Hotel überbucht. Was tun?
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@g_m
Du hast scheinbar noch immer nicht den Irrtum verstanden und bleibt dein Beitrag insofern unschlüssig für Betroffene. Schade ...
Ich habe meinen Ausführungen weder etwas hinzuzufügen noch beabsichtige ich sie ohne substanzielle Nachfrage zu spezifizieren. -
@vs
richtig, ich habe Deinen Beitrag nicht einordnen können. Worin besteht bitte mein Irrtum ? Und warum ist mein Beitrag für ähnlich Betroffene nicht hilfreich ? Und warum muss man vor Ort als Betroffener einer Nichtverfügung des gebuchten Hotels sich erst andere als Alternative angebotene Hotels ansehen, bevor man sagen darf, nein, ich will nichts als nach Hause ? Tut mir leid, das verstehe ich nicht. -
Dem Vertragspartner muss die Gelegenheit zur Abhilfe (= Vertragserfüllung gem. §651c BGB) gegeben werden. Bei einer Überbuchung kann dies das Angebot eines mindestens gleichwertigen Ersatzhotels sein (auch erst vor Ort).
Sofern der Reisende dieses Angebot ablehnt ohne die Gleichwertigkeit geprüft zu haben verwirkt er ggf. den Anspruch auf einen Schadenersatz.
(Grundsatz: Der Geschädigte ist gleichzustellen)
Zwar steht ihm nach einer unbegründeten Ablehnung noch immer die Erstattung der Reisekosten zu, nicht jedoch eine zusätzliche Ausgleichsleistung.
Ich habe zu keiner Zeit behauptet, der Reisende könne nicht die umgehende Rückreise begehren, keine Ahnung weshalb du darauf beharrst???Du vermengst - verbissen in deine persönliche Erfahrung mit einem vollkommen anderen Sachstand! - verschiedene Bereiche des Anspruches und bringst damit ggf. von einer Überbuchung betroffene Mitleser heillos in Verwirrung.
Das ist nicht hilfreich!Ebenso wenig angemessen sind deine - für mich vollkommen rätselhaften?! - permanenten Hinweise auf die "zielführende Nutzung von Internetsuchmaschinen" oder " wahrhaftige Teilnahme an Gerichtsverhandlungen".
Um´s mit Ahotep zu sagen: Das nervt gewaltig! - und verbessert keinesfalls deine Position hinsichtlich der "juristischen Belastung" (korrekt wäre Belastbarkeit) deiner hier vorgetragenen Äußerungen, die leider zuweilen auf ganz fundamentalen Irrtümern basieren. Vielmehr beschädigt dein Sendungsbewusstsein den Fluss belastbarer Informationen und gerät - bedaure! - zuweilen wirklich peinlich. -
@vs:
vorab noch einmal zur Info: ich bin hier nicht ständig unterwegs, kann also nicht immer sofort antworten. Und dann noch OT zwei Bemerkungen:
1.) Du beziehst Deine Kenntnisse ( Informationen ) von Suchmaschinen, und interpretierst sie nach Deinem Gusto. Eigene Erfahrungen in der Justiz hast Du keine, es sei denn, ich hätte irgendwas überlesen. Für den Fall schon mal vorab "Entschulidgung".
2.) In meinem letzten Beitrag habe ich geschrieben, das Wut ein schlechter Ratgeber ist. Das hatte ich auf mich bezogen. Doch es gibt noch eine Steigerung für einen noch schlechteren Ratgeber, und das ist die aufsteigende Wut, also sich in Rage reden. Um um 02.30 Uhr noch einen emotionslosen Beitrag zu verfassen, zumal in einem heissen Thema, halte ich vorsichtig ausgedrückt zumindest für sehr anspruchsvoll, um das Wort "Überschätzung" zu vermeiden.
Ich stelle daher für mich abschliessend fest:
in dieser Diskussion nur zwischen zwei Personen sind die "Argumente" ausgetauscht. Du mit dem Hintergrund aus Erkenntnissen von Suchmaschinen, ich mit dem Erleben einer realen Abhandlung durch eine gerichtlichen Verhandlung.
Ich denke, die hier mitlesenden user werden sich ein eigenes Bild gemacht haben. Abschliessend noch eine Bemerkung zu der Ermahnung von @Ahotep: ich bin nicht der Meinung, das sie nur einen einzelnen Schuh rausgelegt hat.
Sofern es nicht neue Fakten oder neue Fälle gibt werde ich mich hier in diesem Sachverhalt (causa) nicht mehr zu Wort melden.
Gruss Gabriela
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Ist eine "Abhandlung durch eine Verhandlung", die man vermutlich als Zuhörer erlebt hat, tatsächlich eine ausreichende Grundlage für fundierte juristische Aussagen?
