Hotel überbucht. Was tun?
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Ja, das ist wahrhaft eine persönlich sehr schwierige Situation. Dein Hauptproblem ist der Faktor Zeit, weil die geplante Abreise schon in einer Woche sein soll. Dessen ist sich der RV ( wie übrigens alle RV in der gleichen Situation ) bewusst. Mit jedem Tag schwinden Deine Alternativen.
OT: ich habe übrigens mit einem Schmunzeln div. Beiträge in andere threads gelesen, die den RV zwar Gewinnstreben zugestehen, aber dafür um Gottes willen niemals Gefahr für Leib und Leben ihrer Kunden aufs Spiel setzen würden. Ja, wo sind wir denn, das ist doch das mindeste, was wir von ihnen verlangen dürfen. Aber wenn es um die Abwägung von Interessen geht, also die eines Einzelfalles wie bei Dir und um das Interesse des Unternehmens geht, was glaubst Du, welches Interesse er ( der RV ) oben anstellt ?
Zum Thema:
dieses Thema war schon vor Jahren hier mein Lieblingsthema. Ich habe selbst die Erfahrung machen müssen, das ich erst durch einen forums-Beitrag hier erfahren durfte, das mein Club drei Tage nach meiner Anreise in den Winterschlaf gehen würde. Als ich die Bestätigung des Clubs bekam stellte sich der RV dumm, er habe das selbst noch nicht gewusst. Also Reise storniert, Rückzahlung verlangt und den RV verklagt. Mit dem Ergebnis, das er 50% des Reisepreises für vertane Urlaubszeit zahlen musste. Ich habe sofort nach der Stornierung einen anderen Club gebucht, und bin trotzdem zu meiner geplanten Zeit verreist.
Viele wissen es nicht, das der RV genau so an den Vertrag in allen Konsequenezen gebunden ist wie der Reisende. Also nix mit "alternativen gleichwertigen Anlagen", die er anbieteet. Im Bruston der Überzeugung, dass das rechtens ist. Und ja, wenn die Alternative teurer ist, wäre das natürlich zu bezahlen. Das ist nonsens. Niemand muss sich darauf einlassen
Wenn ich an Deiner Stelle wäre würde ich wie folgt handeln:
gleich am Montag früh per e-mail den RV unter Frist von max. 4 Stunden ultimativ auffordern, ob er den getätigten Vertrag einhalten kann oder nicht. Falls nein, die Reise stornieren, sofortige Rückzahlung verlangen und ankündigen, das Du ihn auf Schadensersatz verklagen wirst. Dann würde ich eine alternative Reise buchen. Auch wenn sie teurer ist, das kannst du aus den 50% Schadensersatz Deines ursprünglichen Reisepreises ausgleichen. Ich gebe zu, das bedarf gewissser finanzieller Reserven, da Du für alles erst in Vorlage treten musst.
Mit weiterem Hinhalten zwingt Dich der RV immer mehr in die Defensive, und ob Du dann noch die richtige Entscheidung fällst wage ich zu bezweifeln.
Montag früh bis Du aber diejenige, die das Gesetz des Handelns beansprucht. Ich wünsche Dir viel Glück, und hoffe, Du fällst die für Dich nach Deinen Gegebenheiten die richtige Entscheidung.Gruss Gabriela
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Nachtrag:
falls Du stornieren willst, die Form der Stornierung per e-mail anküdigen, also per Einschreiben mit Rückschein. Und das bitte sofort auch tun.
Gruss Gabriela
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Dankeschön!
Es ist wirklich beruhigend zu lesen das man sich das nicht gefallen lassen muss. Wir planen grade den alternativen Urlaub. Wird finanziell schwer, aber irgendwie haut es schon hin. Habe denen nochmal geschrieben, dass ich bis morgen mittag eine Stellungnahme von einem vorgesetzten erwarte. Eventuell kommen die uns ja mit einem höherwertigen Angebot ohne Aufpreis entgegen. Alles andere würden wir jetzt eh aufgrund der Erfahrungen ablehnen.
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Und was machst Du, wenn man Dir morgen früh nett und höflich antwortet, das man sich der Sache unverzüglich annehmen wird, der Vorgesetzte aber leider in einer wichtigen Konferenz ist, die bis zum späten Abend dauert ?
Gruss Gabriela
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Hm, also ich bin in Sachen solcher Reisearrangements völlig unerfahren, und buche immer meine Reisen individuell zusammen, bisher mit durchgehend guten Erfahrungen.
