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Flugzeitänderung vor der Reise

Geplant Angeheftet Gesperrt Verschoben Meinungen zu reiserechtlichen Fragen
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  • larshermannsL Offline
    larshermannsL Offline
    larshermanns
    schrieb am zuletzt editiert von
    #1381

    "querenburg44801:" wrote:
    Dem Verbraucher bleibt in der Tat nur die Hoffnung, dass der BGH dem "Treiben" der Reiseveranstalter bald ein Ende bereitet...

    Ich habe mir jetzt nicht die Mühe gemacht, sämtliche Beiträge seit diesem Satz hier zu lesen. Gegenseitige Anfeindungen erlebe ich leider oft genug, und möchte zumindest zuhause am PC diesbezüglich meine Ruhe haben. Daher beschränke ich mich jetzt auf diese eine Aussage von Seite 122, die ich so nicht stehen lassen möchte.

    Was genau soll es dem Verbraucher denn bitte bringen, dass der BGH vielleicht dem "Treiben" der Reiseveranstalter ein baldiges Ende setzt? Was haben denn bitte die Reiseveranstalter mit Flugzeitenänderungen zu tun???

    Grundsätzlich gilt, dass ein Veranstalter ein Veranstalter ist und keine Airline!
    Wenn ich mit z.B. beim REWE einen Müllermilch-Joghurt kaufe, und dieser ist schimmlig (trotz des MHD), dann kann ich doch auch nicht dem REWE einen Vorwurf machen, sondern allenfalls dem Hersteller! Dass ich den Joghurt zu 99%iger Wahrscheinlichkeit gegen Vorlage des Kassenzettels gegen einen frischen eintauschen kann, ist dann die Kulanz des Händlers, der seinerseits an den Hersteller herantreten wird.

    Und nach eben diesem Prinzip funktioniert das auch in der Reisebranche! Ich bin aber bereits froh, dass hier nicht auf dem Reisevermittler rumgehackt wird. 😉

    Ein Veranstalter stellt aus den Angeboten verschiedener Leistungsträger (Airline, Hotel, ...) ein Pauschalangebot zusammen und hofft, dass diese Angebote entsprechend Bestand haben werden. Sollte sich eine Airline dann aber erdreisten, die Flugzeiten zu verschieben (aus welchem Grund auch immer!), dann kann der Veranstalter dafür aber bitte nicht verantwortlich gemacht werden. Sondern hier gilt die Kritik der Fluggesellschaft!

    Es kommen bei solch einer Aktion grundsätzlich verschiedene Verträge zusammen. Die Frage ist dann, gegen welchen der Verträge in einem solchen Fall vorgegangen werden kann. Aus meiner Sicht (sorry, meine Ausbildung ist 20 Jahre her, vielleicht hat sich seitdem etwas geändert) können hierbei lediglich die Verträge zwischen Airline und Veranstalter sowie zwischen Airline und Reisendem in den Fokus genommen werden. Die Verträge zwischen Veranstalter und Reisebüro bzw. zwischen Veranstalter und Reisenden sind m.E. jeweils korrekt erfüllt worden.

    Von daher sollte man bitte Abstand davon nehmen, die Schuld beim Veranstalter suchen zu wollen! Fakt ist doch, dass insbesondere in der heutigen Zeit der Spruch "Geiz ist geil" mehr und mehr an Bedeutung gewinnt. Die Touristen wollen immer mehr Leistung für immer weniger Geld erhalten. Ergo sind die Veranstalter förmlich gezwungen, auf entsprechend billige (jawohl! billig und nicht preiswert!) Flüge zurückzugreifen, um überhaupt wettbewerbsfähig zu bleiben. Meiner Meinung nach ist es nur noch eine Frage der Zeit, wann klare Low-Cost-Carrier wie Ryanair oder EasyJet mit in den Veranstalterkatalog wandern.

    Fakt ist doch auch, dass es nicht umsonst drei verschiedene Stufen bei möglichen Schadensersatzansprüchen gibt. Neben die besagten:

    • Linienfluggesellschaften (z.B. Lufthansa, KLM, Air France, Srilankan, ...)
    • Charterfluggesellschaften (z.B. Condor, TUIFly, ...)
    • Low Cost Carrier (Ryanair, EasyJet, ...)

