Weiter zum Inhalt
Bei HolidayCheck über 10 Millionen Bewertungen und Bilder für Hotels, Sehenswürdigkeiten und Reiseziele vergleichen und mit Preisvergleich und Tiefpreisgarantie Ihren Urlaub buchen!
  • Einloggen
  1. Startseite
  2. Übersicht
  3. Allgemeines Forum: Alles rund ums Reisen und mehr....
  4. Meinungen zu reiserechtlichen Fragen
  5. Anfechtung Buchungsbestätigung wegen Irrtums durch Veranstalter
  6. Anfechtung Buchungsbestätigung wegen Irrtums durch Veranstalter

Anfechtung Buchungsbestätigung wegen Irrtums durch Veranstalter

Geplant Angeheftet Gesperrt Verschoben Meinungen zu reiserechtlichen Fragen
870 Beiträge 171 Kommentatoren 350.8k Aufrufe
  • Sortiert nach
  • Älteste zuerst
  • Neuste zuerst
  • Meiste Stimmen
Antworten
  • In einem neuen Thema antworten
Einloggen
Dieses Thema wurde gelöscht. Nur Nutzer mit entsprechenden Rechten können es sehen.
  • HC-Mitglied985931H Offline
    HC-Mitglied985931H Offline
    HC-Mitglied985931
    Gesperrt
    schrieb am zuletzt editiert von
    #301

    vonschmeling, kann ich für Nurhotelbuchungen, wie m.E. vom TO  genannt, so nicht bestätigen! Da sind viele Angebote m.M.n. Katalogpreise und haben eine längere Halbwertzeit als Pauschalreisen der Xler, so jedenfalls meine Erfahrungen mit Hotelangeboten auch in Khao Lak, die über mehrere Monate, auch bei Preisabfrage, stabil blieben 😉

    1 Antwort Letzte Antwort
    Antworten Zitieren
    • mkfpaM Offline
      mkfpaM Offline
      mkfpa
      schrieb am zuletzt editiert von
      #302

      Bei Nennung des Hotels sollte es, fuer die Forenmitglieder, relativ einfach sein festzustellen ob dafuer ca. Euro 50 oder Euro 100 (pro Zimmer) ein ueblicher Preis ist.

      1 Antwort Letzte Antwort
      Antworten Zitieren
      • HC-Mitglied985931H Offline
        HC-Mitglied985931H Offline
        HC-Mitglied985931
        Gesperrt
        schrieb am zuletzt editiert von
        #303

        Genau deshalb fragte ich nach genauen Angaben, wobei natürlich auch Reisezeit und Zimmerkategorie zu berücksichtigen sind. ThomasBirgid war ja schon mindestens einmal in Khao Lak und sollte die Preise ein wenig einschätzen können, was mich wiederum zu dem Gedanken bringt, ob ihm bei dem Angebot überhaupt keine Zweifel kamen?!

        Ich hoffe, er meldet sich nochmal...

        1 Antwort Letzte Antwort
        Antworten Zitieren
        • vonschmelingV Offline
          vonschmelingV Offline
          vonschmeling
          Moderator
          schrieb am zuletzt editiert von
          #304

          @doc3366
          Eben oder eben grad deswegen nicht ... bar jeder Erfahrung oder jeden Interesses hatte ich "allgemeine Gewohnheiten" der Branche zu bedenken gegeben.
          Vermutlich wurde in der Tat anstelle des gesamten Preises der pro Person eingepflegt - dahingehend posten wir also ein wenig aneinander vorbei jedoch mit der gleichen Botschaft "Irrtum".
          😉

          Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
          "Im Herzen barfuß!"

          1 Antwort Letzte Antwort
          Antworten Zitieren
          • bernhard707B Offline
            bernhard707B Offline
            bernhard707
            schrieb am zuletzt editiert von
            #305

            Nur eine Spekulation... und am eigentlichen Thema vorbei.
            Lt. Bewertung war ThomasBirgid Ende April 2012 für nur ein paar Tage Aufenthalt sehr begeistert vom Aspara Beachfront Resort & Villa in einem Pool Access Room. Er hat seine Rückkehr bereits angekündigt.
            Das Zimmer kostet bei TC in der Low-Season ab 16. April € 719 p.P. für 3 Wochen, in der High Season bis 15.04. nahezu das doppelte.

            Life is too short to limit your vision ... indeed

            1 Antwort Letzte Antwort
            Antworten Zitieren
            • HC-Mitglied985931H Offline
              HC-Mitglied985931H Offline
              HC-Mitglied985931
              Gesperrt
              schrieb am zuletzt editiert von
              #306

              @ vs

              Irgendwie komme ich nicht mehr mit...