In meinem Leben bin ich zwei Mal umgebucht worden, jedes Mal waren es 2 bis 3 über einen Reiseveranstalter gebuchte Nächte, und beide Male waren es definitiv keine gleichwertigen Hotels (weder vom Standard, noch von der Lage, noch vom Katalogpreis her). Hingegen bin ich bei individuellen Buchungen über andere Portale oder direkt beim Hotel noch nie umgebucht worden, seitdem ist das Buchen über einen Reiseveranstalter für mich passé.
Ich dachte auch, dass der Veranstalter quasi alles darf, unter dem Deckmantel der Fürsorge Hotels und Flüge in einem sehr großen Toleranzrahmen umbuchen wie er will.
Das widerspricht absolut meinem Gerechtigkeitsempfinden, zumal die Frage, was ein "gleichwertiges Hotel" konkret sein soll, sehr subjektiv ist und ja nicht lediglich an dem gemessen werden kann, was man für ein solches Hotel zu zahlen hat.
Ich glaube, ich würde mal schauen, was der Veranstalter im Angebot hat und einfach mal 3 oder 4 Hotels benennen, die ich als Alternative akzeptieren würde und vielleicht auch die mutmaßlich gleichwertigen Hotels benennen, die du nicht akzeptierst. Vielleicht hilft das ja zumindest sich nicht noch länger herumstreiten zu müssen und man stimmt zu, wenn da eins dabei ist, das der Veranstalter ohne größere Probleme akzeptieren kann?
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Ich erwarte eigentlich erstmal reumütigkeit. Immerhin haben sie sich ausdrücklich 2 mal hintereinander entschuldigt. Außerdem scheint ihnen die falsch weitergeleitete mail unangehm zu sein. Ich erwarte jetzt erstmal das man sich morgen recht früh meldet.
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@gabriela_maier
Sehen wir mal davon ab, dass ich genau denselben Rat bereits gegeben habe hat der Autor lumpinho betont, er habe keine nennenswerten finanziellen Resourcen über die Reisekosten hinaus.
Bei der eigenmächtigen Buchung einer Ersatzreise müsste er - und zwar für geraume Zeit! -in Vorleistung gehen (ein solches Verfahren mit dem Verlangen nach Schadenersatz kann sich gut und gerne 12 Monate und länger hinziehen!), hat er keine entsprechende Versicherung, muss er die Verfahrenskosten zusätzlich vorstrecken.
Insofern habe ich diesen Vorschlag erst gar nicht unterbreitet.
Sollte es jetzt doch "drinsitzen" - um so besser.Auch ein gleichwertiges Hotel muss vom Reisenden nicht akzeptiert werden, das braucht er noch nicht einmal zu begründen. Schwieriger gestaltet sich in diesem Fall allerdings die Inanspruchnahme de RV für Schadenersatz.
@Inspired
Nein, es gibt keinen "breit gefassten Rahmen", die Kriterien der "Gleichwertigkeit" sind ziemlich genau definiert. So muss man z.B. weder einen schlechter beschaffenen Strand als gleichwertig betrachten, noch eine Lage mehrere km von der ursprünglich gewählten entfernt.
Einzige Ausnahmen sind hier sogenannte Roulett-Reisen, bei welchen man Gleichwertigkeit auf wenige Merkmale wie die grundsätzliche Ausstattung und Sterne-Kategorie eindampft. Die geographische Lage hingegen ist bei dieser Buchungsart zu vernachlässigen.@lumpinho
Reuemut würde ich nicht unbedingt erwarten, eher ein etwas "überobligatorisches Dienstleistungsbestreben". Übrigens wäre es interessant zu wissen, welcher Inhalt gar so peinlich über euer Email Postfach gewandert ist? - vielleicht kannst du diesen nach Klärung der Situation ja noch nachreichen?Weshalb "zu früh" für rechtliche Schritte:
Zunächst muss dem RV Gelegenheit zur Abhilfe gegeben werden. Erst nach unfruchtbarem Verlauf des Einigungsbestrebens ist er im Verzug und kann ggf. die Sache in anwaltliche Obhut überstellt werden.
Lass ihn trotzdem vorsorglich wissen, was euch an dem Ersatzangebot stört und weshalb ihr die Gleichwertigkeit in Abrede stellt. Damit erspart ihr euch sinnloses Geplänkel mit unpassenden Textbausteinen, für welche ihr wahrlich keine Zeit habt.