    Während bei Linienfluggesellschaften bereits bei geringfügigen Flugzeitenänderungen Ersatzansprüche geltend gemacht werden können, muss der Passagier bei Charterflügen bereits sehr viel mehr in Kauf nehmen. Und bei Low Cost ist dies dann noch ein ein Vielfaches schlimmer!

    Von daher kann ich abschließend nur einen Tipp geben:

    Kauft euch bitte keinen Hyundai und erwartet dafür die Qualität eines Mercedes' oder Porsches! 😉

    *** Seit 1992 in der Reisebranche tätig *** Auch auf anderen Plattformen unterwegs: Entweder als larshermanns oder als Donald-Duck *** Spezialist für USA Reisen ***

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    • HC-Mitglied81428H Offline
      HC-Mitglied81428H Offline
      HC-Mitglied81428
      Gesperrt
      schrieb am zuletzt editiert von
      #1382

      @Larshermanns
       
      Bei einer Pauschalreise (z.B. Flug,Unterkunft, Verpflegung, Transfer) ist der RV mein alleiniger Vertragspartner. Insofern kann und werde ich mich bei vertraglichen Störungen oder auch sonstigen Beschwerden ausschließlich an diesen wenden.
        Ich gehe nun einmal davon aus, das dir das beim BGH anhängige Verfahren inhaltlich nicht oder nicht vollumfänglich bekannt ist, denn die Reiseveranstalter sehr wohl etwas mit den Flugzeitenänderungen zu tun. Ich denke, in diesem Punkt sind alle User (auch die Juristen unter diesen) einig.

      Im Übrigen fahre ich einen KIA (Bj.2013) dessen Qualität -nicht nur nach meiner Auffassung- mit einem höherpreisigen deutschen Model (BMW X3, VW Tiguan) absolut mithalten kann. Außerdem stimmt bei meiner Fahrzeugwahl das Preis/Leistungsverhältnis. Meine Entscheidung beruhte jedoch nicht auf die „Geiz-ist Geil-Mentalität“ sondern ist auch die Folge einer von uns allengewollten und scheinbar nicht aufzuhaltenden Globalisierung.

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      • KourionK 1
        KourionK 1
        Kourion
        schrieb am zuletzt editiert von
        #1383

        @larshermanns
        "... ist es nur noch eine Frage der Zeit, wann klare Low-Cost-Carrier wie Ryanair oder EasyJet mit in den Veranstalterkatalog wandern."

        Es gibt (bereits) Veranstalter, die Pauschalreisen mit Ryanair oder EasyJet anbieten.  😉

        Es kommt nicht darauf an, mit dem Kopf durch die Wand zu gehen, sondern mit den Augen die Tür zu finden. (Werner von Siemens)

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        • larshermannsL Offline
          larshermannsL Offline
          larshermanns
          schrieb am zuletzt editiert von
          #1384

          Kourion:
          Es gibt (bereits) Veranstalter, die Pauschalreisen mit Ryanair oder EasyJet anbieten.  😉

          Da sieht man mal wieder, dass ich nicht aus dem Leisure Travel, sondern aus dem Business Travel bin.  😉  Hätte nicht gedacht, dass meine Befürchtungen so schnell von der Realität eingeholt würden.  😱

          querenburg44801:
          Ich gehe nun einmal davon aus, das dir das beim BGH anhängige Verfahren inhaltlich nicht oder nicht vollumfänglich bekannt ist

          Da gebe ich dir völlig recht. Mir ist das Verfahren nicht bekannt, da es für mich beruflich keine Relevanz hat (ich buche/verkaufe keine Pauschalreisen). Dass der Veranstalter als Ansprechpartner fungiert, bestreite ich auch nicht. Nur eine Mitschuld (dein angeprangertes "Treiben" der Veranstalter) sehe ich aus besagten Gründen eben nicht. Wenn, dann höchstens dahin gehend, dass die Veranstalter diese oder jene Airline mit in ihr Angebot aufnehmen. Andererseits ist dies auf das Kaufverhalten der Kunden zurückzuführen, die dann mindestens genauso viel Schuld auf sich nehmen müssen.

