angaben, wobei natürlich auch Reisezeit und Zimmerkategorie zu berücksichtigen sind. ThomasBirgid war ja schon mindestens einmal in Khao Lak und sollte die Preise ein wenig einschätzen können, was mich wiederum zu dem Gedanken bringt, ob ihm bei dem Angebot überhaupt keine Zweifel kamen?!
Ich hoffe, er meldet sich nochmal...
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@doc3366
Eben oder eben grad deswegen nicht ... bar jeder Erfahrung oder jeden Interesses hatte ich "allgemeine Gewohnheiten" der Branche zu bedenken gegeben.
Vermutlich wurde in der Tat anstelle des gesamten Preises der pro Person eingepflegt - dahingehend posten wir also ein wenig aneinander vorbei jedoch mit der gleichen Botschaft "Irrtum".

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Nur eine Spekulation... und am eigentlichen Thema vorbei.
Lt. Bewertung war ThomasBirgid Ende April 2012 für nur ein paar Tage Aufenthalt sehr begeistert vom Aspara Beachfront Resort & Villa in einem Pool Access Room. Er hat seine Rückkehr bereits angekündigt.
Das Zimmer kostet bei TC in der Low-Season ab 16. April € 719 p.P. für 3 Wochen, in der High Season bis 15.04. nahezu das doppelte. -
@ vs
Irgendwie komme ich nicht mehr mit...
Mir ging es darum, daß diese "Eingabefehler" manchmal viel zu lange im Netz stehen und für mein Empfinden zu spät bemängelt werden, wie hier beim TO nach drei Wochen.
Dann hatte ich Dein Posting so verstanden, daß es auf die tagesaktuellen Preise abzielte, anders machte es für mich keinen Sinn, denn wenn Du meintest, daß diese Angebote zu lange im Netz stehen, was soll ich denn da berücksichtigen, das hatte ich doch bemängelt

Deshalb wiederum der Hinweis meinerseits, daß die Nurhotelbuchungen schon sehr preisstabil sind und somit irrtümliche Angebote eigentlich einfach zu identifizieren und bearbeiten.
So, jetzt bist Du wieder dran, mir meinen Denkfehler aufzuzeigen, stehe gerade wirklich auf dem Schlauch, zumindest, was Du mit Deinem ersten Beitrag auf dieser Seite sagen wolltest :?
Edit: Könnte man mal wenigstens an den Formatierungen arbeiten?! Es nervt, daß man immer alles doppelt schreiben muß, wenn man sich schon die Mühe macht, alles von Hand einzugeben. Bei Smileys geht es ja noch, aber bei Links und Zitaten ist es äusserst anstrengend, den Forenregeln folgen und das Forum übersichtlich halten zu wollen!
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@doc3366
Dann hatte ich dich wohl falsch verstanden - sowie die Beschwerde bezüglich des Erklärungsirrtums und seiner Grundlage?
Ungeachtet dessen erscheint mir der Einwand bezüglich eines irrtümlichen Angebots in der Sache soweit rechtens. -
Ich bin noch immer nicht hier
"vonschmeling" wrote:
@doc3366
Berücksichtige bitte die Dauer von Angeboten - da sind irrtümliche Angaben so oder so "quasi Programm".

hintergestiegen, aber lassen wir es besser gut sein

Was den berechtigten oder unberechtigten Einwand anbelangt, denke ich, daß wir ohne weitere Einlassung des TO`s da keine wirkliche Wertung abgeben können. Aber er hat ja einen Anwalt, der ihm das sicher ausführlich hinterlegen kann

