Kann man einfach Hotel umbuchen ?
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Auszüge aus den AGB´s zu dem Thema
... z.B. bei alltours
Werden auf Wunsch des Kunden nach der
Buchung der Reise Änderungen hinsichtlich des
Reisetermins, des Reiseziels, des Ortes des
Reiseantritts, der Unterkunft oder der
Beförderungsart (Umbuchung) vorgenommen,
kann alltours flugreisen gmbh ein
Umbuchungsentgelt in Höhe von 30,- Euro pro
Person verlangen. Bei Umbuchungswünschen, die
nur geringfügige Kosten verursachen, wird keine
Umbuchungsgebühr fällig.
und bei ITS
Werden nach Buchung der Reise vom Reiseteilnehmer Änderungen, z.B. hinsichtlich des Reisetermins, des Reiseziels, des Ortes des Reiseantritts, der Unterkunft oder der Beförderungsart vorgenommen, so entstehen in der Regel die gleichen Kosten wie bei einem Rücktritt des Reiseteilnehmers. Der Veranstalter muss daher die Kosten in gleicher Höhe berechnen, wie sie sich im Umbuchungszeitpunkt für einen Rücktritt ergeben hätten. Bei anderweitigen, geringfügigen Änderungen erhebt der Veranstalter ein Bearbeitungsentgelt. Dieses beträgt:
a) bei Flugpauschal-, Auto- und Schiffsreisen, Mietwagenbuchungen, Nur-Hotel-Buchungen, Kombinationsbuchungen mit weiteren Leistungen, wie z.B. Rundreise, Tauch-, Wander-, Ski-, Tennis-Paket (außer Eintrittskarten, siehe Ziffer 5.1.7), bis 30 Tage vor Reiseantritt € 50 pro Vorgang.
usw. usw... -
@zaunchen, ich gehe mal davon aus, dass es sich um eine Pauschalreise handelt, die bei einem Xbeliebigen RV gebucht wurde.
Das "neue" Hotel muss vom gleichen RV angeboten werden und darf nicht billiger sein, es sei denn, man bezahlt eine Umbuchungsgebühr.
Oder ihr habt das Hotel extra gebucht, dann solltest du dir mal die AGb´s durchlesen
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@bernhardroland
Das stimmt so nicht,
bei einigen RV zahlrt man immer eine Umbuchungsgebühr- egal ob die neue Reise teurer oder günstiger wird.
Es bringt auch nichts, hier noch weiter zu spekulieren, ob und wie teuer eine Umbuchung eventuell wird- das wird zaunchen über die AGB seines RV, bzw den Vermittler schon selbst herausfinden müssen. -
Völlig richtig checker-pit, "wir" diskutieren hier und reden letztlich ins blaue weil wieder einmal ein TE "nicht in der Lage war" die zur Beurteilung notwendigen kompletten Details zu benennen.
Manche Themen sollten einfach komplett ignoriert oder, noch besser, direkt geschlossen werden. -
Haben das auch versucht fliegen mit 3 personen als reiseveranstalter Phönix..wollten ins schwesterhotel wechseln was geringfügig teurer geworden wäre..Phönix wollte aber 220 € kassieren..frage mich wofür?bleibt ja alles dasselbe flughafen ,airline, datum, reisende..lediglich das hotel wollten wir wechseln gleiche anzahl sterne,lage usw.und es ist ja auch noch nichts passiert keine ticket ausgestellt oder so...werde nie wieder über diesen Rv buchen..
habe mal eine reise von sommer auf herbstferien umbuchen müssen die reise wurde günstiger anderer abflughafen usw..und ich musste keine umbuchungsgebühren bezahlen Rv tjaereborg..das nenne ich mal kundenfreundlich... -
@fantabande
Die Höhe der Gebühren ist in den AGB der RV nachzulesen, wobei du die AGB und somit die Gebühren durch Unterschrift oder Anklicken akzeptierst.
Beim "Kauf" einer Reise gibt es kein "Umtausch- / Rückgaberecht".
Gäbe es dieses Recht, müsste wahrscheinlich im Zeitalter der tagesaktuellen Preise, des dynamic packaging und des "schnellen Klicks" zusätzlich Personal eingestellt werden, um die gewünschten Umbuchungen vornehmen zu können. :? -
Ich würde einfach mal bei deinem Veranstalter freundlich anfragen.
Wir hatten einmal ein ähnliches Problem, haben ein Hotel gebucht das uns im nachhinein nicht mehr zugesagt hat, auch die Bewertungen sind immer schlechter geworden. Hatten kein gutes Gefühl mehr und wollten umbuchen.
Haben dann direkt beim Veranstalter angerufen und unsere Lage geschildert. Umbuchen war überhaupt kein Problem, mussten auch nichts fürs umbuchen bezahlen. (Das neue Hotel war um 200 Euro teurer).
Unser Veranstalter war damals Neckermann. Also, einfach fragen
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Habe ich bei der verbraucherzentrale nrw gefunden!!
Wer bei einer gebuchten Pauschalreise aus persönlichen Gründen nachträglich auf ein anderes Ziel oder einen alternativen Termin ausweichen will bzw. muss, ist auf die Kulanz des Reiseveranstalters angewiesen. Stimmt dieser zu, können allerdings Umbuchungsgebühren anfallen - sofern in den allgemeinen Reisebedingungen (AGB) vorgesehen. Als angemessen gilt eine Pauschale von bis zu 30 Euro pro Reise, da eine Umbuchung immer mit einigem Verwaltungsaufwand verbunden ist. Manche Reiseveranstalter werten eine solche Umbuchung als fiktiven Rücktritt und gleichzeitige Neuanmeldung. Entsprechende AGB, wonach dann Stornogebühren anfallen, sind unwirksam. Ausnahme: Dem Reisenden wird für sein Umbuchungsbegehren eine genau bezeichnete Frist gesetzt.
