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TUI - Bewußte Gesetzesmissachtung?

Geplant Angeheftet Gesperrt Verschoben Meinungen zu reiserechtlichen Fragen
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  • emdeboE Offline
    emdeboE Offline
    emdebo
    schrieb am zuletzt editiert von
    #1

    Im deutschen Winterkatalog Spanien steckt ein Preisteil,
    der eindeutig gegen die derzeit geltende Preisangaben-
    Verordnung verstößt.

    Begründung:

    Pauschalreise-Veranstalter fühlen sich im Nachteil gegenüber Internet-Anbietern. Diese können zum tagesaktuellen Preis verkaufen, während TUI, Neckermann & Co an ihre
    oft Monate alten Katalogpreise gebunden wären.

    Also geht man jetzt bewußt den Schritt, statt vorgeschriebenen Endpreisen mit nicht erlaubten von / bis - Preisen zu werben

    Hier klicken zum WAZ-Bericht "Der Anfang vom Ende der Katalogpreise"

    Bedarf es bei Firmen einer gewissen Größe und Stellung im Markt, um vorsätzlich gegen bestehende Gesetze verstoßen zu können? Nach dem Motto "Augen zu und durch"

    Es wäre nur legitim, wenn TUI von berechtigter Stelle eine einstweilige Verfügung gegen derartige Praxis auf den Tisch bekommt und alle Preisteile einstampfen müßte.

    Wenn der Versuchsballon platzt, sind dann vielleicht schon konforme Preisteile zusätzlich gedruckt?

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    • Thorben-HendrikT Offline
      Thorben-HendrikT Offline
      Thorben-Hendrik
      Gesperrt
      schrieb am zuletzt editiert von
      #2

      Hallo,

      beschreibe doch bitte etwas genauer, worum es geht, weil Dein Link bringt nix, muss man Kunde bei der WAZ sein um lesen zu dürfen!

      [b][size=9]Jefe Gerente de Turismo de Eventos de ViRi[/b] [/size]

      [b][size=9]Nothing beats ViRi![/b] [/size]

      1 Antwort Letzte Antwort
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      • emdeboE Offline
        emdeboE Offline
        emdebo
        schrieb am zuletzt editiert von
        #3

        Upps - Bei meiner Vorschau hatte das geklappt.
        Hier dann mal ein paar nähere Informationen:

        Der Anfang vom Ende der Katalog-Preise

        TUI wird im Spanien-Katalog "flexible Preise" testen.
        Dabei riskiert man bewusst Klagen von Verbraucherschützern

        TUI hat die Nase voll vom Eiertanz um die "Preisangabenverordnung" (PAngV), mit der so ziemlich die komplette Reisebranche ihre Probleme hat. Daher steckt im neuen Katalog "Mallorca, Spanien, Portugal" für den kommenden Winter ein Preisteil, der gegen dieses Verbraucherschutzgesetz verstößt.

        Oder zumindest, laut Volker Böttcher, Chef der TUI Deutschland, "bewegt man sich am Rande dessen, was die Preisangabeverordnung zulässt."

        Konkret: Für Pauschalreisen nach Malaga listet Deutschlands größter Reiseveranstalter zwar Preise auf, nennt diese aber "flexibel" - um bis zu 100 Euro nach oben oder nach unten.

        Dass die Preise sinken können, kennt und schätzt der Kunde ja.
        Dass sie aber über den Katalogpreis steigen können - und zwar deutlich - das ist neu.

        "TUI gibt die Nachfrage bedingten Schwankungen im Flugpreis weiter", so Volker Böttcher in eiem Bericht des WAZ-Reise Journals.

        Beispiel: Die Woche im RIU Hotel Puerto Marina Benalmadena für 359 Euro inklusive Halbpension und Flug kann zwischen 259 und 459 E kosten. Wieviel genau, das erfährt der Kunde erst im Reisebüro.

        Das PAngV sagt dazu in Paragraf 1, Absatz 1: "Wer ... unter Angabe von Preisen wirbt, hat die Preise anzugeben, die einschließlich der Umsatzsteuer und sonstiger Preisbestandteile unabhängig von einer Rabattgewährung zu zahlen sind (Endpreise)."

        K. Feld-Türkis, bei der TUI verantwortlich für Bade-Urlaub am Mittelmeer, kommentiert:

        "Wir kalkulieren mit Klagen von Verbraucherschützern."

        Man riskiere den Gesetzes-Verstoß mit diesem Ziel: "TUI will die Segnungen der Pauschalreise erhalten, aber die Vorteile des freien Markts an den Kunden weitergeben."

        Letzten Endes, da macht man sich bei der TUI nichts vor, muss eine Änderung des Gesetzes her, die auch schon von Konkurrenten gefordert wurde. Die klassischen Pauschalreise-Veranstalter fühlen sich nämlich im Nachteil gegenüber Internet-Anbietern, die zum tagesaktuellen Preis verkaufen, während TUI, Neckermann & Co an ihre oft Monate alten Katalogpreise gebunden sind.