          Ich z.B. fliege beinah ausschließlich mit Linienflügen (in die USA mit US Airways, nach Asien mit Emirates). Diese kosten mehr, bieten dafür aber auch mehr. Und im Falle von etwaigen Beschwerden, weiß ich, dass diese dort umgehend und professionell bearbeitet werden.

          2010 war ich in Sri Lanka und habe über den Katalog lediglich das Hotel sowie den Transfer in selbiges gebucht (damals über DER). Um sicherzugehen, dass ich eine Fluggesellschaft meines Gustos erhalte (und nicht die Möglichkeiten laut Katalog), habe ich diese individuell dazu gebucht (damals mit Emirates via DXB). Und vor ein paar Jahren nach Mallorca habe ich ebenfalls nur das Hotel über Katalog (TUI) gebucht und die Lufthansa bzw. Condor-Flüge separat. Kostet zwar mehr, bietet einem aber u.U. deutlich mehr Sicherheit (wobei der Rückflug mit Condor prompt verspätet war und wir am Airport PMI lange warten mussten).

          Je günstiger die Angebote, desto größer das Risiko, dass etwas gravierend gändert werden könnte, und man vielleicht nicht die Möglichkeit hat, den Mehraufwand (sei es der Stress oder etwaige Einschränkungen) angemessen kompensiert zu bekommen.

          *** Seit 1992 in der Reisebranche tätig *** Auch auf anderen Plattformen unterwegs: Entweder als larshermanns oder als Donald-Duck *** Spezialist für USA Reisen ***

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          • HC-Mitglied81428H Offline
            HC-Mitglied81428H Offline
            HC-Mitglied81428
            Gesperrt
            schrieb am zuletzt editiert von
            #1385

            @larshermans

            Meine Formulierung "Treiben der Veranstalter" war dem Inhalt bzw. der Form des gesamten vorausgegangenen Thread geschuldet. Obwohl ich den Begriff bereits auf Seite 122 in "Anführungszeichen" gesetzt hatte, wurde und wird dieser auch jetzt noch missverstanden.

            Mit "Treiben" meine ich natürlich die derzeitige Praxis der willkürlichen oder auch auch unwillkürlichen Änderungen von Abflugzeiten. Das sich der BGH mit dieser Praxis beschäftigt, ist der Reisebranche und auch dem einen oder anderen User hier im Forum offensichtlich ein Dorn im Auge. Dennoch halte ich das Vorgehen der Kläger in der Sache für legitim. Insofern sehe ich der Entscheidung des BHG mit Interesse und der gebotenen Gelassenheit entgegen. Das ich für meine Meinung zu dieser Thematik nun von einigen wenigen Usern förmlich angefeindet werde, kann und werde ich hier "locker" ertragen.

            Ansonsten stimme ich einen weiteren Ausführungen zu.

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            • ToomekT Offline
              ToomekT Offline
              Toomek
              schrieb am zuletzt editiert von
              #1386

              Ich bin bislang immer so geflogen wie ich gebucht habe, wahrscheinlich hatte ich einfach nur Glück!!!

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              • Claudia86C Offline
                Claudia86C Offline
                Claudia86
                schrieb am zuletzt editiert von
                #1387

                Ich kann mich ehrlich gesagt nur noch wundern, wie harsch und persoenlich hier miteinander umgegangen wird.

                Lebt ein Forum nicht vom freundlichenMiteinander? Warum werden hier einzelne Woerter zerrissen und sich selber stets und staendig so massiv in den Vordergrund geschoben?

                Jeder von euch hat einen anderen Wissensstand über diese inhaltlichen Dinge – genau das macht ja ein Forum aus. Aber der Tonfall hier ist wirklich schade...auch wenn gerade Reiserecht immer eine gewisse "Hitzewelle" birgt...

                De gustibus non est disputandum.
                Alle 60 Sekunden vergeht in Afrika eine Minute.

