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Corendon Airlines

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  • jaykayhamJ jaykayham

    @markus_r17

    Da klingelt die Urlaubskasse, gleich Entschädigung nach EU Recht wegen Überbuchung einklagen und gleichzeitig email an buergerinfo@lba.de dass Ihr auf Jumpseats in der Bordküche fliegen musstest.

    vonschmelingV Offline
    vonschmelingV Offline
    vonschmeling
    Moderator
    schrieb am zuletzt editiert von
    #301

    @jaykayham sagte:

    @markus_r17

    Da klingelt die Urlaubskasse, gleich Entschädigung nach EU Recht wegen Überbuchung einklagen und gleichzeitig email an buergerinfo@lba.de dass Ihr auf Jumpseats in der Bordküche fliegen musstest.

    Ich würde das ausdrücklich in Abrede stellen.
    Ein Entschädigungsanspruch wg. Überbuchung gem. EU Fluggastrechteverordnung entsteht nur, wenn die Fluggäste tatsächlich nicht mitgenommen werden.

    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
    "Im Herzen barfuß!"

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    • vonschmelingV vonschmeling

      Ein Anspruch gem. VO(EG)261/04 entfällt beim Mitfliegen auf dem jump-seat, insofern sind die von doc geäußerten Zweifel vollkommen richtig.
      Ich nehme an, die Aussage man habe Entschädigungsanspruch stammt vom ground staff? Sorry, aber darauf kann man sich ein Ei backen ...

      Aus Gründen der Sicherheit ist die Mitnahme auf dem jump seat eine sogenannte captain´s decision, man bekommt i.d.R. ein Goodie (z.B. ne Bordbemme sein) und das war´s dann aber auch.

      Mein Rat: Cordendon freundlich anschreiben, mit max. einem Fluggutschein rechnen (den man selbstverständlich gleich in die Tonne kloppen kann nach dem Nie-wieder Beschluss!) und sich vor allem bewusst machen, dass das keinesfalls ein Airline spezifisches Ereignis ist.

      markus_r17M Offline
      markus_r17M Offline
      markus_r17
      schrieb am zuletzt editiert von
      #302

      @vonschmeling sagte:

      Ein Anspruch gem. VO(EG)261/04 entfällt beim Mitfliegen auf dem jump-seat, insofern sind die von doc geäußerten Zweifel vollkommen richtig.
      Ich nehme an, die Aussage man habe Entschädigungsanspruch stammt vom ground staff? Sorry, aber darauf kann man sich ein Ei backen ...

      Aus Gründen der Sicherheit ist die Mitnahme auf dem jump seat eine sogenannte captain´s decision, man bekommt i.d.R. ein Goodie (z.B. ne Bordbemme sein) und das war´s dann aber auch.

      Mein Rat: Cordendon freundlich anschreiben, mit max. einem Fluggutschein rechnen (den man selbstverständlich gleich in die Tonne kloppen kann nach dem Nie-wieder Beschluss!) und sich vor allem bewusst machen, dass das keinesfalls ein Airline spezifisches Ereignis ist.

      Tja, hier hat wohl wieder jemand die Weisheit mit Löffeln gefressen.
      Ich frage mich nur, warum ich am Flughafen vom Personal und vom Supervisior auf eine Entschädigung hingewiesen wurde, da diese ja schließlich täglich mit der Situation konfrontiert werden.
      Wer meinen Beitrag aufmerksam gelesen hat: In der Vergangenheit wurde bei Überbuchung Passagieren gegen Handgeld ein Anschlussflug angeboten. Dieses ist aber mittlerweile vom Personal untersagt.

      In einem Punkt gebe ich Dir Recht, es ist mittlerweile bei mehreren oder sogar allen Airlines die Regel.

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      • HC-Mitglied985931H Offline
        HC-Mitglied985931H Offline
        HC-Mitglied985931
        Gesperrt
        schrieb am zuletzt editiert von
        #303

        Sind die Aussagen vom Bodenpersonal denn die einzigen Grundlagen für den Entschädigungsanspruch, oder gibt es da etwas Handfesteres?

        jaykayham und Du hattet das so überzeugend behauptet, daß ich dachte, ich könnte die Problematik irgendwo schriftlich verankert lesen. Und natürlich hatte ich das mit dem cash for rest gelesen und auch schon selbst erlebt, ich wußte allerdings nicht, daß es inzwischen verboten ist, allerdings sehe ich auch darin keine begründete Grundlage für einen Entschädigungsanspruch auf gesetzlicher Grundlage.