        Volker Böttcher: "TUI will damit ausprobieren, ob der Vertrieb und vor allem die Kunden das annehmen. Als Marktführer fühle man
        sich verpflichtet da voranzuschreiten."

        Wenn´s also funktioniert, wird das Beispiel Schule machen.

        1 Antwort Letzte Antwort
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        • chepriC Offline
          chepriC Offline
          chepri
          Gesperrt
          schrieb am zuletzt editiert von
          #4

          Hallo,

          mir würde das nicht gefallen, wenn ich Pauschalurlauber wäre. Aber:

          "TUI will damit ausprobieren, ob der Vertrieb und vor allem die Kunden das annehmen".
          Wenn´s die Mehrheit der Kunden annimmt, spricht doch nichts dagegen, vorausgesetzt, die Gesetzeslage wird angepasst.

          chepri

          1 Antwort Letzte Antwort
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          • emdeboE Offline
            emdeboE Offline
            emdebo
            schrieb am zuletzt editiert von
            #5

            Die Gesetzeslage ist ja der springende Punkt.

            Wenn ich als Autofahrer meine, daß 50km auf einer vierspurigen Straße
            unangemessen niedrig ist und 70km fahre, dann zahle ich dafür.
            Erst nach offizieller Änderung dieses Straßenabschnittes
            auf 70km ist das schnellere Fahren auch zulässig.

            Und TUI wartet nicht die Änderung ab,
            sondern verstößt - mit Ankündigung - gegen geltende Gesetze,
            indem der Preisteil in den Markt gebracht wird.

            1 Antwort Letzte Antwort
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            • jaykayhamJ Offline
              jaykayhamJ Offline
              jaykayham
              schrieb am zuletzt editiert von
              #6

              Hallo, TUI macht nur nach, was andere schon seit langem machen...

              Im Neckermann-Preisknüller Katalog gibt es viele Angebote OHNE PRESITABELLE, tagesaktuelle Preise nur auf Anfrage! 😞

              LEBEN IST, WAS EINEM BEGEGNET, WÄHREND MAN AUF SEINE TRÄUME WARTET!

              1 Antwort Letzte Antwort
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              • emdeboE Offline
                emdeboE Offline
                emdebo
                schrieb am zuletzt editiert von
                #7

                Einen Hotelkatalog ohne Preisangaben. Das dürfte ja auch
                möglich sein. Siehe obigen Abschnitt Preisangaben.

                Wenn Preis, dann Endpreis. Verschiedene Airlines werden gerade deshalb angegangen. Germanwings z.B. hat im neuesten Email-Newsletter jetzt einen Endpreis von Euro 49 inkl. Steuern,
                inkl. Gebühren und inkl. Kerosinzuschlag angegeben.
                Geht doch.

                1 Antwort Letzte Antwort
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                • chepriC Offline
                  chepriC Offline
                  chepri
                  Gesperrt
                  schrieb am zuletzt editiert von
                  #8

                  Hi,

                  naja, ein wenig Unterschied ist da schon: Wenn ich bei NEC nach dem tagesaktuellen Preis frage, dann bekomm ich auch den am Buchungstag gültigen Preis genannt, oder? Und über TUI würd ich mich jetzt nicht so aufregen, braucht ja keiner zu buchen.

                  Gruss chepri

                  1 Antwort Letzte Antwort
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                  • BellaninaB Offline
                    BellaninaB Offline
                    Bellanina
                    schrieb am zuletzt editiert von
                    #9

                    Na, wofür hole ich mir denn die Kataloge? Um mir ein Hotel auszusuchen... Aber ich will dann auch wissen, wie teuer es wird. Eine Schwankung von 100€ hoch oder runter finde ich ganz schön heftig.
                    Da wird es sicher mehr Arbeit im Reisebüro geben in Zukunft. Viele werden sich ein Hotel aussuchen, welches dann bei Preisprüfung im RB viel teurer wird. Und es muss dann nach Alternativen gesucht werden. Und jedes mal der Preis geprüft werden. Klingt evtl. nach längeren Aufenthalten im RB...

                    Grüße, Nina

                    1 Antwort Letzte Antwort
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                    • emdeboE Offline
                      emdeboE Offline
                      emdebo
                      schrieb am zuletzt editiert von
                      #10

                      ... oder gleich nach Buchung im Internet. Auch eine
                      Möglichkeit, die Reisebüros verstärkt auszubooten.

                      PS: Und wer - außer dem Reiseveranstalter - garantiert mir, dass
                      der günstiger eingekaufte Flugpreis auch wirklich weitergegeben wird?
                      Ist doch eine prima Gelddruckmaschine. Billig eingekaufter Flugplatz,
                      höchstmöglicher Verkaufspreis. Super Idee.


