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Reisevollmacht für die Nichte im Ausland

Geplant Angeheftet Gesperrt Verschoben Allgemeine Fragen
25 Beiträge 12 Kommentatoren 91.2k Aufrufe
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  • 0152chris0 Offline
    0152chris0 Offline
    0152chris
    schrieb am zuletzt editiert von
    #1

    Hallöchen,
     
    hat jemand schon die Erfahrung gemacht, welche Unterlagen benötigt werden insbesondere, wenn man seine Nichte mit in den Urlaub nach den Kanaren bzw. nach der Türkei mitnimmt?
    Danke
    Christiane

    Christiane

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    • MaxilindeM Offline
      MaxilindeM Offline
      Maxilinde
      schrieb am zuletzt editiert von
      #2

      http://www.auswaertiges-amt.de/diplo/de/Infoservice/FAQ/PassKinderausweis/06-KindOhneEltern.html
       
      vielleicht hilft Dir das weiter?

      Hier nicht mehr

      1 Antwort Letzte Antwort
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      • 0152chris0 Offline
        0152chris0 Offline
        0152chris
        schrieb am zuletzt editiert von
        #3

        Maxilinde wrote:
        http://www.auswaertiges-amt.de/diplo/de/Infoservice/FAQ/PassKinderausweis/06-KindOhneEltern.html
         
        vielleicht hilft Dir das weiter?

        Danke.
        wusste gar nicht, dass es auf so vieles ankommt. Zumal das es empfohlen wird, die Reiseerlaubnis in der jeweiligen Sprache und Unterschriftsbeglaubigung (durch Notar, Rathaus) ausstellen zu lassen. Es ist ein ganz schöner Aufwand den man vorher betreiben muss, wenn man sicher gehen will, dass alles gut geht. Ich dachte immer eine einfache Vollmacht des Erziehungsberechtigten reicht aus.
        christiane

        Christiane

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        • MaxilindeM Offline
          MaxilindeM Offline
          Maxilinde
          schrieb am zuletzt editiert von
          #4

          woher sollte jemand wissen das es die Vollmacht einen Erziehungsberechtigten ist?Es wird halt doch versucht Kindesentziehungen und Entführunmgen zu verhindern.

          Wobei es bestimmt viele gibt die ohne diese Unterlagen reisen und kein Problem bekommen.Ich glaube auch das Du auf den Kanaren oder in der Türkei keine Übersetzung brauchst.Den Beglaubigungsstempel bekomme ich bei uns im Bügerbüro binnen 5 Minuten.

          Viele Grüße und einen schönen Urlaub

          Hier nicht mehr

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          • nonetlN Offline
            nonetlN Offline
            nonetl
            Experte Tunesien
            schrieb am zuletzt editiert von
            #5

            Dass man eine beglaubigte Vollmacht des Erziehungsberechtigten braucht, sollte jedem bekannt sein, der mit fremden Kindern in Urlaub fährt!

            Was aber in diesem Zusammenhang auch wichtig und überlegendswert wäre, ist eine erweiterte Vollmacht, die auch im Notfall eine ärztliche Behandlung incl, Operation einschließt.

            LG Leonore

            Glücklich der Tourist, der alles vor der Ankunft anderer Touristen gesehen hat

            1 Antwort Letzte Antwort
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            • 0152chris0 Offline
              0152chris0 Offline
              0152chris
              schrieb am zuletzt editiert von
              #6

              Danke für die Infos 😉 ,
               
              habe mit der türkischen und der spanischen Botschaft in Berlin telefoniert. Diese haben mir bestätigt, dass eine Vollmacht der Eltern ausreiche diese muss auch gar nicht übersetzt werden. Es muss nur zu der Vollmacht in Kopie der Ausweis / Pass der Eltern beigefügt werden. Beim googeln fand ich sogar eine Vorlage dafür die das ganze sogar noch vereinfacht. Hier die Internetseite:
              http://www.forium.de/redaktion/jugendreisen-sicher-im-urlaub-ohne-eltern/1/
              Liebe Grüsse und einen erholsamen Urlaub 😆 .
               
              Christiane

              Christiane

              1 Antwort Letzte Antwort
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              • bluemoon288B Offline
                bluemoon288B Offline
                bluemoon288
                schrieb am zuletzt editiert von
                #7

                Hallo,
                 
                da steht alles was man braucht.
                http://www.krause-schoenberg.de/sterben_vollmacht_urlaub_kind_grosseltern.pdf

                1 Antwort Letzte Antwort
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                • nate1N Offline
                  nate1N Offline
                  nate1
                  schrieb am zuletzt editiert von
                  #8

                  Du antwortest ca. 2 Jahre zu spät. ❓ Aber macht ja nichts, vllt. hilft es einem anderen User weiter. 😉

                  "Der Tourist zerstört das, was er sucht, indem er es findet." (Hans Magnus Enzensberger)

                  1 Antwort Letzte Antwort
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                  • SchneeglitzernS Offline
                    SchneeglitzernS Offline
                    Schneeglitzern
                    schrieb am zuletzt editiert von
                    #9

                    Mein Sohn (14) fliegt alleine in die USA.