              Mir ging es darum, daß diese "Eingabefehler"  manchmal viel zu lange im Netz stehen und für mein Empfinden zu spät bemängelt werden, wie hier beim TO nach drei Wochen.

              Dann hatte ich Dein Posting so verstanden, daß es auf die tagesaktuellen Preise abzielte, anders machte es für mich keinen Sinn, denn wenn Du meintest, daß diese Angebote zu lange im Netz stehen, was soll ich denn da berücksichtigen, das hatte ich doch bemängelt ❓

              Deshalb wiederum der Hinweis meinerseits, daß die Nurhotelbuchungen schon sehr preisstabil sind und somit irrtümliche Angebote eigentlich einfach zu identifizieren und bearbeiten.

              So, jetzt bist Du wieder dran, mir meinen Denkfehler aufzuzeigen, stehe gerade wirklich auf dem Schlauch, zumindest, was Du mit Deinem ersten Beitrag auf dieser Seite sagen wolltest :?

              Edit: Könnte man mal wenigstens an den Formatierungen arbeiten?! Es nervt, daß man immer alles doppelt schreiben muß, wenn man sich schon die Mühe macht, alles von Hand einzugeben. Bei Smileys geht es ja noch, aber bei Links und Zitaten ist es äusserst anstrengend, den Forenregeln folgen und das Forum übersichtlich halten zu wollen!

              1 Antwort Letzte Antwort
              Antworten Zitieren
              • vonschmelingV Offline
                vonschmelingV Offline
                vonschmeling
                Moderator
                schrieb am zuletzt editiert von
                #307

                @doc3366
                Dann hatte ich dich wohl falsch verstanden - sowie die Beschwerde bezüglich des Erklärungsirrtums und seiner Grundlage?
                Ungeachtet dessen erscheint mir der Einwand bezüglich eines irrtümlichen Angebots in der Sache soweit rechtens.

                Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
                "Im Herzen barfuß!"

                1 Antwort Letzte Antwort
                Antworten Zitieren
                • HC-Mitglied985931H Offline
                  HC-Mitglied985931H Offline
                  HC-Mitglied985931
                  Gesperrt
                  schrieb am zuletzt editiert von
                  #308

                  Ich bin noch immer nicht hier

                  "vonschmeling" wrote:
                  @doc3366
                  Berücksichtige bitte die Dauer von Angeboten - da sind irrtümliche Angaben so oder so "quasi Programm".
                  😉

                  hintergestiegen, aber lassen wir es besser gut sein 😆

                  Was den berechtigten oder unberechtigten Einwand anbelangt, denke ich, daß wir ohne weitere Einlassung des TO`s da keine wirkliche Wertung abgeben können. Aber er hat ja einen Anwalt, der ihm das sicher ausführlich hinterlegen kann 😉

                  1 Antwort Letzte Antwort
                  Antworten Zitieren
                  • vonschmelingV Offline
                    vonschmelingV Offline
                    vonschmeling
                    Moderator
                    schrieb am zuletzt editiert von
                    #309

                    @doc3366
                    Wie sagte ich "bar jeder Erfahrung" (in dieser ganz spezifischen Thematik 😉 ) bezog ich mich tatsächlich auf zig Updates und das damit erhöhte Fehlerrisiko.
                    Du sagst, dem sei nicht so - dann wird es nicht so sein, denn im Gegensatz zu mir hast du eben Erfahrung.

                    Das spielt jedenfalls für die Rechtmäßigkeit, sich wegen eines Schreibfehlers auf einen Erklärungsirrtum zu berufen - keine Rolle.
                    Eine explizite Frist gibt´s auch nicht, es muss lediglich "unverzüglich" (also nach Erkennen und ohne schuldhaftes Zögern) gemacht werden.
                    Da erscheinen 3 Wochen zwar lang, aber welches Motiv sollte ein Veranstalter haben, x Buchungen zu vergeigen nur weil er die Korrektur versäumt?
                    Ich gehe auch deshalb davon aus, dass es bis zur Feststellung der irrtümlichen Ausschreibung und den adäquaten Maßnahmen eben in der Tat so oder so lang gedauert hat - und vermutlich würde das ein Richter auch tun.