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        • vonschmelingV Offline
          vonschmelingV Offline
          vonschmeling
          Moderator
          schrieb am zuletzt editiert von
          #304

          Es ist schon richtig, dass man bei Überbuchung grundsätzlich Ansprüche hat gem. der VO, meines Wissens jedoch nur bedingt, wenn man dennoch am Flug teilnehmen kann.
          Das mag sich geändert haben, offengestanden wusste ich auch nicht, dass das Angebot einer Ersatzbeförderung "verboten" ist ...!?
          Erstaunlich, dass die Mitarbeiter am Metropolairport PAD so blendend informiert sind, chapeau! 😉
          (Allein: Mir fehlt der Glaube!)

          Am ehesten anwendbar (für Kreative) wäre meiner unmaßgeblichen Ansicht nach die Bestimmung zur Herabstufung in der Beförderungsklasse:
          ...
          Verlegt ein ausführendes Luftfahrtunternehmen einen Fluggast in eine niedrigere Klasse als die, für die der Flugschein erworben wurde, so erstattet es binnen sieben Tagen:
          ...

          • bei allen Flügen innerhalb der EU über eine Entfernung von mehr als 1 500 km, mit Ausnahme von Flügen zwischen dem europäischen Hoheitsgebiet der EU-Länder und den französischen überseeischen Departements, und bei allen anderen Flügen über eine Entfernung zwischen 1 500 km und 3 500 km 50 % des Flugscheinpreises;

          ...

          Freundlicherweise hat markus_r17 wissen lassen, er wünsche keine "endlose Diskussion" und habe "dementsprechende Stellen" mit der Causa befasst; demnach möchte ich ausdrücklich nicht mit ihm diskutieren.
          Dies hindert mich allerdings nicht daran, meine Betrachtungen zum Sachstand hier beizutragen. Immerhin befinden wir uns in einem Forum mit dem Zweck des Meinungsaustausches zu Gunsten der Teilnehmer und nicht auf einer Plattform für Monologe.

          Spezifisch ist bezüglich Corendon deren Sitz in der Nicht-EU, was die Durchsetzung durch die hiesige Gerichtsbarkeit evtl. zugesprochener Erstattungen nicht eben vereinfacht.

          Letztlich schließe ich mich der Bitte von doc an: Wäre interressant, über den Fortschritt in der Sache zu erfahren. Zwar ist die Flugreise auf einem Jump-Seat ein eher seltenes Erlebnis für Revenue Paxe, für die wenigen könnten die Ergebnisse jedoch durchaus hilfreich sein.

          Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
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          HC-Mitglied985931H markus_r17M 2 Antworten Letzte Antwort
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          • vonschmelingV vonschmeling

            Es ist schon richtig, dass man bei Überbuchung grundsätzlich Ansprüche hat gem. der VO, meines Wissens jedoch nur bedingt, wenn man dennoch am Flug teilnehmen kann.
            Das mag sich geändert haben, offengestanden wusste ich auch nicht, dass das Angebot einer Ersatzbeförderung "verboten" ist ...!?
            Erstaunlich, dass die Mitarbeiter am Metropolairport PAD so blendend informiert sind, chapeau! 😉
            (Allein: Mir fehlt der Glaube!)

            Am ehesten anwendbar (für Kreative) wäre meiner unmaßgeblichen Ansicht nach die Bestimmung zur Herabstufung in der Beförderungsklasse:
            ...
            Verlegt ein ausführendes Luftfahrtunternehmen einen Fluggast in eine niedrigere Klasse als die, für die der Flugschein erworben wurde, so erstattet es binnen sieben Tagen:
            ...

            • bei allen Flügen innerhalb der EU über eine Entfernung von mehr als 1 500 km, mit Ausnahme von Flügen zwischen dem europäischen Hoheitsgebiet der EU-Länder und den französischen überseeischen Departements, und bei allen anderen Flügen über eine Entfernung zwischen 1 500 km und 3 500 km 50 % des Flugscheinpreises;

            ...

            Freundlicherweise hat markus_r17 wissen lassen, er wünsche keine "endlose Diskussion" und habe "dementsprechende Stellen" mit der Causa befasst; demnach möchte ich ausdrücklich nicht mit ihm diskutieren.
            Dies hindert mich allerdings nicht daran, meine Betrachtungen zum Sachstand hier beizutragen. Immerhin befinden wir uns in einem Forum mit dem Zweck des Meinungsaustausches zu Gunsten der Teilnehmer und nicht auf einer Plattform für Monologe.

