Weiter zum Inhalt
Bei HolidayCheck über 10 Millionen Bewertungen und Bilder für Hotels, Sehenswürdigkeiten und Reiseziele vergleichen und mit Preisvergleich und Tiefpreisgarantie Ihren Urlaub buchen!
  • Einloggen
  1. Startseite
  2. Übersicht
  3. Allgemeines Forum: Alles rund ums Reisen und mehr....
  4. Meinungen zu reiserechtlichen Fragen
  5. Hotel überbucht. Was tun?
  6. Hotel überbucht. Was tun?

Hotel überbucht. Was tun?

Geplant Angeheftet Gesperrt Verschoben Meinungen zu reiserechtlichen Fragen
511 Beiträge 123 Kommentatoren 188.5k Aufrufe
  • Sortiert nach
  • Älteste zuerst
  • Neuste zuerst
  • Meiste Stimmen
Antworten
  • In einem neuen Thema antworten
Einloggen
Dieses Thema wurde gelöscht. Nur Nutzer mit entsprechenden Rechten können es sehen.
  • vonschmelingV Offline
    vonschmelingV Offline
    vonschmeling
    Moderator
    schrieb am zuletzt editiert von
    #441

    Da erkenne ich doch einige Substanz ... wobei Baulärm zu dieser Reisezeit ja eigentlich ausgeschlossen sein sollte?!
    ❓

    War ein Zimmer mit vollwertigen Schlafgelegenheiten für 4 Nutzer obligatorisch bei der Buchung beschreibst du einen Mangel. Weicht die Aussicht ab und kommen Belästigungen hinzu ergeben sich weitere Gründe zur Mängelanzeige.
    Ausgenommen der Veranstalter wies vor eurer Abreise ausdrücklich auf diese evtl. Einschränkungen hin (vermutlich tat er es nicht?!) und ihr habt nicht insistiert.

    Ich bleibe allerdings bei meinem Rat,den Urlaub nach Kräften zu genießen - Einreden kann man unmittelbar anschließen.

    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
    "Im Herzen barfuß!"

    1 Antwort Letzte Antwort
    Antworten Zitieren
    • kaydedeK Offline
      kaydedeK Offline
      kaydede
      schrieb am zuletzt editiert von
      #442

      Natürlich genießen wir unseren Urlaub und versuchen einfach das beste daraus zu machen.Es geht mit um das Prinzip!
      Es ist einfach ein  ganz anderer Urlaub wie von uns mit viel Liebe geplant und raus gesucht.

      Ich werde hier die letzte Woche genießen und mich in Deutschland weiter damit befassen.

      Vielen Dank und Gruß 
      Kaydede

      1 Antwort Letzte Antwort
      Antworten Zitieren
      • Tinkerbell2388T Offline
        Tinkerbell2388T Offline
        Tinkerbell2388
        schrieb am zuletzt editiert von
        #443

        Notfall - Überbuchungsopfer - Ersatzhotel katastrophe - Hilfe!

        Ich zeige euch mal die Mail die ich gestern an RV und HC veschickt habe, dadurch erklärt sich das meiste von selbst und ihr könnt mir sicherlich helfen ob ich etwas nennenswertes vergessen habe:

        "Ich habe unter der Buchungsnummer XXX (Bucher Reisen) bzw. XXX(HolidayCheck) für 5 Nächte das renovierte Hotel BQ Sarah gebucht.

