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Flugzeitänderung vor der Reise

Geplant Angeheftet Gesperrt Verschoben Meinungen zu reiserechtlichen Fragen
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  • KourionK 1
    KourionK 1
    Kourion
    schrieb am zuletzt editiert von
    #1461

    @ne75
    Und du solltest im Thread zu SIL lesen...

    Es kommt nicht darauf an, mit dem Kopf durch die Wand zu gehen, sondern mit den Augen die Tür zu finden. (Werner von Siemens)

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    • HolginhoH Offline
      HolginhoH Offline
      Holginho
      schrieb am zuletzt editiert von
      #1462

      Den thread zu SIL findet @ne75 hier:

      http://www.holidaycheck.de/thema-Schauinsland+Reisen-id_3348.html

      “Mit dummen Menschen streiten ist wie mit einer Taube Schach zu spielen...“ Rest bei Bedarf googeln!

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      • LexilexiL Offline
        LexilexiL Offline
        Lexilexi
        schrieb am zuletzt editiert von
        #1463

        Holginho:
        Inwiefern?
        Daraus ist weder eine allgemeingültige, generell "größere" Kulanz bei eventuellen zukünftigen Buchungsverhältnissen abzuleiten, noch damit der aktuelle RV "unter Druck zu setzen".......


        ergänzung:
        ..... und ohne präjudiz

        Das "F" in Montag steht für Freude.

        1 Antwort Letzte Antwort
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        • vonschmelingV Offline
          vonschmelingV Offline
          vonschmeling
          Moderator
          schrieb am zuletzt editiert von
          #1464

          Ich finde es auch ohne Präzedenz interessant zu wissen, dass solche kulanten Lösungen mit einigen Reiseveranstaltern auf dem kurzen Verhandlungswege herbeigeführt werden können.
          Hier wurde ja etliche Male gefragt, was man tun könne - und siehe da:
          Man kann verhandeln und erfährt ein gewisses Entgegenkommen!
          Allemal besser als der Plan, einen Anwalt mit der Erstreitung von € 30 zu beauftragen ...
          :?

          Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
          "Im Herzen barfuß!"

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          • Flora_59F Offline
            Flora_59F Offline
            Flora_59
            schrieb am zuletzt editiert von
            #1465

            Ich war jetzt mal neugierig und wollte wissen, ob und wie sich die Info zu den Flugdaten auf anderen Seiten verändert hat (Den Text bei Holidaycheck hatte ich in meinem vorigen Beitrag zitiert).. Bei mehren Reiseanbietern formuliert man es nun so:

            "Der Reiseveranstalter behält sich Änderungen der geplanten Flugzeiten im Rahmen der gesetzlichen und vertraglichen Möglichkeiten vor."

            1 Antwort Letzte Antwort
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            • Domino27D Offline
              Domino27D Offline
              Domino27
              schrieb am zuletzt editiert von
              #1466

              Bei solchen Verhandlungen macht sicher auch der Ton die Musik.
              Wenn ich so manche Beiträge lese und mir vorstelle, dass im gleichen Ton die RV's angegangen werden, dann braucht man sich nicht über mangelndes Entgegenkommen wundern. Am anderen Ende sitzt schliesslich ein Mensch der in der Regel für das vermeintliche Übel das reklamiert wird nichts kann. 😄

              Paradies ist, wenn einer aufpasst, dass kein Depp reinkommt.

              1 Antwort Letzte Antwort
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              • vonschmelingV Offline
                vonschmelingV Offline
                vonschmeling
                Moderator
                schrieb am zuletzt editiert von
                #1467

                @Domino27
                Absoute Zustimmung!
                Und wenn ein Anwalt moniert, landet der Vorgang direkt in der Rechtsabteilung und jede Kulanz ist beerdigt ...
                😞
                Gelegentlich hat man als Kunde mehr Gewicht wenn man sich im Rahmen der Dienstleistung beschwert, anstatt sogleich Justitia zu bemühen ...
                😉

                Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
                "Im Herzen barfuß!"

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                • mkfpaM Offline
                  mkfpaM Offline
                  mkfpa
                  schrieb am zuletzt editiert von
                  #1468

                  Auf eine Kulanz von € 30.- für einen Abflugsänderung auf 23:55 verzichte ich aber liebend gerne.

                  Aber ist ja Pauschalreise und da habe ich ja dann die Schnau..... zu halten. 😉   Selbst dann wenn ich erst am 1sten Urlaubstag (Bitte nicht verwechseln mit Anreisetag - der war ja um 23:55) irgend wann um 6 Uhr morgens im Hotel ankomme.