            Spezifisch ist bezüglich Corendon deren Sitz in der Nicht-EU, was die Durchsetzung durch die hiesige Gerichtsbarkeit evtl. zugesprochener Erstattungen nicht eben vereinfacht.

            Letztlich schließe ich mich der Bitte von doc an: Wäre interressant, über den Fortschritt in der Sache zu erfahren. Zwar ist die Flugreise auf einem Jump-Seat ein eher seltenes Erlebnis für Revenue Paxe, für die wenigen könnten die Ergebnisse jedoch durchaus hilfreich sein.

            HC-Mitglied985931H Offline
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            HC-Mitglied985931
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            schrieb am zuletzt editiert von HC-Mitglied985931
            #305

            @vonschmeling sagte:

            Es ist schon richtig, dass man bei Überbuchung grundsätzlich Ansprüche hat gem. der VO, meines Wissens jedoch nur bedingt, wenn man dennoch am Flug teilnehmen kann. ...

            Macht Sinn, denn Bomber überbucht, 300+ ganz normal mitgenommene Paxe begehren auf ---> Nonsens 😉

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            • vonschmelingV Offline
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              vonschmeling
              Moderator
              schrieb am zuletzt editiert von vonschmeling
              #306

              Ich habe etwas kryptisch und rechtschaffen unbedacht "gefühlt jeglichen" Anspruch bestritten und diese Ausssage jetzt hoffentlich korrigieren können?!
              Insbesondere gestört hat mich jaykayham´s Aufforderung zur "Klage" - eine solche erscheint mir beim Stand der Dinge vollkommen unsinnig - vermutlich haben die "entsprechenden Stellen" das ebenso gesehen.
              Sofern der Fluggast befördert wurde kann ich keine Grundlage für einen Anspruch für eine pauschale Entschädigung (hier in Höhe von 400€) erkennen. Natürlich kann ich mich irren, deshalb wäre eine Rückmeldung des Users markus_r17 überaus willkommen - idealerweise auf einem etwas nützlicherem Niveau als "mal wieder die Weisheit mit Löffeln gefressen" ...

              Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
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              • vonschmelingV Offline
                vonschmelingV Offline
                vonschmeling
                Moderator
                schrieb am zuletzt editiert von
                #307

                Ich weise hier mal noch auf eine Entscheidung des LG Nürberg-Fürth hin (AZ 16S 1175/04), bei welchem (unter anderem) die Beförderung auf einem sog. jump-seat bei einem 3h dauernden Flug als mangelhaft erkannt werden sollte. Dies hat die Beklagte erfolgreich bestritten. Vielmehr handele es sich lt. Tenor des Urteils um eine Unannehmlichkeit, welche auf einem kurzen Flug hingenommen werden müsse und keinen Anspruch auf Entschädigung entfalte.

                Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
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                • Claudia86C Offline
                  Claudia86C Offline
                  Claudia86
                  schrieb am zuletzt editiert von
                  #308

                  Pauschalreise nach AYT gebucht ab Leipzig, Hinflug Condor.

                  Rückflug CAI 2041 geplant 06.50 / Ankunft LEJ 09:05
                  Tatsächlich wurden wir umgebucht und am Vorabend informiert: neuer Abflug 13:45 geplant, tatsächlich 15:00 Uhr circa Start, Ankunft LEJ 18:00 Uhr.

                  Sind Fluggastanspüche möglich, da der Sitz nicht in der EU ist? Obwohl als "deutsche" Pauschalreise gebucht? Über wen am Besten regeln?

                  De gustibus non est disputandum.
                  Alle 60 Sekunden vergeht in Afrika eine Minute.

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                  • Herr_ReiseH Offline
                    Herr_ReiseH Offline
                    Herr_Reise
                    schrieb am zuletzt editiert von
                    #309

                    Nein, für den Rückflug startend in der Türkei mit CAI können keine Entschädigungsansprüche laut EU-Verordnung geltend gemacht werden.

                    1 Antwort Letzte Antwort
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                    • vonschmelingV Offline
                      vonschmelingV Offline
                      vonschmeling
                      Moderator
                      schrieb am zuletzt editiert von
                      #310

                      So ist es, bekanntlich muss entweder der Abflugort in der EU liegen oder die Airline dort basiert sein.
                      Wenn du nassforsch genug bist kannst du ab der fünften und für jede weitere Stunde der Verzögerung 5% eines Tagessatzes der Reisekosten vom deutschen Veranstalter fordern.
                      Prognose: Außer einer gewissen Erheiterung wird keine Reaktion ausgelöst werden.

