Anfechtung Buchungsbestätigung wegen Irrtums durch Veranstalter
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Nochmal eine kurze Frage,
Laut Vermittler musste anrufen wegen Code für online reservierung sagte mir die Dame was von Preisfehler der wurde am Buchungstag gefunden und gleich offline genommen allerdings wären mit mir noch 3 andere Buchungen durch gegangen sie meinte nun wird nix mehr passieren und schön Füße still halten und keine schlafenden Hunde wecken.. Könnten die rein theoretisch auch wenn ich dann im Reiseland bin noch was tun oder ist die Sache nach dem Flug durch? Bin ehrlich habe etwas Angst! -
Was schwebt dir denn vor, dass passieren soll wenn du mal deine Bordkarte hast?
Jedenfalls können sie dir keine Zuzahlung präsentieren und andernfalls die Erbringung der gebuchten Leistungen verweigern.
Wenn du Bammel hast wende dich an den Veranstalter, ich halte das "schlafende Hunde" Gebabbel für unnütz. Mir sind diverse Fälle bekannt, bei denen die error rates zähneknirschend akzeptiert wurden, in einigen gab´s vom RV die schlichte Auskunft "unser Fehler, Ihr Profit!". -
@vomschmeling
Vor kurzem ging ein Video durch die Medien wo das Sicherheitspersonal einer amerikanischen Fluglinie einen Mann - ich glaube er war Arzt - aus einem überbuchten Flugzeug geschleift hat weil er sich geweigert hat auszusteigen.
Gruß
Karl -
Ein vom RV falsch angegebener bzw. berechneter Preis und der damit verbundene Preisirrtum steht aber vermutlich in keinerlei Zusammenhang mit einer Überbuchung ?
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So ist das. Rhenakus muss nicht befürchten, von Sicherheitspersonal aus dem Flugzeug oder später aus dem Hotel entfernt zu werden.
Ein Vertrag basiert stehts auf Angebot und Annahme. Spätestens mit der Aushändigung der Reiseunterlagen darf der Kunde davon ausgehen, dass sein Angebot angenommen wurde. Das geschieht bei error fares häufiger als man denkt - die meisten getrauen sich glaub ich nicht, so ein Superschnäppchen zu teilen in der Befürchtung, besagte schlafende Hunde könnten "geweckt" werden.
Ich kenne aus persönlicher Erfahrung einige geradezu groteske Fälle, bei welchen sogar das hochoffizielle Statement des Veranstalters kam, man habe einen Fehler gemacht und würde dazu stehen. Die Reiseleistung wurde zum Spottpreis tadellos erbracht. -
So zur Info bin nun im Urlaub, es sind mehre gewesen die das selbe oder ähnliche Angebote hatten, anscheinend wollen die momentan die Flieger voll machen unser Flieger was ausgebucht und das hotel ist zu 95 Prozent ausgelastet.. Eine rief sogar vor der Buchung an und hat gesagt bekommen das es Sonderpreise sind und wohl nur ein kleines kontinent gab..
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Happy holidays!

Alles andere hätte man hier auch zu deinen Gunsten rechtschaffen zerlegen können ...
Jetzt genieße erst einmal deine Ferien und lass uns dann wieder mittels Bewertungen teilhaben. -
Hallo,
hier noch einmal meine Frage, ich hoffe nun ist sie im richtigen Forum gestellt

