Flugzeitänderung vor der Reise
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Überflüssiges Zitat entfernt, da dieses bei einer direkten Antwort entbehrlich ist.
Beide Strecken wurden so angeboten, mit jeweils ca.1,5 Std. Aufenthalt in Istanbul -
Vielleicht sind ja Flüge via IST nach FRA und DUS gemeint?!
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Chaos hoch 5:
Auch nicht, wenn der ursprüngliche Flug 9 Stunden am Tag vor dem Abflug bzw. zum Schluß 11 Stunden verschoben wurde?Jedenfalls nicht nach der VO(EG)261 ... :?
Dabei spielt es auch leider keine Rolle, ob ihr mit Baby oder Rollator verreist - bzw. eure Erwägungen bei der Buchung - bedaure.
In einem bestimmten Rahmen kann bei Pauschalreisen der Veranstalter in Anspruch genommen werden, das ist hier aber schon episch hinterlegt. -
burton_:
Ich vermute, es geht nach/von AYT
ja ,natürlich.
Sorry für die falsche Darstellung.
Bin gestern etwas genervt hier ans Schreiben gegangen.
Die Frage stellt sich für mich,Flugzeitänderungen durch die Airlines sind jederzeit möglich,ok,aber das uns TK auf Flüge umbucht wo klar ist das der Anschlussflug ebenfalls mit TK nicht zu bekommen ist,finde ich schon sonderbar.
Und wie schon geschrieben,Reisevermittler praktisch nicht zu erreichen.
Am 19.11.2014 fliegen wir nach Antalya,ohne bis jetzt einen gesicherten Rückflug zu haben.Urlaubsvorfreude sieht anders aus.
Hat jemand noch einen Tipp ? -
Hättest du die Flüge entweder in einem Reisebüro, oder direkt bei TK gebucht wäre es natürlich einfacher, dennoch würde ich versuchen telefonisch direkt bei TK entsprechend umzubuchen.
Die Flüge sind jeweils sicherlich auf einem Ticket gebucht, wenn ihr die Anschlüssflüge nicht erreichen könnt werdet ihr selbstverständlich auf die nächsten Flüge umgebucht. -
Überflüssiges Zitat entfernt!
@bernhard707
TK verhält sich absolut Kundenunfreundlich,verweist nur darauf das die Flüge über einen Reisevermittler gebucht sind und sie nichts machen können.
Und AIDU ist telefonisch nicht zu erreichen,ich weiß nicht auf wenn mehr sauer bin. -
Du hast doch gar keinen Vertrag mit TK. Warum solltest Du also auf die Gesellschaft sauer sein, Du bist nicht ihr Kunde.
Und dass Unister da nicht reagiert, ist ja nichts unübliches. Wie kurz nach der Buchung kam denn die Nachricht, dass die Flüge geändert wurden? Ist überhaupt sicher, dass TK die Flüge umgebucht hat? (Ich frage aus bestimmtem Grund)
Kläre das nicht telefonisch sondern schriftlich. Wenigstens per Fax. Und fordere den Vermittler auf, die minimale Umsteigezeit zu gewährleisten.....
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Flüge sind im Juni gebucht und die letzte Flugzeitänderung erfolgte im Oktober
Leider ist mir die kurze Umsteigezeit erst jetzt aufgefallen.
Der gebuchte Flug wurde von TK gestrichen und TK hat den neuen Flug mit 10Minuten Umsteigezeit eingebucht.
An Unister habe ich eben ein Fax geschickt.Bin gespannt ob und wann sie sich melden.Danke schon einmal für die Hinweise
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Sorry aber ich glaube immer noch, dass da was nicht stimmt ... :?
Ist mir noch nie untergekommen, dass eine Airline bei einer Umsteigeverbindung die minimum connecting time nicht berücksichtigt?!Das kann gelegentlich sportlich geraten, 10min jedoch erscheinen mir völlig abwegig.

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und doch ist es so.Bei beiden Buchungen sind die Umsteigezeiten zu knapp (10 Min.und 40Min.)
AIDU hat sich gerade telefonisch gemeldet und neue Flugzeiten angeboten.
Mit Airline direkt hatte ich nocheinmal Telefonkontakt,jetzt zeigt die Buchungsseite von TK Flüge stoniert.
Mal sehen wie das weiter geht. -
Pauschalreise. Lt. Reiseunterlagen vor 2 Monaten:
H: 13.00 - 18.00
R: 08.00 - 13.00Bis zum Hinreisetag keine Info vom RV und Airline über Zeitänderung. Selbst nicht nachgefragt. Pünktlich am Airport eingefunden. Flug bereits 09.00 gestartet. Nach Anruf bei RV (zeigte sich erstaunt, weil auch keine Kenntnis) erfolgte schnelle Umbuchung auf andere Airline, allerdings mit Umsteigen und 5 h, 30 min spätere Ankunft (23.30) am Zielairport.