                      Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
                      "Im Herzen barfuß!"

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                      • 9uhr69 Offline
                        9uhr69 Offline
                        9uhr6
                        schrieb am zuletzt editiert von 9uhr6
                        #311

                        Flug sollte am 10.09.17 um 10:20uhr ab Düsseldorf nach Antalya starten. Am Vortag wurde der Start auf 12:45uhr verschoben. Am Abflugtag wurde dann immer weiter verschoben, so das wir tatsächlich um 21:10 starteten. Wir landeten um 2:04 Ortszeit in Antalya und waren um 5:00 Im Hotel (2stunden Transfer). Uns wurde in Düsseldorf lediglich pro Person ein Essensgutschein gegeben. Wir wurden von niemandem unterrichtet warum es zu dieser immensen Verspätung kam. Horrortrip mit 2 Kindern (3 und 1 Jahr). Corendon wird nicht mehr mit geflogen

                        KarlanchenK 1 Antwort Letzte Antwort
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                        • KarlanchenK Offline
                          KarlanchenK Offline
                          Karlanchen
                          schrieb am zuletzt editiert von
                          #312

                          Wir sind am 28.08 2017 ab Hannover mit corendon Airlines geflogen. Mit zwei Stunden Verspätung. Auf dem Rückflug von Antalya waren es "nur" 45 Min. Der Service war mangelhaft. Was uns am Meisten gestört hat, dass bei Hin-und Rückflug nur englisch gesprochenen wurde, obwohl der Start in Deutschland war. Ein No-Go, da nicht alle Fluggäste englisch verstanden haben. Somit auch die Sicherheitsbelehrungen nicht verstehen konnten.Bitte darüber nachdenken und ändern.

                          1 Antwort Letzte Antwort
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                          • 9uhr69 9uhr6

                            Flug sollte am 10.09.17 um 10:20uhr ab Düsseldorf nach Antalya starten. Am Vortag wurde der Start auf 12:45uhr verschoben. Am Abflugtag wurde dann immer weiter verschoben, so das wir tatsächlich um 21:10 starteten. Wir landeten um 2:04 Ortszeit in Antalya und waren um 5:00 Im Hotel (2stunden Transfer). Uns wurde in Düsseldorf lediglich pro Person ein Essensgutschein gegeben. Wir wurden von niemandem unterrichtet warum es zu dieser immensen Verspätung kam. Horrortrip mit 2 Kindern (3 und 1 Jahr). Corendon wird nicht mehr mit geflogen

                            KarlanchenK Offline
                            KarlanchenK Offline
                            Karlanchen
                            schrieb am zuletzt editiert von
                            #313

                            Anscheinend ist Verspätung bei corenden Airlines üblich

                            1 Antwort Letzte Antwort
                            Antworten Zitieren
                            • vonschmelingV Offline
                              vonschmelingV Offline
                              vonschmeling
                              Moderator
                              schrieb am zuletzt editiert von
                              #314

                              Nein, meine Operatings waren samt und sonders pünktlich.
                              Gewöhnlich wird ein Video mit den Sicherheitsanweisungen auf Deutsch gezeigt bei Flügen von und nach deutschsprachigen Zielen. Trotzdem ist es kein "Unding" wenn die Bordsprache nicht Deutsch ist ... 😕

                              Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
                              "Im Herzen barfuß!"

                              1 Antwort Letzte Antwort
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                              • Herr_ReiseH Offline
                                Herr_ReiseH Offline
                                Herr_Reise
                                schrieb am zuletzt editiert von
                                #315

                                Dass bei einer Airline mit Sitz außerhalb Deutschlands an Bord höchstwahrscheinlich Englisch und die Landessprache des Airlinesitzes gesprochen wird, kann man sich in der Regel vorher denken, ist absolut nachvollziehbar. Die Grundlagen des Englischen sollten meiner Meinung nach jedem bekannt sein, der ins Ausland fährt und dort nicht der Landessprache mächtig ist.