                    Hat jemand einen Vordruck für eine Vollmacht evtl. auf Englisch, dass er alleine reisen darf ?

                    Gruß
                    Schneeglitzern

                    1 Antwort Letzte Antwort
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                    • 0152chris0 Offline
                      0152chris0 Offline
                      0152chris
                      schrieb am zuletzt editiert von
                      #10

                      Schneeglitzern:
                      Mein Sohn (14) fliegt alleine in die USA.

                      Hat jemand einen Vordruck für eine Vollmacht evtl. auf Englisch, dass er alleine reisen darf ?

                      Gruß
                      Schneeglitzern

                      Diese ist auf folgenden Link auf englisch:

                      http://www.knittlingen.de/fileadmin/Dateien/PDF-Dateien/Formulare/reisevollmacht_englisch.pdf

                      Auf deutsch: http://www.berchtold-reisen.de/fileadmin/bilder/Diverse/reisevollmacht_deutsch.pdf

                      zu finden.

                      Christiane

                      1 Antwort Letzte Antwort
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                      • einesE Offline
                        einesE Offline
                        eines
                        schrieb am zuletzt editiert von
                        #11

                        Hallo,

                        ich reise im Juli mit 2 Kindern (beide nicht meine, mein Neffe und Cousin) von Österreich über Deutschland, Abflughafen München, nach Ägypten. Dass ich eine Vollmacht brauche ist mir klar, nur habe ich jetzt gelesen, dass die Vollmacht von der Botschaft beglaubigt werden muss. Hat von euch schon mal jemand die Vollmacht von der Botschaft beglaubigen lassen oder ist das unnötig? Was kostet so eine Beglaubigung?
                        Eine Passkopie der Mutter der Kinder wollten wir auch mitnehmen, brauchen wir da eigentlich auch eine der Väter? Bei beiden Kindern haben die Väter andere Nachnamen als die Kinder (also geht da ja die Vaterschaft auch nicht eindeutig hervor).
                        Brauche ich sonst noch irgndwelche Dokumente? Geburtsurkunde oder so? Überall lese ich etwas anderes und bin langsam ziemlich verwirrt ❓
                        Bisher hatte ich noch nie Kinder mit im Urlaub (außer ihre Eltern waren dabei) und deshalb bin ich eventuell etwas zu übervorsichtig?!

                        Danke schon mal!
                        Lg eines

                        1 Antwort Letzte Antwort
                        Antworten Zitieren
                        • FrankenstephanF Offline
                          FrankenstephanF Offline
                          Frankenstephan
                          Gesperrt
                          schrieb am zuletzt editiert von
                          #12

                          Geh mal auf die Suche nach "Reisevollmacht für Minderjährige".

                          Sollte es bei deiner Stadtverwaltung geben.

                          1 Antwort Letzte Antwort
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                          • juanitoJ Offline
                            juanitoJ Offline
                            juanito
                            schrieb am zuletzt editiert von
                            #13

                            TIPP:

                            Ruf in Zirndorf an und sagst:

                            Ich möchte Stephan sprechen 😆

                            En marcha con compañero Fidel en la sierra maestra 1959

                            1 Antwort Letzte Antwort
                            Antworten Zitieren
                            • FrankenstephanF Offline
                              FrankenstephanF Offline
                              Frankenstephan
                              Gesperrt
                              schrieb am zuletzt editiert von
                              #14

                              Dann müsste ich weiterleiten mit dem Hinweis: falsche Abteilung 😉

                              1 Antwort Letzte Antwort
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                              • einesE Offline
                                einesE Offline
                                eines
                                schrieb am zuletzt editiert von
                                #15

                                Hallo,

                                danke für die Antwort!

                                Ich habe mich gestern bei der österreichischen Botschaft erkundigt. Die haben gesagt, dass eine Vollmacht auf englisch ausreichen muss (für die Ein- und Ausreise nach/von Ägypten).