Und das ist es ja ..wäre man mit 30 € pro person ja einverstanden aber nicht aber nicht mit stornogebühren für lediglich eines hotelwechels von 220 €.. -
fantabande: wrote:
Ausnahme: Dem Reisenden wird für sein Umbuchungsbegehren eine genau bezeichnete Frist gesetzt.Welche Fristen hat denn Dein Veranstalter in seinen AGB`s gesetzt und in welchem der genannte Zeiträume wolltest Du denn umbuchen?!
Vielleicht erklären sich dann die 220€ von selbst...
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Überflüssiges Zitat entfernt, da dieses bei einer direkten Antwort entbehrlich ist.
das sind die agb´s von phönix..keine keine genaue frist ...habe versucht so ca.7 wochen vor reiseantritt das hotel zu wechseln..habe aber die gästebetreuerin des anderen hotel angeschrieben,und sie wollte uns helfen ..mal sehen... Rücktritt/Umbuchung
Für den Zeitpunkt des Rücktritts bzw. der Umbuchung ist der Eingang Ihrer Erklärung bei Phoenix Reisen GmbH, Bonn maßgebend. Umbuchungen des Reisetermins sind nur nach vorherigem Rücktritt mit nachfolgender Neuanmeldung möglich. Sie bedürfen der schriftlichen Bestätigung durch Phoenix Reisen. Bis zum Reiseantritt sind Sie berechtigt, eine Ersatzperson zu stellen, die an Ihrer Stelle an der Reise teilnimmt, sofern diese Ersatzperson den besonderen Erfordernissen der Reise entspricht und gesetzliche Vorschriften bzw. behördliche Anordnungen dem nicht entgegenstehen. Die uns entstehenden Mehrkosten berechnen wir Ihnen weiter. Sie betragen mindestens € 25,- pro Person. Bei einer Namensänderung tritt der neue Teilnehmer in die Rechte und Pflichten des Reisevertrages ein. -
@fantabande
Du zitierst den Passus, wo die Kosten für die Umbuchung auf eine andere Person benannt werden. Du wolltest jedoch in ein anderes Hotel umbuchen.Er beginnt - wie von dir zitiert - mit
"2. Rücktritt/Umbuchung
Für den Zeitpunkt des Rücktritts bzw. der Umbuchungist der Eingang Ihrer Erklärung bei Phoenix Reisen GmbH, Bonn maßgebend...Dann werden die Kosten (die nicht eine Ersatzperson betreffen) genannt:
"3. Rücktrittskosten
Flugreisen/Nur-Hotel-/Mietwagen-Buchung...: Bis 30 Tage vor Reisebeginn 20% des Reisepreises, mindestens € 25,- pro Person; vom 29. bis 21. Tag vor Reiseantritt 30%; vom 20. bis 11. Tag vor Reiseantritt 50%; vom 10. bis 2. Tag vor Reiseantritt 60%; 1. Tag sowie Nichtanreise 75% des Reisepreises." Quelle: phoenixreisen.com -
Wir haben jetzt gerade die Erfahrung gemacht der Veranstalter kann dich schon umbuchen aber wenn man selbst umbuchen (Hotel) möchte nehmen sie gern mehr und nutzen die Situation,den man möchte ja unbedingt,schamlos aus(5vF)sollte man vermeiden ,das waren unsere schlechten Erfahrungen ,Danke nochmal den Veranstalter für seine nicht erbrachte Kulanz .
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Warum sollte ein Veranstalter für seine Mehrarbeit, in diesem Fall eine Umbuchung, nicht entsprechend seiner AGB, die du ja bereits bei Buchung der Reise akzeptiert hast(!), keine Gebühr erheben? :?
Als Angelfreund bleibt es dir überlassen, einen zu kleinen Fisch vorsichtig vom Haken zu lösen und zurück ins Wasser zu werfen.

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Überflüssiges Zitat gem. Forenregeln entfernt ! Ein @ + Name reicht vollkommen aus, wenn man auf einen Beitrag auf der gleichen Seite antwortet !
Der Veranstalter sollte doch die Kulanz besitzen ,wenn wir schon nicht unser gebuchtes Hotel bekommen das er dann wenigstens auch unseren Wunsch für die Umbuchung erfüllt,aber nächstes mal bin ich etwas schlauer.Hoffe ich jedenfalls
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@angelfreund
erst einmal herzlich willkommen im forum.
kannst du deinen fall mal genauer schildern?
wenn ich dich richtig verstehe, habt ihr hotel x gebucht und seid dann seitens des va auf hotel y umgebucht worden.
ihr hättet gerne aber hotel z gehabt.
verstehe ich den sachverhalt da richtig?
hat 5vf das gewünschte hotel z im angebot? wenn nicht, könnte das eine erklärung für die fehlende kulanz sein.
konntest du das gar nicht buchen oder gegen aufpreis? ist das gewünschte hotel z denn entsprechend eurer ursprünglich gebuchten kategorie?
da sind noch viele viele fragen offen, die man klären sollte.
zumindest im hinblick darauf, dass du beim nächsten mal gewappnet seien möchtest.