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@doc3366
Wie sagte ich "bar jeder Erfahrung" (in dieser ganz spezifischen Thematik
) bezog ich mich tatsächlich auf zig Updates und das damit erhöhte Fehlerrisiko.
Du sagst, dem sei nicht so - dann wird es nicht so sein, denn im Gegensatz zu mir hast du eben Erfahrung.Das spielt jedenfalls für die Rechtmäßigkeit, sich wegen eines Schreibfehlers auf einen Erklärungsirrtum zu berufen - keine Rolle.
Eine explizite Frist gibt´s auch nicht, es muss lediglich "unverzüglich" (also nach Erkennen und ohne schuldhaftes Zögern) gemacht werden.
Da erscheinen 3 Wochen zwar lang, aber welches Motiv sollte ein Veranstalter haben, x Buchungen zu vergeigen nur weil er die Korrektur versäumt?
Ich gehe auch deshalb davon aus, dass es bis zur Feststellung der irrtümlichen Ausschreibung und den adäquaten Maßnahmen eben in der Tat so oder so lang gedauert hat - und vermutlich würde das ein Richter auch tun.Überdies ist es ein verbreiteter Irrtum, dass der Fehler "augenfällig" sein muss.
Ich kenne einen Fall, in dem ein Hotel für eine Nacht mit €19 angeboten wurde in einem bestimmten Reisezeitraum; gewöhnlich war ein Preis von mindestens €49 - und so auch für die Dauer einer Woche - runtergerechnet - buchbar zur selben Reisezeit.
Sodann buchte der Interessent seine Woche Nacht für Nacht für €19 anstatt €49 und erhielt mühelos 7 Buchungsbestätigung mit dem begehrlichen Preis.
Das war eine durchaus "auffällige" Abweichung, aber vollkommen i.O.
Selbst wenn eine Reise für € 1.350 anstatt korrekter € 1.530 angeboten wird, kann sich der Veranstalter auf einen Erklärungsirrtum berufen.Leider wissen wir nicht, was der Anwalt dem User ThomasBirgid riet (ich hoffe mindesten eine Mäßigung seiner Ausdrucksweise?!), die "Augenscheinlichkeit" des Fehlers jedenfalls spielt keine Rolle bezüglich der Rechtmäßigkeit der Berufung auf einen Erklärungsirrtum.
Letzlich ist es schade, dass ein Shitstorm in einem hochfrequentierten Reiseforum "billiger" zu sein scheint als möglicherweise ein Prozess mit all seinen Risiken.
Verlassen würde ich mir aber nicht drauf! :? -
Ich sehe ja auch kein wirkliches Motiv beim Veranstalter, aber es wundert mich halt, daß solche Angebote so lange online sind, es wurde ja hier sogar schon erwähnt, daß Angebote noch online waren, als sie schon als Erklärungsirrtum bemängelt wurden
Und insofern wundere ich mich, daß halt auch angeblich offensichtliche Fehler=Schnäppchen relativ lange buchbar sind, denn Schnäppchenjäger finden sowas doch bestimmt schnell und dann sollte doch auch beim Veranstalter zeitnah ein Fehler auffallen und bereinigt werden.Daß es durchaus solche Fehler gibt, würde ich nie bezweifeln und auch dieses Gesetz erachte ich als absolut sinnvoll, wenn natürlich auch mal wieder so eine auslegbare "unverzüglich"-Einschränkung einem potentiell Reisewilligem 3 Tage vor Abflug ordentlich "nicht unverzüglich" erscheinen könnte.
Was das Verhalten des TO hier angeht, sind wir 100% auf einer Wellenlänge, wenig aussagekräftiger und mehr als unsachlicher Frustabbau gepaart mit einem "einmal und nie wieder Posting", was aber leider bedeutet, daß auf Nachfragen keine Stellung bezogen wird, man denke sich seinen Teil :?
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Der für die zuletzt entfachte Diskussion verantworliche Beitrag von ThomasBirgid wurde nach diesbezüglicher Bitte des Users soeben herausgenommen.
Damit dürfte sich ein weiterer Austausch von Argumenten hierzu erübrigen.
Danke dennoch für die Beiträge zu diesem Thema. -
Hallo, Ich brauche dringend Hilfe!
Der RV hat will die Reise zum dem gebuchten Preis nicht mehr annehmen.
Ich habe die Bestätigung incl. Sicherungsschein und die Rechnung erhalten, die Anzahlung auch schon geleistet. Die Anzahlung wurde mir auch schon bestätigt.
Jetzt kommt ein Brief mit folgendem Wortlaut:
Wir bedauern, dass in der Ihnen übermittelten Reisebestätigung ein falscher Reisepreis zu Gründe liegt.Bei der Berechnung des Preises ist durch einen Eingabefehler in das EDV System ein Fehler aufgetreten. Dadurch ist der RP auf der Bestätigung falsch.Wir Fechten hiermit unsere Erklärung in der RB an. Dies geschieht unverzüglich nachdem wir den Fehler festgestellt haben. Hätten wir den Irrtum, der in der RB zum Ausdruck kommt gekannt, hätten wirIhnen diese so nicht übermittelt. Die Anfechtung führt zur Nichtigkeit des Vertrages in der bestätigten Form. Unser Anfechtungsrecht begründet sich aus 119 BGB. Wir werden daher für Sie keine Reiseleistung zum falschen Preis erbringen. Der korrekte Preis beträgt jetzt 1036€. Ihre Buchung besteht durch Anfechtung nicht mehr.
