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Kann man einfach Hotel umbuchen ?

Geplant Angeheftet Gesperrt Verschoben Allgemeine Fragen
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  • zaunchenZ Offline
    zaunchenZ Offline
    zaunchen
    schrieb am zuletzt editiert von
    #1

    Hallo fliegen im Dezember mit mehren Leuten in die Türkei , jetzt möchten wir in ein anderes Hotel. Meine Frage : Ist das einfach so möglich ? Kostet das was ? Auf was muss ich achten ? Liebe Grüße zaunchen

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    • curiosusC Offline
      curiosusC Offline
      curiosus
      Gesperrt
      schrieb am zuletzt editiert von
      #2

      ...natürlich ist es möglich und was das kostet steht in den AGB Deines Veranstalters, sofern es eine Pauschalreise ist... 😉

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      • carofeliC Offline
        carofeliC Offline
        carofeli
        schrieb am zuletzt editiert von
        #3

        Auszüge aus den AGB´s zu dem Thema
         
        ... z.B. bei alltours
         
        Werden auf Wunsch des Kunden nach der
        Buchung der Reise Änderungen hinsichtlich des
        Reisetermins, des Reiseziels, des Ortes des
        Reiseantritts, der Unterkunft oder der
        Beförderungsart (Umbuchung) vorgenommen,
        kann alltours flugreisen gmbh ein
        Umbuchungsentgelt in Höhe von 30,- Euro pro
        Person verlangen. Bei Umbuchungswünschen, die
        nur geringfügige Kosten verursachen, wird keine
        Umbuchungsgebühr fällig.
         
        und bei ITS
         
        Werden nach Buchung der Reise vom Reiseteilnehmer Änderungen, z.B. hinsichtlich des Reisetermins, des Reiseziels, des Ortes des Reiseantritts, der Unterkunft oder der Beförderungsart vorgenommen, so entstehen in der Regel die gleichen Kosten wie bei einem Rücktritt des Reiseteilnehmers. Der Veranstalter muss daher die Kosten in gleicher Höhe berechnen, wie sie sich im Umbuchungszeitpunkt für einen Rücktritt ergeben hätten. Bei anderweitigen, geringfügigen Änderungen erhebt der Veranstalter ein Bearbeitungsentgelt. Dieses beträgt:
        a) bei Flugpauschal-, Auto- und Schiffsreisen, Mietwagenbuchungen, Nur-Hotel-Buchungen, Kombinationsbuchungen mit weiteren Leistungen, wie z.B. Rundreise, Tauch-, Wander-, Ski-, Tennis-Paket (außer Eintrittskarten, siehe Ziffer 5.1.7), bis 30 Tage vor Reiseantritt € 50 pro Vorgang.
         
        usw. usw...

        Wer reisen will, muss Liebe zu Land und Leute mitbringen, keine
        Voreingenommenheit.

        1 Antwort Letzte Antwort
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        • BienekindB 1
          BienekindB 1
          Bienekind
          schrieb am zuletzt editiert von
          #4

          Dumm wäre es nur, wenn es ein x-Veranstalter ist...

          1 Antwort Letzte Antwort
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          • bernhardrolandB Offline
            bernhardrolandB Offline
            bernhardroland
            schrieb am zuletzt editiert von
            #5

            @zaunchen, ich gehe mal davon aus, dass es sich um eine Pauschalreise handelt, die bei einem Xbeliebigen  RV gebucht wurde.
            Das "neue" Hotel muss vom gleichen RV angeboten werden und darf nicht billiger sein, es sei denn, man bezahlt eine Umbuchungsgebühr.
             
            Oder ihr habt das Hotel extra gebucht, dann solltest du dir mal die AGb´s durchlesen 😉

            ...Qui tacet, consentire videtur....................

            1 Antwort Letzte Antwort
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            • Seeker01S Offline
              Seeker01S Offline
              Seeker01
              schrieb am zuletzt editiert von
              #6

              @bernhardroland
              Das stimmt so nicht,
              bei einigen RV zahlrt man immer eine Umbuchungsgebühr- egal ob die neue Reise teurer oder günstiger wird.
               
              Es bringt auch nichts, hier noch weiter zu spekulieren, ob und wie teuer eine Umbuchung eventuell wird- das wird zaunchen über die AGB seines RV, bzw den Vermittler schon selbst herausfinden müssen.