                                1 Antwort Letzte Antwort
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                                • dizzy*85D Offline
                                  dizzy*85D Offline
                                  dizzy*85
                                  schrieb am zuletzt editiert von dizzy*85
                                  #316

                                  Sehr sehr enttäuscht von Corendon..... nach dem wir letztes Jahr ab Nürnberg mit Corendon gute Erfahrungen gemacht haben, wurden wir dieses Jahr auf das übelste Enttäuscht. Unser Flug sollte planmässig ab NUE 1,35 Uhr starten. Ein Tag zuvor Flug verschiebung auf 4,35 Uhr....
                                  Auf der Hinfahrt zum Airport weitere Verschiebung auf 6,05 Uhr. Am Airport angekommen Verschiebung auf 10.05 Uhr!!!!! Gestartet sind wir letztendlich 11.18 Uhr. Also fast 10 Stunden Verspätung! Keiner wusste am Airport bescheid bzw. keiner bei Corendon erreichbar.
                                  Statt einer Boeing 737-800 stand auf dem Vorfeld eine uralte von "Privileg-Style" wetgeleaste 757-200. Saudreckig, Herunter gekommen, Nur Spannisches Personal das total überfordert und übermüdet war. Der Kapitain sa aus als ob er gerade den größten Suff hinter sich hatte und roch nach Alkohol. Kein Wort Englisch bzw. Deutsch. Der hat es noch nichtmal hin bekommen am Gate in AYT ordentlich die Maschine zu parken das der finger angedockt werden konnte.
                                  Heimwärts das selbe klapprige Flugzeug (EC-HDS) und auch über 1,5 std. Verspätung. Wir hatten im vorraus XL-Seats reserviert und bezahlt. Dieser Sitzplan war aber Online für eine 737-800 und passte somit nicht mehr mit dem Sitzplan der 757 überein, also hatten wir auch keine XL-Sitze sondern stink normale Sitze... wofür 60 Euro bezahlt haben! Echt ein Witz. Für mich ist diese Airline gestorben. Habe das ganze an meinen Anwalt gegeben. Wenn man nicht genung Personal und Flugzeuge hat um "Großkotzig" Flüge nach AYT zu verrammschen dann solle man es besser lassen ehr man sich solche Klapperkisten dazu wetleasen muss. Und bitte keine Aussagen "you get what you pay for"..... Die Flüge waren teuer genung.
                                  Corendon hat sogar in dieser Saison eine uralte A320 geleast und das ist die älteste noch fliegende A320 auf der Welt!!! Mit einer Zulasung in Südarfrika! Ich rate jeden finger weg von Corendon! Lieber etwas mehr bezahlt und mit Germania oder Condor Richtung Türkei!

                                  1 Antwort Letzte Antwort
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                                  • Herr_ReiseH Offline
                                    Herr_ReiseH Offline
                                    Herr_Reise
                                    schrieb am zuletzt editiert von
                                    #317

                                    Mal ganz abgesehen, dass es relativ egal ist wo das Flugzeug zugelassen ist und wie alt es ist und ich stark bezweifel, dass die Anschuldigungen dem Piloten eures Hinfluges gegenüber stimmen: der älteste A320 im Dienst ist VT-EPF mit Seriennummer 49 und fliegt für Air India. Auslieferung war 2 Monate vor ZS-GAW, welche aktuell für Corendon fliegt.

                                    1 Antwort Letzte Antwort
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                                    • vonschmelingV Offline
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                                      vonschmeling
                                      Moderator
                                      schrieb am zuletzt editiert von
                                      #318

                                      Doch doch, Herr_Reise, das flight deck hat mit dem AYT Tower auf spanisch kommuniziert, das gehört dort zum Standard.
                                      Fazit: Manche Kritik relativiert sich von selbst in ihrer "Qualität" ...

                                      Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
                                      "Im Herzen barfuß!"

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                                      • dizzy*85D Offline
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                                        dizzy*85
                                        schrieb am zuletzt editiert von
                                        #319
                                        Dieser Beitrag wurde gelöscht!
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                                        • dizzy*85D Offline
                                          dizzy*85D Offline
                                          dizzy*85
                                          schrieb am zuletzt editiert von
                                          #320

                                          @vonschmeling .... ach Sie waren wohl eine(r) der 188 anderen Paxe auf diesem Flug und haben die Geschehnisse sicherlich dann objektiv mitbekommen? Und können (dürfen) das beurteilen?
                                          Ich habe nie davon geredet das, dass Cockpit auf Spanisch mit dem Tower (AYT oder NUE) oder der Flugsicherung geredet hat. Sondern an Board unter den "Saftschubsen" und den mehr als mangelhaften "Infos" über den Flug nur in Spannisch waren. Und selbst das Safty-Video war nur Spanisch.....Und bitte entschuldigen Sie bitte das ich hier meine Eindrücke und die Eindrücke 2 weiteren mit mir gereisten Familien kundgebe.

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