                    Überdies ist es ein verbreiteter Irrtum, dass der Fehler "augenfällig" sein muss.
                    Ich kenne einen Fall, in dem ein Hotel für eine Nacht mit €19 angeboten wurde in einem bestimmten Reisezeitraum; gewöhnlich war ein Preis von mindestens €49 - und so auch für die Dauer einer Woche - runtergerechnet - buchbar zur selben Reisezeit.
                    Sodann buchte der Interessent seine Woche Nacht für Nacht für €19 anstatt €49 und erhielt mühelos 7 Buchungsbestätigung mit dem begehrlichen Preis.
                    Das war eine durchaus "auffällige" Abweichung, aber vollkommen i.O. 😉
                    Selbst wenn eine Reise für € 1.350 anstatt korrekter € 1.530 angeboten wird, kann sich der Veranstalter auf einen Erklärungsirrtum berufen.

                    Leider wissen wir nicht, was der Anwalt dem User ThomasBirgid riet (ich hoffe mindesten eine Mäßigung seiner Ausdrucksweise?!), die "Augenscheinlichkeit" des Fehlers jedenfalls spielt keine Rolle bezüglich der Rechtmäßigkeit der Berufung auf einen Erklärungsirrtum.

                    Letzlich ist es schade, dass ein Shitstorm in einem hochfrequentierten Reiseforum "billiger" zu sein scheint als möglicherweise ein Prozess mit all seinen Risiken.
                    Verlassen würde ich mir aber nicht drauf! :?

                    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
                    "Im Herzen barfuß!"

                    1 Antwort Letzte Antwort
                    Antworten Zitieren
                    • HC-Mitglied985931H Offline
                      HC-Mitglied985931H Offline
                      HC-Mitglied985931
                      Gesperrt
                      schrieb am zuletzt editiert von
                      #310

                      Ich sehe ja auch kein wirkliches Motiv beim Veranstalter, aber es wundert mich halt, daß solche Angebote so lange online sind, es wurde ja hier sogar schon erwähnt, daß Angebote noch online waren, als sie schon als Erklärungsirrtum bemängelt wurden 😱 Und insofern wundere ich mich, daß halt auch angeblich offensichtliche Fehler=Schnäppchen relativ lange buchbar sind, denn Schnäppchenjäger finden sowas doch bestimmt schnell und dann sollte doch auch beim Veranstalter zeitnah ein Fehler auffallen und bereinigt werden.

                      Daß es durchaus solche Fehler gibt, würde ich nie bezweifeln und auch dieses Gesetz erachte ich als absolut sinnvoll, wenn natürlich auch mal wieder so eine auslegbare "unverzüglich"-Einschränkung einem potentiell Reisewilligem 3 Tage vor Abflug ordentlich "nicht unverzüglich" erscheinen könnte.

                      Was das Verhalten des TO hier angeht, sind wir 100% auf einer Wellenlänge, wenig aussagekräftiger und mehr als unsachlicher Frustabbau gepaart mit einem "einmal und nie wieder Posting", was aber leider bedeutet, daß auf Nachfragen keine Stellung bezogen wird, man denke sich seinen Teil :?

                      1 Antwort Letzte Antwort
                      Antworten Zitieren
                      • Günter/HolidayCheckG Offline
                        Günter/HolidayCheckG Offline
                        Günter/HolidayCheck
                        Admin Experte Fuerteventura
                        schrieb am zuletzt editiert von
                        #311

                        Der für die zuletzt entfachte Diskussion verantworliche Beitrag von ThomasBirgid wurde nach diesbezüglicher Bitte des Users soeben herausgenommen.
                        Damit dürfte sich ein weiterer Austausch von Argumenten hierzu erübrigen.
                        Danke dennoch für die Beiträge zu diesem Thema.

                        1 Antwort Letzte Antwort
                        Antworten Zitieren
                        • a.h.bthA Offline
                          a.h.bthA Offline
                          a.h.bth
                          schrieb am zuletzt editiert von
                          #312