        Vor Ort teilte mir die Hotelangestellte mit, dass das Hotel seitens des Veranstalters überbucht wurde und kein einziges Zimmer frei wäre.Sie zeigte mir eine interne E-Mail von "Jumbotours" (Kopie habe ich bei mir), dass bereits am 16.09.2016 klar war, dass das Hotel BQ Sarah komplett ausgebucht ist und ich in das Hotel "JS Horitzo" umgebucht wurde.
        Darüber hat mich niemand (!) informiert. Der Veranstalter ist verpflichtet seinem Kunden unverzüglich Bescheid zu geben, aber das wissen Sie ja sicherlich.
        Mir wurde ein Taxi seitens der Rezeption bestellt welches mich zu der anderen Unterkunft bringen sollte. Vorab recherchierte ich über das Hotel "JS Horitzo" im Internet und war erschrocken über den Zustand, die Bewertungen und die Besucherfotos.Ich rief bei Bucher Reisen an, die mich wiederum an die Kollegen vor Ort verwiesen (Tel: 030551655611).Ich teilte der Dame an der Leitung meinen Missmut über meine grauenhafte Situation mit, dass ich nicht gewillt bin, von einem neu renovierten Hotel in eines der ältesten und heruntergekommensten Hotels von Can Picafort zu wechseln. Die Fotos von Reisenden sprachen Bände. Ich erklärte, dass ich normalerweise nicht in 3-Sterne Hotels nächtige sondern in 4 oder 5. Aber mir das Hotel Sarah aufgrund der Renovierung und durchweg positiven Bewertungen der Zimmer, der Anlage und vor allem des Essens (!) zusagte und ich es deshalb auswählte.Die Dame verstand meinen Ärger und teilte mir mit, dass sie mich innerhalb der nächsten Stunde zurückrufen würde.Das tat sie auch und sagte, dass sie keine Lösung habe und ich die erste Nacht im Hotel "JS Horitzo" schlafen müsse und morgen (Montag) weitergesehen wird.
        Zähneknirschend bin ich mit dem Taxi zu diesem Hotel gefahren worden und was soll ich sagen, mein Zimmer ist schlimmer als gedacht. (Fotos habe ich beigefügt.)Schimmel im Bad, Zimmer winzig klein, der Balkon ist ein Witz und die Aussicht grauenvoll!
        Das ist doch wirklich nicht Ihr Ernst?
        Mittlerweile haben wir fast 13:30 Uhr. Ich bin seit 03:45 Uhr auf den Beinen und muss mich mit so einem "Dreck" herumschlagen. Kostbare Urlaubszeit die ich SO definitiv nicht verbringen wollte.Der Urlaub ist hiermit gelaufen.
        Sollte ich morgen in kein gleichwertiges und gepflegtes Hotel untergebracht werden, trete ich vom Reisevertrag zurück, fliege zurück nach Düsseldorf und übergebe den Sachverhalt an meine Anwältin.
        Die Erstattungsansprüche werden dann separat eingefordert."

        Da ich mich auch mit Thomas Cook in Verbindung gesetzt habe, werde ich vertröstet mit "wir gucken mal was Jumbo Tours machen kann" wer auch immer das ist!
        Ich will nach Hause 😞 Das Hotel ist definitiv das schlimmste in dem ich jemals gewesen bin und würde euch am liebsten die Fotos zeigen.

        Was kann ich nun tun? Ich habe gesagt, sollte ich nicht bis 12 Uhr eine annehmbare Alternative bekommen, dass ich dann auf Kosten des RV zurück fliege. Aber geht das so einfach?

        Vielen Dank!

        Hotel aus diesem Beitrag
        96%
        BQ Sarah
        Mallorca/Spanien
        Zum Hotel
        1 Antwort Letzte Antwort
        Antworten Zitieren
        • zeitigweiseZ Offline
          zeitigweiseZ Offline
          zeitigweise
          schrieb am zuletzt editiert von
          #444

          Ich wäre an der Rezeption des gebuchten Hotels so lange sitzen gebieben bis sich einen für mich/ uns akzeptable Lösung aufgetan hätte. Ich hätte mich nie in das "Ersatzhotel" fahren lassen...... Ist es eine Paschalreise? In diesem Fall hättest du den sofortigen Abbruch und Rücktransport veranlassen bzw. fordern können, inkl Rückzahlung des Reisepreises + Schadenerstatz für entgangene Urlaubsfreuden (hier weiß ich den %-Satz aber nicht zu 100% ... erinnere mich an 50%, andere User wissen da mehr)

          Nun ist das Kind in den Brunnen gefallen

          Überbuchungen passieren. Nichts neues. Der RV muss eine Alternative anbieten die min gleichwertig oder höherwertig ist. Annehmen musst du nichts... Du hast es aber getan 😞

          Vielleicht ist es noch möglich abzubrechen? Zum rechtlichen Aspekt kann ich da leider nicht viel sagen. Auf jeden Fall solltest du jeden Mängel genau dokumentieren (Zeugen, Fotos, Bestätigungen) um hinterher eine Mängelliste beim RV vorlegen zu können!