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                • Murmel1280M Offline
                  Murmel1280M Offline
                  Murmel1280
                  schrieb am zuletzt editiert von
                  #1388

                  Hallo!

                  habe durch Zufall jetzt dieses Thema dank Herrn Google gefunden,und auch versucht die letzten 15 Seiten aufmerksam zu lesen. Ich finde dieses Thema sehr interessant,da wir im Freundeskreis eben dieses in den letzten paar Wochen stark ausdiskutieren. Hintergrund: die meisten von uns buchen, um solchen ''Änderungen'' vermeintlich aus dem Weg zu gehen ihre Reisen stets getrennt, Hotel, Flug, usw.    jedoch haben wir ein Pärchen,das immer auf die Pauschalreise pocht, da es denkt,es hätte so bei ''Ärgerniss'' mehr Rechte oder Handhabe....alles diskutieren und alle Erklärungsversuche verlaufen aber im Sande. Oh,sorry,doch etwas viel geworden, denn eigentlich geht es um folgende Sache: 
                  Urlaub 2011 Mallorca, einmal alles getrennt gebucht -> Flugzeiten alles prima ; der Pauschalurlaub : gebucht wurde eine Reise mit Flug mit AB von einem kleineren Flughafen. Von dort starteten nachweislich zu dieser Zeit tägl. 2 Maschinen Richtung Mallorca. Morgens 9:35, am Abend 17:35 , ebenso zurück von Palma 7:40 und 17:40. Die Reise wurde im Reisebüro zu einem etwas höheren Preis mit den gewünschten Flugzeiten morgens hin,abends zurück gebucht. 14 Tage vor Antritt der Reise gabs die Unterlagen, natürlich gings abends hin,und morgens zurück. In den Augen des Pärchens waren Tag 1 und Tag 10 verloren, kamen um 23 Uhr im Hotel an, und wurden um 5:45 zum Rückflug abgeholt. Die Flüge konnte man natürlich auch getrennt buchen, zu einem ''teuren'' Preis den frühen Hin- und den späten Rückflug, deshalb ist dieses Pärchen der Meinung, dass jeweils die Plätze der Pauschalurlauber zwar berücksichtigt werden,aber dennoch auf die ungünstigen Flugzeiten gelegt werden,damit AB die gerne genommenen Flugzeiten teurer verkaufen kann. Diese Theorie kann ich zwar nachvollziehen,und ist hier vielleicht auch übersichtlich nachzuweisen,eben weil  nur 2 Maschinen starten usw. aber wie sieht es aus, wenn Flüge von großen Flughäfen aus starten, mehrere tägl. in die selbe Richtung, oft nur mit 5-10 Minuten unterschiedlicher Startzeiten..... Ich frage, weil mich der Punkt der ''Werbung'' der hier auch diskutiert wird interessiert,nicht wegen der rechtl. Lage. Das Pärchen hat ja den höheren Preis der Reise in Kauf genommen, da sie dachten sie hätten die besseren ( in ihren Augen ) Flugzeiten......

                  1 Antwort Letzte Antwort
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                  • vonschmelingV Offline
                    vonschmelingV Offline
                    vonschmeling
                    Moderator
                    schrieb am zuletzt editiert von
                    #1389

                    @larshermanns
                    In der Tat scheinst du vom Leisure Bereich ziemlich unbeleckt, denn eine "Mitschuld" der Veranstalter an geänderten Operatings - nicht nur Zeiten, auch Carrier und Streckenführung - ist völlig unbestreitbar.
                    Bei der gerichtlichen Auseinandersetzung geht es eben darum, die in den AGB festgelegte Freibrieferteilung für diese Änderungen zu bestreiten. Das ist absolut legitim, auch wenn ich die Ansicht bezüglich ihres Erfolgs für den Verbraucher nicht teile.
                    @harryhh hat es auf den Punkt gebracht:
                    Wie alle nicht gemeinnützigen Unternehmen müssen auch Reiseveranstalter ihren Ertrag sichern, und wenn sie teure Optionen bei der Fluggesellschaft A zurückgeben um ihre festen Kontingente bei B aufzubrauchen, hat der Pauschalurlauber eben das Nachsehen.
                    Die Unterstellung man gebe vorsätzlich Operatings an, die man nie durchführen "wolle", ist allerdings unbewiesen. Bei Reisen die lange in der Zunkunft liegen kann man - wenn man es denn tut?! - häufig nur Dummieflüge angeben, denn es gibt sie zum Zeitpunkt der Angebotserstellung noch gar nicht.