Ich muss dazu noch anmerken, dass der RV den Preis schon bei Anfrage geändert hat.
Das von Ihnen angefragte Angebot ist leider nicht mehr zum ursprünglich angegebenen Preis buchbar, da der Veranstalter eine Preisanpassung vorgenommen hat. Der neue Gesamtpreis liegt nun bei 524,- EUR. Die Flugdaten haben sich zudem ebenso geändert:
Dieses Angebot habe ich dann angenommen und jetzt der Brief. Was kann ich tun?
Vielleicht kann mir jemand helfen
Vielen Dank -
Es wäre hilfreich, wenn du den Zeitpunkt der Buchung und der Reise angeben würdest.
Hier scheint es sich allerdings in der Tat (etwa 50% Abweichung) um einen sogenannten Erklärungsirrtum zu handeln.
Insofern hast du - zumindest auf dem außergerichtlichen Verhandlungswege - nicht wirklich viele Handhaben über eine Kündigung hinaus. Diese wäre selbstverständlich verbunden mit dem Anspruch auf die vollständige Erstattung der bereits geleisteten Zahlungen.
Hast du übrigens den Wortlaut der Information original weitergegeben?
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Überflüssiges Zitat entfernt
@vonschmeling:Hallo,
Text ist original, Anfrage habe ich am 22.01 gemacht, da wurde der Preis schon mal nach oben aktualisiert, habe diesen dann angenommen. Am 23.01 hat Oeger Tours die Bestätigung incl. Sicherungsschein und Rechnung geschickt. Habe am gleiche Tag noch die Anzahlung gemacht. Am 27.01 hat Oeger Tours die Anzahlung bestätigt. Reisezeitpunkt ist 03.06- 17.6 ab München. Heute habe ich diesen Brief bekommen. -
Danke für die ergänzenden Informationen!
Deine Reise liegt also angemessen lange in der Zukunft, um ggf. rechtswirksam Änderungen vorzunehmen bzw. sich auf einen Erklärungsirrtum bezüglich der preislichen Ausschreibung zu berufen.
Du kannst somit den Vertrag stornieren und hast Anspruch auf die Erstattung aller bereits geleisteten Zahlungen.
Einen Anspruch auf die Reise zum angegebenen Preis sehe ich leider nicht.
Die Erklärung ist so wie zitiert ziemlich peinlich und unprofessionell ... aber das spielt rechtlich natürlich keine Rolle ...
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Jetzt brauch ich auch mal die Reiserechtsspezialisten (und sag gleich mal sorry, dass ich nicht alle 32 Seiten plus verlinkte Gesetzestexte gelesen hab):
Hotel only, gebucht am 20. November bei HC, Veranstalter Thomas Cook
Reisepreis: 252 Euro
Heute storniert wg. "technisch bedingtem Preisfehler" seitens des Veranstalters. Der "korrekte" Preis liegt bei 1.012 EuroGibt's irgendeine Frist, bis wann der Preisfehler "entdeckt" werden darf, um eine Stornierung durchzuführen?
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Die Anfechtung muss "unverzüglich" (nach Entdecken des Irrtums) erfolgen.
Als unverzüglich wird i.d.R. eine Frist von 2 Wochen betrachtet.Seit November ist zwar wundersam viel Zeit für das Ausmachen eines doch eklatanten Fehler, aber vermutlich kann der Veranstalter das plausibel erklären (wobei die Plausibilität im Auge des Betrachters liegen dürfte ...).
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Hallo zusammen,
bei uns das gleiche oder ähnliche Problem: Wir haben auf Holidaycheck eine Woche Türkei das Sunis Kumköy für 672,00 die Woche/Person für Juni bei Öger entdeckt. Meine Frau ging ins Reisebüro und hat am 23.01. gebucht. Die Bestätigung und Rechnung von Öger kam am 24.01. und die Anzahlung wurde geleistet.
Am 31.01. kam dann das "Standardschreiben" dass die Buchung gem. §119 BGB angefochten wird wegen Eingabefehler etc. blabla. und man uns gerne die Reise für € 850,00 reserviere.
Ich meine: In den vergangenen Jahren haben wir im gleichen Zeitraum schon immer zu ähnlichen Preisen gebucht - demnach kann von einem offensichtlichen Fehler bzw. zu niedrigen Preis nicht ausgegangen werden. Ich finde das im Grunde schon unglaublich, dass man hier keine Handhabe haben soll.
Gruß
Helmut -
Du hast ja nicht "keine Handhabe" sondern die Möglichkeit das Angebot abzulehnen und ein besseres wahrzunehmen.
Falls es keines gibt wird das wohl die Anfechtung begründen.