                      Nachtrag: Meine Bedenken gegen solche "rechtsfreien Räume"
                      hatte ich auch der WAZ unter Hinweis auf erwartete kritische
                      redaktionelle Stellungnahme zugesandt.

                      Daraufhin erhielt ich vom zuständigen Redakteur
                      soeben folgende Mitteilung (Auszug)

                      "Sie haben völlig Recht mit Ihrem Hinweis.
                      In unserer Ausgabe am Samstag könne Sie mehr zum Thema lesen.

                      Leider ließ sich das nicht so schnell für die Ausgabe am Mittwoch machen, da ich zunächst Rat und Einschätzungen von Anwälten,
                      der Verbraucherzentrale und der Wettbewerbszentrale brauchte.
                      Die allerdings haben deutliche Worte für das Vorgehen der TUI gefunden."

                      Also zum Wochenende dann die entsprechenden Zusatzinfos.

                      1 Antwort Letzte Antwort
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                      • blujadeB Offline
                        blujadeB Offline
                        blujade
                        schrieb am zuletzt editiert von
                        #11

                        hallo an alle,

                        flexible preise ist eine von 3 bzw 4 zielen des yield management und das ist nicht gesetzeswidrig. die TUI hat sich ja soweit ich das sehen konnte nur auf ein bestimmtes gebiet (costa del sol) festgelegt, zumindest erstmal. wenn es dennoch so sein sollte, dass aus irgendeinem grund dies verboten sein soll, werden die doch sicher nicht so blöd sein und das ohne jegliche genehmigung durchziehen, oder seh ich das falsch? is ja doch sehr auffällig und für jeden ersichtlich...

                        lg

                        1 Antwort Letzte Antwort
                        Antworten Zitieren
                        • emdeboE Offline
                          emdeboE Offline
                          emdebo
                          schrieb am zuletzt editiert von
                          #12

                          @blujade

                          Um beim Beispiel zu bleiben

                          Listenpreis 359,00
                          möglicher Bestpreis 259,00 Euro
                          = Differenz (von oben) ca. 28 Prozent

                          Listenpreis 359,00
                          möglicher Höchstpreis 459,00 Euro
                          = Differenz + ca. 28 Prozent

                          Preisschwankung 259 zu 459 Euro
                          = Differenz + ca. 77 Prozent

                          Was hat das bitte mit der geforderten Preisklarheit und der
                          gesetzlich vorgegebenen Angabe des Endpreises zu tun?
                          Das sind doch Phantasie-Kalkulationen und dienen meiner
                          Einschätzung nach der Verdummung der Reisekundschaft.

                          Und warum soll ein Gesetzesverstoß, wenn er wie hier nur
                          ein Zielgebiet betrifft, weniger illegal sein? So nach dem Motto:
                          "1" Ladendiebstahl macht ja auch niemanden arm - oder ?

                          Das Unternehmen versuchen, ihren Gewinn zu optimieren - völlig ok.
                          Aber nicht durch Maßnahmen, die momentan eher außerhalb der Legalität in Deutschland liegen dürften.

                          1 Antwort Letzte Antwort
                          Antworten Zitieren
                          • blujadeB Offline
                            blujadeB Offline
                            blujade
                            schrieb am zuletzt editiert von
                            #13

                            @embedo

                            ich versteh schon, was du meinst, klar dient das zur verdummung und es *** blöd für den kunden. der denkt, der preis ist so korrekt und kaum lässt er sich ne nacht zum überlegen, is der preis auf einmal anders.

                            aber ist nicht eigentlich nur ein z.b. ab-preis gesetzlich vorgeschrieben?
                            einen endpreis kann der veranstalter durch z.b. flughafenzuschlag, kerosin...garnich fest verankern. korrigier mich, wenn ich falsch liege.

                            bei fluggesellschaften mag das ja noch ok sein, man kennts ja garnich mehr anders. es is sicher nur ne frage der gewohnheit (wenn man davon ausgehen kann, was ich oben gesagt hab (ab-preise))

                            hm...

                            lg

                            1 Antwort Letzte Antwort
                            Antworten Zitieren
                            • emdeboE Offline
                              emdeboE Offline
                              emdebo
                              schrieb am zuletzt editiert von
                              #14

                              Die TUI bekommt den Ärger, den sie erwartet und verdient hat,
                              schreibt die WAZ im heutigen ReiseJournal. Die Zentrale zur
                              Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs hätte den Marktführer
                              in Sachen Pauschalreise zur Unterlassung aufgefordert. Man
                              will notfalls gerichtlich gegen den Reiseveranstalter und dessen
                              Preispolitik vorgehen.