                                Wir fliegen von München aus und ich habe nun schon öfters von Reisenden gelesen, dass die in Deutschland gerne mal meckern, wenn die Vollmacht nicht beglaubigt ist. Anscheinend reicht da schon die Beglaubigung vom Schuldirektor?!
                                Nun habe ich aber auf der Seite der deutschen Bundespolizei keinerlei Hinweise darauf gefunden, dass die Vollmacht beglaubigt sein muss, lediglich, dass die Kinder eine Einverständniserklärung mit Angaben zu ihrer Person brauchen, die Personalien der Begleitperson, Personalien und Erreichbarkeit des Erziehungsberechtigten und noch eine Kopie des Passes des Erziehungsberechtigten.

                                Also mache ich mir da mittlerweile keine Sorgen mehr, auch wenns mich wundert, dass viele sagen, dass sie bei der Passkontrolle die fehlende Beglaubigung bemängelt haben, die man ja laut Bundespolizei gar nicht zwingend braucht?!

                                Lg eines

                                1 Antwort Letzte Antwort
                                Antworten Zitieren
                                • Reiserin91R Offline
                                  Reiserin91R Offline
                                  Reiserin91
                                  schrieb am zuletzt editiert von
                                  #16

                                  Hallo,

                                  ich habe mal bei einem Notar gearbeitet...Zu uns kamen immer viele vor der Sommerreise wegen Vollmachten..Meistens musste eine Apostille noch extra geholt werden ( kann nur der Notar glaube ich) beim zuständigen LG...

                                  1 Antwort Letzte Antwort
                                  Antworten Zitieren
                                  • einesE Offline
                                    einesE Offline
                                    eines
                                    schrieb am zuletzt editiert von
                                    #17

                                    Danke für deine Antwort, nun bin ich noch mehr verwirrt ❓

                                    Lt. österreichischen Botschaft muss nichts beglaubigt werden, Vollmacht auf englisch reicht aus.

                                    Auf der Homepage der deutschen Bundespolizei steht auch nichts wegen beglaubigen lassen.

                                    Kann das sein, dass das von Land zu Land verschieden ist? Dass da ein paar Länder die Beglaubigung vorschreiben und andere nicht?

                                    Die Einreise nach Ägypten stresst mich eigentlich nicht, da ich hier ja die Aussage der Botschaft habe und die werden es doch wissen?! Ich habe nun eher Angst, dass wir in Deutschland nicht durch die Kontrollen kommen und dann nicht auf urlaub kommen?!

                                    1 Antwort Letzte Antwort
                                    Antworten Zitieren
                                    • Reiserin91R Offline
                                      Reiserin91R Offline
                                      Reiserin91
                                      schrieb am zuletzt editiert von
                                      #18

                                      Ruf am besten bei einem Notar an und sag ihm alles..er weis es eigentlich am besten..

                                      Wenn du eine brauchst wären es vielleicht max 50 € wenn überhaupt..

                                      Wir haben das in meinem alten Büro immer sogemacht wenn jemand mit anderen Kindern verreist

                                      1 Antwort Letzte Antwort
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                                      • FrankenstephanF Offline
                                        FrankenstephanF Offline
                                        Frankenstephan
                                        Gesperrt
                                        schrieb am zuletzt editiert von
                                        #19

                                        Bitte keinen "Aufriss" starten, entscheidend fürs Ausland ist immer das was die Botschaft sagt. Fürs Inland höchstens diese Bescheinigung die ich geschrieben habe bestätigen lassen.

                                        1 Antwort Letzte Antwort
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                                        • einesE Offline
                                          einesE Offline
                                          eines
                                          schrieb am zuletzt editiert von
                                          #20

                                          @ Reiserin91: Danke, aber bei einem Notar rufe ich erst an, wenn ich sicher weiß, dass die Vollmacht beglaubigt werden soll. Bei max. 50€ sind das bei 2 Kindern schon max. 100€ also, jetzt auch nicht gerade ein Schnäppchen... Natürlich, wenn wirs brauchen, dann machen wirs, das ist klar, aber ansonsten geben wir das Geld dann lieber vor Ort aus oder gehen am Abflughafen noch nett essen oder so.

                                          Ich werde mal bei der Grenzpolizei am Flughafen München nachfragen. Wie gesagt, für Ägypten brauchen wir die Beglaubigung (lt. Botschaft) nicht. Und lt. der Homepage der Bundespolizei eigentlich auch in Deutschland nicht und lt. vielen anderen Beiträgen hier bei Holidaycheck und wo anders, reicht in Deutschland meist die Vollmacht alleine aus oder mit der Beglaubigung des Schuldirektors oder des Pfarrers (hier habe ich nun wirklich schon vieles gelesen, wobei mich das selber verwundert). Ansonsten eventuell bei uns am Bürgerservice, da kostet das Beglaubigen 17,50€ .

                                          1 Antwort Letzte Antwort
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