                  Aber ist ja sicher alles in den AGB's geregelt und ich, als Pauschalurlauber, bin einfach nur der Depp.

                  1 Antwort Letzte Antwort
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                  • BrigitteB Offline
                    BrigitteB Offline
                    Brigitte
                    schrieb am zuletzt editiert von
                    #1469

                    @Domino, sicher macht der Ton die Musik, aber die Musik, die aus Anwaltskanzleien kommt, ist in der Regel auch nicht freundlich, sondern ziemlich unhöflich. 😉

                    @mkfpa, unter Deinem Beitrag würde ich gerne ein "gefällt mir" machen.

                    @statt mehr auf - der Kunde ist König zu achten, wird immer mehr ein: der Kunde muss dieses und jenes BEachten - gemacht. Dabei will der Kunde doch bloß ein paar Tage Urlaub machen. Nicht jeder Urlauber hat studiert und versteht, das was in diesen AGBs drinnen steht und mal ganz ehrlich, die meisten Urlauber vertrauen auch dahingehend auf den Staat - da wird schon nichts drin stehen, was mit dem Gesetz nicht vereinbar ist. Wenn diese AGBs so extrem hinterfragt werden, sind sie das Papier nicht wert, auf das sie geschrieben worden sind.

                    Nicht auf das, was geistreich, sondern auf das, was wahr ist, kommt es an.

                    Albert Schweitzer

                    1 Antwort Letzte Antwort
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                    • abhollA Offline
                      abhollA Offline
                      abholl
                      schrieb am zuletzt editiert von
                      #1470

                      Brigitte,

                      wenn man studiert haben muss, um Worte wie "voraussichtlich", "unverbindlich" oder die Prozentzahlen bei Stornierungen mit den jeweiligen Fristen zu verstehen, dann mache ich mir gewaltige Sorgen um den Bildungsstand und die Lesekompetenz der nichtstudierten Bevölkerung.
                      Zudem man ja immer noch mal nachfragen kann, wenn man etwas nicht verstanden hat.
                      Was natürlich auch wieder voraussetzt, dass man die AGB gelesen hat.

                      Das Gesetz regelt nicht bis ins Einzelne individuelle Vertragsverhältnisse, dafür gibt es AGB. Und ich finde das auch in Ordnung, wenn nämlich der Gesetzgeber für jeden Fall der im Leben der 80 Mio Bundesbürger vorkommen kann, ein Gesetz erlassen muss, dann ist die Rechtslage noch wesentlich unübersichtlicher.
                      Oder es gibt nur Standardverträge von denen nicht um einen mm abgewichen werden darf. Da möchte ich mal die "Königskunden" sehen, die sich jetzt schon meist wenig königlich aufführen.... Da ist dann Schluss mit Abreise Dienstags um 12:32, da fahren alle am Samstag um 6:00 pünktlich mit dem Sonderzug in den Harz, den bayrischen Wald oder an die Ostsee um im standardisierten Urlauberwohnheim den zugewiesenen Platz einzunehmen und fertig. Wollen wir das?

                      Individualität und Freiheit setzen halt nun mal selbständige Information, Eigenverantwortung und gesunden Menschenverstand voraus.

                      1 Antwort Letzte Antwort
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                      • BrigitteB Offline
                        BrigitteB Offline
                        Brigitte
                        schrieb am zuletzt editiert von
                        #1471

                        abholl:..... Wollen wir das?

                        Leider sind auf HC Umfragen nicht gerne gesehen, sonst würde ich Dir antworten - mach halt eine Umfrage, dann weiß Du es ganz genau.

                        Nicht auf das, was geistreich, sondern auf das, was wahr ist, kommt es an.

                        Albert Schweitzer

                        1 Antwort Letzte Antwort
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                        • abhollA Offline
                          abhollA Offline
                          abholl
                          schrieb am zuletzt editiert von
                          #1472

                          Du hast aber schon verstanden, was ich mit dem Beispiel sagen wollte?

                          1 Antwort Letzte Antwort
                          Antworten Zitieren
                          • Domino27D Offline
                            Domino27D Offline
                            Domino27
                            schrieb am zuletzt editiert von
                            #1473

                            Brigitte:
                            @Domino, sicher macht der Ton die Musik, aber die Musik, die aus Anwaltskanzleien kommt, ist in der Regel auch nicht freundlich, sondern ziemlich unhöflich. 😉

                            Genau deswegen sollte man ja nicht gleich zum Anwalt rennen sondern eben selbst mit dem RV Kontakt aufnehmen und versuchen eine Lösung zu finden. 😄

                            Paradies ist, wenn einer aufpasst, dass kein Depp reinkommt.