                    Was mich stört ist der inkriminierende Unterton, mit dem sich hier gelegentlich über  "Gewinnmaximierung" und "Willkür" beschwert wird.
                    M.E. sind optimale Auslastung und gewinnbringendes Handeln vollkommen normale Merkmale in einem marktwirtschaftlich arbeitenden Unternehmen und der "rechtlose und beständig betrogene Pauschalurlauber" reine Erfindung.

                    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
                    "Im Herzen barfuß!"

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                    • vonschmelingV Offline
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                      vonschmeling
                      Moderator
                      schrieb am zuletzt editiert von
                      #1390

                      Herzlich willkommen im Forum von HolidayCheck, @Murmel1280!

                      Sofern das Paar tatsächlich einen höheren Preis bezahlt hat und dieser mit den Flugzeiten begründet wurde, ist da in der Tat etwas schiefgelaufen.

                      Ich unterstelle, dass beide Reisen zu denselben Geschäftsbedinungen - also mit üblicherweise "voraussichtlichen" Flugzeiten - angeboten wurden.
                      Dann gab es eine Reise A zum Preis a, die mit der voraussichtlichen Flugzeit morgens hin und abends zurück "warb", sowie eine Reise B, welche zum Preis b die unpopulären Flugzeiten angab. Sofern der Berater im Reisebüro sagte "Nehmen Sie A, da haben Sie die besseren Flugzeiten", hat er das Paar schlicht und einfach beduppt, denn beide Reisen hatten ja dieselben Rahmenbedingungen, also voraussichtliche Flugzeiten.

                      Nun hört man das aber öfter und ich bin geneigt zu glauben, dass Reisen tatsächlich mit den Flugzeiten "beworben" werden, und sei es nur in persönlichen Beratungsgesprächen. Daher mein Rat: Wenn man informiert ist und die AGB kennt, sollte man den Berater fragen, was genau die Reise A nun von B unterscheidet, da es die "besseren Flugzeiten", die nicht Teil des Kaufvertrages sind, doch offenkundig nicht sein können?

                      An diesem Punkt stimme ich der Auffassung der Verbraucherschützer zu, das riecht nach Unlauterkeit und Wettbewerbsverzerrung. Sofern wie geschildert das einzige Unterscheidungsmerkmal der Reisen A und B die (voraussichtlichen!) Flugzeiten sind, wird hier mit nicht zugesicherten Eigenschaften "geworben" und das ist schlichterdings eine Sauerei.

                      Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
                      "Im Herzen barfuß!"

                      1 Antwort Letzte Antwort
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                      • mkfpaM Offline
                        mkfpaM Offline
                        mkfpa
                        schrieb am zuletzt editiert von
                        #1391

                        vonschmeling:
                        @mkfpa
                        ... natürlich sind die AGB Grundlage der vertraglichen Übereinkunft und gelten daher immer - von Interesse bis Buchung.

                        @vonschmeling

                        Und genau da liegen unsere unterschiedlichen Auffassungen. Denn für mich gelten AGB's erst ab der vertraglichen Übereinkunft.

                        In diesem (Einzel)Fall ist aber zu klären ob ein rechtsgültiger Vertrag zustande kam. Nach meiner Meinung ist dies nicht der Fall und die Frage ob rechtsgültiger Vertrag "Ja oder Nein" entscheidet jeder Richter einzig und allein nach dem BGB und nicht nach irgend welchen AGB's. Da spielt auch keine Rolle dass jemand, bei der Willensabgabe, die AGB's akzeptiert hat.