Ebenfalls kannst du auch jetzt schon ankündigen, ihn ggf. über die Erstattung des Erlangten hinaus für Schadenersatz in Anspruch zu nehmen - begründet mit der Kurzfristigkeit seiner Ankündigung.
Das ist nicht etwa zuviel des Säbelrasselns, vielmehr ein Hinweis auf eure mangelnde Bereitschaft für die Rolle des "Opfers" ...

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Na, da muss doch einiges relativiert werden. Zunächst einmal wird der RV den gezahlten Reisepreis umgehend zurückerstatten. Dazu ist er verpflichtet, denn keine Leistung = kein Geld. Und ich glaube auch, mich nicht verlesen zu haben, das bei den aktuellen Überlegungen eine Neubuchung zu stemmen sei.
Und die Vorlage kostet auch nicht die Welt. Selbst ohne Rechtsschutzversicherung dürfte der Prozesskostenvorschuss bei einem Streitwert von ca. € 1.000.-- ( also der Streitwert über die 50%, der Reisepreis ist mir natürlich nicht bekannt ) ungefähr ca. € 300.-- betragen. Dazu besteht die Möglichkeit, einen Prozesskostenzuschuss zu beantragen. Und ob der Rechtsanwalt bei dieser Rechtslage auf einen sehr hohen Vorschuss besteht wage ich zu bezweifeln.
Es bleibt auch immer noch die Möglichkeit einer Kreditaufnahme. Die Kreditkosten gehen ebenfalls zu Lasten des RV. Und ob dann das Geld in 6 oder 12 Monaten kommt ist völlig egal.
Wichtig ist nur ein: die Rechtslage. Und die ist eindeutig, eindeutiger kann sie gar nicht sein.
Man muss nicht immer unken, wenn es ein Problem gibt.
Und was soll zu früh für rechtliche Schritte sein ? Die Reise beginnt in einer Woche. Mein Vorschlag ( bei Absicht einer Stornierung ) von 4 Stunden ist genug. Das Hotel ist doch nicht erst seit gestern überbucht. Das sind doch die üblichen Spielchen.
Ein gutes bzw. sehr gutes Angebot des RV für ein Alternativhotel würde ich ablehnen, aber das ist Mentalitätssache. Aber Mehrkosten sollte der tragen, der für die malaise verantwortlich ist.Gruss Gabriela
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Die alternative haben wir bereits begründet abgewiesen und denen jetzt, da sie sich bislang, mit Verweis aufs Wochenende, nicht gerührt haben, eine Frist bis morgen mittag gesetzt. Bis dahin wollen wir ersatzangebote oder unser eigentlich gebuchtes. Wenn Ersatz angeboten wird, lass ich mir ne Frist von einem Tag zusprechen.
Können wir denn wenigstens damit rechnen die Reisekosten zeitnah erstattet zu bekommen?
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Da "musste" absolut nichts "relativiert" werden, gabriela_ maier

Höchstens die Budgetenge des Autors lumpinho ... was inzwischen nachgereicht wurde.
Ursprünglich las sich das "Wir haben eng kalkuliert und können uns schlicht nicht mehr leisten." weitaus bedenklicher ...Ich glaube, die Risikoeinschätzung sollte möglichst objektiv herleitbar sein.
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Ja, wer viel unterwegs ist, dann gibt`s manchmal eben Probleme, in einer Sache auf dem laufendem zu bleiben. Das Eingangsstatement war längst überholt. Konnte man ja nachlesen. Macht aber nichts, bei der klaren Rechtslage hätte ich mir gewünscht, die Aussagen wären etwas präziser gewesen, was die Risikoeinschätzung einer Klage betrifft.
Mal sehen, morgen wissen wir mehr, wie sich entschieden wurde. Ich bin gespannt.
Gruss Gabriela
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Präzise:
Kein Budget 2.8. 10:01
Hinweis 12:10
Upate "geht doch" 14:32
Ich hab also mit "inzwischen unterwegs" so richtig gar kein Problem ...
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Es tut mir leid, wenn missverständliche Aussagen hier zu Meinungsverschiedenheiten führten. Tatsächlich ist es für uns nur wirklich schwer möglich genug liquide Mittel ranzuholen. Der ursprüngliche Urlaub kostete ca 2200€, mal eben anderes Geld zu aquierieren ist natürlich schwer. Wir versuchen halt nebenbei eine low budget individualreise zu planen, Preise zu verhandeln und vor Ort erst zu zahlen, statt auf Vorkasse.