Wer (ich weiß, dass es mehrere sind), sagt Dir, dass die Kenntnisse und Informationen aus Google stammen?
Wenn Du doch solche Kenntnisse hast, dann kannst Du doch sicher das Aktenzeichen der Entscheidung nennen, die Du als so beispielgebend für den hier vorgestellten Fall betrachtest?
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Einevorsorgliche Umbuchung wegen mutmaßlicher Hotelschließung unter der Reisezeit ist nicht vergleichbar mit einer Umbuchung infolge Überbuchung, von welcher man kurzfristig oder erst vor Ort in Kenntnis gesetzt wird.
Sie ist quasi "hätte hätte Fahradkette" - was auch immer der Hotelier (in "Freundschaft"?!) hergezeigt haben mag wurde kein Beweisstück und ist somit im rechtlichen Sinne zu vernachlässigen.Im Falle einer Umbuchung und sofortiger Rückreise auf Begehren des Reisenden stehen diesem regelmäßig 100% Erstattung zu. Versäumt er die Besichtigung des alternativen Angebots ist seine Argumentation für einen zusätzlichen Schadenersatz zumindest erheblich geschwächt, da er die Gelegenheit zur Nachbesserung nicht einräumt und einen Anspruch damit verwirkt.
Das übrige vollkommen unsachliche Gefasel kommentiere ich nicht (mehr) und vertraue hingegeben ebenfalls darauf, dass interessierte User sich selbst ein Bild machen.
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Hallo liebe Forum Mitglieder
Wir brauchen dringend Rat, sind am 11.8 in unserem mit betour gebuchten Hotel eftalia splash resort angekommen und haben wegen überbuchung kein Zimmer bekommen.
Vorab haben wir das Hotel per Email kontaktiert wegen speziellem Zimmer Wunsch uns wurde versichert das sie ihr bestes versuchen.
Demnach hatte sowohl das Hotel als auch der Veranstalter Möglichkeiten der Kontakt Aufnahme, aber sie ließen uns in die Türkei fliegen um uns im Hotel von der überbuchung in Kenntnis zu setzen.
Nach dem wir seit 1:00 Uhr auf dem Beinen waren und die Kinder Tod müde ließen wir uns ins eftalia marin verfrachten das zwar 5 Sterne hat aber einfach nicht dem entspricht was gebucht wurde.Hier gibt es im Hotel keinen rutschen Park wie im splash es gibt keine fussball Platz auf dem sich unser Sohn gefreut hat... Da helfen auch 5 Sterne nix.
Außerdem haben wir ein Zimmer mit direktem Blick auf eine Autobahn und Baustelle... Gebucht wurde ein dz big room bekommen haben wir ein normales dz...
Der Reiseleitung habe ich bei Ankunft am Telefon schon mitgeteilt das ich gerne die verschiedenen Mängel noch schriftlich bestätigt haben möchte... Allerdings seid Ankunft im marin keine Reaktion mehr weder von Veranstalter und Reiseleitung...
Wir haben wirklich lange ausgesucht bis wir ein Hotel gefunden hatten und nun das!
Wie gehen wir jetzt am besten vor, welche Möglichkeiten haben wir?
Falls es eine Rolle spielt wir haben Flug und Hotel getrennt gebucht, also keine pauschal ReiseÜber Tipps und Hilfe wäre ich sehr dankbar
LG kaydede -
@vonschmeling,
was mich interressiert ist wie warscheinlich es ist, dass der Veranstaltertatsächlichfür einen Rücktransport auf Verlangen sorgt. Wenn ich mir das Procedere so vor Ort vorstelle, habe ich so meine Zweifel.
Allerdings muss ich Vorausschicken, dass man Mir eine gewisse Sturheit bescheinigt, und ich ganz schön Dickköpfig sein kann, wenn ich erst Vorort erfahre, dass ich mein gebuchtes Hotel nicht bekomme.
Hast Du evtl. aus eigener Erfahrung, bzw. aus glaubhaften Erklärungen Erkenntnisse? -
@kaydede
Bestehe darauf, die örtliche Reiseleitung zu sprechen.
Notfalls bombardiere den RV mit Emails und Anrufen ...
Du musst Gelegenheit zur Abhilfe geben um nach dem Urlaub Ansprüche geltend machen zu können.@Türkeifliegender
Nicht nur kenne ich zudem mehrere Fälle von Reiseabbruch (R´flug vom RV organisiert) sondern auch sehr viele, bei denen das Begehren der sofortigen Heimreise zu einer befriedigenden Ersatzlösung geführt hat (namentlich der Unterbringung in einem objektiv besseren und teureren Hotel als dem überbuchten) - ich habe es selbst bei einer meiner wenigen Pauschalreisen exerziert.