                        1 Antwort Letzte Antwort
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                        • Murmel1280M Offline
                          Murmel1280M Offline
                          Murmel1280
                          schrieb am zuletzt editiert von
                          #1392

                          @vonSchmeling, erstmal Danke fürs Willkommen,

                          dass die beiden da sagen wir mal etwas ''verarscht''wurde,das ist klar...allerdings gehts es uns ja darum,dass sie trotz dieser Erfahrung immer noch an der Pauschalreise fest halten, die AGB's und deren Wirkung sind ja bekannt, ebenso,die Sache mit den vorr. Flugzeiten. Sie haben ja gemerkt, dass sie als ''Pauschalbucher' da eben nicht mehr Handhabe haben,in solchen Dingen. Es geht ihnen darum,immer einen Ansprechpartner zu haben,bei Beschwerden, dennoch,wie hier ja zu lesen ist,und ich das richtig verstanden habe, hat das RB in diesem Fall, dann nichts mehr mit zu tun, wenn die Zeiten geändert werden. Es ist nun so, mir geht es darum, mein Argument ist, dass wenn ich meinen Flug seperat buche,buche ich ihn, zu diesem Zeitpunkt ja zu einer fixen Zeit, sollte dieser sich jetzt um mehrere Stunden verschieben, habe ich dann rechtl. gesehen doch eine größeren Anspruch auf Entschädigung oder sonstiges, wenn ich dass überhaupt möchhte, als der  Pauschalurlauber mit vorr. Flugzeiten. Richtig?

                          1 Antwort Letzte Antwort
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                          • HC-Mitglied81428H Offline
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                            schrieb am zuletzt editiert von
                            #1393

                            ...niemand hat hier die These aufgestellt, Reiseveranstalter müssen sich gemeinützig verhalten und dürfen keine Erträge erwirtschaften. Nach meiner Auffassung handelt es sich hierbei um bewusste Fehlinterpretationen von Aussagen einzelner betroffener User. Ich erkenne hier auch keinen inkrinimierenden Unterton. Gewinnmaximierung ist auch kein Schimpfwort und Willkür bislang allenfalls eine Vermutung der betroffenen Pauschalurlauber. Und wenn diese sich rechtlos und betrogen fühlen, nehme ich für mich das "Gefühlte" einfach mal so hin. Auch eine Erfindung dieser Gefühle liebe VS vermag ich nicht zu erkennen, denn mit Erfindungen von Gefühlen würde sich der BGH sicherlich nicht beschäftigen.  😉

                            1 Antwort Letzte Antwort
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                            • vonschmelingV Offline
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                              schrieb am zuletzt editiert von
                              #1394

                              @mkfpa
                              So unterschiedlich sind die Ansichten gar nicht, sie betreffen lediglich die Optionen zur Anfechtung.

                              @ne75 hat ein Angebot abgegeben zu bestimmten Bedingungen, die in den AGB festgelegt sind. Der zugesicherte Leistungsumfang bezüglich der Beförderung lautet: Flugreise am Tag A von X nach Y und zurück. Diese Bedingungen hat sie/er mit der Angebotsabgabe akzeptiert und so hat sie der Veranstalter auch angenommen.
                              Was also sollte bestritten werden?
                              Der Anbieter hat eine voraussichtliche Flugzeit spezifiziert, die aber nicht Teil des Angebotes ist.

                              Eine gerichtliche Auseinandersetzung wäre erst der nächste Schritt und erst dann wäre zu klären, ob die Erfüllung der Leistung dem zugesicherten Rahmen - in den AGB - nach richterlicher Auffassung widerspricht.
                              Die Verbraucherschützer wollen klären, ob die Freischreibung der Flugzeiten mittels der AGB zulässig sind, nicht Änderungen an sich. Das ist nur eine wirklichkeitsfremde Interpretation vieler Verbraucher ...