                          Hallo, Ich brauche dringend Hilfe!
                          Der RV hat will die Reise zum dem gebuchten Preis nicht mehr annehmen.
                          Ich habe die Bestätigung incl. Sicherungsschein und die Rechnung erhalten, die Anzahlung auch schon geleistet. Die Anzahlung wurde mir auch schon bestätigt.
                          Jetzt kommt ein Brief mit folgendem Wortlaut:
                          Wir bedauern, dass in der Ihnen übermittelten Reisebestätigung ein falscher Reisepreis zu Gründe liegt.Bei der Berechnung des Preises ist durch einen Eingabefehler in das EDV System ein Fehler aufgetreten. Dadurch ist der RP auf der Bestätigung falsch.Wir Fechten hiermit unsere Erklärung in der RB an. Dies geschieht unverzüglich nachdem wir den Fehler festgestellt haben. Hätten wir den Irrtum, der in der RB zum Ausdruck kommt gekannt, hätten wirIhnen diese so nicht übermittelt. Die Anfechtung führt zur Nichtigkeit des Vertrages in der bestätigten Form. Unser Anfechtungsrecht begründet sich aus 119 BGB. Wir werden daher für Sie keine Reiseleistung zum falschen Preis erbringen. Der korrekte Preis beträgt jetzt 1036€. Ihre Buchung besteht durch Anfechtung nicht mehr.
                          Ich muss dazu noch anmerken, dass der RV den Preis schon bei Anfrage geändert hat.
                          Das von Ihnen angefragte Angebot ist leider nicht mehr zum ursprünglich angegebenen Preis buchbar, da der Veranstalter eine Preisanpassung vorgenommen hat. Der neue Gesamtpreis liegt nun bei 524,- EUR. Die Flugdaten haben sich zudem ebenso geändert:
                          Dieses Angebot habe ich dann angenommen und jetzt der Brief. Was kann ich tun?
                          Vielleicht kann mir jemand helfen
                          Vielen Dank

                          1 Antwort Letzte Antwort
                          Antworten Zitieren
                          • vonschmelingV Offline
                            vonschmelingV Offline
                            vonschmeling
                            Moderator
                            schrieb am zuletzt editiert von
                            #313

                            Es wäre hilfreich, wenn du den Zeitpunkt der Buchung und der Reise angeben würdest.

                            Hier scheint es sich allerdings in der Tat (etwa 50% Abweichung) um einen sogenannten Erklärungsirrtum zu handeln.
                            Insofern hast du - zumindest auf dem außergerichtlichen Verhandlungswege - nicht wirklich viele Handhaben über eine Kündigung hinaus. Diese wäre selbstverständlich verbunden mit dem Anspruch auf die vollständige Erstattung der bereits geleisteten Zahlungen.
                            Hast du übrigens den Wortlaut der Information original weitergegeben? ❓

                            Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
                            "Im Herzen barfuß!"

                            1 Antwort Letzte Antwort
                            Antworten Zitieren
                            • a.h.bthA Offline
                              a.h.bthA Offline
                              a.h.bth
                              schrieb am zuletzt editiert von
                              #314

                              Überflüssiges Zitat entfernt
                              @vonschmeling:

                              Hallo,
                              Text ist original, Anfrage habe ich am 22.01 gemacht, da wurde der Preis schon mal nach oben aktualisiert, habe diesen dann angenommen. Am 23.01 hat Oeger Tours die Bestätigung incl. Sicherungsschein und Rechnung geschickt. Habe am gleiche Tag noch die Anzahlung gemacht. Am 27.01 hat Oeger Tours die Anzahlung bestätigt. Reisezeitpunkt ist 03.06- 17.6 ab München. Heute habe ich diesen Brief bekommen.

                              1 Antwort Letzte Antwort
                              Antworten Zitieren
                              • vonschmelingV Offline
                                vonschmelingV Offline
                                vonschmeling
                                Moderator
                                schrieb am zuletzt editiert von
                                #315

                                Danke für die ergänzenden Informationen!
                                Deine Reise liegt also angemessen lange in der Zukunft, um ggf. rechtswirksam Änderungen vorzunehmen bzw. sich auf einen Erklärungsirrtum bezüglich der preislichen Ausschreibung zu berufen.
                                Du kannst somit den Vertrag stornieren und hast Anspruch auf die Erstattung aller bereits geleisteten Zahlungen.
                                Einen Anspruch auf die Reise zum angegebenen Preis sehe ich leider nicht.
                                Die Erklärung ist so wie zitiert ziemlich peinlich und unprofessionell ... aber das spielt rechtlich natürlich keine Rolle ...
                                :?

                                Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
                                "Im Herzen barfuß!"

                                1 Antwort Letzte Antwort
                                Antworten Zitieren
                                • chriwiC Offline
                                  chriwiC Offline
                                  chriwi
                                  schrieb am zuletzt editiert von
                                  #316

                                  Jetzt brauch ich auch mal die Reiserechtsspezialisten (und sag gleich mal sorry, dass ich nicht alle 32 Seiten plus verlinkte Gesetzestexte gelesen hab):

                                  Hotel only, gebucht am 20. November bei HC, Veranstalter Thomas Cook
                                  Reisepreis: 252 Euro
                                  Heute storniert wg. "technisch bedingtem Preisfehler" seitens des Veranstalters. Der "korrekte" Preis liegt bei 1.012 Euro

                                  Gibt's irgendeine Frist, bis wann der Preisfehler "entdeckt" werden darf, um eine Stornierung durchzuführen?

