Weiter zum Inhalt
Bei HolidayCheck über 10 Millionen Bewertungen und Bilder für Hotels, Sehenswürdigkeiten und Reiseziele vergleichen und mit Preisvergleich und Tiefpreisgarantie Ihren Urlaub buchen!
  • Einloggen
  1. Startseite
  2. Übersicht
  3. Allgemeines Forum: Alles rund ums Reisen und mehr....
  4. Meinungen zu reiserechtlichen Fragen
  5. BGH-Urteil vom 18.07.2006: Reiseveranstalter müssen für Sicherheitsmängel aufkommen!
  6. BGH-Urteil vom 18.07.2006: Reiseveranstalter müssen für Sicherheitsmängel aufkommen!

BGH-Urteil vom 18.07.2006: Reiseveranstalter müssen für Sicherheitsmängel aufkommen!

Geplant Angeheftet Gesperrt Verschoben Meinungen zu reiserechtlichen Fragen
4 Beiträge 4 Kommentatoren 1.4k Aufrufe
  • Sortiert nach
  • Älteste zuerst
  • Neuste zuerst
  • Meiste Stimmen
Antworten
  • In einem neuen Thema antworten
Einloggen
Dieses Thema wurde gelöscht. Nur Nutzer mit entsprechenden Rechten können es sehen.
  • ape1980A Offline
    ape1980A Offline
    ape1980
    schrieb am zuletzt editiert von
    #1

    Intessanter Artikel, wonach der Reiseveranstalter für die Sicherheitsmängel des Hotels aufkommen muss!

    BGH-Urteil 18.07.2006

    Einzige negative Konsequenz wird wohl sein, dass die Preise ein wenig hoch gehen!

    1 Antwort Letzte Antwort
    Antworten Zitieren
    • Erika1E Offline
      Erika1E Offline
      Erika1
      schrieb am zuletzt editiert von
      #2

      Man sollte wohl eher die positiven Konsequenzen hervorheben, nämlich mehr Sicherheit für Kinder.

      Warum sollte das Befolgen der Sorgfaltspflichten teurer werden?

      Polemisch:
      die Reise"leiter", die im Auftrag der Veranstalter arbeiten, müssen Sicherheitsmängel melden; die Reiseveranstalter/Einkäufer selbst müssen sich (bevor sie ein Hotel in den Katalog aufnehmen) vergewissern, daß keine vermeidbaren Gefahren für Leib und Leben vorhanden sind. Ständige Kontrollen sind erforderlich.

      Gewissenhaftig- und Zuverlässigkeit müssen nicht zwangsläufig mehr Geld kosten. Nur ein bißchen mehr Zeit, die die Reiseleiter erübrigen könnten, wenn sie nicht nur darauf bedacht wären, Ausflüge zu verkaufen.(Ausnahmen bestätigen die Regel)

      Anmerkung:
      Ich habe Philipps Geschichte verfolgt. Seine Eltern haben nach dem Unglück eine Website ins Leben gerufen. Nicht nur seine Geschichte ist dort beschrieben, auch die Unfälle anderer Kinder. Vielleicht werden Philipps Eltern nach dem Urteil ein wenig zur Ruhe kommen können, ihr Kind haben sie unwiederbringlich verloren. Umso dankenswerter ist es, daß sie sich dafür engagieren, daß solche Dinge nicht mehr passieren.

      Wer die Web-Adresse haben möchte, einfach kurze mail an mich.

      1 Antwort Letzte Antwort
      Antworten Zitieren
      • Thorben-HendrikT Offline
        Thorben-HendrikT Offline
        Thorben-Hendrik
        Gesperrt
        schrieb am zuletzt editiert von
        #3

        Wer außer den Reiseveranstalter, soll die Hotels im Ausland dazu zwingen die grundlegensten Sicherheitsvorschriften einzuhalten, damit so etwas hoffentlich nie wieder passiert.....

        Schön, dass die Eltern wenigstens vor Gericht Recht bekommen haben, bei so viel Leid...

        [b][size=9]Jefe Gerente de Turismo de Eventos de ViRi[/b] [/size]

        [b][size=9]Nothing beats ViRi![/b] [/size]

        1 Antwort Letzte Antwort
        Antworten Zitieren
        • mosaikM Offline
          mosaikM Offline
          mosaik
          schrieb am zuletzt editiert von
          #4

          Es geht hier nicht um den Zwang Hotels in fremden Ländern zu Sicherheitsvorschriften zu zwingen. Sondern es geht darum, dass sich die Veranstalter ihre Hotels sehr genau anschauen - und eben nicht Hinz und Kunz einfach anbieten!

          Es gab übrigens schon vor etwa 10 Jahren das so genannte "Balkonurteil", das zur gleichen Auffassung gekommen war. Aus meiner Sicht war daher die BGH Entscheidung so zu erwarten gewesen!

          Ich freue mich auch mit den Familien, wenn man bei Fam. Wagner überhaupt noch von Freude sprechen kann. Auch ich kenne deren Webseite und die Geschichte.

          Aber ich finde es einfach richtig, dass man zu jenen Dingen stehen muss, die man zu verantworten hat - ich meine hier den Veranstalter.

          Viel zu oft sehen Veranstalter alles nur "sonnig" und versuchen Missstände unter den Teppich zu kehren. Klar, alles wird man nicht voraussehen können und das erwarte ich auch nicht. Aber wie schon von anderen geschrieben, kann man zumindest eine Betriebsstättengenehmigung oder eine Maschinengenehmigung usw. sich zeigen lassen.

          Ich denke, dieses Urteil wird vielen anderen Betroffenen auf ihrem steinigen Weg zum Recht weiterhelfen.

          Gruß
          Peter

          1 Antwort Letzte Antwort
          Antworten Zitieren
          Antworten
          • In einem neuen Thema antworten
          Einloggen
          • Sortiert nach
          • Älteste zuerst
          • Neuste zuerst
          • Meiste Stimmen

          • 1 von 1
          Reiseforum Service
          • RSS-Feed abonnieren
          • Verhaltensregeln im Reiseforum
          • Reiseforum Hilfe
          • Forensuche
          • Aktuelle Themen

          • Inhalte melden
          • Veranstalter AGB
          • Nutzungsbedingungen
          • Datenschutz
          • Privatsphäre-Einstellungen
          • AGB
          • Impressum
          © 1999 - 2026 HolidayCheck AG. Alle Rechte vorbehalten.
          • Erster Beitrag
            Letzter Beitrag