                              Ich stimme dir zu, dass ein Urteil ggf. nicht auf Grundlage der AGB erginge, es könnte lediglich entscheiden, ob die AGB rechtmäßig sind.
                              Wie hier schon erwähnt sind bereits Urteile bezüglich Ansprüchen aus erheblichen Änderungen der Reisezeiten ergangen. Hierbei wurde jedoch nicht über die Änderung und ihre Rechtskonformität entschieden, sondern darüber, ob sie eine Minderung bedeuten. In der Tat sahen einige Gerichte - insbesondere mit Blick auf die teils massiv beeinträchtigte Nachtruhe - einen Minderungsgrund und sprachen den Klägern 40/50% des Tagespreises der Reise zu. Das sind bei einer durchschnittlich teuren Pauschalreise zumeist < €100 - sehr fraglich daher, ob sich eine gerichtliche Auseinandersetzung lohnt.
                              M.W. wurde bisher das Zustandekommen eines Vertrages aufgrund der in den AGB festgelegten Bedingungen bislang nicht angegriffen und tut dies auch der Verbraucherschutz nicht.

                              Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
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                                #1395

                                Ja, wir sind nicht weit auseinander aber die Details sind es eben.

                                Denn für mich hat ne75 ein Angebot abgegeben in dem sie akzeptiert dass sich Flugzeiten nach Vertragsabschluss ändern können. Sie hat aber kein Angebot abgegeben dass sie Flugzeitenänderungen auch schon vor Vertragsabschluss akzeptiert.

                                Und nein, es geht nicht darum ob die AGB’s rechtmäßig sind und auch nicht um Leistungserfüllung. Es geht einzig darum ob der Vertrag rechtens ist. Dabei spielt es keine Rolle ob es um die Buchung einer Pauschalreise, eines Linienfluges oder eines Nacktputzers mit Staubsauger geht.

                                In allen 3 Fällen habe ich das Recht vom Vertrag zurückzutreten wenn sich bereits vor Vertragsabschluß etwas (wesentliches) geändert hat von dem ich nicht wusste.

                                Dabei spielt es keine Rolle ob solche Änderungen in den AGB’s (nach Vertragsabschluss) vorgesehen sind. Und die AGB’s bei Pauschalreisen sag nun mal nicht dass die Angebote völlig unverbindlich sind, sondern nur dass sich Flugzeiten nach Vertragsabschluss ändern können. Ein kleiner, aber sehr wesentlicher Unterschied.

                                1 Antwort Letzte Antwort
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                                  #1396

                                  @Murmel1280
                                  Wenn dein bei der Airline gebuchter Flug verschoben wird hast du das Recht zu stornieren und erhältst den Ticketpreis erstattet.
                                  Verspätet er sich hingegen und reist du ex EU gelten die EU Fluggastrechte bezüglich Entschädigungen und Ansprüchen.

                                  Das Reisebüro - also der Vermittler - kann keinen Einfluss auf Flugzeitenänderungen durch den Veranstalter nehmen, im Sinne der Dienstleistung allerdings bleibt er Ansprechpartner - auch bei allen anderen Problemen.

                                  Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
                                  "Im Herzen barfuß!"

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                                    #1397

                                    @mfkpa
                                    Du kannst zurücktreten, wenn sich eine Zusage ändert.
                                    Die Flugzeiten sind aber keine solche ... 😉

                                    Käme der Nacktputzer anstelle des Staubsaugers mit einem Fensterleder, hätte er Zusagen nicht eingehalten und müsste unverrichteter Dinge und ohne Anspruch auf Bezahlung wieder gehen.

                                    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
                                    "Im Herzen barfuß!"

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                                      #1398

                                      @querenburg
                                      Ich habe keine Lust Erbsen mit dir zu zählen, aber der wiederkehrende Vorwurf der "Gewinnmaximierung zu Lasten des Pauschalreisenden" lässt durchaus den Rückschluss zu, man erwarte Gemeinnützigkeit.

                                      Dabei haben die Kunden häufig weder genaue Kenntnis über ihre tatsächliche Bestellung, noch mögen sie erkennen, dass €598 für eine Woche mit Flug und Hotelaufenthalt scharf kalkuliert werden müssen um sich überhaupt zu tragen.

