Weiter zum Inhalt
Bei HolidayCheck über 10 Millionen Bewertungen und Bilder für Hotels, Sehenswürdigkeiten und Reiseziele vergleichen und mit Preisvergleich und Tiefpreisgarantie Ihren Urlaub buchen!
  • Einloggen
  1. Startseite
  2. Übersicht
  3. Allgemeines Forum: Alles rund ums Reisen und mehr....
  4. Meinungen zu reiserechtlichen Fragen
  5. Scheck behalten oder zurückschicken?
  6. Scheck behalten oder zurückschicken?

Scheck behalten oder zurückschicken?

Geplant Angeheftet Gesperrt Verschoben Meinungen zu reiserechtlichen Fragen
8 Beiträge 8 Kommentatoren 5.0k Aufrufe
  • Sortiert nach
  • Älteste zuerst
  • Neuste zuerst
  • Meiste Stimmen
Antworten
  • In einem neuen Thema antworten
Einloggen
Dieses Thema wurde gelöscht. Nur Nutzer mit entsprechenden Rechten können es sehen.
  • negruejN Offline
    negruejN Offline
    negruej
    schrieb am zuletzt editiert von
    #1

    Hallo,

    aufgrund erheblicher Mängels seitens BigXtra wurde uns ein Scheck als Vergleich zugeschickt. Allerdings ist unserer Meinung nach der Betrag viel zu gering. Wir werden uns noch einmal bei BigXtra beschweren.

    Nun die Frage: Sollen wir den Scheck wieder demonstrativ zurückschicken oder erstmal behalten, damit wir wenigstens etwas in der Hand haben.

    Danke schonmal für die Antworten.

    MfG
    Jürgen

    1 Antwort Letzte Antwort
    Antworten Zitieren
    • Thorben-HendrikT Offline
      Thorben-HendrikT Offline
      Thorben-Hendrik
      Gesperrt
      schrieb am zuletzt editiert von
      #2

      Zurück schicken macht natürlich mehr Eindruck.......

      [b][size=9]Jefe Gerente de Turismo de Eventos de ViRi[/b] [/size]

      [b][size=9]Nothing beats ViRi![/b] [/size]

      1 Antwort Letzte Antwort
      Antworten Zitieren
      • LexilexiL Offline
        LexilexiL Offline
        Lexilexi
        schrieb am zuletzt editiert von
        #3

        @jürgen
        hallo. was steht denn beim scheck dabei? steht da, dass alle ansprüche abgegolten sind, wenn ihr den scheck annehmt?
        das würde ich mal in erfahrung bringen

        Das "F" in Montag steht für Freude.

        1 Antwort Letzte Antwort
        Antworten Zitieren
        • BulgarienfanB Offline
          BulgarienfanB Offline
          Bulgarienfan
          schrieb am zuletzt editiert von
          #4

          Behalten oder zurückschicken?

          Weder noch! Einlösen!

          Einmal Bulgarien - immer Bulgarien!
          Once in Bulgaria - forever in Bulgaria!
          Веднъж в България – завинаги в България! Однажды в Болгарии – навсегда в Болгарии!

          1 Antwort Letzte Antwort
          Antworten Zitieren
          • Urlauber61U Offline
            Urlauber61U Offline
            Urlauber61
            schrieb am zuletzt editiert von
            #5

            "Thorben-Hendrik" wrote:
            Zurück schicken macht natürlich mehr Eindruck.......

            Kann gut sein, aber ich sage mir, lieber den Spatz in der Hand als die Taube auf dem Dach. Ein Scheck ist immer noch besser als z.B. ein Reisegutschein für die nächste Reisebuchung. Sowas würde ich garantiert zurückschicken.

            1 Antwort Letzte Antwort
            Antworten Zitieren
            • LuziFairL Offline
              LuziFairL Offline
              LuziFair
              schrieb am zuletzt editiert von
              #6

              Mir hat unser Anwalt damals bei einem anderen Veranstalter geraten, den Scheck zu behalten, aber, solange der Streit dauert, nicht einzulösen.
              Haben wir auch so gemacht.
              Wir bekamen, nach der Gerichtsverhandlung auch mehr, als auf dem Scheck stand 😉

              Alles wird gut!

              1 Antwort Letzte Antwort
              Antworten Zitieren
              • JaelJ Offline
                JaelJ Offline
                Jael
                schrieb am zuletzt editiert von
                #7

                Hmm, ich weiß nicht, wie die Rechtsprechung sich entwickelt hat, aber es gab da mal (zumindest noch bis 2003) so etwas, daß sich Vergleichsfalle nannte....
                Ob das von der Rechtsprechung ganz aktuell immer noch so gesehen wird, daß durch Einlösung eines vom Reiseveranstalter zur Abgeltung eines Reisemangels zusammen mit einem Vergleichsangebot übersandten Verrechnungsschecks ein außergerichtlicher Vergleichsvertrag zustande kommt, und zwar auch dann, wenn der Anwalt des Reisenden zwar vor der Einlösung des Schecks dem Gericht mitteilt, dass der gezahlte Betrag lediglich als Teilleistung angesehen werde, der entsprechende Schriftsatz dem Reiseveranstalter jedoch erst nach der Scheckeinlösung zugeht, weiß ich nicht.

                Meiner Meinung nach solltet Ihr, wenn Ihr denn einlöst VOR der Einlösung des Schecks sicherstellen, daß der Reiseveranstalter Kenntnis davon hat, daß Ihr das nur als Teilleistung anseht und das auch VOR der Einlösung.

                Gruß, Jael

                1 Antwort Letzte Antwort
                Antworten Zitieren
                • mosaikM Offline
                  mosaikM Offline
                  mosaik
                  schrieb am zuletzt editiert von
                  #8

                  Durch die Einlösung eines Schecks bestätigt man sein Einverständnis, damit den Fall geregelt zu haben. Egal, ob der Scheck mit oder ohne Bemerkungen geschickt wurde.

                  So wurde in den letzten Jahren bei weiteren Gerichtsverhandlungen in Deutschland entschieden.

                  Auch nützt kein Schreiben an den Veranstalter, dass die Einlösung als "Teilzahlung" gewertet wird.

                  Man löst entweder den Scheck ein oder schickt ihn mit weiteren Forderungen zurück oder man verhandelt weiter und löst ihn nicht ein.

                  Bei einer Rücksendung des Schecks kann es aber natürlich passieren, dass der Veranstalter dann gar nichts mehr schickt und man nur per Gerichtsverfahren weiter kommt...

                  Gruß
                  Peter

                  1 Antwort Letzte Antwort
                  Antworten Zitieren
                  Antworten
                  • In einem neuen Thema antworten
                  Einloggen
                  • Sortiert nach
                  • Älteste zuerst
                  • Neuste zuerst
                  • Meiste Stimmen

                  • 1 von 1
                  Reiseforum Service
                  • RSS-Feed abonnieren
                  • Verhaltensregeln im Reiseforum
                  • Reiseforum Hilfe
                  • Forensuche
                  • Aktuelle Themen

                  • Inhalte melden
                  • Veranstalter AGB
                  • Nutzungsbedingungen
                  • Datenschutz
                  • Privatsphäre-Einstellungen
                  • AGB
                  • Impressum
                  © 1999 - 2026 HolidayCheck AG. Alle Rechte vorbehalten.
                  • Erster Beitrag
                    Letzter Beitrag