              1 Antwort Letzte Antwort
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              • HolginhoH Offline
                HolginhoH Offline
                Holginho
                schrieb am zuletzt editiert von
                #7

                Völlig richtig checker-pit, "wir" diskutieren hier und reden letztlich ins blaue weil wieder einmal ein TE "nicht in der Lage war" die zur Beurteilung notwendigen kompletten Details zu benennen.
                Manche Themen sollten einfach komplett ignoriert oder, noch besser, direkt geschlossen werden.

                “Mit dummen Menschen streiten ist wie mit einer Taube Schach zu spielen...“ Rest bei Bedarf googeln!

                1 Antwort Letzte Antwort
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                • fantabandeF Offline
                  fantabandeF Offline
                  fantabande
                  schrieb am zuletzt editiert von
                  #8

                  Haben  das  auch versucht fliegen mit 3 personen als reiseveranstalter Phönix..wollten ins schwesterhotel wechseln was geringfügig teurer geworden wäre..Phönix wollte aber 220 € kassieren..frage mich wofür?bleibt ja alles dasselbe flughafen ,airline, datum, reisende..lediglich das hotel wollten wir wechseln gleiche anzahl sterne,lage usw.und es ist ja auch noch nichts passiert keine ticket ausgestellt oder so...werde nie wieder über diesen Rv buchen..
                  habe mal eine reise von sommer auf herbstferien umbuchen müssen die reise wurde günstiger  anderer abflughafen usw..und ich musste keine umbuchungsgebühren bezahlen Rv  tjaereborg..das nenne ich mal kundenfreundlich...

                  1 Antwort Letzte Antwort
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                  • KourionK Offline
                    KourionK Offline
                    Kourion
                    schrieb am zuletzt editiert von
                    #9

                    @fantabande
                    Die Höhe der Gebühren ist in den AGB der RV nachzulesen, wobei du die AGB und somit die Gebühren durch Unterschrift oder Anklicken akzeptierst.
                    Beim "Kauf" einer Reise gibt es kein "Umtausch- / Rückgaberecht".
                    Gäbe es dieses Recht, müsste wahrscheinlich im Zeitalter der tagesaktuellen Preise, des dynamic packaging und des "schnellen Klicks" zusätzlich Personal eingestellt werden, um die gewünschten Umbuchungen vornehmen zu können.  :?

                    Es kommt nicht darauf an, mit dem Kopf durch die Wand zu gehen, sondern mit den Augen die Tür zu finden. (Werner von Siemens)

                    1 Antwort Letzte Antwort
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                    • soosiS Offline
                      soosiS Offline
                      soosi
                      schrieb am zuletzt editiert von
                      #10

                      Kourion:
                      ...müsste wahrscheinlich im Zeitalter der tagesaktuellen Preise, des dynamic packaging und des "schnellen Klicks" zusätzlich Personal eingestellt werden...

                      und somit die "günstigen" Reisen verteuern...

                      Vaya con Dios y quiêreme como soy

                      1 Antwort Letzte Antwort
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                      • Leonie04L Offline
                        Leonie04L Offline
                        Leonie04
                        schrieb am zuletzt editiert von
                        #11

                        Ich würde einfach mal bei deinem Veranstalter freundlich anfragen.
                        Wir hatten einmal ein ähnliches Problem, haben ein Hotel gebucht das uns im nachhinein nicht mehr zugesagt hat, auch die Bewertungen sind immer schlechter geworden. Hatten kein gutes Gefühl mehr und wollten umbuchen.
                        Haben dann direkt beim Veranstalter angerufen und unsere Lage geschildert. Umbuchen war überhaupt kein Problem, mussten auch nichts fürs umbuchen bezahlen. (Das neue Hotel war um 200 Euro teurer).
                        Unser Veranstalter war damals Neckermann. Also, einfach fragen 😉

                        Wende dein Gesicht der Sonne zu,
                        und die Schatten fallen hinter dich!

                        1 Antwort Letzte Antwort
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                        • fantabandeF Offline
                          fantabandeF Offline
                          fantabande
                          schrieb am zuletzt editiert von
                          #12

                          Habe ich bei der verbraucherzentrale nrw gefunden!!