          Es scheint, daß das Reisen für mich eigentlich die zuträglichste Lebensart ist. August Graf von Platen Hallermund

          1 Antwort Letzte Antwort
          Antworten Zitieren
          • vonschmelingV Offline
            vonschmelingV Offline
            vonschmeling
            Moderator
            schrieb am zuletzt editiert von
            #445

            Nein, das Kind ist nicht im Brunnen, selbstverständlich kann tinkerbell noch immer auf der sofortigen Rückreise bestehen und sollte das auch tun.

            Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
            "Im Herzen barfuß!"

            1 Antwort Letzte Antwort
            Antworten Zitieren
            • sealordS Offline
              sealordS Offline
              sealord
              schrieb am zuletzt editiert von
              #446

              Tja, ich sehe das eigentlich genauso wie vonschmeling, denn irgendwo muss man ja mal schlafen bzw. erst einmal übernachten um dann  mit Nachdruck die Heimreise zu fordern, nicht wahr?

              Sealord

              1 Antwort Letzte Antwort
              Antworten Zitieren
              • Tinkerbell2388T Offline
                Tinkerbell2388T Offline
                Tinkerbell2388
                schrieb am zuletzt editiert von
                #447

                Danke euch! Nachdem mich gerade die höchst unverschämte Reiseleitung angerufen hat ("Sie haben 3 Sterne gebucht und als Ersatz bekommen! Wir alle rufen jetzt wegen IHREM Problem bei den verschiedensten Hotels an!") habe ich eine Rechtsberatung über meine Rechtsschutzversicherung kontaktiert. Ich habe dem RV nun seine Frist bis 16 Uhr verlängert und werde dann den Rückflug für heute Abend inklusive Transfer buchen. Danach geht alles zum Anwalt.
                Ich werde das Gefühl nicht los, dass man versucht den dummen Kunden an der Nase herumzuführen.
                5 Tage Urlaub, 2 Tage bereits für den Allerwertesten.

                1 Antwort Letzte Antwort
                Antworten Zitieren
                • sealordS Offline
                  sealordS Offline
                  sealord
                  schrieb am zuletzt editiert von
                  #448

                  Das würde mich nun auch sehr interessieren.
                  Kann man den Rückflug und Transfer selber buchen, oder muss dies unbedingt vom Veranstalter erfolgen???, was ich fast vermuten würde, weiß dies aber nicht.

                  Sealord

                  1 Antwort Letzte Antwort
                  Antworten Zitieren
                  • Taurus64T Offline
                    Taurus64T Offline
                    Taurus64
                    schrieb am zuletzt editiert von
                    #449

                    Würde mich auch interessieren...

                    Zumal was passiert wenn ich zwar auf den sofortigen Rückflug (oder auch wie im Fall von Tinkerbell am nächsten Tag) bestehe, der RV dieser Forderung aber nicht nachkommt oder nachkommen will und auf Nutzung des "von ihm gepriesenen Ausweichquartier" besteht.
                    Bucht man dann den Rückflug auf eigene Kappe? Wieviel höher dürften in so einem Fall die Rückflugkosten sein (im Hinblick auf Schadensminderungspflicht), da der Reisende ja nur zu den tagesaktuellen Kursen buchen kann und/oder evtl. der RV an dem Tag keine Flüge anbieten kann. Und müsste man (länger dauernde) Umsteigeverbindungen akzeptieren wenn auch (evtl. teuerere) Direktflüge verfügbar sind?

                    Gruß Taurus64

                    Wissen ist das einzige Gut das sich vermehrt wenn man es teilt!