Anspruch auf Ersatzpauschale nach EU-VO ? Gegen RV und/oder Airline ?2 Tage vor Rückflug beim RV per Mail angefragt. Erste Antwort Flug wie geplant 08.00, zweite Antwortmail Änderung auf 15.00, so auch dann die Auskunft der örtl. Reiseleitung wegen Transfer. An der Airport-Tafel dann weitere Verschiebung Abflug erst 17.30. Airline legt Bestätigungsformulare aus. Bereits vorgedruckt ist als geplante Abflugszeit 13.00, also wieder was anderes. Ankunft Zielairport 21.00.
Anspruch auf Ersatzpauschale nach EU-VO ? Gegen RV und/oder Airline ?
Das BGH - Urteil aus 10/2013 verstärkt ja noch die Ansprüche der Reisenden. -
@curiosus. Ja weiß ich, hab auch schon gestöbert. Auch außerhalb der Foren hier. Werd nicht so richtig schlau.
Interessant ist doch, dass ich ich vorm Hinflug nicht nachgefragt habe, der RV aber anstandslos den Ersatzflug organisiert hat. Die wussten ja auch nicht Bescheid. Insofern ein "Schuldeingeständnis". Die üblichen Formulierungen im Reisevertrag "Flugzeit kann geändert werden" oder "Sie sind verpflichtet, sich vorher zu informieren" sind also sehr wacklig. Ich habe in beiden Threads hier anderslautende Kommentare gelesen.
Interessant auch die Frage, was die "geplante Abflugszeit" beim Rückflug zur Berechnung der Verspätung ist. Reisevertrag, Antwortmail des RV 2 Tage vorher, örtliche Reiseleitung 1 vorher ??
Interessant auch das BGH-Urteil aus 10/2013.
Evtl. solltest Du diesen Thread schließen, dann landen alle im anderen Thread ? ist ja das gleiche Thema.
Gruß. Wir kennen uns schon aus dem Handythread
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Um es kurz zu machen:
Weder aus dem einen noch aus dem weiteren Umstand ergeben sich Ansprüche - schon gar nicht gem. VO(EG)261/04.
Ebenfalls keine Ansprüche (nach Antritt der Reise) resultieren aus dem genannten BGH Urteil.
Eine Verspätung im EU rechtlichen Sinne liegt nicht vor und bedarf es daher auch keiner "Berechnungsgrundlage". Wenn ich dich recht verstehe, operierten beide Flüge pünktlich, nur zu anderen als den ursprünglich geplanten Zeiten.
Ein "Schuldeingeständnis" liegt insofern vor, als der Veranstalter euch vom geänderten Hinflug hätte informieren müssen. Mit der Bereitstellung eines Ersatzfluges hat er jedoch seine Pflichten dir gegenüber erfüllt.
Bestenfalls kannst du die Erstattung eines Tagessatzes der Reise verlangen, da sich eure Ankunft am Urlaubsort objektiv verspätete, was mit einer rechtzeitigen Information hätte vermieden werden können.
Ansonsten ist daran nichts, aber auch gar nichts "wacklig" und lässt sich solches Wackeln auch nicht mit viel Mühe herbeifabulieren ...
:?Da es sich hier ausschließlich um Flugzeitenänderungen (insbesondere im Rahmen von Pauschalreise) dreht, muss der Thread auch nicht geschlossen werden, nur weil du die Fluggastrechte VO irrtümlich ins Spiel bringst!?
Zuweilen überschneiden sich die Themen zwar, das liegt aber maßgeblich an der Unkenntnis der tatsächlichen Ansprüche und demgemäß falscher Fragestellung. -
Hallo, an Alle,
ich habe nicht alle Beiträge lesen können. Aber offensichtlich dürfen Reiseveranstalter (fast) alles und der Gast eigentlich nur zahlen.Ich hatte in letzter Zeit etwas über neue gestzliche Regelungen (oder waren es Gerichtsentscheidungen ?) zu Flugzeitenveränderungen gehört. Gibt es diese?
Konkret hat der Veranstalter unseren Abflug von 9.00 Uhr laut Katalog, Reisebestätigung und Rechnung Juli, auf 6.00 Uhr in den Reiseunterlagen für Mitte Dezember vorverlegt. Damit ist eine Anreise zum Flughafen mit öffentlichen Verkehrsmitteln nur mit Hotelübernachtung möglich.
Gibt es eine gestzliche Handhabe, die zusätzlichen Kosten einzufordern?Gruß und schöne Adventszeit!
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Lassen wir den ersten Teil deines Beitrags mal besser unbeachtet ... :?

Ja, du hast auch als Pauschalreisender Anspruch auf eine gewisse Planungssicherheit.
Dennoch können Kosten nur sehr bedingt wiedererlangt werden - Übernachtungen in einem dem Flughafen nahen Hotel sprengen zumeist den Rahmen. Immerhin steht es dir ja frei, die Reise gebührenfrei zu stornieren.
Mein Rat: Verhandle persönlich und ohne Drohgebärde mit dem Vertragspartner (ich nehme an RV?), eruiere die realistischen zusätzlichen Kosten und einige dich mit ihm auf der Basis einer plausiblen Übernahme.
Falls du allerdings >21 Tage vor der Abreise bereits über die Änderung informiert warst bestehen keinerlei Ansprüche abgesehen vom Rücktritt mit kompletter Erstattung.