Hallo,
gerade wurde uns von einem Veranstalter die Hotelbuchung storniert auf Grund eines Preisirrtums. Eine Alternative wurde uns nicht angeboten nur die Buchung einfach storniert. Reisezeitraum ab dem 12.01.
Wir hatten schon eine BUchungsbestätigung erhalten und unsere Daten eingegeben zur Abbuchung des Betrages von unserem Konto.
Nun meine Frage: dürfen die das wenn schon eine verbindliche Buchungsbestätigung ausgestellt und der Hotelvoucher ausgehändigt wurde? Begründung: Stornierung wegen Erklärungsirrtum (Irrtum bei der Eingabe in das Reservierungssystem).
Danke für Meinungen und vielleicht eine Info wer mir da verbindlich Auskunft geben könnte bzw. ob es sich lohnen würde einmal einen Anwalt zu befragen zu der Sache.
Vielen Dank! -
Nun, sie tun es, das ist für dich insofern der wichtigste Aspekt für den Moment, da deine Reise nicht wie gebucht stattfinden wird.
Das BGB erlaubt mit § 119 die Korrektur einer irrtümlichen Willenserklärung, hiervon betroffen sind auch Schreibfehler aller Art (50 statt 5 Flaschen Wein zu 29,99€, ein Mittklassewagen zu 10k statt zu 50k€, eine Reise für 569€ anstatt 1.569€ etc).
Bei solchen irrtümlichen Auslobungen kann sich der Anbieter auf eben jenen Erklärungsirrtum berufen, da er die Erklärung in der vorliegenden Form gar nicht abgeben wollte.
Ob das auch für deine Causa gilt müsstest du im Zweifelsfalle gerichtlich klären lassen, aus naheliegenden Gründen hat das aber wenig Sinn.
Mein Rat: Frage nach dem korrekten Preis und entscheide dann, ob die Reise noch für euch infrage kommt. Der Veranstalter braucht in solchen Fällen keine Alternative anzubieten, wird das i.d.R. aber tun - eben zum korrigerten Preis. -
Hallo zusammen,
uns ist das Gleiche bei FTI passiert. Reise gebucht, Buchungsbestätigung mit Rechnung erhalten, 4 Tage später Anfechtung wegen Irrtums (angeblicher Systemfehler) So weit so schlecht.
Selbstverständlich haben wir Widerspruch eingelegt (Antwort steht noch aus).
Nachdem was man nachlesen kann, stehen die Chance schlecht, dass FTI einlenkt.
Wenn man sich im Internet informiert sieht es fast so aus, als stecke eine gewisse Systematik dahinter.
In meinen Augen kann natürlich immer ein Fehler passieren, aber wenn er zur Regel wird kommt der RV meiner Meinung nach seiner Sorgfaltspflicht in keinster Weise nach.Bevor ich die Buchungsbestätigung bekomme, sollte ein Mensch die Angaben kontrolliert haben. Schließlich ist
die Bestätigung ja quasi eine Unterschrift. Und ich als Kunde kann mich ja auch nicht auf einen Irrtum berufen und von der
Reise zurücktreten, wenn ich sie bei einem anderen RV günstiger gesehen habe.Vertrag ist Vertrag (hier aber anscheinend nur für den Kunden).
Und hier liegt meines Erachtens auch der Ansatz gegen die RV vorzugehen. Da die s.g. Irrtümer in sehr hoher Anzahl auftreten,
hat der RV nicht alles mögliche getan um diese zu vermeiden.
Sich einfach immer wieder nur auf § 119 BGB zu berufen kann nicht im Sinne des Gesetzes sein.
Das ist meines Erachtens genauso "rechtsmissbräuchlich" , wie es beim Kunden bei "error fares" gesehen wird.Urteile zu einer Sorgfaltspflichtverletzung des RV habe ich noch nicht gefunden.
Hat vielleicht jemand von Euch Erfahrung in diesem Bereich gesammelt?
Ich danke schon jetzt für eure Hilfe.
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Hallo Zusammen,
Ich habe am 24.08.2020 2 Reisen ( 1. mein Sohn und seine Verlobte , 2. meine Schwester und ich, jeweils um 1 Woche versetzt) gebucht, zugegeben, sehr günstig, aber, das war bei mehreren Anbietern zu dem Preis. Ich habe das weiter beobachtet und der Preis war noch 2 Tage über Preisalarm drin.
Die Buchungsbestätigung kam auch innerhalb von 24 Stunden, die Anzahlung habe ich auch sofort bezahlt und die wurde 2 Tage später bestätigt.
Heute bekam ich dann per Mail eine "Information" von Der Touristik, das Sie einen Erklärungsirrtum haben. Der Preis wäre ein Eingabefehler. Verstehen kann ich das auch, wenn es ein Zahlendreher o.ä. wäre, aber die Zahlen sind total unterschiedlich. Wenn ich die Differenz bezahlen würde, würde die Reise bestehen bleiben.
Inzwischen ist der Preis 5x so hoch. Ich denke, es geht darum, dass Tunesien kein Risikogebiet ist und Sie die Reise jetzt deutlich teurer verkaufen können.
Macht ein Widerspruch Sinn?
Ich würde mich sehr freuen, wenn Ihr mir Ratschläge geben könntet.
Viele Grüße
Andrea -
Widerspruch macht immer Sinn sofern er gut begründet ist.
Allein der Hinweis, dass die Reise jetzt 5x so teuer angeboten wird lässt mich vermuten, dass der Erklärungsirrtum durchaus plausibel dargelegt werden kann.
Falls du den Nachweis führen kannst, dass mehrere Veranstalter (nicht unter dem Dach der DERtourstik) denselben Preis anboten würde das deine Position stärken.Ganz persönlich glaube ich nicht, dass du irgendwas erreichst und dir die Mühe sparen kannst.
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Aufrichtig wünsche ich dir besten Erfolg!
Eine Rückmeldung wäre sehr willkommen!
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Hallo, eine Frage hinterher . Wie lange hat ein RV Zeit einen Irrtum anzumelden ? Besonders bei einer kurzfristigen Buchung . Danke
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"unverzüglich" ...

(in der Wirklichkeit können das auch mal mehr als 2 Wochen sein bis man´s merkt und widerspricht) -
Für nicht-juristen: ich habe mal gelernt, "unverzüglich" bedeutet "ohne schuldhaftes Verzögern". lässt sich also schwer in Tagen oder Wochen messen