Zuerst versuchen die Helden ja gerne mal Betroffenen eine Alternative Marke Rudi´s Resterampe anzudrehen, nicht selten in völlig abweichender Lage. So auch bei uns.
Wir bleiben eisern vor dem Transferbus stehen und googleten Rückflüge. Nach einigen hektischen Telefonaten erhielten wir ein wesentlich besseres Hotel als das gebuchte und gut war´s. -
@vonschmeling,
vielen Dank für Deine Schilderung.
Ich habe es zwar nicht aus eigenem Erlebnis gehabt, aber konnte Einmal mithören wie Zwei älteren Damen am Infoschalter in Antalya mitgeteilt wurde, dass sie in ein anderes Hotel "müssten", da ihr gebuchtes Hotel nicht geöffnet hat.
Was letzendlich daraus wurde habe ich leider nicht mehr mitbekommen.
Gottseidank ist mir so etwas noch nicht passiert, es würde mir aber die Wutröte ins Gesicht schiessen, weil ich davon ausgehe, dass mir dieses (mit extrem seltenen Ausnahmen) auch vor Reiseantritt mitgeteilt hätte werden können.
Ich gebe zu, dass es bei mir Tagesform abhängig währe wie ich reagiere.
Zu meiner Ehrenrettung möchte ich bemerken, dass Reklamationen vor Ort ausgesprochen selten und sogut wie Nie vorgekommen sind.
Meckerfritze bin ich nur im Netz.
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In vorliegendem Fall ist es sicher schwerer sich durchzusetzen, da Hotel und Flug getrennt gebucht. Man kann leider nicht auf einen sofortigen Heimflug bestehen, da man den ja woanders gebucht hat. Eventuell außer anrufen auch Email an den Veranstalter fürs Hotel schicken und Termin setzen?
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Vertragsbrüchig ist der Leistungserbringer der Beherbergung, demnach könnte auch kaydede auf eine Rückreise auf dessen Kosten bestehen.
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wieso warten?!
Vor ein paar Jahren urlaubten wir in der Türkei. Unsre gebuchte Zimmerkategorie haben wir bekommen: Nebengebäude, wie gebucht! Aber: das Nebengebäude, als auch die dirket Umgebung war im Umbau. Auf den Gänge standen Farbeimer, die Minibar war leer, das Zimmer war verstaubt vom Umbau. Nebenan wurde mit Presslufthammer und Flutlicht (das bis ins Zimmer drang... meine Schwester übernachte 1 Nacht dort, wir nicht) bis ca 23:00. Das Flutlich war die ganze Nacht an.
War für uns für 14 Tage nicht zu akzeptieren
Wir "campierten" mehrere Stunde MIT unseren Kofferen in der Lobby, riefen jede Stunde beim Veranstalter an ..."kommunizierten" mit der Rezeption, bis der GM persönlich uns aufsuchte. "Er regle das jetzt"
Resultat: 14 Tage eins der besten Zimmer des Hause (hätten wir gar nicht beansprucht) und haben es auch nicht gebucht (wir wollten wirklich nicht so eine Reaktion bewirken, nut ein Zimmer das nicht auf der Großbaustelle ist)
Ohne diese Beharlichkeit, wären wir (wie meiner Schwester dann geschehen) in den Personaltrakt verlegt worden
Also dran und hartnäckig, aber sachlich und respektvoll bleibe
(Emotionen versuchen aus dem Spiel zu lassen)
Aber nicht warten -
Auf jeden Fall auf SOFORTIGEN Umzug ins gebuchte Hotel/Zimmer bestehen, nicht vertrösten lassen und eine selbst angefertigte Mängelliste Unterbringung im anderen Hotel als gebucht, andere Zimmer-Kategorie, Baustelle am Hotel etc.!) vom Reiseleiter unterschreiben lassen. Wichtig, keine Trostpflaster annehmen, bevor Du nicht zu Deinem Recht (Original-Hotel) gekommen bist!
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So Gespräch mit der Reiseleitung hinter uns gebracht, allerdings ohne Erfolg!
Gebuchtes Hotel ist restlos überbucht und ein Umzug werder jetzt noch später möglich.
Sie hat und ein Schreiben gegeben auf dem steht das wir unser Gebuchtes Hotel nicht bekommen werden und in welches wir ausweichen mussten. Laut Ihrer Aussage kann man ja der Katalog Beschreibung entnehmen was gebucht und was an Leistung erbracht wurde.Ich habe mir mal vorbehalten sie, sollte sich das als nicht ausreichend erwiesen nochmal her zu zitieren.
