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  • Silvia28S Offline
    Silvia28S Offline
    Silvia28
    schrieb am zuletzt editiert von
    #1

    Hallo!!
    Eine Frage an alle Experten.
    Unsere Freunde sind zur Zeit im Bulgarienurlaub.
    Sie haben ein Familienzimmer gebucht.
    Hier ein Ausschnitt der Katalogbeschreibung:
    Familienurlaub: 2 Doppelzimmer mit Verbindungstür. Wie die Zimmer eingerichtet und mit Meerblick.
    Nun gibt es im gebuchten Hotel derartige Zimmer garnicht!
    Was können die nach der Rückreise erwarten?
    Eine Bestätigung der Reiseleitung haben Sie bekommen.
    Können Sie auf "Schadenersatz" hoffen?

    Vielen Dank im vorraus!
    Silvia

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    • mosaikM Offline
      mosaikM Offline
      mosaik
      schrieb am zuletzt editiert von
      #2

      Schadenersatz nicht, aber Ansprüche aus dem Titel der Gewährleistung hat man: binnen einem Monat nach Reiseende schriftlich beim Veranstalter reklamieren mit einer konkreten Forderung.

      Gruß
      Peter

      1 Antwort Letzte Antwort
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      • puffelP Offline
        puffelP Offline
        puffel
        schrieb am zuletzt editiert von
        #3

        Schaut mal in der Frankfurter Tabelle nach:
        http://www.internetratgeber-recht.de/Reiserecht/hauptseite.htm

        Grüße

        Neid muss man sich hart erarbeiten!

        1 Antwort Letzte Antwort
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