                    1 Antwort Letzte Antwort
                    Antworten Zitieren
                    • Tinkerbell2388T Offline
                      Tinkerbell2388T Offline
                      Tinkerbell2388
                      schrieb am zuletzt editiert von
                      #450

                      "Leider" kann ich in dieser Angelegenheit nun nicht mehr als Versuchskaninchen fungieren, da man mir doch tatsächlich ein Zimmer inklusive Upgrade in einen renovierten 4 Sterne Hotel zugeteilt hat. Zwar in Alcudia aber das soll mich nicht stören.
                      Da hab ich also letztendlich doch noch volle 3 Tage Urlaub!

                      Ich wäre allerdings sonst nun mit dem Taxi (Bustransfer zu kurzfristig) nach Palma gefahren und hätte mir den günstigsten Flug gebucht. Gesamtsumme ca. 200 Euro die ich, laut Anwalt, als Mehrkosten vom Veranstalter erstattet bekommen müsste. Wenn dieser mir natürlich nicht selbst die Rückreise organisiert hätte.

                      1 Antwort Letzte Antwort
                      Antworten Zitieren
                      • KourionK Offline
                        KourionK Offline
                        Kourion
                        schrieb am zuletzt editiert von
                        #451

                        @Tinkerbell
                        Und damit - herzlichen Glückwunsch !  😄    😘

                        Ich komme gerade von den Bewertungsseiten deines Ersatzhotels zurück und habe volles Verständnis für deine Empörung.
                        Ich find's super, dass du nicht gezögert hast. Denn eine zögernde Haltung halte ich in einem solchen Fall für sehr kontraproduktiv.

                        Es kommt nicht darauf an, mit dem Kopf durch die Wand zu gehen, sondern mit den Augen die Tür zu finden. (Werner von Siemens)

                        1 Antwort Letzte Antwort
                        Antworten Zitieren
                        • Tinkerbell2388T Offline
                          Tinkerbell2388T Offline
                          Tinkerbell2388
                          schrieb am zuletzt editiert von
                          #452

                          Vielen Dank!!!
                          Machen wir uns doch nichts vor, die meisten RV hoffen doch darauf, dass der Reisende sich einfach zufrieden gibt so nach dem Motto "Dabei sein ist alles!".
                          Aber ich bin da so 'nen bisschen anders...  😄

                          1 Antwort Letzte Antwort
                          Antworten Zitieren
                          • vonschmelingV Offline
                            vonschmelingV Offline
                            vonschmeling
                            Moderator
                            schrieb am zuletzt editiert von
                            #453

                            Gut gebrüllt, Tinkerbell - nicht klein beigeben in solchen Fällen, denn genau darauf spekulieren die Veranstalter.
                            Wenn sich ein Kunde auf die Hinterbeine stellt finden sie meist ganz schnell eine wesentlich bessere Lösung.
                            Für die vergurkten Tage und den Umzug steht dir eine Reisepreisminderung zu, diese solltest du unmittelbar nach deiner Rückkehr beanspruchen.
                            Umzugstag - 100% eines Tagessatzes der Reise
                            Aufenthalt im minderwertigen Ausweichhotel - 50% pro Tag

                            @taurus
                            Eine Weigerung kommt in der Praxis kaum vor. Mit dem Wunsch nach sofortiger Rückreise erreicht man recht zuverlässig eine deutliche Nachbesserung des Beherbergungsangebotes - wie von Tinkerbell geschildert.

                            Nun kann es ja aber auch vorkommen, dass selbst ein wunderprächtiges Upgrade hinsichtlich des Hotels eine Reise trotzdem wertlos macht - beispielsweise weil man einen Aufenthalt bei der Familie oder Freunden in eben dem bestimmten (überbuchten) Hotel wünschte. Begehrt man daher trotz bumfaszinösen Sternezuwachses samt kostenloser Teilnahme am Galadinner die Heimreise wird´s anstrengend:
                            Schlimmstenfalls muss man tatsächlich eigenmächtig handeln, in Vorkasse gehen und sich hinterher mit dem Veranstalter einigen. Solche Sachstände werden zumeist streitig entschieden, verursachen also weitere Kosten und eine lange Wartezeit mit vagem Ergebnis.