                            1 Antwort Letzte Antwort
                            Antworten Zitieren
                            • KourionK 1
                              KourionK 1
                              Kourion
                              schrieb am zuletzt editiert von
                              #1474

                              @Brigitte
                              "Nicht jeder Urlauber hat studiert und versteht, das was in diesen AGBs drinnen steht"

                              Dafür muss man nicht studiert haben. 😉   Ich gehe davon aus, dass der Durchschnittsdeutsche sehr wohl vesteht, wenn er denn liest.  :?

                              Aber - man muss ja nicht einmal die AGB lesen, um zu wissen, dass die Flugzeiten voraussichtliche sind. Das ist bei Online-Buchungen unter "Infos zu den Flügen" nachzulesen und die schaut sich doch hoffentlich jeder vor der Buchung an.  :?
                              Weiterhin ist dieser Hinweis dann nach der Buchung auf der Buchungsbestätigung zu finden...
                              ... womit ich die "Überraschung" vieler Beschwerdeführer bezügl. dieses Punktes nicht verstehe....

                              Es kommt nicht darauf an, mit dem Kopf durch die Wand zu gehen, sondern mit den Augen die Tür zu finden. (Werner von Siemens)

                              1 Antwort Letzte Antwort
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                              • HolginhoH Offline
                                HolginhoH Offline
                                Holginho
                                schrieb am zuletzt editiert von
                                #1475

                                In Zeiten wo selbst vor dem Kauf eines Wasserkochers "37 Monate lang 465966385 Testberichte und 5597603 Produktbeschreibungen" konsumiert werden, will ein Verbraucher (der zudem noch ernstgenommen werden möchte) wirklich öffentlich erklären, daß er keine AGB liest, diese nicht für schlüssig und gültig hält und selbst im Falle von Unverständnis der Verkäufer schuld ist und ggfs. halt Justizia belästigt wird um (nicht bestehendes) Recht einzuklagen zu versuchen??? ...ja neee...is' klar!

                                “Mit dummen Menschen streiten ist wie mit einer Taube Schach zu spielen...“ Rest bei Bedarf googeln!

                                1 Antwort Letzte Antwort
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                                • HolginhoH Offline
                                  HolginhoH Offline
                                  Holginho
                                  schrieb am zuletzt editiert von
                                  #1476

                                  mkfpa:
                                  Auf eine Kulanz von € 30.- für einen Abflugsänderung auf 23:55 verzichte ich aber liebend gerne.

                                  Aber ist ja Pauschalreise und da habe ich ja dann die Schnau..... zu halten. 😉   Selbst dann wenn ich erst am 1sten Urlaubstag (Bitte nicht verwechseln mit Anreisetag - der war ja um 23:55) irgend wann um 6 Uhr morgens im Hotel ankomme.

                                  Aber ist ja sicher alles in den AGB's geregelt und ich, als Pauschalurlauber, bin einfach nur der Depp.


                                  Ja, es mag vereinzelt (in seltenen Fällen und unter diversen Umständen auch gehäuft) zu Ärgernissen kommen - aber warum sollte hier der Pauschalurlauber als Depp im Sinne eines allgemeingültig Geschädigten zu sehen sein...zumal er die Folgen des Preiskampfes ja nun auch gerne "mitnimmt". Aber dessen Folgen zu erkennen - dazu "reicht" es dann leider bei so manchem Verbraucher nicht. Schade eigentlich!

                                  “Mit dummen Menschen streiten ist wie mit einer Taube Schach zu spielen...“ Rest bei Bedarf googeln!

                                  1 Antwort Letzte Antwort
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                                  • BrigitteB Offline
                                    BrigitteB Offline
                                    Brigitte
                                    schrieb am zuletzt editiert von
                                    #1477

                                    @Domino27, würde ich wegen "ein paar Euros" sowieso nicht machen (bitte nicht falsch verstehen) 😉

                                    @abholl, Kourion und Holginho, mein Posting knüpfte nahtlos an dieses Posting -> 08.05.2013 02:51:46 an. Da wo Ihr anknüpft läuft die Endlosschleife. 😉

                                    Nicht auf das, was geistreich, sondern auf das, was wahr ist, kommt es an.