                              Hier klicken für weitere Informationen Reisejournal

                              Der Autor Thomas Sell fragt im Kommentar darüberhinaus,
                              warum die TUI einen Preisteil auf den Markt bringt, von dem
                              man dort weiß, dass er gegen geltendes Recht verstößt?

                              Obwohl man bei der Vorstellung des Kataloges mit Protesten
                              und Klagen rechne und auch spätestens vor Gericht wegen
                              Urteile in ähnlichen Fällen gegen andere Veranstalter vermutlich
                              den Kürzeren ziehen werde. Dennoch wolle man Fakten zur
                              Änderung des Verbraucherschutzes schaffen. Wenn Kunden
                              nun begeistert über "flexible Preise" buchen, läßt sich leichter
                              sagen, daß die Verbraucher dies so wollen.

                              Wird TUI ( und die rechtlichen Wege sind zeitraubend) irgendwann
                              zur Unterlassung verpflichtet, reisst man einfach die Seiten sauber
                              aus dem Heft, denn diese sind vorperforiert!

                              Mein Kommentar:
                              Bedenkliche Rechtsauffassung eines großen deutschen Konzerns.
                              Was darf man als Kunde da bei auftretenden Problemen erwarten?

                              1 Antwort Letzte Antwort
                              Antworten Zitieren
                              • mosaikM Offline
                                mosaikM Offline
                                mosaik
                                schrieb am zuletzt editiert von
                                #15

                                Grundsätzlich ist zu diesem Thema zu sagen, dass TUI Tochter airtours schon vor einigen Jahren mit dieser Art von Katalogpreisen arbeitete, ohne jedoch einer Klagsflut gegenüber zu stehen.

                                Die PAng VO schreibt einen Endpreis vor. Andererseits darf nach § 4 S. 2. 3 BGB Info-V ein Preisänderungsvorbehalt eingefügt werden und Preistabelle können zeitlich eingegrenzt werden.

                                Ich denke mal, genau in diesem Kreis der drei Möglichkeiten meint TUI, die Grenze der Legalität zu finden bzw. muss ausjudiziert werden.

                                Zenario 1
                                Preisetabelle gültig bis zum Erscheinen der Sommerkataloge 2007, Preise von ... bis ... Änderungen vorbehalten.
                                --> diese Formulierung dürfte ziemlich sicher gegen UWG verstossen

                                Zenario 2
                                Preistabelle jeweils gültig am Tag Buchung, Preise von ... bis, die angeführten Preise können sich aufgrund tagesaktueller Änderungen aufgrund von Kostenvorteilen oder -erhöhungen bei Flug- oder Hotelpreisen im Rahmen von X Euro ändern
                                --> hier sähe ich den gesetzlichen Spielraum, der dies zulässig machte!

                                Dass Richter in Fällen anders entschieden haben, mag zutreffen - wir kennen nicht die genaue Formulierung der beanstandeten Kataloge.

                                Weiters gebe ich zu bedenke, dass ein Katalog auch OHNE Preisliste ausgegeben werden darf! Der Konsument muss lediglich bis spätestens zum Zeitpunkt des Abschlusses den Endpreis erfahren. Auch das ist gesetzlich zulässsig.

                                Denn ein Katalog stellt in jedem Fall nur die Einladung zur Angebotslegung dar.

                                Im Bereich von Flugpreisen ist das alles schon Alltag. Der Unterschied: im Fluggeschäft gibt es keine gedruckten "Kataloge" (=Preislisten). Daher kann dort das UWG nicht versuchen einzugreifen.

                                Ich sehe dieser Entwicklung interessiert entgegen und hoffe, dass diese Tendenz auch gesetzlich voll legalisiert wird. Denn ich sehe darin viele Vorteile für die Konsumenten und die Planung für den Veranstalter.

                                Übrigens auch ich, der im Busvermietungsgeschäft tätig bin, kenne dies aus meiner Praxis. In Zeiten, in denen man einen Bus zwei- oder dreimal vermieten könnte, werden die Preisobergrenzen verlangt, in Zeiten, in denen man auf eine Anfrage vier stehende Fahrzeuge hat, nimmt man die Preisuntergrenze. Alles andere - dazwischen variabel.

                                Gruß Peter

                                1 Antwort Letzte Antwort
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                                  #16

                                  Das Landgericht Hannover ( Aktenzeichen 23 0 115/06 ) entsprach
                                  einem Antrag der Zentrale zur Bekämpfung des unlauteren Wett-
                                  bewerbs hinsichtlich einer einstweiligen Verfügung gegen TUI.

                                  Der Verkauf zu dynamischen Preisen, getestet für die Costa del Sol,
                                  der ohne Rücksicht auf die vorgeschriebene Endpreisbindung
                                  erfolgte, ist zunächst gestoppt.

                                  TUI prüft nun, ob sie in Berufung geht.

                                  1 Antwort Letzte Antwort
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