Das wir zunächst Pauschalreisen wollten, hatte ja den Grund das wir Sorge um die finanzielle Versorgung vor Ort in Griechenland hatten. Sonst reisen wir immer individuell, aber nun müssen wir dieses Risiko eingehen.
Unsere Aufregung steigt immer mehr, die letzten Nächte konnte meine Freundin kaum schlafen. Sorgen macht uns auch, dass die Frankfurter oder Kemptner Tabelle in sich selbst viele unterschiedliche Urteile aufzeigen. Vielleicht ist ja unser Kritikpunkt (Strand) doch nicht schwerwiegend genug? Wir hoffen einfach, dass diese ganzen Umstände drumherum, der zeitliche Druck, der miese Service und der unvergleichbare Strand ein Gesamtpaket bilden, die den RV dazu bewegen auf uns zuzugehen.
Ich bin noch nie rechtlich gegen jemanden vorgegangen. Aber sowas habe ich auch noch nie erlebt. Freunde von mir sind in der Reisebranche, was sie über ihre Selbstverständnis und deren Verantwortung gegenüber ihren Reisekunden sagten, hat mich wirklich schockiert.
Um 12:00 Uhr wissen wir mehr.
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Ein "schlechterer" Strand kann durchaus als nicht besonders gewichtig gewertet werden.
Ich drücke Dir die Dauemn das alles gut geht...Du solltest Dir aber darüber im Klaren sein, daß bis zur Rückzahlung durchaus eine Zeitspanne von wenigen Tagen bis zu einigen Wochen möglich ist.
Melde Dich, wenn Du mehr weißt!
Edit:
Ich weiß nicht was Deine Freunde in Bezug auf "Selbstverständnis und Verantwortung gegenüber Kunden" geäußert haben, aber i.a.R. besteht nun wirklich keinerlei Grund "schockiert" zu sein - man sollte zudem keinesfalls den Blick für Realitäten und rechtliche Grundlagen/Gegebenheiten verlieren! -
@lumpinho
Dem Abschnitt von @Holginho hinsichtlich Rückerstattung möchte ich mich anschließen. Auf die unmittelbare Rückzahlung würde ich nicht bauen.
Zur Überbuchung an sich und zu 'die RV sind diesbezüglich auf dem Laufenden':
Dies dachte ich bis letzten Herbst - u. a. beim Transfer auf Santorini, als 2 Paaren eröffnet wurde, dass ihr gebuchtes Hotel überbucht ist. Ich hatte dieses Problem nicht. Dann kam am Folgetag der RL in mein gebuchtes Hotel und seine erste Frage an der Rezeption war "You are overbooked? " Antwort "ja". Unsere Nachfrage beim RL-Treffen ergab, dass eine sehr kurzfristige Benachrichtigung seitens der Hotels an den RV auf der Insel nicht wirklich ungewöhnlich ist.
Natürlich muss das nicht auch auf euren Fall zutreffen. Aber ich habe seit dieser Erfahrung Abstand von Pauschalverurteilungen genommen. (Dies bitte nicht falsch verstehen, ich meine gewiss nicht speziell dich.
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Versteht mich nicht falsch, ich will ja nicht den Kopf der Verantwortlichen fordern. Es geht mir auch nicht um Schuldzuweisungen. Ich habe zeit meines Lebens im Verkauf und Service gearbeitet. Mir ist halt diese Denke "Auftrag nicht erfüllt - keiner übernimmt Verantwortung - Kunde wird allein gelassen" extrem fremd.
Ich habe jetzt nebenbei ADAC und Verbraucherschutz um Rechtsberatung gebeten.
Es ist schon 10:35 und noch keine Antwort...
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Ermessensgrundlage ist hier nicht etwa die Frankfurter Tabelle (dort sind Mängelrügen im Nachgang der Reise erfasst) sondern das BGB, welches zur Vertragstreue verpflichtet. Man kann also aus den Minderungssätzen keine Vorhersage für die Causa lumpinho ableiten.
Selbstverständlich spielt der Strand (die Lage des Hotels allgemein) eine gewichtige Rolle für das Ermessen, ob ein Hotel mindestens gleichwertig ist und somit der Veranstalter von Schadenersatzforderungen exkulpiert.
Für das Recht auf einseitige Kündigung ist das jedoch unerheblich - dieses - einschließlich des Rechts auf Erstattung des Reisepreises - bleibt lumpinho gänzlich unbenommen, selbst wenn ihm eine wesentlich "bessere" Unterkunft angeboten wird.