Flugzeitänderung vor der Reise
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@harryhh
o.t. aber ich bedaure den Mangel der Option "Wetten annehmen" ...
i.t. würde eine weniger "generell betroffene" Annäherung dem Verbrauchers schon helfen, zwischen "erwartbar" und "eher projektiert" zu differenzieren.
Wäre da nicht das pinke Pferd mit der Figur drauf ...

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Liebe VS,
sei nicht böse: So ganz verstehe ich Deinen Beitrag nicht.
Geht das - bitte - noch einmal in einer ein ganz bißchen längeren Variante für ältere Damen und Herren?Nicht nur für uns..... evtl. auch für andere Ratzfatz-Posting-Fremdsprache-Unkundige?
Dankeschön!

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@harryhh
Gerne ...
a) Ich hätte gerne mittels eines Wettbüros von der Vorhersage querenburgscher An- und Abmeldung profitiert.
b) Sofern Wohl und Wehe der geltenden Regelungen zu ermessen sind, wäre weniger "Wunschdenken" und mehr "Fakten" sicher näher am Sinn des Forenmottos ...
c) Ich visionalisiere den beharrlichen Gegenredner in Pink, weil mich das versöhnlicher stimmt - ist ne Schnurre, nicht mehr!

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@ Kourion:
Das ist meine Frage, ich will mich informieren.
Reiseportale bieten ja Reisen an :)...im Falle einer fehlerhaften Buchung wird auf den Veranstalter hingewiesen, so ein aktueller Fall.
Mich interessiert die Vernetzung der Daten, die für solche Reisen angeboten werden. -
@ne75
Welchen "Anteil an der Misere" hätte ein stationäres Reisebüro?
Keinen - ebensowenig wie ein Onlinevermittler ein "Verschulden" trifft.
Es gibt keine Schuld, deine Misere ist rechtlich abgesichert - selbst wenn man das mit dem Prädikat "miese Tricks" anprangern mag so wird daraus kein Unrecht.Kauf dir am besten das ADAC Heft und erkundige dich über die Vernetzung der Datenbanken im entsprechenden Thread zum Portal. Hier gehört das jedenfalls nicht hin ...
:? -
@VS:
Das mache ich auf jeden Fall.
Haben Sie die Artikel schon gelesen?Lohnt sich der Kauf?
Vielleicht gibt es hier noch jemand, der gewillt ist, mich darüber zu informieren.Wäre super.Wieso ist das keine Misere, wenn das Reiseportal sich um die Korrektur einer falschen Buchung kümmern muss und der Veránstalter sich bei der Korrektur bzw. beim Entgegenkommen quer stellt?In diesem Fall wäre ein Alternativangebot angemessen.
Recht, Unrecht...objektiv, subjektiv, meine Meinung, Ihre Meinung...alles wird gut! -
Hallo ne75!
Ich zitiere mal die letzten 4 Sätze des Artikel aus der ADAC-Motorwelt:
Tipps und Rat erhalten ADAC Mitglieder von den Clubjuristen. Die empfehlen: Ansprüche schriftlich bei der Airline anmelden. Am besten per Einschreiben mit Rückschein. Setzen Sie eine Frist, und bleiben Sie hartnäckig.
Zitat Ende
Dazu gibt es einige Beispiele wie Du sie auch hier im Forum findest und eine Zusammenfassung der EU-Fluggastrechteverordnung.
Ob das den Kauf lohnt, musst Du selbst wissen.
LG
Sokrates
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@ne75
Diesen Artikel findest du im Netz. Musst nur googeln.
Mit deiner Buchung hat es m. E. allerdings nicht das Geringste zu tun.P.S. (zu deinem vorletzten Posting): Das RB (egal ob online oder vor Ort) ist der Vermittler. Dein Vertragspartner ist der Veranstalter.
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@ne75
Weder Recht und Unrecht, noch subjektiv und objektiv sind "Meinungen", das sind Tatsachen. Subjektiv kannst du das Verhalten als Unrecht empfinden, objektiv sind deine Vertragspartner jedoch im Recht.
Das bestimmte Operating war nicht Teil des Kaufvertrages, somit ist fraglich ob die Formulierung "Veranstalter stellt sich quer" des Pudels Kern trifft. Vielmehr macht er von seinem Recht gebrauch, dir eine Alternative anzubieten - was du offenbar aber auch übersehen haben willst ...
:?
Den Artikel habe ich inzwischen überflogen und kann bestätigen, dass bezüglich deiner Misere nichts Verwendbares dort geschrieben steht. Die Option dich an die Airline zu wenden besteht für dich nicht, denn es besteht kein vertragliches Verhältnis zwischen euch.
Ansonsten der üblich vorgeblich verbraucherfreundliche Kram, der hier im Unterforum um ein Vielfaches differenzierter nachzulesen ist, einschließlich der tatsächlichen Ansprüche und Handhaben.Zuletzt noch ein Hinweis auf die Forenregeln:
Wir sind eine community, die Ansprache im Forum ist daher das "Du".
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Unser Rückflug von Antalya nach Erfurt-Weimar war bei Buchung für 19.55 Uhr geplant. Jetzt habe ich auf der Homepage der Airline gesehen, das dieser auf morgens 8.05 Uhr vor verlegt wurde. Auf dem Flugplan des Flughafens steht widerum Ankunft 18.15 Uhr. Nach welcher Zeit kann man sich richten, nach der Airline oder dem Flugplan des Flughafens?
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@KHauke
Im Falle von Diskrepanzen ist zumeist die Angabe der Airline die aktuelle. -
Zum Artikel in der ADAC Motorwelt sei noch zu erwähnen, dass der ADAC einen Musterprozess erwägt. Laut ADAC ist jedoch auch Besserung in Sicht, denn der Bundestag hat die Einrichtung einer für die Verbraucher kostenlosen Schlichtungsstelle (Start frühestens im Spätherbst) beschlossen.
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...und der Begriff "Besserung" sollte hier auch schnellstens präzisiert werden, wenn man auf solche "Neuerungen" hinweißt.
Diese Schlichtungsstelle hat den Themenumfang und die Kompetenz eines nassen Stückes Pappe.
Man achte sehr genau auf die angedachten Themenbereiche in denen sie hilfreich sein soll!
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....zu den "Begrifflichkeiten" wende dich am besten an den ADAC, zum Thema "Kompetenz der Schlichtungstelle" an unsere Volksvertreter oder die politische Partei deines Vertrauens.
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Ich muß mich gar nicht erst "wenden" (da informiert) ...
...nur wenn man schon Ankündigungen postet, sollten diese auch realitätsnah dargestellt werden dürfen!
Eine solche Schlichtungsstelle mag (teils) durchaus sinnvoll und helfend sein - nur sollten keine Erwartungshaltungen geweckt werden, die hinterher a) nicht gehalten werden können (und auch so gar nicht angedacht sind!) und b) dadurch zu "Enttäuschungen" führen.