                            Sofern ein Rückflug in derselben Beförderungsklasse gebucht wird spielt der Tagespreis bzw. seine Abweichung vom ursprünglichen keine Rolle. Logisch - der Pauschalreisende (als ausschließlich Betroffener) ist ja der Anteil der Ticketkosten am Gesamtpreis seiner Reise nicht bekannt.
                            Ob man ggf. eine Umsteigeverbindung akzeptiert oder einen späteren Direktflug vorzieht bleibt dem Kunden überlassen.
                            Bucht man - weil der RV nur noch einen Umsteigeflug anbieten kann - eigenmächtig einen direkten gilt mein Vortrag zur Einigung von oben.
                            Einen Anspruch auf einen beliebigen im EPV noch verfügbaren Flug hat man nicht, der RV darf sich dem Grunde nach zuerst seiner Kontigente bedienen. Ob er ggf. auch darüber hinaus anbietet bleibt seiner Risikoeinschätzung überlassen.

                            Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
                            "Im Herzen barfuß!"

                            1 Antwort Letzte Antwort
                            Antworten Zitieren
                            • Taurus64T Offline
                              Taurus64T Offline
                              Taurus64
                              schrieb am zuletzt editiert von
                              #454

                              @vs
                              Besten Dank für deine Ausführung,
                              jetzt bin nicht nur ich sondern sicher auch der ein oder andere Reisende etwas schlauer.

                              Gruß Taurus64

                              Wissen ist das einzige Gut das sich vermehrt wenn man es teilt!

                              1 Antwort Letzte Antwort
                              Antworten Zitieren
                              • vonschmelingV Offline
                                vonschmelingV Offline
                                vonschmeling
                                Moderator
                                schrieb am zuletzt editiert von vonschmeling
                                #455

                                Den dem Link Gefolgten:
                                @fugimaxi
                                Im Wesentlichen kündigst du einen Abbruch an sollte keine Abhilfe geschaffen werden, gewöhnlich bewahrt dich ein Einlenken davor.
                                Ja, in einer solchen Konstellation ist dann Schadenersatz üblich und sind 40-50% der Reisekosten der reinen Erstattung zuzuschlagen.

                                Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
                                "Im Herzen barfuß!"

                                1 Antwort Letzte Antwort
                                Antworten Zitieren
                                • FugimaxiF Offline
                                  FugimaxiF Offline
                                  Fugimaxi
                                  schrieb am zuletzt editiert von
                                  #456

                                  Bin dem Link gefolgt😊
                                  @vonschmeling

                                  Vielen Dank für deine Anwort,Ich hoffe das wir weiterhin verschont bleiben.

                                  von Mallorca z.B stelle Ich mir das noch relativ einfach vor die Reise abzubrechen bei gut 2 Std.Flug,aber wenn der Flug 7 oder mehr Std gedauert hat ,ist der sofortige Rückflug wohl sehr stressig.

                                  Männer haben auch Gefühle:
                                  Hunger zum Beispiel.

                                  EmmoE 1 Antwort Letzte Antwort
                                  Antworten Zitieren
                                  • FugimaxiF Fugimaxi

                                    Bin dem Link gefolgt😊
                                    @vonschmeling

                                    Vielen Dank für deine Anwort,Ich hoffe das wir weiterhin verschont bleiben.

                                    von Mallorca z.B stelle Ich mir das noch relativ einfach vor die Reise abzubrechen bei gut 2 Std.Flug,aber wenn der Flug 7 oder mehr Std gedauert hat ,ist der sofortige Rückflug wohl sehr stressig.