Die Tatsache das wir ein big room gebucht haben und nur ein dz mit Blick auf eine Riesen Baustelle bekommen haben, spielt in ihren Augen keine Rolle und ein big room ist gleichwertig mit einem dz. woher da der Preis Unterschied kommt weiß sie auch nicht so genau.
Also alles wie vorher als kann nichts für uns tun aber wir sind stolze Besitzer eines Schreibens mit ihrer Unterschrift....?!
Bin etwas ratlos...
Viele grüße kaydede -
Das gleiche haben wir vor ein paar Jahren auf Mallorca auch mal mitgemacht.
Hotel und Flug getrennt gebucht. Ein Jahr im Voraus. 4 Wochen vorher habe ich eine Email an das Hotel geschickt. Da wir den Transfer in eigener Regie veranlasst haben, wurden wir erst im Hotel informiert, dass das Hotel überbucht war. Mit dabei war auch unser Sohn, der sich auch sehr auf den Fussballplatz gefreut hatte. Einquartiert wurden wir auch in ein gleichwertiges Hotel, allerdings wesentlich älter, mit schlechterer Lage und Ausstattung.
Wir hatten keine Chance in das gebuchte Hotel zu kommen, obwohl jeden Tag neue Gäste kamen! Uns wurde erklärt, dass dies bei dieser Hotelkette öfters vorkommt, um die weniger beliebten Hotels ihrer Marke voll zu bekommen. Stammgäste und Premium-Reiseveranstalter würden bevorzugt.
Letztlich haben wir uns bereits vor Ort mit der Reiseleitung geeinigt und uns einen Betrag X in bar auszahlen lassen. Mit Eurer Bestätigung könnt ihr euch nach dem Urlaub dann direkt an den Reiseveranstalter wenden oder einen Anwalt beauftragen.
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@kaydede
Bei einem subjektiven "Upgrade" glauben die Reiseleiter an ein "vorgetäuschtes" Manöver, und leider ergeben sich aus dem Einwurf "Wir wollten aber den Bolzplatz und brauchten keine elwunneunzich Spezialitätenrestaurants!" tatsächlich keine besonders guten Chancen auf eine Minderung. Allein der fehlende Aqua-Park könnte für eine geringe Erstattung herhalten, allerdings auch nur dann, wenn man nicht (wie oft üblich!) als Gast des einen gewisse Einrichtungen des andern Hotels auch nutzen kann (unbeachtlich der Wege).Zimmerlage/-größe:
Ggf. könntest du dir das ursprüngliche Hotel zeigen lassen und die Aussicht (keine Baustelle, keine Schnellstraße?) im Bild festhalten.
Falls der "big room" im gebuchten Hotel in etwa dieselbe Größe hat wie das DZ im 5* Etablissement (und das ist recht wahrscheinlich!) habt ihr auch dahingehend keine Handhabe.
Allein der Blick auf eine Baustelle ist kein Minderungsgrund, erst wenn sie ordentlich Lärm erzeugt rollt evtl. der Rubel.
Letztlich ist ein Zimmerwunsch nicht mehr als ein frommer und hat das Hotel keinerlei Verpflichtung ihn zu berücksichtigen. Regelmäßig werden solche Wünsche nicht Vertragsbestandteil und resultieren daher auch keine Ansprüche.Jaykayham rät zu Recht von faulen Kompromissen ab, nur scheint es selbst diese - soweit von dir dargestellt! - ja erst gar nicht zu geben?!
Mein ganz privater Tipp:
Macht´s euch schön und gebt die Hoffnung auf einen Umzug bzw. eine nennenswerte Kompensation direkt auf. -
Naja massiver Baulärm herrscht hier schon und wurde von meinem Mann der selbst auf dem Bau arbeitet per Video festgehalten. Für ihn ist das kein Urlaub weil er sich genau davon ja erholen will. Ständig fahren Bagger und der presslufthammer läuft auch ständig.
Und nein wir können die Anlage nicht mit benutzen und das Zimmer -leider habe ich keinen Zollstock -aber ein viertes Bett ist nicht da und passt auch nicht rein so dass unser 6 jähriger Sohn bei uns im Doppelbett schlafen muss. Auch da konnte/wollte die Reiseleitung leider keine Abhilfe schaffen.
Wir waren schon oft im Urlaub aber sowas ist uns noch nicht passiert und ich muss ehrlich sagen sollte das so rechtens sein und ich keinen Anspruch geltend machen können werde ich mein sauer verdientes Geld zukünftig anders anlegen als in Roulette Reisen und was anderes wäre das ja nicht wenn die Veranstalter machen dürfen was sie wollen.