                          Wer bei einer gebuchten Pauschalreise aus persönlichen Gründen nachträglich auf ein anderes Ziel oder einen alternativen Termin ausweichen will bzw. muss, ist auf die Kulanz des Reiseveranstalters angewiesen. Stimmt dieser zu, können allerdings Umbuchungsgebühren anfallen - sofern in den allgemeinen Reisebedingungen (AGB) vorgesehen. Als angemessen gilt eine Pauschale von bis zu 30 Euro pro Reise, da eine Umbuchung immer mit einigem Verwaltungsaufwand verbunden ist. Manche Reiseveranstalter werten eine solche Umbuchung als fiktiven Rücktritt und gleichzeitige Neuanmeldung. Entsprechende AGB, wonach dann Stornogebühren anfallen, sind unwirksam. Ausnahme: Dem Reisenden wird für sein Umbuchungsbegehren eine genau bezeichnete Frist gesetzt.
                          Und das ist es ja ..wäre man mit 30 € pro person ja einverstanden aber nicht aber nicht mit stornogebühren für lediglich  eines hotelwechels von 220 €..

                          1 Antwort Letzte Antwort
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                          • HC-Mitglied985931H Offline
                            HC-Mitglied985931H Offline
                            HC-Mitglied985931
                            Gesperrt
                            schrieb am zuletzt editiert von
                            #13

                            fantabande: wrote:
                            Ausnahme: Dem Reisenden wird für sein Umbuchungsbegehren eine genau bezeichnete Frist gesetzt.

                            Welche Fristen hat denn Dein Veranstalter in seinen AGB`s gesetzt und in welchem der genannte Zeiträume wolltest Du denn umbuchen?!

                            Vielleicht erklären sich dann die 220€ von selbst...

                            1 Antwort Letzte Antwort
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                            • fantabandeF Offline
                              fantabandeF Offline
                              fantabande
                              schrieb am zuletzt editiert von
                              #14

                              Überflüssiges Zitat entfernt, da dieses bei einer direkten Antwort entbehrlich ist.
                              das sind die agb´s von phönix..keine keine genaue frist ...habe versucht  so ca.7 wochen vor reiseantritt das hotel zu wechseln..habe aber die gästebetreuerin des anderen hotel angeschrieben,und sie wollte uns helfen ..mal sehen..

                              . Rücktritt/Umbuchung
                              Für den Zeitpunkt des Rücktritts bzw. der Umbuchung ist der Eingang Ihrer Erklärung bei Phoenix Reisen GmbH, Bonn maßgebend. Umbuchungen des Reisetermins sind nur nach vorherigem Rücktritt mit nachfolgender Neuanmeldung möglich. Sie bedürfen der schriftlichen Bestätigung durch Phoenix Reisen. Bis zum Reiseantritt sind Sie berechtigt, eine Ersatzperson zu stellen, die an Ihrer Stelle an der Reise teilnimmt, sofern diese Ersatzperson den besonderen Erfordernissen der Reise entspricht und gesetzliche Vorschriften bzw. behördliche Anordnungen dem nicht entgegenstehen. Die uns entstehenden Mehrkosten berechnen wir Ihnen weiter. Sie betragen mindestens € 25,- pro Person. Bei einer Namensänderung tritt der neue Teilnehmer in die Rechte und Pflichten des Reisevertrages ein.

                              1 Antwort Letzte Antwort
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                              • KourionK Offline
                                KourionK Offline
                                Kourion
                                schrieb am zuletzt editiert von
                                #15

                                @fantabande
                                Du zitierst den Passus, wo die Kosten für die Umbuchung auf eine andere Person benannt werden. Du wolltest jedoch in ein anderes Hotel umbuchen.

                                Er beginnt - wie von dir zitiert - mit
                                "2. Rücktritt/Umbuchung
                                Für den Zeitpunkt des Rücktritts bzw. der Umbuchungist der Eingang Ihrer Erklärung bei Phoenix Reisen GmbH, Bonn maßgebend...