                                    EmmoE Offline
                                    EmmoE Offline
                                    Emmo
                                    schrieb am zuletzt editiert von
                                    #457

                                    Hallo,
                                    wir haben im SEPTEMBER über FTI Skiurlaub in Österreich für die Faschingsferien (10.2 bis 17.2.) gebucht. Im Januar kamen auch bereits unsere Reiseunterlagen per Mail. Nun haben wir gestern Abend eine Mail bekommen, dass unser gewünschtes 4 Sterne Hotel überbucht ist und uns der Veranstalter in ein 3 Sterne Haus in einer ganz anderen Region von Österreich umgebucht hat und wir müssten uns bis heute entscheiden ob wir das annehmen. Dazu kommt noch das die Skipässe im neuen Skigebiet um 100 Euro teurer sind und die Skikurse um 50 Euro pro Kind.
                                    Ich habe dann unter anderem in dem von uns gebuchten Hotel angerufen. Dort wurde mir mitgeteilt, dass FTI bereits im September mitgeteilt wurde, dass das Haus voll ist und sie uns nicht mehr aufnehmen können.
                                    Das ist jetzt mehr als ärgerlich. Wir bekommen nun ein 3 Sterne Haus vorgesetzt nach der Methode "friss oder stirb", oder eben kein Urlaub.
                                    Wir haben 3 Kinder. So kurzfristig finden wir natürlich jetzt nichts mehr. Im September hätte das noch anders ausgesehen.
                                    Können wir darauf bestehen, dass sie uns noch eine andere Alternative anbieten??
                                    Frustrierte Grüße
                                    Emmo

                                    vonschmelingV 1 Antwort Letzte Antwort
                                    Antworten Zitieren
                                    • EmmoE Emmo

                                      Hallo,
                                      wir haben im SEPTEMBER über FTI Skiurlaub in Österreich für die Faschingsferien (10.2 bis 17.2.) gebucht. Im Januar kamen auch bereits unsere Reiseunterlagen per Mail. Nun haben wir gestern Abend eine Mail bekommen, dass unser gewünschtes 4 Sterne Hotel überbucht ist und uns der Veranstalter in ein 3 Sterne Haus in einer ganz anderen Region von Österreich umgebucht hat und wir müssten uns bis heute entscheiden ob wir das annehmen. Dazu kommt noch das die Skipässe im neuen Skigebiet um 100 Euro teurer sind und die Skikurse um 50 Euro pro Kind.
                                      Ich habe dann unter anderem in dem von uns gebuchten Hotel angerufen. Dort wurde mir mitgeteilt, dass FTI bereits im September mitgeteilt wurde, dass das Haus voll ist und sie uns nicht mehr aufnehmen können.
                                      Das ist jetzt mehr als ärgerlich. Wir bekommen nun ein 3 Sterne Haus vorgesetzt nach der Methode "friss oder stirb", oder eben kein Urlaub.
                                      Wir haben 3 Kinder. So kurzfristig finden wir natürlich jetzt nichts mehr. Im September hätte das noch anders ausgesehen.
                                      Können wir darauf bestehen, dass sie uns noch eine andere Alternative anbieten??
                                      Frustrierte Grüße
                                      Emmo

                                      vonschmelingV Offline
                                      vonschmelingV Offline
                                      vonschmeling
                                      Moderator
                                      schrieb am zuletzt editiert von
                                      #458

                                      Ja, Emmo das könnt ihr!
                                      Die Alternative muss zum einen objektiv gleichwertig sein, zum anderen in derselben Region liegen.
                                      Insofern hat der Veranstalter seine vertraglichen Pflichten nicht erfüllt und kann zur Erstattung auch noch ein Schadenersatz in der Höhe von etwa 50% des Reisepreises verlangt werden.

                                      Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
                                      "Im Herzen barfuß!"

                                      EmmoE 1 Antwort Letzte Antwort
                                      Antworten Zitieren
                                      • vonschmelingV vonschmeling

                                        Ja, Emmo das könnt ihr!
                                        Die Alternative muss zum einen objektiv gleichwertig sein, zum anderen in derselben Region liegen.
                                        Insofern hat der Veranstalter seine vertraglichen Pflichten nicht erfüllt und kann zur Erstattung auch noch ein Schadenersatz in der Höhe von etwa 50% des Reisepreises verlangt werden.