                                  Forenregeln... <--- Das war ich nicht, das war ein Admin!!!
                                  Vorher hatte ich da meine Homepage stehen und den Hinweis auf eine sehr coole Vietnam-Gruppe, die ich leite.

                                  1 Antwort Letzte Antwort
                                  Antworten Zitieren
                                  • vonschmelingV Offline
                                    vonschmelingV Offline
                                    vonschmeling
                                    Moderator
                                    schrieb am zuletzt editiert von
                                    #317

                                    Die Anfechtung muss "unverzüglich" (nach Entdecken des Irrtums) erfolgen.
                                    Als unverzüglich wird i.d.R. eine Frist von 2 Wochen betrachtet.

                                    Seit November ist zwar wundersam viel Zeit für das Ausmachen eines doch eklatanten Fehler, aber vermutlich kann der Veranstalter das plausibel erklären (wobei die Plausibilität im Auge des Betrachters liegen dürfte ...).

                                    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
                                    "Im Herzen barfuß!"

                                    1 Antwort Letzte Antwort
                                    Antworten Zitieren
                                    • chriwiC Offline
                                      chriwiC Offline
                                      chriwi
                                      schrieb am zuletzt editiert von
                                      #318

                                      Die werden's erst heute entdeckt haben, und haben "unverzüglich" storniert. 😉

                                      Forenregeln... <--- Das war ich nicht, das war ein Admin!!!
                                      Vorher hatte ich da meine Homepage stehen und den Hinweis auf eine sehr coole Vietnam-Gruppe, die ich leite.

                                      1 Antwort Letzte Antwort
                                      Antworten Zitieren
                                      • HelmchensH Offline
                                        HelmchensH Offline
                                        Helmchens
                                        schrieb am zuletzt editiert von
                                        #319

                                        Hallo zusammen,
                                        bei uns das gleiche oder ähnliche Problem: Wir haben auf Holidaycheck eine Woche Türkei das Sunis Kumköy für 672,00 die Woche/Person für Juni bei Öger entdeckt. Meine Frau ging ins Reisebüro und hat am 23.01. gebucht. Die Bestätigung und Rechnung von Öger kam am 24.01. und die Anzahlung wurde geleistet.
                                        Am 31.01. kam dann das "Standardschreiben" dass die Buchung gem. §119 BGB angefochten wird wegen Eingabefehler etc. blabla. und man uns gerne die Reise für € 850,00 reserviere.
                                        Ich meine: In den vergangenen Jahren haben wir im gleichen Zeitraum schon immer zu ähnlichen Preisen gebucht - demnach kann von einem offensichtlichen Fehler bzw. zu niedrigen Preis nicht ausgegangen werden. Ich finde das im Grunde schon unglaublich, dass man hier keine Handhabe haben soll.
                                        Gruß
                                        Helmut

                                        Hotel aus diesem Beitrag
                                        97%
                                        Sunis Kumköy Beach Resort Hotel & Spa
                                        Türkische Riviera/Türkei
                                        Zum Hotel
                                        1 Antwort Letzte Antwort
                                        Antworten Zitieren
                                        • vonschmelingV Offline
                                          vonschmelingV Offline
                                          vonschmeling
                                          Moderator
                                          schrieb am zuletzt editiert von
                                          #320

                                          Du hast ja nicht "keine Handhabe" sondern die Möglichkeit das Angebot abzulehnen und ein besseres wahrzunehmen.
                                          Falls es keines gibt wird das wohl die Anfechtung begründen.

                                          Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
                                          "Im Herzen barfuß!"

                                          1 Antwort Letzte Antwort
                                          Antworten Zitieren
                                          Antworten
                                          • In einem neuen Thema antworten
                                          Einloggen
                                          • Sortiert nach
                                          • Älteste zuerst
                                          • Neuste zuerst
                                          • Meiste Stimmen

                                          • 1
                                          • 2
                                          • 14
                                          • 15
                                          • 16
                                          • 17
                                          • 18
                                          • 43
                                          • 44
                                          • 16 von 44
                                          Reiseforum Service
                                          • RSS-Feed abonnieren
                                          • Verhaltensregeln im Reiseforum
                                          • Reiseforum Hilfe
                                          • Forensuche
                                          • Aktuelle Themen

                                          • Inhalte melden
                                          • Veranstalter AGB
                                          • Nutzungsbedingungen
                                          • Datenschutz
                                          • Privatsphäre-Einstellungen
                                          • AGB
                                          • Impressum
                                          © 1999 - 2026 HolidayCheck AG. Alle Rechte vorbehalten.
                                          • Erster Beitrag
                                            Letzter Beitrag