                                Dann werden die Kosten (die nicht eine Ersatzperson betreffen) genannt:

                                "3. Rücktrittskosten
                                Flugreisen/Nur-Hotel-/Mietwagen-Buchung...: Bis 30 Tage vor Reisebeginn 20% des Reisepreises, mindestens € 25,- pro Person; vom 29. bis 21. Tag vor Reiseantritt 30%; vom 20. bis 11. Tag vor Reiseantritt 50%; vom 10. bis 2. Tag vor Reiseantritt 60%; 1. Tag sowie Nichtanreise 75% des Reisepreises."    Quelle: phoenixreisen.com

                                Es kommt nicht darauf an, mit dem Kopf durch die Wand zu gehen, sondern mit den Augen die Tür zu finden. (Werner von Siemens)

                                1 Antwort Letzte Antwort
                                Antworten Zitieren
                                • Angelfreund56A Offline
                                  Angelfreund56A Offline
                                  Angelfreund56
                                  schrieb am zuletzt editiert von
                                  #16

                                  Wir haben jetzt gerade die Erfahrung gemacht der Veranstalter kann dich schon umbuchen aber wenn man selbst umbuchen (Hotel) möchte nehmen sie gern mehr und nutzen die Situation,den man möchte ja unbedingt,schamlos aus(5vF)sollte man vermeiden ,das waren unsere schlechten Erfahrungen ,Danke nochmal den Veranstalter für seine nicht erbrachte Kulanz .

                                  1 Antwort Letzte Antwort
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                                  • bernhard707B Offline
                                    bernhard707B Offline
                                    bernhard707
                                    schrieb am zuletzt editiert von
                                    #17

                                    Warum sollte ein Veranstalter für seine Mehrarbeit, in diesem Fall eine Umbuchung, nicht entsprechend seiner AGB, die du ja bereits bei Buchung der Reise akzeptiert hast(!), keine Gebühr erheben? :?

                                    Als Angelfreund bleibt es dir überlassen, einen zu kleinen Fisch vorsichtig vom Haken zu lösen und zurück ins Wasser zu werfen. 😉

                                    Life is too short to limit your vision ... indeed

                                    1 Antwort Letzte Antwort
                                    Antworten Zitieren
                                    • Angelfreund56A Offline
                                      Angelfreund56A Offline
                                      Angelfreund56
                                      schrieb am zuletzt editiert von
                                      #18

                                      Überflüssiges Zitat gem. Forenregeln entfernt ! Ein @ + Name reicht vollkommen aus, wenn man auf einen Beitrag auf der gleichen Seite antwortet !

                                      @bernhard707

                                      Der Veranstalter sollte doch die Kulanz besitzen ,wenn wir schon nicht unser gebuchtes Hotel bekommen das er dann wenigstens auch unseren Wunsch für die Umbuchung erfüllt,aber nächstes mal bin ich etwas schlauer.Hoffe ich jedenfalls

                                      1 Antwort Letzte Antwort
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                                      • chriwiC Offline
                                        chriwiC Offline
                                        chriwi
                                        schrieb am zuletzt editiert von
                                        #19

                                        Kulanz beruht auf Freiwilligkeit, man kann sie also schlecht einfordern.

                                        Forenregeln... <--- Das war ich nicht, das war ein Admin!!!
                                        Vorher hatte ich da meine Homepage stehen und den Hinweis auf eine sehr coole Vietnam-Gruppe, die ich leite.

                                        1 Antwort Letzte Antwort
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                                          LexilexiL Offline
                                          Lexilexi
                                          schrieb am zuletzt editiert von
                                          #20

                                          @angelfreund
                                          erst einmal herzlich willkommen im forum.
                                          kannst du deinen fall mal genauer schildern?
                                          wenn ich dich richtig verstehe, habt ihr hotel x gebucht und seid dann seitens des va auf hotel y umgebucht worden.
                                          ihr hättet gerne aber hotel z gehabt.
                                          verstehe ich den sachverhalt da richtig?
                                          hat 5vf das gewünschte hotel z im angebot? wenn nicht, könnte das eine erklärung für die fehlende kulanz sein.
                                          konntest du das gar nicht buchen oder gegen aufpreis? ist das gewünschte hotel z denn entsprechend eurer ursprünglich gebuchten kategorie?
                                          da sind noch viele viele fragen offen, die man klären sollte.
                                          zumindest im hinblick darauf, dass du beim nächsten mal gewappnet seien möchtest.

                                          Das "F" in Montag steht für Freude.

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