                                        EmmoE Offline
                                        EmmoE Offline
                                        Emmo
                                        schrieb am zuletzt editiert von
                                        #459

                                        @vonschmeling sagte:

                                        Ja, Emmo das könnt ihr!
                                        Die Alternative muss zum einen objektiv gleichwertig sein, zum anderen in derselben Region liegen.
                                        Insofern hat der Veranstalter seine vertraglichen Pflichten nicht erfüllt und kann zur Erstattung auch noch ein Schadenersatz in der Höhe von etwa 50% des Reisepreises verlangt

                                        Gleichwertig bedeutet dann auch das die Alternative auch 4 Sterne hat? Oder ist das nicht ausschlaggebend? Ist da in Österreich so ein großer Qualitätsunterschied zwischen 3 und 4 Sterne?

                                        In dem gebuchten Hotel hat wirklich alles für uns gepasst und das zu einem wirklich super Preis. Wenn überhaupt, finden man nur etwas, was deutlich teurer ist. Wer muss da die Mehrkosten tragen?

                                        Am meisten ärgert mich dann noch das die Dame am Telefon heute zu mir gesagt, sie schaut ob sie noch was findet. Das kann aber bis Ende der Woche dauern. Solange hängen wir jetzt in der Luft.

                                        Servicewüste Deutschland.

                                        Lg
                                        Emmo

                                        1 Antwort Letzte Antwort
                                        Antworten Zitieren
                                        • vonschmelingV Offline
                                          vonschmelingV Offline
                                          vonschmeling
                                          Moderator
                                          schrieb am zuletzt editiert von
                                          #460

                                          Was soll sie machen, Emmo ... sie hat den Schlamassel sicher nicht zu verantworten, und natürlich kann sie dir auch nicht ohne Weiteres eine wesentlich teurere Unterkunft anbieten. Mit Servicewüste hat das wirklich nichts zu tun.
                                          Tatsächlich wurde Klägern schon eine Erstattung der Mehrkosten für eine eigenmächtig gebuchte andere Reise zugesprochen. Über die Risiken so einer Alternativlösung brauche ich dich wohl kaum aufzuklären?
                                          Ich würde an deiner Stelle nochmal vorsprechen und erwähnen, dass du es nicht bei einem einfachen Rücktritt belässt sondern Schadenersatz forderst im Falle eines weiteren vollkommen unpassenden Angebots. Bleibe höflich und bedenke, dass die Person, mit der du redest, auch nicht eigenmächtig agieren kann. Es dürfte zudem nicht einfach sein, so kurzfristig etwas Passendes für 2 E und 3 K zu finden.
                                          Du kannst auch selbst Vorschläge machen, vielleicht bringt das etwas Schwung in die Sache.

                                          Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
                                          "Im Herzen barfuß!"

                                          EmmoE 1 Antwort Letzte Antwort
                                          Antworten Zitieren
                                          Antworten
                                          • In einem neuen Thema antworten
                                          Einloggen
                                          • Sortiert nach
                                          • Älteste zuerst
                                          • Neuste zuerst
                                          • Meiste Stimmen

                                          • 1
                                          • 2
                                          • 21
                                          • 22
                                          • 23
                                          • 24
                                          • 25
                                          • 26
                                          • 23 von 26
                                          Reiseforum Service
                                          • RSS-Feed abonnieren
                                          • Verhaltensregeln im Reiseforum
                                          • Reiseforum Hilfe
                                          • Forensuche
                                          • Aktuelle Themen

                                          • Inhalte melden
                                          • Veranstalter AGB
                                          • Nutzungsbedingungen
                                          • Datenschutz
                                          • Privatsphäre-Einstellungen
                                          • AGB
                                          • Impressum
                                          © 1999 - 2026 HolidayCheck AG. Alle Rechte vorbehalten.
                                          • Erster Beitrag
                                            Letzter Beitrag