                                    Albert Schweitzer

                                    1 Antwort Letzte Antwort
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                                    • vonschmelingV Offline
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                                      schrieb am zuletzt editiert von
                                      #1478

                                      @Brigitte
                                      Ich sehe eine Endlosschleife ebenfalls bei der Berufung auf nicht ausreichende Bildung.
                                      Wenn die Bildung nicht ausreicht um die Formulierung "vorläufig" oder "unverbindlich" oder "beispielhaft" gem. §119 BGB "verständig zu würdigen", dann ist ein Kunde nicht geschäftsfähig.

                                      Ebenso verhält sich die "der Kunde ist rechtlos und geknechtet von vertraglichen Bedingungen" Endlosschleife.
                                      Sofern ich nicht in der Lage bin, mir einen genauen Überblick über meine Rechte und Pflichten aus einem Reisevertrag zu machen, setzte ich mich in ein Reisebüro / hänge mich an die Strippe und perforiere den Berater solange mit Fragen, bis ich über alles genauestens informiert bin.
                                      Das setzt allerdings voraus, dass der Ansprechpartner nicht rät, die Reise A zu nehmen, da man da ja "die besseren Flugzeiten bekomme" ...
                                      :?
                                      Ich habe auch Verständnis für ärgerliche Kommentare, wenn (wie in einem hier geschliderten Fall) alle naslang neue Flugzeiten übermittelt werden, es mangelt mir nur daran, wenn der Pauschalurlauber sich als entrechtet, übervorteilt und von den Bestimmungen total überfordert erklärt - gleichzeitig aber flux im Net einen Deal macht, weil ihn Beratung womöglich was kosten könnte ...
                                      ❓
                                      Streng genommen sind viele bestätigte Flugzeiten zudem gar keine Änderung sondern erst die eigentliche Festlegung - nach den unverbindlichen/ vorläufigen / beispielhaften in der Angebotsausschreibung.
                                      "Die Veranstalter legen sich nicht gerne fest."
                                      Wenn man das weiß und als störend empfindet, sehe man von der Buchung schlicht und ergreifend ab!

                                      Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
                                      "Im Herzen barfuß!"

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                                      • KourionK 1
                                        KourionK 1
                                        Kourion
                                        schrieb am zuletzt editiert von
                                        #1479

                                        @Brigitte
                                        Nein, ich habe an diesen Satz von dir angeknüpft:
                                        "Nicht jeder Urlauber hat studiert und versteht, das was in diesen AGBs drinnen steht"

                                        Das ist etwas, was ich nie (!) hier schreiben würde. 😱

                                        Ich kenne die hier anfragenden User nicht, würde mir nie erlauben, von ihren Beschwerden auf ihren Bildungsstand zu schließen...
                                        ... wobei ich auch keinen wirklichen Zusammenhang zwischen Beschwerde und Bildungsstand sehe.  :?

                                        Es kommt nicht darauf an, mit dem Kopf durch die Wand zu gehen, sondern mit den Augen die Tür zu finden. (Werner von Siemens)

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                                        • hugoonlineH Offline
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                                          hugoonline
                                          schrieb am zuletzt editiert von
                                          #1480

                                          @vs

                                          Du sprichst mir aus der Seele.
                                          Es ist nur seltsam, dass diese unbedarften Menschen, die ohne ein Studium der Juristerei, nicht in der Lage sind AGB zu verstehen, bei Ihren Beschwerden, die Sie dann, mit dem beratenden Advokaten Ihrer Wahl, zu Klagen formulieren, hier im Forum innerhalb kürzester Zeit zu Volljuristen mutieren, die absolut beratungsresistent sind.

                                          Meine Meinung zu dem ausstehenden BGH-Urteil, auch wenn es eventuell eine Wiederholung ist:

                                          • besser für den Verbraucher wird gar nichts, da eben in Zukunft nur noch Abflugtag und Flughafen angegeben werden. Da weiß man noch wesentlich  weniger als heute, denn bei mir persönlich, wurde bei ca. 40 Pauschalreisen, noch nie der Abflugtermin verschoben, habe halt Glück gehabt.

                                          • gegen entsprechendes Entgelt, wird man zukünftig wohl auch bei Pauschalreisen, die Möglichkeiten haben, festgelegte, nicht mehr unverbindliche Flugzeiten und Fluggesellschaften zu bekommen. Nur dass es sich dabei nicht um dreieurofünfzig handelt, sollte auch jedem klar sein. Es dürfte also Pauschalreisen mit und ohne Flugzeiten geben.

                                          1 Antwort Letzte Antwort
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