                                      Du hingegen scheints die vorinstanzlichen Urteile in der Causa Verbraucherschutz ./. Veranstalter entweder nicht zu kennen oder nicht begriffen zu haben - anders kann ich mir deine immer wieder angedeuteten Erwartungen bezüglich der BGH Entscheidung nicht erklären.
                                      Nun habe ich mich aber in dieser Sache auch mit deinen sämtlichen vorangegangenen virtuellen Inkarnationen schon abgemüht ohne nennenswerten Erfolg und finde es inzwischen ein wenig ermüdend.
                                      :?

                                      Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
                                      "Im Herzen barfuß!"

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                                        #1399

                                        @VS

                                        Eine Klausel, mit der sich ein Veranstalter von Pauschalreisen in Allgemeinen Geschäftsbedingungen vorbehält, nachträglich einseitig die Flugzeiten zu ändern, ist unwirksam. Dies hat das Oberlandesgericht Celle mit Urteil vom 07.02.2013 entschieden und einen Reiseveranstalter dazu verurteilt, künftig die Verwendung einer entsprechenden Klausel zu unterlassen (Az.: 11 U 82/12). Eine Flugzeitenänderung ändere die vertragliche Leistung und müsse für den Reisenden zumindest durch zuvor konkret beschriebene triftige Gründe überschaubar sein. Das OLG hat die Revision zugelassen. Nun steht eine Entscheidung beim BGH an.

                                        Ich denke, dass versteht jeder.

                                        Im Übrigen habe ich mit keinem Wort von "Gewinnmaximierung zu Lasten des Pauschalreisenden" geschrieben. Bitte wende dich ggf. an den Verfasser dieser auch in meinen Augen -unsinnigen- These. Auch ist es billige Propaganda Rückschlüsse daraus zu ziehen, dass die Verbraucher "Gemeinnützigkeit" von einem Reiseunternehmen erwarten.

                                        Wenn ich in den Supermarkt meinen Einkauf erledige, mache ich mir zu den AGB des Discounters keine großen Gedanken und erst recht können und mögen die Verbraucher nicht erkennen oder begreifen, wie haarscharf die Discounter ihre Preise kalkulieren oder die Eigentümer von Aldi oder Lidl am Hungertuch nagen. Ein ähnliches Verhalten gilt sicherlich auch für die Reisebranche. Warum sollen also Urlauber erkennen müssen, wie eine 598 Euro Pauschalreise kalkuliert wird oder was beim RV davon hängen bleibt?

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                                          #1400

                                          querenburg44801:
                                          ...
                                          Ich denke, dass versteht jeder.

                                          Sollte man meinen, aber im Bezug auf deine Person habe ich daran echte Zweifel ... :?
                                          Ich schreibe seitenlang gebetsmühlenhaft, dass es in der Causa nicht um Änderungen an sich geht sondern um den Freibrief dazu in den AGB. Mach dir doch bitte mal die Mühe und lies das Celler Urteil oder höre auf damit, Sachverhalte als klar darzustellen, die du selber offenbar nicht begriffen hast?! Oder warum sonst glaubst du jetzt, eine weitere Pressemitteilung (übrigens wäre eine Quellenangabe nett!?) hier zitieren zu müssen?
                                          ❓ 😱

                                          Es mag dir vielleicht unfassbar erscheinen, aber ich wende mich nicht mit jedem Beitrag an dich persönlich. Zumeist nenne ich den Autor, nur wenn mehrfach ähnliches geschrieben wird verzichte ich darauf. Ich lasse mir nicht nehmen aus diesen Bemerkungen eine wirklichkeitsfremde Haltung gegenüber erwartbaren Leistungen abzuleiten. Punkt.
                                          Nenne es eine Meinung, ich erwarte nicht, dass du sie teilst.
                                          Mir widerstreben im Übrigen Umschreibungen der Genese "bestimmte User" und das aus gutem Grund! Entweder bestimme ich sie mit direkter Ansprache, oder ich beschreibe eben häufig wiederholte Schlagworte - wie z.B. die "Gewinnmaximierung".
                                          Falls ich dich also direkt anspreche bzw. zu einer Äußerung Stellung nehme wirst du es zweifellos merken.

                                          Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
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